amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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KommunaleBeamte

Zitat von: Schnarchnase81 in Gestern um 05:00Also mal zum Mitdenken: Die im Internet verfügbare KI macht nix anderes, als im Internet verfügbare Informationen auszuwerten. Und wenn nur wenig und falsche Daten vorhanden sind, werden diese als Ergebnis herausgegeben. Selbst schon bei Versuchen erlebt, was da zum Teil für ein Unsinn bei rumkommt. Wenn ich jetzt im Internet verbreite, dass mein Hund Gitarre spielen kann und es gibt keinen Widerspruch dazu, könnte die KI bei der Frage, ob Hunde Gitarre spielen können, dies tatsächlich bestätigen....natürlich etwas überspitzt ausgedrückt. Also gerade bei dem Thema aA bringt KI gar nichts, denn die Politik haut hier andere Meinungen raus, als wir und auch falsche Informationen beeinflussen die KI. Man kann eine Frage unterschiedlich formulieren und bekommt für die selbe (Wort bewusst gewählt) Frage unterschiedliche Antworten, nur auf Grund der Umformulierung. KI im Internet ist nicht das Wunderwerk, für das es gehalten wird!

Ich habe lediglich die Berechnungsmethode aus dem Dokument zu Grunde gelegt, um eine Prüfung durchführen zu lassen. Ich habe sogar zu Beginn geschrieben, dass es unter absolutem Vorbehalt ist und zu keiner Zeit erwähnt, dass man hier von der Richtigkeit absolut ausgehen soll. Ich sehe nicht, wo das hier ein Riesen Problem sein soll, vor allem da KI aus meiner Sicht bei vorgegebenen Methoden schon hilfreich sein kann.

Ob das alles so seine Richtigkeit hat, wage ich mir nicht anzumuten.

Schnarchnase81

Zitat von: KommunaleBeamte in Gestern um 06:14Ich habe lediglich die Berechnungsmethode aus dem Dokument zu Grunde gelegt, um eine Prüfung durchführen zu lassen. Ich habe sogar zu Beginn geschrieben, dass es unter absolutem Vorbehalt ist und zu keiner Zeit erwähnt, dass man hier von der Richtigkeit absolut ausgehen soll. Ich sehe nicht, wo das hier ein Riesen Problem sein soll, vor allem da KI aus meiner Sicht bei vorgegebenen Methoden schon hilfreich sein kann.

Ob das alles so seine Richtigkeit hat, wage ich mir nicht anzumuten.

Ich wollte es nur mal erwähnen, da hier immer mal wieder die KI bemüht wird. Und wo ich jetzt gerade schon wieder hier den Text korrigieren muss: das Eigenleben bei der Rechtschreibung meines IPads ist auch eine Art KI und die produziert nur Murks.....

SAS

Zitat von: Schnarchnase81 in Gestern um 06:50Ich wollte es nur mal erwähnen, da hier immer mal wieder die KI bemüht wird. Und wo ich jetzt gerade schon wieder hier den Text korrigieren muss: das Eigenleben bei der Rechtschreibung meines IPads ist auch eine Art KI und die produziert nur Murks.....
KI ist wenn man damit umgehen kann gute Modelle verwendet und die KI richtig füttert und einstellt sehr viel mächtiger als sie es hier darstellen.
Aber sie produzieren keine absolute Wahrheiten. Sie sind also quasi nicht besser oder schlechter als die Mutmaßungen die von den Foristen geäußert werden.

Jp15041983

Auch wenn der Entwurf des Gesetzes das ,,Mehrverdienermodell" postuliert findet eine tatsächliche Systemumstellung in NRW mit Blick auf den Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag (71b LBesG) faktisch überhaupt nicht statt. Das dürfte im Übrigen auch ein gutes Einfallstor für anstehende Widersprüche und nachfolgende Klagen sein, zumal für eine nicht unerhebliche Anzahl von Kollegen in den untersten Besoldungsstufen die erforderliche Mindes(einheits)besoldung nur auf jährlich zu stellenden Antrag vom Dienstherrn gewährt werden wird. Angreifbar dürfte im Übrigen auch sein, dass das FM nicht geprüft hat, ob das Besoldungsniveau vor 2024 mit Blick auf die zu gewährende Mindestbesoldung verfassungskonform war. Ohne hier bereits konkrete Rechnungen angestellt zu haben, mag hier auch ein Grund dafür zu sehen sein, warum keinerlei Anpassungen bei der Grundbesoldung der oberen Besoldungsgruppen vorgenommen werden sollen, wie wir sie in anderen Bundesländern gesehen haben.

Casiopeia1981

Wir müssen jetzt die Stellungnahme der Verbände abwarten und dann einfach juristisch dagegen vorgehen.

Es wird ja sicherlich wieder Musterwiderspruchschreiben geben und dann ab die Post.

LeoMike

Eine verständliche Skepsis gegenüber KI, wenn man an frei halluzinierende Chatbots oder Social-Media-Mythen denkt. Der Vergleich hinkt hier allerdings technisch gewaltig.

Es geht nicht darum, eine offene Google-Suche zu starten und zu fragen, was das Internet zum Gesetzentwurf meint. Wenn man ein konkretes, primäres Quelldokument (den offiziellen Gesetzentwurf MMV18-5478.pdf) in ein modernes Sprachmodell einspeist, greift das Prinzip der dokumentenbasierten Kontextanalyse (Retrieval-Augmented Generation).

Die KI ,,glaubt" dann nicht irgendwelchen Forenmeinungen oder Blogbeiträgen, sondern nutzt den hochgeladenen Gesetzestext als alleinige Berechnungsgrundlage. Sie liest die neuen Paragrafen (§ 42, § 91a LBesG n.F.), zieht die Tabellen aus den Anlagen heran und wendet diese mathematisch und logisch auf eine konkrete Konstellation (Besoldungsgruppe, Stufe, Teilzeitquote, bisherige Mietenstufe) an.

Wer der KI nur eine vage Frage hinwirft, bekommt Müll heraus – Garbage in, Garbage out. Wer ihr aber den echten Gesetzestext gibt und die Rechenwege Schritt für Schritt nachvollzieht, nutzt schlicht ein extrem effizientes Werkzeug zur Subsumtion. Ein Taschenrechner halluziniert schließlich auch nicht, nur weil man ihm die richtigen Zahlen füttert.

AR76

Die Rechner sind auf der Hauptseite für NRW eingestellt, rechnet selbst nach. Bei mir (Mietenstufe 3, 1 Kind, A13) sind es 39 Euro mehr im Monat.
Wahnsinn. Zwar nicht weniger, aber ob das amtsangemessen sein soll, bleibt zumindest zweifelhaft. Und abgehängt wird NRW trotzdem, keine rote Laterne, aber fast.

Max_Muster

Zitat von: LeoMike in Gestern um 08:20Eine verständliche Skepsis gegenüber KI, wenn man an frei halluzinierende Chatbots oder Social-Media-Mythen denkt. Der Vergleich hinkt hier allerdings technisch gewaltig.

Es geht nicht darum, eine offene Google-Suche zu starten und zu fragen, was das Internet zum Gesetzentwurf meint. Wenn man ein konkretes, primäres Quelldokument (den offiziellen Gesetzentwurf MMV18-5478.pdf) in ein modernes Sprachmodell einspeist, greift das Prinzip der dokumentenbasierten Kontextanalyse (Retrieval-Augmented Generation).

Die KI ,,glaubt" dann nicht irgendwelchen Forenmeinungen oder Blogbeiträgen, sondern nutzt den hochgeladenen Gesetzestext als alleinige Berechnungsgrundlage. Sie liest die neuen Paragrafen (§ 42, § 91a LBesG n.F.), zieht die Tabellen aus den Anlagen heran und wendet diese mathematisch und logisch auf eine konkrete Konstellation (Besoldungsgruppe, Stufe, Teilzeitquote, bisherige Mietenstufe) an.

Wer der KI nur eine vage Frage hinwirft, bekommt Müll heraus – Garbage in, Garbage out. Wer ihr aber den echten Gesetzestext gibt und die Rechenwege Schritt für Schritt nachvollzieht, nutzt schlicht ein extrem effizientes Werkzeug zur Subsumtion. Ein Taschenrechner halluziniert schließlich auch nicht, nur weil man ihm die richtigen Zahlen füttert.
Danke für die Zusammenfassung. Wie antwortete schon Deep Thought im Anhalter durch die Galaxis von Douglas Adams auf die Frage nach "dem Leben und dem allem": 42!
Es ist richtig: ich habe alles noch einmal durchgerechnet!
Eine Antwort ist eben nur soviel wert wie die Frage.

guzmaro

Der neue Rechner März 2027 und Januar 2028 ist noch fehlerhaft.
Dort ist der "Ehezuschlag" noch drin.
Januar 2027 ist aber korrekt.

AlrightyThen

Interessant wird es erst mit weiteren Entscheidungen aus Karlsruhe.

Und politisch wird man eigentlich auch nicht erklären können warum Beamte in Brandenburg Sachsen und S-H trotz gleichem/weniger statistischen Einkommen in manchen Gruppen deutlich mehr bezahlt und sich dazu verpflichtet fühlt.

Die Gewerkschaften sollen weiterhin Musterwidersprüche bereitstellen und zumindest darauf drängen diese weiter ruhend zu stellen bis es mehr gibt.

Sobald NRW anfängt abschlägig zu bescheiden überlege ich tatsächlich einen Anwalt zu nehmen und muss dann Mal gucken welche Kanzlei nach Forumsmeinung aktuell am besten aufgestellt ist.

Die klage 22 habe ich noch selbst verfasst, aber für eine Erweiterung bzw. Weitere klagen fehlt mir glaube iwann auch einfach ein bisschen der sichere Umgang. Außerdem möchte ich ungern für jedes Jahr 500 Euro Gerichtskosten einzeln zahlen :D.

vorturner

Im Rechner fehlt aber noch die Ausgleichszulage oder? Kann man aber ja auch manuell hinzufügen aus der Tabelle.

Max_Muster

Zitat von: vorturner in Gestern um 09:15Im Rechner fehlt aber noch die Ausgleichszulage oder? Kann man aber ja auch manuell hinzufügen aus der Tabelle.
Weißt Du wie das korrekt funktioniert?

vorturner

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 09:51Weißt Du wie das korrekt funktioniert?
also ich hatte bisher immer bei sonstige Zulagen meine 6,65 VL. Darauf habe ich dann einfach die AZ addiert.

Bei mir wie folgt:

2027    405,37 € (A13, MS 6)
   
Abschmelzung 15%    60,81 €
   
01.01.2028    344,56 €
01.01.2029    283,76 €
01.01.2030    222,95 €
01.01.2031    162,15 €
01.01.2032    101,34 €
01.01.2033    40,54 €

Robertbob

Zitat von: vorturner in Gestern um 09:56also ich hatte bisher immer bei sonstige Zulagen meine 6,65 VL. Darauf habe ich dann einfach die AZ addiert.

Bei mir wie folgt:

2027    405,37 € (A13, MS 6)
   
Abschmelzung 15%    60,81 €
   
01.01.2028    344,56 €
01.01.2029    283,76 €
01.01.2030    222,95 €
01.01.2031    162,15 €
01.01.2032    101,34 €
01.01.2033    40,54 €

Das funktioniert aber nur, wenn es in jedem Jahr zu einer Besoldungserhöhung kommt. Oder?

WernerWillsWissen

Zitat von: AR76 in Gestern um 08:41Die Rechner sind auf der Hauptseite für NRW eingestellt, rechnet selbst nach. Bei mir (Mietenstufe 3, 1 Kind, A13) sind es 39 Euro mehr im Monat.
Wahnsinn. Zwar nicht weniger, aber ob das amtsangemessen sein soll, bleibt zumindest zweifelhaft. Und abgehängt wird NRW trotzdem, keine rote Laterne, aber fast.

Bekomme ca. 80 € weniger, schön zu sehen, dass Kinder weiterhin mit 700 € betto belohnt werden. Da hat der Dienstherr wieder ein richtiges Besoldungsmodell am Statusamt ausgerichtet 🍾

Falls unser toller Herr Markus mitlesen sollte:
Grundbesoldung = Wert des Statusamtes
plus
Familienzuschlag = zusätzliche Belastung durch Kinder.
Nicht:
Grundbesoldung + möglichst große Familienzuschläge + angenommenes Einkommen des Ehepartners = irgendwie 80 % Median.