Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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BPolFrust

Zitat von: Hummel2805 in Heute um 12:15Ihr meine lieben unterbezahlten Beamten und Beamtinnen, sowie alle Hobby-Juristen,

ich melde mich aus meinen Wanderurlaub aus dem bayrischen Voralpenland zurück.
Auch ein lieben Gruß unseres Ministers. Wir wollen den Glauben an eine angemessene Besoldung nicht verlieren.
Im 1. Korintherbrief 15, Vers 52 lesen wir von dem Kommen des Herrn in einem Augenblick, und das ganz plötzlich zur einer Zeit der letzten Posaune.
Man meint die Koalition steht nun vor den Wahlen in einer Zeit der letzten Posaune. Dies ist nicht so, denn bei einem steilen Anstieg mit dem Minister auf einen Berg verglich er die Situation mit dem hiesigen Gesetzespaket. Es ist ein mühsamer Weg. Aber wenn der Gipfel erstmal erreicht ist, werden nicht mehr zurückschauen, sondern in die schöne Sonne der amtsangemessenen Alimentation hineinschauen.

Dies ein paar herbeigesehnte Worte an Euch da draußen, verliert den Mut nicht, schaut nach vorne und kommt nicht vom Weg ab.

Euer Hummel


Ich bin mir sehr sicher die Minister stehen auf dem Gipfel und haben einen Wettbewerb darüber, wer die größte Lawine auslöst um die Beamten am Aufstieg zu hindern.

Denn wir alle wissen:
,,Die Scheiße fällt immer von oben nach unten!"
 ;D  ;D

Quasselstrippe

Zitat von: tunnelblick in Heute um 12:30Ich sehe KI (erstmal teu(r)er) und eine Nichtnachbesetzung von Stellen "Dank" KI.

da, wo es hinreichend gut funktioniert, bestimmt... das läuft bei mir auch unter "Automatisierung"...

wenn ich mich bei mir an der Uni umschaue, braucht es aber ganz oft gar keine KI...
an vielen Stellen würden schon ganz normale digitale Workflow-Systeme ausreichen, um viele viele Arbeitsstunden überflüssig zu machen...

solange man die IT mit Augenmaß einsetzt und nicht wieder die eierlegende Wollmilchsau einführt, die alles kann und am Ende mehr Zeit verbrennt als vorher der alte Papierprozess, nur um dann eine Scheingenauigkeit zu erreichen, die am Ende doch keinen echten Wert hat... aber ich schweife ab...


GoodBye

Zitat von: Quasselstrippe in Heute um 13:38da, wo es hinreichend gut funktioniert, bestimmt... das läuft bei mir auch unter "Automatisierung"...

wenn ich mich bei mir an der Uni umschaue, braucht es aber ganz oft gar keine KI...
an vielen Stellen würden schon ganz normale digitale Workflow-Systeme ausreichen, um viele viele Arbeitsstunden überflüssig zu machen...

solange man die IT mit Augenmaß einsetzt und nicht wieder die eierlegende Wollmilchsau einführt, die alles kann und am Ende mehr Zeit verbrennt als vorher der alte Papierprozess, nur um dann eine Scheingenauigkeit zu erreichen, die am Ende doch keinen echten Wert hat... aber ich schweife ab...



Vor allem bedarf es einer soliden und gepflegten database mit funktionierenden Schnittstellen. Dies steht vielerorts in der Verwaltung schon nicht zur Verfügung.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

tunnelblick

Zitat von: Quasselstrippe in Heute um 13:38da, wo es hinreichend gut funktioniert, bestimmt... das läuft bei mir auch unter "Automatisierung"...

wenn ich mich bei mir an der Uni umschaue, braucht es aber ganz oft gar keine KI...
an vielen Stellen würden schon ganz normale digitale Workflow-Systeme ausreichen, um viele viele Arbeitsstunden überflüssig zu machen...

solange man die IT mit Augenmaß einsetzt und nicht wieder die eierlegende Wollmilchsau einführt, die alles kann und am Ende mehr Zeit verbrennt als vorher der alte Papierprozess, nur um dann eine Scheingenauigkeit zu erreichen, die am Ende doch keinen echten Wert hat... aber ich schweife ab...



Wo soll man da anfangen mit den Pain Points. ITZBund? Bundesclient? Bundescloud? E-Akte? Es geht alles nur im Schneckentempo und man fragt sich als Außenstehender, wie das alles sein kann. Wer das "Glück" hat tiefer schauen zu dürfen und/oder können fragt sich, wie überhaupt irgendetwas funktionieren kann. Aber auch ich schweife hier ab, habe aber die Hoffnung nicht aufgegeben - weder bei den "Big Rocks" bei der Digitalisierung im Bund, noch bzgl. der aA.

AltStrG


RArnold

Zitat von: AltStrG in Heute um 14:06Ab Min 20 wird es für die Beamten im Saal kurzfristig interessant:

https://www.zdf.de/play/talk/markus-lanz-114/markus-lanz-vom-25-august-2026-100

Rund um Minute 20, alles leere Phrasen.
1. Einem Bevölkerungsanteil etwas wegnehmen, um es anderen zu geben...
2. Pensionsreform
3. Pensionsreform

Clickbait!

SonicBoom

Zitat von: AltStrG in Heute um 14:06Ab Min 20 wird es für die Beamten im Saal kurzfristig interessant:

https://www.zdf.de/play/talk/markus-lanz-114/markus-lanz-vom-25-august-2026-100

So mega spannend war das doch jetzt nicht. Frau BG an der ich kein Haar lasse seit sie über Babys geschwafelt hat sagt sinngemäß die Reformen im Sozialsystem sind richtig und wichtig aber an die beamten kommen wir so schnell nicht dran weil das BVerfG sagt so nicht. Interpretation von mir: Beamtenstatus schleifen und alles nach und nach in die SozVers überführen. Das sind natürlich typisch dummlinke Neid-ideen aber was will man von dieser Runde und der "Expertin" auch erwarten.
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich / Musterklage BaWü 2024/2025

BPolFrust

Zitat von: AltStrG in Heute um 14:06Ab Min 20 wird es für die Beamten im Saal kurzfristig interessant:

https://www.zdf.de/play/talk/markus-lanz-114/markus-lanz-vom-25-august-2026-100

Naja die Aussagen sind schon sehr interessant, denn sie spiegeln genau das wider, was viele vermuten.

Karlsruhe ist für die Regierung ein Ärgernis, dass das Einsparpotential begrenzt.

Es wird also gespart werden, mit allen Mittel.
Daher wird das fiktive Partnereinkommen definitiv erhalten bleiben, solange das BVerfG das nicht klar für verfassungswidrig erklärt.

Hat schon mal jemand daran gedacht, dass der Entwurf aus dem April zurückgenommen wurde, nicht um etwas zu verbessern, sondern um mehr zu kürzen, damit Klingbeil zustimmt?

MOGA

Das wuerde ja zu dem passen was wir gelesen haben bezueglich der B Besoldung...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Dogmatikus

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 11:36Es gibt eine längere Rechtsprechung des Senats, die es den Gesetzgebern erlaubte, die R- und A-Besoldung voneinander zu trennen.
Na also.

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 11:36Jedoch müsste dafür ein sachlicher Grund vorliegen, den der Senat in den 1960er Jahre nicht gesehen hat.
Was nicht war, kann ja noch werden. Es muss ja überhaupt einen Grund geben, wieso es eine R-Besoldung gibt und nicht die A-Besoldung statt bis A16 bis A26 geht. Ich halte das jedenfalls nicht für unmöglich, eine solche Begründung zu finden.

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 11:36Darüber hinaus erführe das Abstandsgebot weiterhin die ihm gegebene Bedeutung. Da nun Staatsanwälte der Besoldungsordnung A zuzuordnen wären, stellte sich die Frage, wie es sachlich zu rechtfertigen wäre, dass sodann zukünftig R-besoldete Richter erheblich besser im Rahmen der nur für sie geltende Besoldungsordnung R besoldet werden sollten als Staatsanwälte, die nun in der Besoldungsordnung A keine entsprechenden Gehaltssteigerungen erhielten. Denn ein systeminterner Grunde wäre dafür nicht ersichtlich - würde es ihn geben, dürften Staatsanwälte heute nicht im Rahmen der Besoldungsordnung R besoldet werden...
Ist der Schluss zwingend? Wenn ich bereits bisher Staatsanwälte und andere Beamte der R- und B- statt der A-Besoldung zuordnen kann, wieso dann nicht auch zukünftig genau wie bisher?

Meine einzige Frage lautet ja: Wieso kann man die R- und B-Besoldung nicht kräftiger anheben als die A-Besoldung? Die einzige Verknüpfung scheint mir im Bereich A14-A16 und R1-R2 zu liegen. Ab R3/B3 ist die A-Besoldung ohnehin irrelevant. Wäre es deiner Ansicht nach denn ein verfassungswidriges Vorhaben, die Besoldung in R1 oberhalb von A16 anzusetzen?

Insoweit sehe ich die komplexe Knobelaufgabe nicht wirklich, was aber sicherlich unterm Strich mein Fehler ist, da ich die längere Rechtsprechung des Senats dazu nicht kenne (und mangels Wahrscheinlichkeit, dass eine echte Abkoppelung erfolgt, auch wenig Motivation habe, diese in aller Tiefe nachzuvollziehen...)


GoodBye

Zitat von: Dogmatikus in Heute um 14:51Na also.
Was nicht war, kann ja noch werden. Es muss ja überhaupt einen Grund geben, wieso es eine R-Besoldung gibt und nicht die A-Besoldung statt bis A16 bis A26 geht. Ich halte das jedenfalls nicht für unmöglich, eine solche Begründung zu finden.
Ist der Schluss zwingend? Wenn ich bereits bisher Staatsanwälte und andere Beamte der R- und B- statt der A-Besoldung zuordnen kann, wieso dann nicht auch zukünftig genau wie bisher?

Meine einzige Frage lautet ja: Wieso kann man die R- und B-Besoldung nicht kräftiger anheben als die A-Besoldung? Die einzige Verknüpfung scheint mir im Bereich A14-A16 und R1-R2 zu liegen. Ab R3/B3 ist die A-Besoldung ohnehin irrelevant. Wäre es deiner Ansicht nach denn ein verfassungswidriges Vorhaben, die Besoldung in R1 oberhalb von A16 anzusetzen?

Insoweit sehe ich die komplexe Knobelaufgabe nicht wirklich, was aber sicherlich unterm Strich mein Fehler ist, da ich die längere Rechtsprechung des Senats dazu nicht kenne (und mangels Wahrscheinlichkeit, dass eine echte Abkoppelung erfolgt, auch wenig Motivation habe, diese in aller Tiefe nachzuvollziehen...)


Was machst du mit Richtern und Staatsanwälten, die zeitweise im Justizministerium tätig sind?

Das es nicht irrelevant ist, kann man im Übrigen daraus ableiten, dass das BVerfG bei der Prüfung der R-Besoldung in den früheren Verfahren prüft, ob im Eingangsamt der A-Besoldung A3 die Mindestbesoldung erfüllt wurde.

Es gibt eine Alimentation der Beamten/Richter. Diese kann auch in verschiedenen Besoldungsordnungen zum Ausdruck kommen. Allerdings bleibt es dabei, dass das System in sich schlüssig bleiben muss.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Maximus

Zitat von: BPolFrust in Heute um 14:46Hat schon mal jemand daran gedacht, dass der Entwurf aus dem April zurückgenommen wurde, nicht um etwas zu verbessern, sondern um mehr zu kürzen, damit Klingbeil zustimmt?

Ich hoffe, dass die Besoldungserhöhung in Brandenburg noch zu einem Umdenken führt. Will der Bund wirklich schlechter zahlen als Brandenburg?

Bei der Besoldungstabelle gibt es m.E. nicht mehr viel Einsparpotential...außer man setzt ein noch höheres Partnereinkommen an oder man schmilzt die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen ein.

Ich kann mir vorstellen, dass man die Härtefallregelungen (kein Partnereinkommen) streichen wird, also das Modell Bayern übernimmt.

Wahrscheinlich können wir schon froh sein, wenn die A-Tabelle so bleibt und nicht abgeändert wird.

AltStrG

Zitat von: Maximus in Heute um 16:19Ich hoffe, dass die Besoldungserhöhung in Brandenburg noch zu einem Umdenken führt. Will der Bund wirklich schlechter zahlen als Brandenburg?



Gegenfrage: warum sollte das nicht möglich sein, wenn Brandenburg irgendwann sehr weit (noch haben sie ein fiktives Partnereinkommen) über der aA liegt, der Bund aber nur mäßig über der aA.

Es ist an Besoldungsunterschieden kein Anstoß zu nehmen, solange die aA gewahrt bleibt, die Förderralismusreform I + II hatten u.a. dies zum Ziel.

By the way:

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/wo-brandenburg-personal-einspart-finanz-und-innnenminister-prasentieren-rotstift-plan-15979082.html

Rheini

Aus meiner Sicht wäre das möglich. Allerdings sind wir bei weitem noch nicht soweit, um uns über eine Besoldung über aA zu erfreuen