Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Rheini

Zitat von: GeBeamter in Heute um 11:23Ich habe das nur spontan durchdacht, aber schiebt dem nicht die neue Fortschreibungsprüfung einen Riegel vor?

Da wird ja dann die Besoldung eines A5 1996 als Basis gesetzt und geprüft, ob diese in angemessener Form die Lohnentwicklung und die Verbraucherpreisentwicklung nachvollzogen hat.


Welche Basis bei einem A5 wird den für 1996 genommen, wenn es schon da nur ab A5 gegeben hat? Bzw. Abschmelzungen sind ja bis zu einer bestimmten Höhe erlaubt. Darf dann nicht immer weiter in diesem Rahmen abgeschmolzen werden, wenn die darunter liegenden Besoldungsgruppen nach und nach wegfallen?

Die darunter liegende Mindestbesoldung fällt dann ja weg und bildet keine Grenze mehr.

GoodBye

Der Beschluss ist wasserdicht. Man muss nur die Begriffe "Besoldung" und "Einkommen" so verstehen wollen, wie es im Urteil auch gemeint ist.

Offen ist lediglich die Höhe/Anteil der Familienzuschläge für Kind 1 und 2.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

GeBeamter

Zitat von: Rheini in Heute um 11:26Welche Basis bei einem A5 wird den für 1996 genommen, wenn es schon da nur ab A5 gegeben hat? Bzw. Abschmelzungen sind ja bis zu einer bestimmten Höhe erlaubt. Darf dann nicht immer weiter in diesem Rahmen abgeschmolzen werden, wenn die darunter liegenden Besoldungsgruppen nach und nach wegfallen?

Die darunter liegende Mindestbesoldung fällt dann ja weg und bildet keine Grenze mehr.

Gibt es denn Fälle, in denen es 1996 bereits keine A1-A4 mehr gab?

Grundsätzlich kann der Dienstherr ja Besoldungsgruppen entfallen lassen, wenn er die dort zugeordneten Aufgaben und Qualifikationen nicht mehr vorfindet. Dann wird den Personen eine höherwertige Tätigkeit zugewiesen und diese in ein höheres Amt überführt.

Historisch lässt sich die Wertigkeit des Amtes, in Relation zu statusniedrigeren, aber entfallenden Ämtern doch abbilden. Das BVerfG muss nur schauen, ob A4 im Jahr vor der Streichung einen ausreichenden Abstand zu A5 hatte. Wenn sich A5 dann als neue niedrigste Besoldung isoliert betrachtet anhand der beiden Prüfstufen verfassungskonform entwickelt hat, müsste doch alles in Butter sein.

Ich denke deine Befürchtung ist, der DH könnte A5 auf das Niveau der Mindestbesoldung setzen, die er in einer Tabelle mit A3 diesem Dienstgrad zugeordnet hat. Ja, da bin ich bei dir. Das geht natürlich nicht und das BVerfG hat da hoffentlich ein Auge drauf. Denn statusbezogen kann ein Fahrer einer Behörde im eD nicht den selben Lebenswandel führen, wie ein mDler im ersten Beförderungsamt (so wie in BaWü, wo A7 die unterste Besoldungsgruppe ist).

Maximus

Ich hoffe (und gehe davon aus), dass Karlsruhe sich die Entwicklung seit 09/2025 sehr genau angeschaut hat. Weitere "letzte Chancen" darf es eigentlich nicht mehr geben. Sonst wird das Gericht tatsächlich nicht mehr ernst genommen.

Wer nicht hören will, muss fühlen. Karlsruhe muss jetzt aus meiner Sicht die Samthandschuhe ausziehen und den "Gestaltungsspielraum" radikal verengen. Das Argument, dass dies negative Auswirkungen für die zukünftigen Besoldungsgesetzgeber und deren Gestaltungsspielraum hat, hat sich aus meiner Sicht abgenutzt. Diesen Kollateralschaden sollte Karlsruhe hinnehmen. Ggf. kann man irgendwann - wenn es eine amtsangemessene Besoldung tatsächlich gibt -  die Zügel wieder etwas lockern.

 

BPolFrust

Zitat von: GeBeamter in Heute um 11:17Ich befürchte, je länger der Bund braucht, desto unwahrscheinlicher wird das. Denn der Bund muss für alle Beamten rückwirkend bis 2021 korrigieren. Die dafür erforderliche  Summe dürfte sich mittlerweile in eine Sphäre bewegt haben, wo verfügbare Haushaltsmittel und verfassungskonforme Besoldung sich diametral gegenüber stehen.

Ich habe die Summe tatsächlich einmal grob überschlagen lassen (von Perplexity) und kam am Ende auf ca. 40 Mrd. Euro, welche lediglich für die Nachzahlungen seit 2021 getätigt werden müssten, falls kein fP angenommen würde.
Deswegen zweifle ich auch extrem daran, dass der Bund bei einem neuen Entwurf viel ändern wird, auch wenn gerade die rückwirkende Anrechnung eines Partnereinkommens noch verfassungswidriger anmutet als bei einer zukünftigen Reform der Besoldung.

Der Spagat zwischen fiskalischer Machbarkeit, verfassungsmäßiger Pflicht und der transparenten Erläuterung gegenüber der Wählerschaft ist in meinen Augen nicht zu gewährleisten.

Der Bund wird entweder seine Wähler oder seine eigenen Mitarbeiter enttäuschen und wir wissen alle wer es am Ende sein wird.

Rheini

Zitat von: GeBeamter in Heute um 11:37Gibt es denn Fälle, in denen es 1996 bereits keine A1-A4 mehr gab?

Grundsätzlich kann der Dienstherr ja Besoldungsgruppen entfallen lassen, wenn er die dort zugeordneten Aufgaben und Qualifikationen nicht mehr vorfindet. Dann wird den Personen eine höherwertige Tätigkeit zugewiesen und diese in ein höheres Amt überführt.

Historisch lässt sich die Wertigkeit des Amtes, in Relation zu statusniedrigeren, aber entfallenden Ämtern doch abbilden. Das BVerfG muss nur schauen, ob A4 im Jahr vor der Streichung einen ausreichenden Abstand zu A5 hatte. Wenn sich A5 dann als neue niedrigste Besoldung isoliert betrachtet anhand der beiden Prüfstufen verfassungskonform entwickelt hat, müsste doch alles in Butter sein.

Ich denke deine Befürchtung ist, der DH könnte A5 auf das Niveau der Mindestbesoldung setzen, die er in einer Tabelle mit A3 diesem Dienstgrad zugeordnet hat. Ja, da bin ich bei dir. Das geht natürlich nicht und das BVerfG hat da hoffentlich ein Auge drauf. Denn statusbezogen kann ein Fahrer einer Behörde im eD nicht den selben Lebenswandel führen, wie ein mDler im ersten Beförderungsamt (so wie in BaWü, wo A7 die unterste Besoldungsgruppe ist).


Ob es das gab, weiß ich nicht. Allerdings muss es ja nicht bereits 1996 so gewesen sein.

Beispiel:

2006 gab es noch A4 mit 100%, A5 wegen Abstandsgebot 5% mehr gleich 105%.

A4 wird abgeschafft, A5 bei 105%.


A5 darf im Rahmen der Fortschreibungsprüfung um 10% in 5 Jahren abschmelzen. Als nur noch 104,5%.

Dieser Weg wurde nur dadurch eröffnet, dass A4 weggefallen ist und somit die 5% Abstandsgebot zu A4 entfallen ist.

(Prozente und Beträge sind rein willkürlich gewählt worden)

Natürlich darf A5 nicht sofort nach Wegfall von A4 auf 100% fallen. Nach und nach kann es aber passieren.

Somit wird das Amt bei diesem DH mehr und mehr schleichend entwertet, nur weil die darunter liegenden Ämter entfallen sind. Dies zieht sich natürlich auch nach oben durch.

Somit finde ich es Schade das das BVerfG zwar einiges geregelt hat, nicht aber den Bezugspunkt zu einem Amt das es u. U. bei diesem DH nicht mehr gibt. Stattdessen hat es auf das kleinste vorhandene Amt Bezug genommen.

Am Ende nach einer Phase der Abschmelzung, wird (ich meine bei einigen DH ist A6 inzwischen Eingangsbesoldung) der A6 nach A1 besoldet es sei denn, das BVerfG definiert nicht die Ämter losgelöst von dem niedrigsten Amt bei einem DH.

GoodBye

Zitat von: Maximus in Heute um 11:47Ich hoffe (und gehe davon aus), dass Karlsruhe sich die Entwicklung seit 09/2025 sehr genau angeschaut hat. Weitere "letzte Chancen" darf es eigentlich nicht mehr geben. Sonst wird das Gericht tatsächlich nicht mehr ernst genommen.

Wer nicht hören will, muss fühlen. Karlsruhe muss jetzt aus meiner Sicht die Samthandschuhe ausziehen und den "Gestaltungsspielraum" radikal verengen. Das Argument, dass dies negative Auswirkungen für die zukünftigen Besoldungsgesetzgeber und deren Gestaltungsspielraum hat, hat sich aus meiner Sicht abgenutzt. Diesen Kollateralschaden sollte Karlsruhe hinnehmen. Ggf. kann man irgendwann - wenn es eine amtsangemessene Besoldung tatsächlich gibt -  die Zügel wieder etwas lockern.

 

Der Spielraum ist m.E. überhaupt nicht so groß. Es fehlt vor allem an der Lesekompetenz, oder wohl eher -bereitschaft, seitens der Gesetzgeber.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rheini

Zitat von: GoodBye in Heute um 12:06Der Spielraum ist m.E. überhaupt nicht so groß. Es fehlt vor allem an der Lesekompetenz, oder wohl eher -bereitschaft, seitens der Gesetzgeber.

Woran es liegt sollte dem BVerfG egal sein. Das Ergebnis in Form von Gesetzen, sollte der Maßstab sein.

BPolFrust

Ich habe noch einmal eine allgemeine Frage.
Wie verhält es sich mit Besoldungskürzungen?

Die A13 Besoldung der aktuellen Fassung (verheiratet, keine Kinder, St.7) liegt in der aktuellen Fassung ab 1.1.27 um 50€ über dem reformierten, verabschiedeten Entwurf.

Somit verdienen jetzt sehr viele Beamte weniger als vorher.
Sind das Beträge die erst einmal extra gezahlt werden und später abgeschmolzen werden sollen?

Rheini

Zitat von: BPolFrust in Heute um 12:09Ich habe noch einmal eine allgemeine Frage.
Wie verhält es sich mit Besoldungskürzungen?

Die A13 Besoldung der aktuellen Fassung (verheiratet, keine Kinder, St.7) liegt in der aktuellen Fassung ab 1.1.27 um 50€ über dem reformierten, verabschiedeten Entwurf.

Somit verdienen jetzt sehr viele Beamte weniger als vorher.
Sind das Beträge die erst einmal extra gezahlt werden und später abgeschmolzen werden sollen?

Ja. Wurde aber mehrfach bereits geschrieben.

Dunkelbunter

Aber wenn verdi davon ausgeht, dass der neue Entwurf im September noch ins Kabinett gehen soll, dann müsste der sich ja schon längst in der Resortabstimmung befinden.
Werden die Verbände bei einer Änderung nochmals angehört ?
Weil der Zeitplan klingt ja eher utopisch.

MOGA

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 12:11Aber wenn verdi davon ausgeht, dass der neue Entwurf im September noch ins Kabinett gehen soll, dann müsste der sich ja schon längst in der Resortabstimmung befinden.
Werden die Verbände bei einer Änderung nochmals angehört ?
Weil der Zeitplan klingt ja eher utopisch.
Ich bin davon ausgegangen, dass der Entwurf den Verbänden schon vorliegt, ich meine mich erinnern zu können, dass die Gewerkschaft der Polizei oder irgendein anderer Verband in vor einigen Tagen darüber geschrieben hätte und unter anderem mich auch gewundert habe wieso nicht endlich mal jemand was durchsteckt....
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

BPolFrust


PolareuD

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 12:11Aber wenn verdi davon ausgeht, dass der neue Entwurf im September noch ins Kabinett gehen soll, dann müsste der sich ja schon längst in der Resortabstimmung befinden.

Wenn ich BalBund richtig verstanden habe, gab es noch nicht mal eine Einigung in der Runde der StS. Von einer Ressortübereinkunft kann also keine Rede sein und schon gar nicht von einem Kabinettsbeschluss im September.

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 12:11Werden die Verbände bei einer Änderung nochmals angehört ?

Ja, eine erneute Verbändebeteiligung ist vorgesehen.

Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

ExponentialFud