amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, Gestern um 17:32

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SAS

Zitat von: guzmaro in Heute um 14:32Familien mit 4 Kinder bei Mietstufe 6/7 haben nun viele Jahre Nullrunden ohne ein Cent mehr zu bekommen?
Ja aber ihr bekommt unterm Strich trotzdem mehr als der Vergleichsbeamte in einem anderen Wohnort also bitte nicht zu laut beschweren ;D

Rentenonkel

Das ist als entweder/oder zu verstehen.

Bist Du am 31.12.2026 verheiratet und kinderlos, bekommst Du ab Januar 2027 eine Ausgleichszahlung von 97,82 EUR.
Bist Du am 31.12.2026 verheiratet und hast ein Kind, bekommst Du ab Januar 2027 eine Ausgleichszahlung von 106,20 EUR.

Beamter47

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 15:00Das ist als entweder/oder zu verstehen.

Bist Du am 31.12.2026 verheiratet und kinderlos, bekommst Du ab Januar 2027 eine Ausgleichszahlung von 97,82 EUR.
Bist Du am 31.12.2026 verheiratet und hast ein Kind, bekommst Du ab Januar 2027 eine Ausgleichszahlung von 106,20 EUR.

Applaus! Dann wird meine Besoldung ja ,,nur" um 106,20 Euro gekürzt (also ab 2028)!


Egge2206

Zitat von: Beamter47 in Heute um 14:52Also wenn ich das Papier richtig verstehe, bekomme ich eine Ausgleichszahlung bei A12 und Mietstufe 4 von:
Stufe 1: 97,82 Euro
Stufe 2: 106,20 Euro

Das sind für mich 204,02 Euro.

Ich verstehe das so, dass dies die 204,02 Euro sind, die mich auf meine jetzige Besoldung ,,aufstocken" und die abgeschmolzen werden.

Bitte korrigieren, wenn ich das falsch lese.

du bekommst auf deine künftige Besoldung ab dem 01.01.27 diese Ausgleichszulage (Höhe hab ich nicht geprüft).
Also halt einfach die Differenz zum Gehalt am 01.12.26 und das am 01.12.2027

HansenMa

Ein weiterer "Hammer", der sich im Gesetzesentwurf verbirgt:
Seite 54 des Entwurfs:

ZitatIV. Lehrkräftebesoldung
Neben der Umsetzung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Amts-angemessenheit der Alimentation wird mit diesem Gesetz ein zweites Maßnahmenpaket für den Schulbereich umgesetzt.
Mit dem Gesetz zur Anhebung der Besoldung von Lehrkräften sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. Mai 2023 (GV. NRW. S. 317) wurde die Einstiegsbe-soldung der Lehrkräfte im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I zunächst stufen-weise angehoben. Zum 1. August 2026 wurden die entsprechenden Lehrkräfte schließlich in die Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet. Die Landesregierung hat im damaligen Gesetzge-bungsverfahren angekündigt, zu prüfen, welche Anpassungsbedarfe bei Beförderungs-, Funk-tions- und Leitungsämtern im Schulbereich sowie bei der Besoldung der Fachleitungen auf-grund der Neubewertung der Einstiegsämter der Lehrkräfte im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I notwendig sind. Ein zwingender besoldungsrechtlicher Änderungsbedarf ergab sich lediglich hinsichtlich des Amtes ,,Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor – als Koordi-natorin oder Koordinator –", da nach der Anhebung der Einstiegsbesoldung auf Besoldungs-gruppe A 13 andernfalls nicht mehr der erforderliche Abstand zwischen den betreffenden Äm-tern bestanden hätte. Aus diesem Grund wurde zwischenzeitlich mit dem Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S.474) eine Amtszulage ausgebracht, damit sich das funktionsbezogene Beförderungsamt auch weiterhin vom Einstiegsamt abhebt. Weiterer besoldungsrechtlicher Handlungsbedarf besteht infolge der Anhebung der Einstiegsbesoldung im Schulbereich nicht.

Das heißt, dass die Funktionsämter allesamt leer ausgehen. Also diejenigen, die vorher eine Revision gemacht haben von A12 auf A13 ... keinen Cent bekommen sie.

Schneewitchen

Zitat von: Beamter47 in Heute um 14:52Also wenn ich das Papier richtig verstehe, bekomme ich eine Ausgleichszahlung bei A12 und Mietstufe 4 von:
Stufe 1: 97,82 Euro
Stufe 2: 106,20 Euro

Das sind für mich 204,02 Euro.

Ich verstehe das so, dass dies die 204,02 Euro sind, die mich auf meine jetzige Besoldung ,,aufstocken" und die abgeschmolzen werden.

Bitte korrigieren, wenn ich das falsch lese.

Ja, das ist die Besitzstandswahrung mit praktischer Abschmelzfunktion.

Beamter47

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 15:14Ja, das ist die Besitzstandswahrung mit praktischer Abschmelzfunktion.

Soviel zum Versprechen: Es wird niemand weniger haben. Doch ab 2028 schon 😂

Die Rente/Pension ist übrigens auch sicher - nur die Höhe und das Eintrittsalter nicht.

BeamterNRW

Eine detaillierte Deklination aller erdenklichen Konstellationen erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum zielführend, zumal in Kürze mit entsprechenden Berechnungstools zu rechnen ist. Zudem bleiben etwaige Anpassungen im weiteren Verfahrensverlauf vorbehalten.

In den Grundzügen sieht der Entwurf folgende Regelungen vor:
- Entfall des Familienzuschlags (Stufe 1): Die Stufe 1 entfällt künftig ausnahmslos; im Gegenzug erfolgt eine allgemeine Anhebung um 1,68 %.
- Stand der Tarifergebnisse: Die bereits vereinbarten Tarifabschlüsse bleiben unberührt.
- Neuregelung der Ortszuschläge: Familien in niedrigeren Mietenstufen profitieren von der Neuregelung. Für Berechtigte in bislang höheren Mietenstufen ist ein Besitzstandsschutz vorgesehen, sodass keine finanziellen Einbußen entstehen; dieser Ausgleich wird jedoch künftig schrittweise abgeschmolzen.

Für Beamtinnen und Beamte in Metropolregionen mag dies nachteilig wirken, in der Gesamtschau erweist sich dieser Punkt jedoch als sachgerecht, ausgewogen und keineswegs offensichtlich verfassungswidrig. Die bisherige Systematik wies einem Kind in Düsseldorf fälschlicherweise einen höheren monetären Wert zu als einem Kind in Bad Berleburg.

Ein zentrales Anliegen muss zudem die Deregulierung und Deregionalisierung sein. Das Instrument der Regionalisierung diente primär der Fiskalkonsolidierung. Wenngleich dies kurzfristig zum gewünschten Einspareffekt führte, ging es mit einer beträchtlichen Komplexitätssteigerung bei den Bezügemitteilungen und Berechnungsverfahren einher.

Es ist daher zu begrüßen, wenn der Gesetzgeber künftig verstärkt Entbürokratisierung betreibt und die Besoldungsstrukturen transparenter gestaltet. Im privaten Umfeld herrscht weitgehend Unverständnis darüber, wie sich die individuelle Besoldung im Einzelnen zusammensetzt.

Ist aber nur meine Ansicht, kann man auch anders sehen.

SAS

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 15:19Eine detaillierte Deklination aller erdenklichen Konstellationen erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum zielführend, zumal in Kürze mit entsprechenden Berechnungstools zu rechnen ist. Zudem bleiben etwaige Anpassungen im weiteren Verfahrensverlauf vorbehalten.

In den Grundzügen sieht der Entwurf folgende Regelungen vor:
- Entfall des Familienzuschlags (Stufe 1): Die Stufe 1 entfällt künftig ausnahmslos; im Gegenzug erfolgt eine allgemeine Anhebung um 1,68 %.
- Stand der Tarifergebnisse: Die bereits vereinbarten Tarifabschlüsse bleiben unberührt.
- Neuregelung der Ortszuschläge: Familien in niedrigeren Mietenstufen profitieren von der Neuregelung. Für Berechtigte in bislang höheren Mietenstufen ist ein Besitzstandsschutz vorgesehen, sodass keine finanziellen Einbußen entstehen; dieser Ausgleich wird jedoch künftig schrittweise abgeschmolzen.

Für Beamtinnen und Beamte in Metropolregionen mag dies nachteilig wirken, in der Gesamtschau erweist sich dieser Punkt jedoch als sachgerecht, ausgewogen und keineswegs offensichtlich verfassungswidrig. Die bisherige Systematik wies einem Kind in Düsseldorf fälschlicherweise einen höheren monetären Wert zu als einem Kind in Bad Berleburg.

Ein zentrales Anliegen muss zudem die Deregulierung und Deregionalisierung sein. Das Instrument der Regionalisierung diente primär der Fiskalkonsolidierung. Wenngleich dies kurzfristig zum gewünschten Einspareffekt führte, ging es mit einer beträchtlichen Komplexitätssteigerung bei den Bezügemitteilungen und Berechnungsverfahren einher.

Es ist daher zu begrüßen, wenn der Gesetzgeber künftig verstärkt Entbürokratisierung betreibt und die Besoldungsstrukturen transparenter gestaltet. Im privaten Umfeld herrscht weitgehend Unverständnis darüber, wie sich die individuelle Besoldung im Einzelnen zusammensetzt.

Ist aber nur meine Ansicht, kann man auch anders sehen.
Gut das die bei dem vielen Schatten auch das Licht siehst. Die Entregionalisierung war definitiv schwachsinnig.

Was bleibt ist die Ungerechtigkeit das Kinder kriegen mehr belohnt wird als eine Beförderung. Hatte mir mehr gerechnet.

Max_Muster

Zitat von: HansenMa in Heute um 15:12Ein weiterer "Hammer", der sich im Gesetzesentwurf verbirgt:
Seite 54 des Entwurfs:

Das heißt, dass die Funktionsämter allesamt leer ausgehen. Also diejenigen, die vorher eine Revision gemacht haben von A12 auf A13 ... keinen Cent bekommen sie.
Ja, weniger Anerkennung geht kaum.
Ich habe eine Aufgabe mit etlichen Zusatzstunden für 10 Jahre übernommen, dann kam endlich die Ausschreibung und die Revision, jetzt wird die Beförderung gerade mit der Anpassung der Laufbahngruppen wieder aufgehoben und die Mehrarbeit entgeltlos verlangt.
Da ist mir der Einkommensverlust durch die Reform schon fast egal.

Rentenonkel

Es ist richtig, dass die Familienzuschläge in Teilen nicht mehr sachgerecht waren. Das liegt daran, dass die sich nicht an den Bedarfen orientiert haben, sondern sachwidrig in rein mathematisierender Weise ermittelt wurden. Das Ergebnis sollte passen.

Genau das passiert jetzt auch. Damit es aber nicht zu teuer wird, gibt es weiterhin ein fiktives Partnereinkommen in Höhe eines Minijobs. Auf Antrag wird dann die Besoldung auf das Niveau des Prekariatseinkommens angehoben, sofern der Ehegatte über keinerlei Einkünfte verfügt.

Damit wird verschleiert, dass die zu hohe Anhebung der Familienzuschläge seinerzeit einzig fiskalischer Natur waren, um eine gebotene Anhebung der Grundalimentation entweder zu verzögern oder sogar zu verhindern.

Wenn die Landesregierung also nunmehr erkannt hat, dass das der falsche Weg war, dann hätte man aus meiner Sicht die Familienzuschläge sicherlich dann reduzieren dürfen, wenn man im Gegenzug die Grundbesoldung nicht nur um 1,68 % sondern um das Niveau eines Minijobs angehoben hätte. Das hätte man schon damals tun müssen, darauf haben auch alle Sachverständigen hingewiesen.

An der einen Schraube zu drehen, ohne es auch an der anderen zu tun, ist aus meiner Sicht §$%&$&&%§§§% nicht sachgerecht und somit voraussichtlich auch verfassungswidrig.

Staatsknecht

Zitat von: BeamterNRW in Heute um 15:19Eine detaillierte Deklination aller erdenklichen Konstellationen erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum zielführend, zumal in Kürze mit entsprechenden Berechnungstools zu rechnen ist. Zudem bleiben etwaige Anpassungen im weiteren Verfahrensverlauf vorbehalten.

In den Grundzügen sieht der Entwurf folgende Regelungen vor:
- Entfall des Familienzuschlags (Stufe 1): Die Stufe 1 entfällt künftig ausnahmslos; im Gegenzug erfolgt eine allgemeine Anhebung um 1,68 %.
- Stand der Tarifergebnisse: Die bereits vereinbarten Tarifabschlüsse bleiben unberührt.
- Neuregelung der Ortszuschläge: Familien in niedrigeren Mietenstufen profitieren von der Neuregelung. Für Berechtigte in bislang höheren Mietenstufen ist ein Besitzstandsschutz vorgesehen, sodass keine finanziellen Einbußen entstehen; dieser Ausgleich wird jedoch künftig schrittweise abgeschmolzen.

Für Beamtinnen und Beamte in Metropolregionen mag dies nachteilig wirken, in der Gesamtschau erweist sich dieser Punkt jedoch als sachgerecht, ausgewogen und keineswegs offensichtlich verfassungswidrig. Die bisherige Systematik wies einem Kind in Düsseldorf fälschlicherweise einen höheren monetären Wert zu als einem Kind in Bad Berleburg.

Ein zentrales Anliegen muss zudem die Deregulierung und Deregionalisierung sein. Das Instrument der Regionalisierung diente primär der Fiskalkonsolidierung. Wenngleich dies kurzfristig zum gewünschten Einspareffekt führte, ging es mit einer beträchtlichen Komplexitätssteigerung bei den Bezügemitteilungen und Berechnungsverfahren einher.

Es ist daher zu begrüßen, wenn der Gesetzgeber künftig verstärkt Entbürokratisierung betreibt und die Besoldungsstrukturen transparenter gestaltet. Im privaten Umfeld herrscht weitgehend Unverständnis darüber, wie sich die individuelle Besoldung im Einzelnen zusammensetzt.

Ist aber nur meine Ansicht, kann man auch anders sehen.


Ja das ist alles schön und gut. Der gemeine Beamte - wie meinereiner - schaut aber auf die neue Tabelle die ab 01.03.2027 gelten soll, dass sind bei meinen A 13.8, verheiratet, ungewollt kinderlos, 6016,89 EUR brutto und fragt sich dann unweigerlich, warum jemand der nicht um Düsseldorf sondern in der brandenburgischen Provinz um Neurrupin bei gleicher Konstellation selbst nach der 2026er Tabelle (!) bei 6.544,59 EUR noch VOR (!) Familienzuschlag steht. Über kurz oder lang, eher kurz, wird mich das Land NRW verloren haben. Bis dahin heißt es für mich Dienst nach Vorschrift.

nero

Irgendwo wurden doch schonmal die 20% genannt, die die Familienzuschläge ausmachen. Im Grunde hätte der Gesetzgeber bei A5 schauen müssen, was da 20% sind und das als Familienzuschlag festsetzen müssen, der Rest ins Grundgehalt.

BeamterNRW

Zitat von: SAS in Heute um 15:30Gut das die bei dem vielen Schatten auch das Licht siehst. Die Entregionalisierung war definitiv schwachsinnig.

Was bleibt ist die Ungerechtigkeit das Kinder kriegen mehr belohnt wird als eine Beförderung. Hatte mir mehr gerechnet.

Meinst du die Reginalisierung oder sie Entreginalisierung?

Aus meiner Sicht, war dies aber schon lange ein Grundproblem im Forum: Die Erwartungshaltung. Es muss doch rational jedem klar gewesen sein, dass nicht alle erhebliche Erhöhungen bekommen können. Und Ja, ich halte es sich für unklug, dass Leistung weniger zählt als Nachwuchs in die Welt zu setzen.

BeamterNRW

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 15:31Es ist richtig, dass die Familienzuschläge in Teilen nicht mehr sachgerecht waren. Das liegt daran, dass die sich nicht an den Bedarfen orientiert haben, sondern sachwidrig in rein mathematisierender Weise ermittelt wurden. Das Ergebnis sollte passen.

Genau das passiert jetzt auch. Damit es aber nicht zu teuer wird, gibt es weiterhin ein fiktives Partnereinkommen in Höhe eines Minijobs. Auf Antrag wird dann die Besoldung auf das Niveau des Prekariatseinkommens angehoben, sofern der Ehegatte über keinerlei Einkünfte verfügt.

Damit wird verschleiert, dass die zu hohe Anhebung der Familienzuschläge seinerzeit einzig fiskalischer Natur waren, um eine gebotene Anhebung der Grundalimentation entweder zu verzögern oder sogar zu verhindern.

Wenn die Landesregierung also nunmehr erkannt hat, dass das der falsche Weg war, dann hätte man aus meiner Sicht die Familienzuschläge sicherlich dann reduzieren dürfen, wenn man im Gegenzug die Grundbesoldung nicht nur um 1,68 % sondern um das Niveau eines Minijobs angehoben hätte. Das hätte man schon damals tun müssen, darauf haben auch alle Sachverständigen hingewiesen.

An der einen Schraube zu drehen, ohne es auch an der anderen zu tun, ist aus meiner Sicht §$%&$&&%§§§% nicht sachgerecht und somit voraussichtlich auch verfassungswidrig.

Die Entscheidung über das Parnereinkommen steht bekanntlich noch aus und war nicht Gegenstand des aktuellen BVerfG-Beschlusses. Insofern muss man abwarten, ob dieses verfassungswidrig ist.