Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

GoodBye

Wenn man sich die Äußerungen von Herrn Heere so anschaut, dann scheint das eigene Ministerium auf jeden Fall nicht für ihn zu arbeiten bzw. ihn selektiv zu informieren. Oder er ist einfach ein klassischer niedersächsischer Finanzminister.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

GoodBye

Zitat von: Goldene Vier in 03.09.2026 09:02Auch wenn es natürlich nicht weiter helfen wird, sind nicht alle Gewerkschaften so landesregierungshörig wie der DGB. Schon deutliche Worte von der DStG Niedersachsen:

"Hoffnungsschimmer wird zum Desaster!
Deutsche Steuer-Gewerkschaft schließt sich der scharfen Kritik des dbb niedersachsen an und stellt erneute rechtliche Schritte in Aussicht. 

Seit Jahren hat die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Landesverband Niedersachsen darauf hingewiesen, dass die Alimentation nicht verfassungskonform ist. Immer wieder wurde dieses von Seiten der jeweiligen Landesregierung verneint. Von daher keimte Hoffnung auf, als Finanzminister Gerald Heere diese rechtliche Einschätzung der DSTG nun teilte und eine entsprechende Besserung versprach. Was viele als Hoffnungsschimmer gedeutet haben, ist seit dem gestern von Finanzminister Gerald Heere vorgestellten Entwurf zur Neuregelung der Besoldung als Desaster zu bezeichnen. 

Die DSTG Niedersachsen schließt sich damit uneingeschränkt der scharfen Kritik des Niedersächsischen Beamtenbundes (dbb niedersachsen) an. Aus Sicht der Gewerkschaft steuert auch die nun angekündigte Neuregelung sehenden Auges in die nächste juristische Niederlage. ,,Anstatt endlich eine nachhaltige und verfassungskonforme Lösung zu schaffen, wird den Kolleginnen und Kollegen eine Nebelkerze präsentiert, die zwangsläufig wieder die Gerichte beschäftigen wird.

Niedersachsen wirbt mit dem Slogan "Niedersachsen. DAS IST GROß." Mit Blick auf die derzeitigen Pläne muss man feststellen, dass dieser Slogan im Bezug auf die verfassungsgemäße Bezahlung und Versorgung eine hohle Floskel und beschämend ist!", so der Landesvorsitzende Thorsten Balster."

Niedersachsen: Fläche statt Klasse.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Dogmatikus

Der Vorsitzende des NRB Bornemann soll sich wohl einen Termin beim Ministerpräsidenten geholt haben.

Rukh

Wenn das wirklich so ist, dann ist das eine wünschenswerte Eskalation.

Die Frage ist nur, ob es was bringt. Erinnert mich an die Eskalation rund um die Widersprüche 2025.

GoodBye

Aus dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes:

Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes
Das Niedersächsische Beamtengesetz vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72), zuletzt geändert
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Mai 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 37), wird wie folgt geändert:

§ 80 wird wie folgt geändert:

In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe ,,22 000" durch die Angabe ,,25 000" ersetzt.


Damit kennt man dann auch das zukünftige fiktive Partnereinkommen.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Goldene Vier

Hier mal die Stellungnahme des NRB:

Pressemitteilung vom 1.09.2026

Heere-Entwurf bleibt hinter den Anforderungen des BVerfG zurück

Niedersachsen rutscht ohne Not auf einen Abstiegsplatz im Besoldungs-Ranking ab

Zur heutigen Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Nachbesserung der Besoldung erklärte der Vorsitzende des Niedersächsischen Richterbundes (NRB), Frank Bornemann: "Die Ankündigungen des Niedersächsische Finanzministers zur Nachbesserung der Besoldung haben diesen Namen nicht verdient. Sie orientieren sich nicht im Ansatz an den klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und sorgen dafür, dass Niedersachsen im bundesweiten Besoldungsvergleich auf einen Abstiegsplatz verwiesen wird. Dies ist in keiner Weise hinzunehmen und wird unseren erbitterten Widerstand erfahren."

Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 17.09.2026 (-2 BvL 5/18-) die im Bundesland Berlin im Zeitraum von 2008 - 2020 gewährte Besoldung für Beamte der Besoldungsordnung A bis auf wenige Ausnahmen für mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit für verfassungswidrig erklärt. Die in diese Entscheidung aufgestellten Maßstäbe gelten bundesweit und müssen auch von Niedersachsen umgesetzt werden.

,,Der heute angekündigte Gesetzentwurf verfehlt die verfassungsrechtlichen Anforderungen bei Weitem. Die vorgeschlagenen lediglich marginalen Verbesserungen bei der Besoldung bleiben weit hinter den Anpassungen anderer Bundesländer wie z.B. Schleswig-Holstein oder Brandenburg (7% bzw. bis zu 17% zusätzlich zur Tariferhöhung) zurück. Dadurch gerät Niedersachsen in der Konkurrenz der Bundesländer um die Gewinnung von Personal erheblich unter Druck. Auch die in Niedersachsen Dienst tuenden Kolleginnen und Kollegen fühlen sich auf einen Abstiegsplatz zurückgeworfen. Hier fehlt es erheblich an Wertschätzung!" so Bornemann weiter.

,,Die heutige Ankündigung zeigt, dass der Finanzminister nicht gewillt ist, die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Wer in der Justiz jeden Tag einen anspruchsvollen Dienst mit hohem Engagement und Pflichtgefühl versieht, erwartet von seinem Dienstherrn zu Recht, dass dieser sich an die Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts hält. Wir erwarten, dass Herr Heere sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft für eine amtsangemessene Alimentation sorgt, ohne dass dies auch in Niedersachsen erneut eingeklagt werden muss " so Bornemann weiter. ,,Wir fordern die Landesregierung daher auf, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der endlich den Willen erkennen lässt, bestehende Missstände im Bereich der Besoldung für die Vergangenheit und Zukunft abzustellen. Es ist unerträglich, dass über eine derartige Selbstverständlichkeit überhaupt öffentlich diskutiert werden muss!" so Bornemann.

Herausgeber: Niedersächsischer Richterbund

ExponentialFud

Alles richtig, nur das hier:

Zitat von: Goldene Vier in 03.09.2026 13:59Niedersachsen rutscht ohne Not auf einen Abstiegsplatz

Auf einem Abstiegsplatz bei der Besoldung waren wir auch vorher schon.

clarion

Ein fiktives Partnereinkommen von >2.000 € / Monat ist schon eine freche Ansage, v.a. bei Familien mit Kindern.

BVerfGBeliever

Zitat von: GoodBye in 03.09.2026 10:47§ 80 wird wie folgt geändert:

In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe ,,22 000" durch die Angabe ,,25 000" ersetzt.


Damit kennt man dann auch das zukünftige fiktive Partnereinkommen.
Wie gesagt, nach meinem Verständnis wird in Niedersachsen bislang ein "Hinzuverdienst" auf Minijob-Level angerechnet, also beispielsweise 6.456 EUR im Jahr 2024 (siehe hier auf Seite 32 und 33).

Insofern erscheint mir deine Behauptung, dass stattdessen demnächst 25.000 EUR angerechnet werden sollen, doch ein wenig "gewagt"..

justilegal

Partnereinkommen wird mit MÄEx0,5x0,8 angerechnet. Also wird der Partner ,,raus" gerechnet.
Für 2025 10.617,60 EUR, für 2026 11.414,86 EUR, für 2027 11.852,03 EUR.

ExponentialFud

Zitat von: justilegal in Gestern um 07:45Partnereinkommen wird mit MÄEx0,5x0,8 angerechnet. Also wird der Partner ,,raus" gerechnet.
Für 2025 10.617,60 EUR, für 2026 11.414,86 EUR, für 2027 11.852,03 EUR.

Genau und das ist netto. Und schon sind wir bei 2000 EUR brutto.

ambitionslosera13

Moin einmal eine andere Frage

weiß einer, wie NDS bei dem dritten Kinde und jedes weitere eigentlich auf ca. 500 Euro brutto kam?
Hat man sich an der Grundsicherung orientiert?

Wenn man das netto nimmt, ist man z. B. recht nah an der Grundsicherung dran und von der Düsseldorfer Tabelle als Richtwert meilenweit entfernt, abhängig vom Alter und Gehaltsstufe.

Hat jemand schon einmal ausgerechnet, was es eigentlich nach der MAE Rechnung bei dem dritten Kind geben müsste?

justilegal

Ich weiß nicht, ob da 2022- 2024 (erste Fam.erg.zuschlagsVO) große ,,Berechnungen" angestellt wurden... mit jedem Kind ,,mehr" darf der Partner mehr hinzuverdienen. So wurde das passend gerechnet. Im aktuellen Entwurf wird das 3. Kind mit 0,3 angesetzt, weil das 2. ja im BVerfG unter 14 ist, muss es das 3. erst recht sein, ,,denklogisch".

ExponentialFud

Zitat von: ambitionslosera13 in Gestern um 11:28was es eigentlich nach der MAE Rechnung bei dem dritten Kind geben müsste

Guck nach Sachsen-Anhalt, NRW, oder rechne selbst und staune. MÄE x 0.8 x 0.3. Netto.

Dogmatikus

DRiZ - EU rügt zu geringe Investitionen

ZitatIn Deutschland ging damit eine nach wie vor unbefriedigende Besoldung einher. Als Maßstab diente der EU-Kommission hier das durchschnittliche nationale Jahresbruttogehalt. Daran gemessen verdienten Richter zu Beginn ihrer Laufbahn in keinem anderen Mitgliedstaat so schlecht wie in Deutschland. Nur in Irland war das jährliche Einstiegsgehalt für Staatsanwältinnen noch niedriger.

Besonders nachteilig für Deutschland fällt auf, dass Länder wie Bulgarien, Estland, Malta und die Slowakei ihre Berufseinsteiger im staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Dienst im Jahr 2024 am nationalen Jahresbruttogehalt gemessen bereits höher besoldeten als Deutschland seine Bestverdienerinnen in hohen Beförderungsämtern, etwa bei den deutschen Bundesgerichten.

Letztere erreichten auf den Höhepunkten ihrer Karrieren kaum mehr als das Doppelte des durchschnittlichen nationalen Jahresbruttogehalts. In elf Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Irland, Griechenland, Spanien, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien und der Slowakei) lag die Endbesoldung vergleichbar qualifizierter Staatsanwältinnen und Richter dagegen bei mehr als dem Vierfachen dieses Maßstabs.

Dabei leisteten sich Griechenland, Bulgarien, Österreich, Polen, Tschechien und die Slowakei mehr Richterinnen und Richter pro 100.000 Einwohner als Deutschland. Deutschland lag nach wie vor im europäischen Mittelfeld. Rund 25 Rechtsprechenden standen rund
200 Rechtsanwälte pro 100.000 Einwohnern gegenüber.

Vielleicht wandere ich einfach nach Malta aus. Da ist das Wetter auch besser...