amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, Gestern um 17:32

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Olaf89

Ich habe zwei Kinder und Mietenstufe 1 und bekomme aktuell 560,58€ Familienzuschlag ( Stufe 1 nicht berücksichtigt) . Verstehe ich das richtig, dass ich ab 2027 1033€ bekomme, also 472,42€ mehr?
Danke für Eure Hilfe

AlrightyThen

Zitat von: Rallyementation in Heute um 15:57"Dies führt dazu, dass bei dem Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Tariflohnentwicklung im Rahmen der Aufstellung der Indices eine einheitliche Betrachtung der Entwicklung ab dem Jahr 1996 nicht sachgerecht ist. Um Verzerrungen aufgrund dieser strukturellen Anpassung auf Tarifseite zu vermeiden, wird das Jahr 2007 als Basisjahr für den Vergleich herangezogen." S.10

Zugunsten vom wem?


Zugunsten der Landeskasse. Die größten Einschnitte bei der Besoldung werden einfach ausgeblendet, obwohl das BVERFG mit 1996 gerechnet hat und Berlin auch Teil des BAT war und hier keine "Sondersituation" festgestellt wurde.

Kurz gesagt man ignoriert das Urteil in wesentlichen Punkten damit die eigene Rechnung passt. Anderes Basisjahr und Partnereinkommen. Schon ist das REALE defizit FIKTIV ausgeglichen. Man man man....

vorturner

Zitat von: Olaf89 in Heute um 16:33Ich habe zwei Kinder und Mietenstufe 1 und bekomme aktuell 560,58€ Familienzuschlag ( Stufe 1 nicht berücksichtigt) . Verstehe ich das richtig, dass ich ab 2027 1033€ bekomme, also 472,42€ mehr?
Danke für Eure Hilfe
jawohl

Schneewitchen

Zitat von: PierreKe in Heute um 16:03Drei Fragen:
Also bedeutet das für Beamte/innen, die keine Ausgleichszulage erhalten, dass sie die 2% im März 2027 normal mitnehmen?
Die 1% im Januar 2028 stehen also nicht mehr fest?
Die Tabelle für ab März 2027 stimmt nicht mehr oder? Weil diese ja von der Tabelle April 2026 ausgegangen war, jetzt aber von der Tabelle Januar 2027 neu gerechnet werden muss oder?

Zu Frage 1:Die Besoldungsanpassungen März 2027 und Januar 2028 bleiben bestehen. Die sind gesetzlich geregelt. Die Ausgleichszulage wird in der Besoldungsmitteilung gesondert ausgewiesen und am 2028 jährlich um 15% abgeschmolzen.
Zu Frage 2:Auch die 1% in 2028 werden in die Besoldungstabellen eingearbeitet. Eine unmittelbare Verrechnung mit dem Abschmelzungsbetrag der Ausgleichszulage erfolgt nicht, würde aber im Ergebnis auch nicht zu einem anderen Ergebnis führen.
Zu Frage 3:Die jetzige Tabelle 2027 muss an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst werden, entsprechend der neuen gesetzlichen Regelungen, sofern der jetzige Entwurf verabschiedet wird.

cookiedent

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 16:05Dem sollte man Rechnung tragen, wenn man hier diesen Gesetzesentwurf lobt und das Zustandekommen anhand abstrakter Überlegungen versucht zu rechtfertigen.
Genau.
Auch die ursprüngliche Annahme/Hoffnung, das ein 4K Haushalt aus dem Grundbesoldung finanziert werden sollte, hat sich nun in Rauch aufgelöst, da auch weiterhin mit hohen Kinderzuschlägen gearbeitet wird.
Die Streichung des Familienzuschlags bedeutet für verheiratete in Summe eine niedrige Besoldung nach Entfall der Kinderzuschläge, sowie eine stille Absenkung der Pension.
Komischerweise dreht sich die Diskussion hier fast ausschließlich um die Kinderzuschläge, vermutlich in der Hoffnung, das die auf Ewigkeiten gezahlt werden.
Dabei werden die Kinderzuschläge nur ca. 20 Jahre +/- gezahlt, der Wegfall des VH Zuschlags wirkt aber im Schnitt über 40 Jahre, je nach dem, wie lange man vorhat zu leben.
Boshaft ausgedrückt:
Der DH gibt den Kindern einen Kredit, den der Beamte in der Folgezeit Teilweise abzahlen muss.

Das ist wirklich ganz großes Kino.


blub1984w

Zitat von: RenéD8 in Heute um 16:30Hallo,

kann mir einer den Gesetzentwurf senden, oder den Link einstellen? Aktuell kann ich keine Entwurf finden als PDF.

Danke!

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-5478.pdf

Sanou

Zitat von: vorturner in Heute um 16:35jawohl

Dann würde ja eine Familie mit 2 Kindern in einer Kleinstadt mit Mietstufe 1 500€ mehr und eine Familie in Köln oder Düsseldorf mit Mietstufe 6 500€ weniger bekommen.

Schneewitchen

Zitat von: AlrightyThen in Heute um 16:33Zugunsten der Landeskasse. Die größten Einschnitte bei der Besoldung werden einfach ausgeblendet, obwohl das BVERFG mit 1996 gerechnet hat und Berlin auch Teil des BAT war und hier keine "Sondersituation" festgestellt wurde.

Kurz gesagt man ignoriert das Urteil in wesentlichen Punkten damit die eigene Rechnung passt. Anderes Basisjahr und Partnereinkommen. Schon ist das REALE defizit FIKTIV ausgeglichen. Man man man....

Die Realitäten werden dem Gewünschten angepasst und wenn das noch nicht reicht, dann bedient man sich noch kreativer Fiktionen.

Nicht nur Pipi Langstrumpf hat sich ihre Welt so gemacht, wie sie ihr gefällt....

Uriex

Zitat von: cookiedent in Heute um 16:40Das ist wirklich ganz großes Kino.


Deine Aussage kann ich nur unterschreiben. Dummerweise ist mir bei dem Film das Popcorn im Hals stecken geblieben...

blub1984w

Zitat von: Keitakjo91 in Heute um 15:55Hallo alle,

kann mir jemand sagen, was sich nun bei mir ändert?
A5/5 (ab 01.01.27 A5/6) unverheiratet, 3 Kinder, Mietstufe 3.

Das mit dem entfallenden FamZ1 und den 1,68% hab ich durchblickt, das mit den Kinderzuschlägen und den Ausgleichszulagen noch nicht.

Beste Grüße

Da musst du in den Gesetztesentwurf schauen. Der neue Familienzuschlag richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Bei dir dann Stufe 3, weil du drei Kinder hast. Das ist dann dein neuer Familienzuschlag. Zum Beispiel sind es jetzt 1.500 Euro Zuschlag, mit Mietenstufe 3 hast du aber vorher z. B. 2.000 Euro bekommen, dann erhälst du ab 1.1.27 1.500 Euro plus 500 Euro Ausgleichsbetrag. Wie gesagt, sind nur Beispielszahlen zur Verdeutlichung.

vorturner

Zitat von: Sanou in Heute um 16:42Dann würde ja eine Familie mit 2 Kindern in einer Kleinstadt mit Mietstufe 1 500€ mehr und eine Familie in Köln oder Düsseldorf mit Mietstufe 6 500€ weniger bekommen.

Exakt, der zweite Fall bin ich :)...
Aber dafür gibt es eben die Ausgleichszulage - zumindest bis 2028 in voller Höhe. Ab da ist es +/- 0 bei der Erhöhung. Wie es dann weitergeht ist abhängig von kommenden Erhöhungen. Theoretisch ist sogar ein Minus möglich.


Schneewitchen

Zitat von: Sanou in Heute um 16:42Dann würde ja eine Familie mit 2 Kindern in einer Kleinstadt mit Mietstufe 1 500€ mehr und eine Familie in Köln oder Düsseldorf mit Mietstufe 6 500€ weniger bekommen.

Bei den Familien in Köln und Düsseldorf werden diese Beträge ja nicht schlagartig abgezogen. In 2027 werden diese Mehrbeträge in eine Ausgleichszulage geschoben und erst ab dem Jahr 2028 mit jährlich 15% abgeschmolzen.

Bei derartigen Beträgen sind die nächsten Besoldungserhöhungen natürlich in diesen Fällen durch die Abschmelzung ein Opfer der Kompensation. Dafür fällt dann die Reduzierung der Besoldung weniger hoch aus.

Rheini

Der FM scheint der Ansicht zu sein das kinderreiche Famillien in Städten mit hohen Mieten, zu stark unterstützt wurden

Sanou

Zitat von: vorturner in Heute um 16:45Exakt, der zweite Fall bin ich :)...
Aber dafür gibt es eben die Ausgleichszulage - zumindest bis 2028 in voller Höhe. Ab da ist es +/- 0 bei der Erhöhung. Wie es dann weitergeht ist abhängig von kommenden Erhöhungen. Theoretisch ist sogar ein Minus möglich.
Danach kannst du dann bei der nächsten Beförderung auf deine Erhöhung verzichten oder 6 jahrelange auf die Stufen und Tariferhöhunen....

Mich betrifft es mit einem Kind sind auch ca. 450 € auf die ich zukünftig verzichten darf.