Besoldungsrunde 2025-2028 Baden-Württemberg

Begonnen von RichterBW84, 14.02.2026 13:54

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BeamtenBund

Zitat von: Quasselstrippe in 30.07.2026 12:28Ich bin nicht ganz sicher, wie der letzte Satzteil zu verstehen ist.

Ist es so gemeint, dass die Richter und der höhere Dienst nach Wegen suchen, wie diese Gruppen gleichermaßen wie die "übrigen Beamten" von der "Einführung einer amtsangemessenen Alimentation" auch profitieren können? (es also nicht munter weiter geht mit der Stauchung der Ämterhierarchie und Besoldungstabellen)


Dies trifft es ganz gut.
Man versucht jedes Mittel zu greifen, welches auch gerade das Abstandsgebot und die Ämterwertigkeit wieder herstellt.

Ein überlassen der übrigen Beamten schließe ich tatsächlich aus.   

BeamtenBund

https://www.berliner-besoldung.de/die-humpert-entscheidung-und-die-ausnahme-von-der-rechtswegerschoepfung/

Na schau an, was der BRV so aufbietet...

Es kommt Bewegung in die Sache...
Diese Stellungnahme übertrifft die des DRV Bw bei weitem !!!

Ich bin wirklich auf den Herbst und den Jahresendspurt gespannt!

 ;D

LehrerBW

Frag mich wie lange sie noch brauchen um im Beteiligungsportal zu antworten.
Bin gespannt wie sie den Kinderzuschlag zum 2. Kind, der in die Mindestbesoldung einfließt, rechtfertigen werden.
Denn der ist schon nach der jetzigen Rechtslage sowas von offensichtlich verfassungswidrig...

BEAliMenTER

Da wird nur eine schwammige Antwort kommen. Da Beteiligungsportal ist doch auch nur Show

Hortensie

Zwischenfragen:
1.
Ich habe leider erst 2024 von dem Urteil des BVerfG aus 2020 (?) hier gelesen und daher erstmals in 2024 Widerspruch gegen meine Pensionsbezüge (ich bin frühpensioniert wegen schwerer angeborener Krankheit) erhoben und tue das seither jährlich.
Was ich mich aber frage, ist, wieso man Widerspruch erheben soll, wenn in der Gehaltsmitteilung keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist?
Nach meinem Verständnis (ich habe früher auch Einsprüche bearbeitet) kann bei Fehlen einer Rechtsbehelfssbelehrung zeitlich unbefristet Widerspruch erhoben werden.
Liege ich damit falsch?
Wer weiß dazu mehr?

2.
Ich war vor meiner Pensionierung in A11.
Wie ich hier erfahren habe, wurden in BW die Besoldungsstufen A3 bis A6 gänzlich abgeschafft.
Hat man bei den nachfolgenden Besoldungsstufen die Besoldung wegen der Urteile des BVerfG angehoben? Wenn ja, welche?

Mir geht es natürlich darum, herauszufinden, ob ich zum einen durch Unkenntnis zu spät reagiert habe und zum anderen, ob sich in der Besoldung von A11 etwas geändert hat.