Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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BVerfGBeliever

Zitat von: ExponentialFud in Gestern um 20:49Grotesk. Rot und Grün haben fertig.
Ich kann bei der Besoldungsthematik keinerlei parteispezifisches Muster erkennen:

1.) Wo wird das höchste Partnereinkommen angerechnet? Meines Wissens gebührt diese unrühmliche Spitzenposition Bayern, wo 2028 ein Betrag von 24.607 EUR (!) angerechnet werden soll. Hat Rot oder Grün irgendetwas damit zu tun?
2.) In Brandenburg soll unter anderem die W3-Besoldung (du bist doch Prof, oder?) rückwirkend ab 01.01.2026 um knapp 18% angehoben werden. Ist der dortige Ministerpräsident Woidke kürzlich aus der SPD ausgetreten?
3.) In Schleswig-Holstein war die dortige Finanzministerin Schneider von den Grünen meines Wissens eine der ersten, die öffentlich geäußert hat, dass es aufgrund des BVerfG-Beschlusses einen "größeren Handlungsbedarf" bei höheren Besoldungsgruppen gibt (siehe hier). Zwar ist der anschließend vorgelegte Gesetzentwurf natürlich längst noch nicht ausreichend (Stichwort "Familienergänzungszuschlag", der quasi wie ein angerechnetes Partnereinkommen wirkt), aber im Vergleich zu anderen Bundesländern ist es immerhin schon mal ein erster Schritt.

Fazit: Einseitig auf Rot oder Grün zu schimpfen, ist aus meiner Sicht "unterkomplex"..

AVP

Naja relevant ist aber auch die absolute Höhe und da steht Bayern ja deutlich vor Niedersachsen im Besoldungsvergleich.

Wobei ja, auch unter einem CDU Finanzminister war die Besoldung in Niedersachsen nicht besonders attraktiv.

Ich glaube ich weiss mittlerweile auch warum man den Ehezuschlag abschafft. Schaut man sich das BVerfG Urteil zu Berlin an, wurde hier ja konkret die Besoldungsentwicklung anhand der Tabellendaten Jahr für Jahr berechnet. Hier wird Nds die 170 € also stumpf als eine reine Erhöhung in diese spezifische Betrachtung hineinrechnen, ohne dass es für die meisten Beamten eine tatsächliche Bruttosteigerung darstellt und somit den Haushalt nur minimal belastet.

Dass das BVerfG auf so einen offensichtlichen Zahlenschieber Rechentrick reinfällt vage ich mal zu bezweifeln, aber bis es zu einem Urteil kommt ist halt auch 2040+

ExponentialFud

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 06:53Einseitig auf Rot oder Grün zu schimpfen, ist aus meiner Sicht "unterkomplex"..

Es sind die Grünen in Niedersachsen, die jede signifikant Erhöhung blockieren.
Wer regiert, trägt Veraantwortung für die Entscheidungen.
Die Opposition hat nächstes Mal die Chance, es besser zu machen.
Auf die Vergangenheit zu verweisen, und damit zu rechtfertigen, dass man der aktuellen Regierung fortgesetzt verfassungswidriges Handeln durchgehen lässt, ist ebenfalls unterkomplex. Es ist sogar eine Replikation der typischen Politiker-Haltung.

justilegal

Ich bin schon so alt, dass ich nicht vergessen habe, dass wir es der CDU zu verdanken haben, dass es hier kein Weihnachtsgeld mehr gibt. Und die Einführung dieses Familienergänzungszuschlages kam von CDU-FM Hilbers. Was ich Herrn Heere als FM aber eigentlich eben auch als Mensch und natürlich auch als Politiker vorwerfe ist, dass er ein von ihm selbst als nicht verfassungsgemäß eingestuftes Gesetz nicht während seiner Amtszeit korrigiert. ER hätte die Möglichkeit dazu gehabt... aber Politiker eben: was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.

ambitionslosera13

Moin,
wenn man grob die Jahrzehnte zurückgeht, fuhr man oft als Beamter mit der CDU am besten, als Arbeitnehmer mit der SPD, aber mittlerweile hat das keine Allgemeingültigkeit mehr, die Länder und jeweiligen Regierungen agieren nach Kassenlage, stehen Wahlen an usw....
Als Beamter in NDS hätte man sich gefreut, wenn bei den Tarifverhandlungen nur 25% des Einsatzes gezeigt worden wären, den die SPD und die IG Metall gegen unsere Autobauer an den Tag gelegt haben. Hier rächt es sich aber nun.

Links blinken, rechts abbiegen, oder geradeaus weiterfahren und oder umgekehrt.

Und dann wundert man sich, dass die AFD fast bei 30% steht.

In Bezug auf NDS kann man sich schon fragen, ob das in Bezug auf seine Bediensteten mit den 0,5% richtig clever war, da Kommunalwahlen und im nächsten Jahr die LTagswahlen anstehen.

Glaskugel und die Hoffnung stirbt zuletzt, lassen die Frage aufkommen, ob bei dieser Besoldungsreform das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Müssen nicht noch die Verbände ihren Senf dazugeben, bevor es gesetzlich verabschiedet wird?
Das Reförmchen bzw. diese Wertschätzung sind jetzt erst einmal gesetzt und Rot Grün hat wie auf dem Basar den ersten Anker gesetzt. Die Reaktionen der Gewerkschaften waren abzusehen.
Entweder sie ziehen es stumpf und völlig abgebrüht durch, oder man erbarmt sich aus rot grüner Nächstenliebe, denn 0,5% ist schon echt ein Faustschlag ins Gesicht. Nicht nur einer.





AVP

Zitat von: ambitionslosera13 in Heute um 07:57die Länder und jeweiligen Regierungen agieren nach Kassenlage, stehen Wahlen an usw....


Kassenlage lass ich nicht wirklich zählen. Niedersachsen ist deutlich wohlhabender pro Kopf als es der Besoldungsvergleich vermuten lässt. Es ist einfach eine Prioritätensetzung und die Frage wie sehr man auf dem Boden unserer Verfassung steht.

Die Abgeordnetendiät ist in Nds. zB im oberen Drittel, da hängt man Sachsen, Brandenburg, Thüringen und co easy ab.

Beamtengünter

Wie geht der Spaß denn nun weiter?

Bisher haben wir ja nur einen Beschluss des Kabinetts. Bis die verbandsanhörung durch ist...will man das Ganze vielleicht bis nach der Wahl verschleppen? Welche aussicht haben Einwände der Verbände?

Finanzer

Zitat von: AVP in Heute um 07:01Naja relevant ist aber auch die absolute Höhe und da steht Bayern ja deutlich vor Niedersachsen im Besoldungsvergleich.


Relevant ist das Verhätlnis der absoluten Höhe zu den Lebenserhaltungskosten... und diese sind in Bayern nunmal höher.

GoodBye

Vielleicht sollten sich mehr Kollegen aufraffen und sich nicht mehr mit der Ruhendstellung ihrer Einsprüche einverstanden erklären.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

AVP

Zitat von: Finanzer in Heute um 09:25Relevant ist das Verhätlnis der absoluten Höhe zu den Lebenserhaltungskosten... und diese sind in Bayern nunmal höher.

Im Allgemeinen ja, allerdings gibt es nach meiner Kenntnis in Bayern Zulagen für teure Orte (?)

Ein Beamter der in Hannover wohnt wird höhere Lebenshaltungskosten haben als ein Beamter in Hof. So ganz pauschal lässt sich also auch das nicht vergleichen.

Goldene Vier

Aus dem Rundblick von heute:

FINANZEN

Heere will Beamten-Gehälter aufbessern - und erntet scharfe Kritik von den Verbänden

Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine bessere Besoldung der Beamten. Nun hat das Land einen Vorschlag vorgelegt - doch Kritiker nennen ihn "reine Kosmetik".

In allen Bundesländern wird gerade rege an der Beamtenbesoldung getüftelt. Nach einem Urteil für das Land Berlin von Herbst 2025 scheint klar, dass das Gehalt gerade der niedrigen Besoldungsgruppen nicht mehr verfassungsgemäß ist. Bald, voraussichtlich 2027, dürfte das von den Richtern in Karlsruhe speziell auch für Niedersachsen festgestellt werden. Am gestrigen Dienstag hat Finanzminister Gerald Heere (Grüne) nun die Eckpunkte eines Gesetzentwurfes vorgestellt. Dieser sieht teilweise erhebliche Anhebungen der Beamten-Einkünfte vor - doch das in einer Weise, wie es den Beamtenbund und den Richterbund nicht zufriedenstellt.

Heere präsentiert eine Kombination aus der Übertragung des jüngsten Tarifergebnisses auf die Landesbeamten und einer Anpassung der Bezüge der A-Besoldung, um diese "gerichtsfest" mit Blick auf das Karlsruher Urteil zu machen. Die Richter dort hatten bereits den Maßstab eingeführt, dass jeder Beamte mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens verdienen muss. Das will Heere nun erreichen über die Anhebung der Jahres-Sonderzahlung für 2025 (für A9 um 520 Euro, für darüberliegende um einen geringeren Betrag). Das Weihnachtsgeld für Beamte soll einheitlich für alle Besoldungsgruppen auf 1200 Euro erhöht werden (oberhalb von A8 lag es bisher bei 500 Euro). Ein "Verheiratetenzuschlag" soll künftig für alle Beamten, gleich welchen Familienstandes, gelten - und direkt in die Gehaltstabelle einfließen. Das  Weihnachtsgeld für jedes erste und zweite Kind soll um je 125 Euro auf 375 Euro je Kind angehoben werden. Zusätzlich sollen die Grundgehälter um 0,5 Prozent erhöht werden.

Diese Rechnung klingt kompliziert - und sie ist es auch. Die Erhöhungen bewirken Einkommenssteigerungen für alle Stufen der A-Besoldung. Da es aber um Zulagen und Sonderzahlungen geht, wirken sich diese nur teilweise auf die späteren Pensionen aus. Es kann nicht ausreichen, nur die unteren Besoldungsgruppen anzuheben - da es im Beamtenrecht ein "Abstandsgebot" zwischen den einzelnen Stufen der A-Besoldung
(A5 bis A16) geben muss, das nicht nivelliert werden darf. Der Vorsitzende des Niedersächsischen Beamtenbundes, Alexander Zimbehl, nennt die geplante Reform "eine kosmetische Änderung" und vermutet, viele Beamte würden mit der Anhebung der Grundgehälter um lediglich 0,5 Prozent und den Umschichtungen in den Zuschlägen noch unterhalb der Mindestbesoldung bleiben. "Das trifft für sieben der zwölf A-Besoldungsgruppen zu", sagt er. Frank Bornemann vom Richterbund meint, Niedersachsen drohe mit diesem Vorschlag im Bundesvergleich abzurutschen. Andere Länder, wie etwa Hessen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, würden bei der Besoldungsanpassung sehr viel mutiger vorgehen. Dort werde beispielsweise vorgeschlagen, alle Besoldungsgruppen deutlich besser zu besolden, also die Gehaltstabelle linear zu erhöhen. Andere Stimmen erwähnen die verfassungsrechtlichen Zweifel, die in der geplanten Anrechnung des Ehepartner-Einkommens auf die Beamtenbesoldung bestehen. Deutlich freundlicher als Beamtenbund und Richterbund bewertete DGB-Landeschef Ernesto Harder den Regierungsvorschlag: "Das Land bewegt sich in die richtige Richtung, gleichwohl wäre es wünschenswert, den alten Zustand mit einem vollwertigen Weihnachtsgeld wiederherzustellen. Hier und in anderen Punkten erwarten wir vom Gesetzgeber im nun startenden Beteiligungsverfahren Bewegungsspielraum." Dagegen klang die Stellungnahme der zum DGB gehörenden Gewerkschaft der Polizei wesentlich distanzierter und hob die Defizite des Regierungsvorschlags hervor.

Heere hat errechnet, dass die geplante Anpassung jährliche Mehrkosten von 686 Millionen Euro auslösen werden. Die volle Größe der Belastung werde 2028 erreicht, wenn die letzte Stufe der regulären Besoldungserhöhung in Kraft tritt. Allein rund 300 Millionen Euro dieser Summe fallen auf die Tarifanpassung - sodass rund 380 Millionen Euro jährliche Kosten in der reinen Systemumstellung begründet sind. Andere Bundesländer, die sich zur generellen Anpassung der gesamten Gehaltstabelle entschlossen hatten, gehen von deutlich höheren Kosten im Milliardenbereich aus. Der Finanzminister erklärte, mit dem jetzt vorgelegten Modell könne Niedersachsen "im Mittelfeld" der Bundesländer landen. Noch sei nicht klar, wie sich die Debatte bundesweit entwickeln werde, da die Diskussion noch in vollem Gange sei. In der niedersächsischen Finanzplanung für die Zeit von 2027 bis 2030 sei eine Summe von 2 Milliarden Euro für die "amtsangemessene Alimentation" der Beamten eingeplant worden - auch für erwartete Nachzahlungen, wenn das Weihnachtsgeld-Urteil zur niedersächsischen Beamtenbesoldung aus den Jahren 2005 bis 2022 fallen sollte. Damit wird für das kommende Jahr gerechnet. (kw)