amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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nero

Ich glaube auch, dass das Partnereinkommen grundsätzlich erlaubt ist. Glaube aber nicht, dass die aktuelle Ausgestaltung schon konsequent und deswegen vom BVerfG akzeptiert wird. Im Grund wechselt der Gesetzgeber wahlweise zwischen 4-Kopffamilie die ernährt werden muss und Partnereinkommen/ Mehrverdienermodell. Im Grunde muss der Gesetzgeber ein anderes Modell als das Alleinverdienermodell zu Ende denken. Dies hat er mit dem jetzigen meiner Meinung nach nicht konsequent getan.

EnErWe

Zitat von: Max_Muster in Heute um 11:26Wenn Du die aktuellen Aktionen unseres DH bereits als dreist empfindest, würde ich deiner Tochter davon abraten Lehramt zu studieren. Was zur Zeit bei allen Beamten passiert ist bei uns nur eine lange Kette ähnlicher Aktionen, die bei vielen KuK zu viel Frust und Verbitterung führt. Wäre da nicht die Arbeit mit den Kindern, würde ich generell von dem Job abraten.

Sich im Spektrum der Parteien umzusehen, die Fest auf dem Boden unserer Verfassung stehen, rate ich generell immer allen Menschen. Es gibt viele kleinere Parteien mit tollen Menschen, die für das richtige eintreten und wenn eine dieser Parteien mal die 5% Hürde nimmt, kann sie auch wirklich etwas verändern im Land. Der Wahl-o-Mat ist da eine gute Entscheidungshilfe.

Manche behaupten salop formuliert "dann lass dich doch einfach entpflichten". Prinzipiell geht das, ist aber nach meherern Jahrzehnten im Dienst vollkommener Quatsch, da man ja alle Ansprüche verliert. Wir sind ein besonderes Dienstverhältnis eingegangen und stehen (hoffentlich) zur Verfassung und zu unserem DH. Im Gegenzug müssen wir uns darauf verlassen, dass der DH auch seinen Teil der Abmachung einhält. Dass dieser immer stärker und öfter versucht uns über den Tisch zu ziehen führt imho dazu unsere Verwaltung zu schwächen insofern immer mehr Menschen im ÖD Dienst nach Vorschrift machen oder sogar Krankentage ernst nehmen oder ausdehnen. Dadurch entsteht ein selbst geschaffenes Misstraunesverhältnis, das Gift für unsere Verwaltung ist.

Die Arbeit mit Kindern, das ist es. Die Zeit ist leider aktuell nicht gerade dafür gemacht, einen beruflichen Einstieg in den öffentlichen Dienst beziehungsweise in den Schuldienst zu planen.

Das zieht uns alle gerade runter.

Um beim Thema zu bleiben, verstehe ich die politische Vorgehensweise nicht. Natürlich soll, bei einer Umsetzung der Rechtsprechung am untersten Limit, der Geldhahn möglichst verschlossen bleiben.

Bei vielen Beamten und deren Familien verlierst du Wähler, Ansehen und jegliches Vertrauen durch diesen Trickbetrug.
Du kommunizierst eine Besoldungserhöhung und der Rest der Bevölkerung denkt sich wieder, dass den Beamten wieder mal alles von hinten reingeschoben wird.

Was gewinnst du dabei?

Aus politischer Sicht eine Bankrotterklärung. Parteipolitisch und in Bezug auf unseren Ministerpräsidenten verstehe ich das nicht.



BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: nero in Heute um 11:32Ich glaube auch, dass das Partnereinkommen grundsätzlich erlaubt ist. Glaube aber nicht, dass die aktuelle Ausgestaltung schon konsequent und deswegen vom BVerfG akzeptiert wird. Im Grund wechselt der Gesetzgeber wahlweise zwischen 4-Kopffamilie die ernährt werden muss und Partnereinkommen/ Mehrverdienermodell. Im Grunde muss der Gesetzgeber ein anderes Modell als das Alleinverdienermodell zu Ende denken. Dies hat er mit dem jetzigen meiner Meinung nach nicht konsequent getan.

Spätestens bei der Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens bei Singles wird das Ausmaß der Absurdität gesprengt. Da gibt es nämlich nachweislich niemanden, der auch nur ansatzweise einen Cent zum Haushaltseinkommen beitragen könnte.

Das System, ob 1K, 4K ist überhaupt nicht durchdacht. Das ist meine persönliche Sichtweise und zwar nicht auf rechtlicher, sondern rein logischer Basis.

Egge2206

Zitat von: Bürostuhlakrobat2 in Heute um 10:52Ich habe eine kurze Frage:

Mein Wohnort wird laut der neuen Regelung zum 01.01.2027 von der Mietstufe 4 in die Mietstufe 5 hochgestuft. Da das geplante  Gesetz voraussichtlich genau zu diesem Datum in Kraft tritt ergibt sich folgende Frage:

Gilt ab diesem Tag direkt die neue Mietstufe 5 für die geplante Ausgleichszalung?

Änderung der Mietstufen und geplante Reform fallen sozusagen auf den gleichen Tag.

Danke!

Viele Grüße

Stufe 4 gilt, da 31.12.26 maßgebend ist
(wie auch im Entwurf mehrmals erwähnt)

Schneewitchen

Zitat von: EnErWe in Heute um 11:51Die Arbeit mit Kindern, das ist es. Die Zeit ist leider aktuell nicht gerade dafür gemacht, einen beruflichen Einstieg in den öffentlichen Dienst beziehungsweise in den Schuldienst zu planen.

Das zieht uns alle gerade runter.

Um beim Thema zu bleiben, verstehe ich die politische Vorgehensweise nicht. Natürlich soll, bei einer Umsetzung der Rechtsprechung am untersten Limit, der Geldhahn möglichst verschlossen bleiben.

Bei vielen Beamten und deren Familien verlierst du Wähler, Ansehen und jegliches Vertrauen durch diesen Trickbetrug.
Du kommunizierst eine Besoldungserhöhung und der Rest der Bevölkerung denkt sich wieder, dass den Beamten wieder mal alles von hinten reingeschoben wird.

Was gewinnst du dabei?

Aus politischer Sicht eine Bankrotterklärung. Parteipolitisch und in Bezug auf unseren Ministerpräsidenten verstehe ich das nicht.




Das ist, wie so oft, wenn politische Entscheidungen getroffen werden müssen, eine Abwägungsfrage.

Ich kenne die Entscheidungsprozesse der Landesregierung nicht. M.E. gab es aber zwei grundsätzliche Entscheidungsrichtungen:

1. Man entscheidet sich für eine beamtenfreundliche/ beamtenfreundlichere Gestaltung eines Besoldungsgesetzes.

2. Man entscheidet sich für ein sehr restriktives Gesetz, welches sich insgesamt gegen die Interessen der Masse der Beamten richtet.

Während man sich bei 1. das Wohlwollen der Beamten (und viele Stimmen bei der kommenden Wahl) sichern kann, würde man sich eine schlechte Presse und die Entrüstung in Teilen der Bevölkerung zulegen und nebenbei den Haushalt durch entsprechende Erhöhungen belasten.

Bei 2. bringt man die Masse der Beamten gegen sich auf und verliert halt eine große Zahl an Wählerstimmen aus dem Kreis der Beamten. Gleichzeitig kann man bei der öffentlichen Meinung punkten, da man eben sparsam mit den Steuergeldern umgeht. Eine größere Haushaltsmehrbelastung wird vermieden.

Man hat sich hier für 2. entschieden. Auch mit schlechter Laune werden wir unseren Dienst natürlich weiter leisten. Herr Wüst scheint den Schluss zu ziehen, dass es bei der Wahl auf unsere Stimmen nicht ankommt. Tja, und im Haushalt schafft bzw. erhält man sich eben Spielräume für Projekte, die eben eine bessere Presse liefern und aus Sicht der Politik mehr Sinn machen.

So oder so ähnlich könnten die Überlegungen gewesen sein.

Insgesamt, so oder so, hat der MP hier ein klares Zeichen gesetzt: Seine Beamten im Land sind im mehr als egal.

Dualer2018

Zitat von: Lotus in Gestern um 19:03Die KI und ich kriegen es nicht raus. Mietenstufe 5 mit 3 Kindern und hälftigem Ehezuschlag. Kann jemand helfen?

Zitat von: MartinF in Gestern um 19:13Da deine Besoldungsgruppe fehlt:
S.99 des Entwurfs (ehemals Familienzuschlag Stufe 4) zeigt die die Ausgleichszahlung.
Hälftiger Ehegattenzuschlag ist egal, da der eh wegfällt.

S. 99 ist falsch. Bei hälftigem Familienzuschlag Stufe 1 mit 3 Kindern muss Anlage 19.3 (S. 110) verwendet werden.

EnErWe

Das sehe ich natürlich auch so.
Ich verstehe nur nicht, warum man öffentlich von einer Besoldungserhöhung gesprochen hat.
Entweder ist man so naiv und denkt, das gemeine Volk freut sich, dass es so wenig geworden ist oder aber man erhofft sich, dass man sich durch die unveränderte Auszahlungssumme in 2027, zumindest nicht zum Negativen, es dem großen Teil der Beamtenschaft nicht auffällt und man sich in die Landtagswahl rettet und dann in 2028 die lange Nase macht.

Also, wenn ich in meiner Runde so nachfrage, dann haben die wenigsten über diese Thematik etwas mitbekommen. Damit meine ich Kollegen.

Der Bevölkerung ist die Höhe der Steigerung egal. Man ist sowieso immer gegen eine Erhöhung bei Beamten.

Da lässt sich keine Presse mit machen m.E..