Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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ToniHassla

Bekommt man nach Einreichung des Widerspruchs eigentlich fortan immer eine Bezügemitteilung? Seitdem ich meinen eingereicht habe, ist das bei mir der Fall, obwohl sich seit Mai nichts mehr geändert hat.

Finanzer

Zitat von: AltStrG in Gestern um 20:51Nein. Genauer: es wird eine Frage der Koalitionsverhandlungen, da es als Gesetz als Parlamentsvorlage gilt und von diesem auch beschlossen wird.

Warum sollte es in den Koalitionsverhandlungen ein Thema werden? Egal welche Partei, alle wollen den Berliner Beamten so wenig wie möglich zahlen.

Foxtrott

Belohnt wird allein, wer jährlich pünktlich zum 31. Dezember bürokratisches Misstrauen per Formular an den Dienstherrn geschickt hat.

Dass ein regelmäßiger Widerspruch erst die Eintrittskarte für irgendeine Nachzahlung ist, macht mich fassungslos.


Badener1

Finanzsenator Evers sprach gestern in Berlin zu den demonstrierenden Beamten. Er sagte, eine Taskforce sei dabei die Akten nach Widersprüchen zu durchforsten. Das heißt doch, obwohl andere für die Besoldung wichtige Ereignisse wie z. B. Beförderung, Heirat usw. elektronisch erfasst wurden, hat man die Widersprüche zur Besoldung einfach mit einem Eingangsstempel versehen und in der Papierakte verschwinden lassen. Offensichtlich hat niemand damit gerechnet, dass diese Widersprüche jemals eine Relevanz erfahren werden. Jetzt sind sie plötzlich das wichtigste Mittel der Politik, um Nachzahlungen zu vermeiden. In Berlin werden nur diejenigen Nachzahlungen erhalten, die auch Widerspruch eingelegt haben. Immerhin hat Herr Evers erwähnt, dass alleine diese Nachzahlungen nicht wie ursprünglich angekündigt unter 500 Millionen kosten wird, sondern nach aktuellem Stand, mindestens 1,2 Milliarden Euro. Die Innensenatorin hat angeblich seit fünf Jahren im Berliner Parlament für die Beamtenrechte gekämpft. Ein Gesetz, dass die zukünftige Besoldung regelt, wird aber vor der Wahl in Berlin nicht mehr ins Parlament kommen. Nach dem Motto: Nach mir die Sintflut... Immerhin muss man in Berlin, nach Vorgabe des BVerfG bis 31.03.2027 ein neues Besoldungsgesetz vorlegen. Bundesinnenminister Dobrindt hatte ja für die Bundesbeamten im Frühjahr 2026 angekündigt, dass die Besoldung der Bundesbeamten an der Spitze in Deutschland stehen soll und der Bund ein hochattraktiver Arbeitgeber sein muss. Also um die Besoldung in Brandenburg zu toppen, muss er sich aber gewaltig ins Zeug legen. Ich bin schon sehr gespannt auf den Herbst, was sein Geschwätz vom Frühjahr dann noch wert ist...     

Schneewitchen

Zitat von: Foxtrott in Gestern um 23:33Belohnt wird allein, wer jährlich pünktlich zum 31. Dezember bürokratisches Misstrauen per Formular an den Dienstherrn geschickt hat.

Dass ein regelmäßiger Widerspruch erst die Eintrittskarte für irgendeine Nachzahlung ist, macht mich fassungslos.

Mich macht es fassungslos, dass das BVerfG festgestellt hat, dass das Land Berlin seine Beamten von 2008 bis 2020 verfassungsmäßig zu niedrig besoldet hat, dem Land bis Ende März 2027 Zeit zur Reparatur eingeräumt hat und die notwendigen Nachzahlungen jetzt zum Gegenstand künftiger Koalitionsverhandlungen gemacht wird.

Was gibt es da noch zu verhandeln? Wenn ich als Land nachweislich meine Beamten über Jahre zu niedrig alimentiert habe und damit gegen das GG verstoßen habe, dann muß ich das nachbessern. An dieser Stelle gibt es eigentlich keinen Spielraum für Verhandlungen.

Mal angenommen, bei den Wahlen kommt ein schwieriges Ergebnis heraus und die notwendigen Koalitionsverhandlungen ziehen sich in die Länge? Danach muss sich die neue Regierung erst einmal finden und der berühmte Kassensturz muss zunächst gemacht werden. Man braucht nicht viel Phantasie, um sich auszudenken, dass dann wieder die Grundsatzdiskussionen in dem Thema entbrennen.

Das könnte dann bis Ende März alles sehr eng werden. Viel schlimmer aber ist, dass wahrscheinlich in den nächsten Monaten auch kein Cent ausgezahlt wird und Berlin in dieser Zeit weiter wissentlich an seinen Beamten spart.

Was mich auch auf die Zinne bringt: Der Finanzsenator hat es selbst ausgerechnet: Berlin hat seinen Beamten in der Vergangenheit rd. 7 Mrd. Euro vorenthalten.

Das ist ein verfassungsmäßiger Anspruch, kein Wunsch oder eine Forderung in einer Tarifverhandlung. Es ist ein berechtigter, verfassungsmäßiger Anspruch.

Und dann stellt man sich hin und erklärt entrüstet, dass man aber eben diesen utopischen Betrag nicht zahlen könne.

Dieser Betrag ist Folge einer langjährigen Besoldungspolitik, die es immer zum Ziel gehabt hat, die Besoldung so niedrig wie möglich zu gestalten.

Jetzt ist man quasi erwischt worden und sollte kleine Brötchen backen. Das passiert aber nicht.

Wurde bislang einmal aus der Regierung heraus das Bedauern geäußert, das man hier über viele Jahre einen schweren Fehler gemacht hat? Ich habe solche Äußerungen nicht mitbekommen.

Ich höre nur immer, was alles nicht geht oder nicht so schnell geht.

Dazu kommt natürlich auch die Tatsache, dass es nur dann Nachzahlungen gibt, wenn man zuvor auch WS eingelegt hat. Bei einem so schweren Verstoß gegen verfassungsmässig verbriefte Ansprüche darf man m.E. derartige Nachzahlungen nicht davon abhängig machen, ob man regelmäßig einen WS eingelegt hat oder nicht.

Auch hier: Hätten diese Politiker Charakter und Größe, dann würden sie  hier jetzt so verfahren, dass alle Beamten in den Genuß der Nachzahlungen kommen. Nein, stattdessen hält man sich hier wieder exakt an die rechtlichen Gegebenheiten ( hier geht das dann selbstverständlich) und zahlt nur an Beamte, die eben WS eingelegt haben.

Alle anderen gehen leer aus und das Land profitiert dann ganz legal von ehemals widerrechtlich nicht ausgezahlten Besoldungen.

Das lässt mich fassungslos zurück....

Deus hic finitur

SonicBoom

- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich / Musterklage BaWü 2024/2025