Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Skywalker2000

Zitat von: RArnold in Heute um 19:41Nicht jedes Paar kann Kinder bekommen. Vom freien Willen eines jeden Menschen und gleichgeschlechtlichen Paaren mal ganz abgesehen.

Kinderlose müssen auch ihren Beitrag leisten und letztendlich müssen sie sich ja nicht darum sorgen, ob sie etwas weiter vererben. Daher brauchen sie nicht so viel Geld und leisten ihren Beitrag mit erhöhten Steuern

Michel68

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 19:16Meiner Meinung nach sollten die Familienzuschläge mindestens verdoppelt werden und zeitgleich müssten kinderlose mindestens 50% mehr Steuern bezahlen. Die Kinder von heute sind die Beitragszahler von morgen. Dafür müssen die Eltern belohnt werden

Das sieht man heute bei den ganzen Schulabbrechern , die dem Steuerzahler auf der Tasche liegen . Dafür müssten die Eltern noch zur Kasse gebeten werden

cookiedent

Zitat von: Michel68 in Heute um 20:22Das sieht man heute bei den ganzen Schulabbrechern , die dem Steuerzahler auf der Tasche liegen . Dafür müssten die Eltern noch zur Kasse gebeten werden
Man müsste dann natürlich noch eine zusätzliche Qualitätssicherung einführen.
Bricht das das Kind Schule/Ausbildung/Studium ab, sind sämtliche Kinderzuschläge innerhalb von 30 Tagen, mit 5%iger Verzinsung über dem Basiszinsatz (seit Geburt natürlich), zurückzuzahlen.

GeBeamter

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 19:58Kinderlose müssen auch ihren Beitrag leisten und letztendlich müssen sie sich ja nicht darum sorgen, ob sie etwas weiter vererben. Daher brauchen sie nicht so viel Geld und leisten ihren Beitrag mit erhöhten Steuern

Bitte diese Diskussion nicht erneut. Ja, im europäischen Ausland zahlen Eltern wesentlich weniger Steuern. In Deutschland schafft man es nicht einmal, das steuerliche und sozialrechtliche Existenzminimum zum einen vernünftig zu bestimmen, zum anderen wird regelmäßig "vergessen" zumindest Kindergeld und Steuerfreibetrag für Kinder zumindest an den Regelsatz anzugleichen. Dadurch ist Deutschland für Eltern steuerlich extrem teuer. Kinderbetreuung kostet dann noch zusätzlich, wenn diese auch im europäischen Vergleich wieder relativ günstig ist.

Deshalb: kinderlosen nichts zusätzlich wegnehmen, dafür aber auch Eltern nicht weiter mehr wegnehmen, als eigentlich gerecht wäre.

So und jetzt zu Frau Prof. Färber: ja, man kann den Versuch unternehmen, Beamtenbesoldung wie Entgelte in der freien Wirtschaft zu konstruieren. Dann muss aber auch der Betrag der Grundbesoldung so hoch sein, dass er bei 2-3 Kindern, was den Großteil der Beamtenfamilien ausmachen dürfte, einen amtsangemessenen Lebenswandel ermöglicht, ohne hierfür auf signifikante Teile eines weiteren Einkommens zurückgreifen zu müssen. Und da wird diese Überlegung scheitern: die Besoldung müsste dann so stark steigen, dass sie die anteiligen Kosten für Kinder, eine Amtsangemessenheit und einen Ausgleich für die beamtischen Pflichten beinhaltet. Denn der Beamte hat keine freie Wahl des Arbeitgebers und kann daher seine Situation aus sich heraus nicht zum besseren wenden. Die finanzielle Situation muss daher gut genug sein, dass ein Wechsel trotz höherer finanziellen Aufwendungen für eine Familie nicht notwendig würde. Die Besoldung müsste damit, wie in der Schweiz, höher liegen als Entgelte in der Wirtschaft. Das wird der Haushalt nicht mitmachen und die Gesellschaft nicht akzeptieren.

Rein dogmatisch blendet Frau Färber komplett den Aspekt der Loyalität und Unbefangenheit des Beamten aus. Sobald die Begleichung der dem Beamten entstehenden, angemessenen Lebenshaltungskosten anteilig von einem weiteren Einkommen abhängen, wird der Beamte unmittelbar von den Interessen desjenigen abhängig, der dieses weitere Einkommen zur Verfügung stellt.
So sehr ich diese Überlegung menschlich verstehen kann, sie blendet komplett aus, dass das Berufsbeamtentum verfassungsrechtlich etwas anderes ist, als eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft.

Zuletzt: ich bin nicht in den öffentlichen Dienst gegangen,um reich zu werden. Das Versprechen war, dass ein angemessener Lebenswandel ermöglicht wird. Dieser Zustand muss wieder über die Grundbesoldung oder die Senkung der Lebenshaltungskosten herbeigeführt werden. Bei zweiterem hätten übrigens alle etwas davon und ein weiteres Familieneinkommen wäre wieder die Kirsche auf der Sahne, die man fürs Alter oder Extravaganzen ausgeben kann.