Kinderzuschlag durch die Familienkasse

Begonnen von Dunkelbunter, 15.09.2026 14:00

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Illunis

Zitat von: netzguru in 15.09.2026 23:17Kinderzuschlag und Wohngeld gibt es leider nicht wenn etwas Vermögen da ist.
Nicht nur das. Auch wenn man seine Alterssicherung aufbaut.

Wir hatten 2017 das wahnsinnige Glück (wird sich noch zeigen) an ein zwar altes aber noch bezahlbares Haus zu kommen. Die Raten dafür sind auf dem selben Niveau wie die Mieten hier in der Region.

Würden wir zu Miete wohnen stünde uns Wohngeld zu. So nicht, da nur die Zinsen angerechnet werden dürfen. Was mMn auch überhaupt keinen Sinn ergibt. So wäre klar, dass der Anspruch irgendwann erlischt. Beim Mieter besteht er wahrscheinlich für immer...

Ist das beim KiZ anders? Sonst bleibt wohl doch nur einfach alles an Rechnungen/Quittungen mit zu schicken und dem Bearbeiter viel Freude beim selber sortieren zu bereiten  :-\

Kority

Zitat von: Dunkelbunter in 15.09.2026 14:34Welcher Rechner ? Der KIZ-Lotse ist nicht zielführend. Der sagt immer ich habe keinen Anspruch.
Genauso geht es mir mit
https://www.kinderzuschlag.org/rechner/

Ja den meinte ich, der hat mir bei minimaler Änderung angezeigt ich war nicht mehr berechtigt Ihn zu erhalten. Ich hab den Antrag einfach gestellt mit allem was die verlangen und im Anschluss den Positiven Bescheid bekommen. Ist halt nur extrem nervig alle 6 Monate alles neu zu stellen

Batto

Zitat von: Kority in Gestern um 07:24Ja den meinte ich, der hat mir bei minimaler Änderung angezeigt ich war nicht mehr berechtigt Ihn zu erhalten. Ich hab den Antrag einfach gestellt mit allem was die verlangen und im Anschluss den Positiven Bescheid bekommen. Ist halt nur extrem nervig alle 6 Monate alles neu zu stellen

Wenn sich deine Lebensumstände nicht ändern (Also ein Kind zieht aus) dann kannst du nach 6 Monaten einen Kurzantrag stellen. Streng sagt dieser nur "Es bleibt alles wie es ist" und du bekommst den Kinderzuschlag für weitere 6 Monate. Der komplette Antrag muss somit nur einmal im Jahr gestellt werden.

Du kannst sogar den Antrag im Dezember stellen, dann wird dein Netto Einkommen anhand deiner Lohnabrechnung von Juli bis Dezember ermittelt. Dann wirst du im Januar von A10 in die A11 befördert und bekommst noch um August eine höhere Stufe. Das ist alle irrelevant und du bekommst weiterhin den Kinderzuschlag. Erst nach 12 Monaten bei der neuen Antragsstellung ist dies dann relevant.

Und der Lotse ist absoluter Murks in meinen Augen. Ich habe dafür eine entsprechende Excel Tabelle...

HlMatthäus

Zitat von: Dunkelbunter in 15.09.2026 19:53Es ist halt schwierig, alles vollständig Aufzuzählen, wenn nirgends genau gesagt wird, dass Du alles abziehen lassen kannst.
Ja es läuft auf eine Differenz zwischen 2 Beträgen hinaus.

Ich mache jetzt einfach mal das Berechnungsbeispiel (unverbindlich, da ich nur erahnen kann, wie die Berechnung erfolgt ist).
Ich bekomme 98,- Euro Familienzuschlag für 6 Monate

Ich habe in den 6 Monaten einen Durchschnittsnettolohn von 4843,- Euro pro Monat bekommen.

Ausgaben, welche meines Wissen abgezogen werden:
PKV: 713 Euro
KITA Kind 1: 103,00 Euro (ohne Mittag)
KITA Kind 2: 103,00 Euro (ohne Mittag)
KFZ-Haftpflicht: 20 Euro (Anteilig je Monat)
Fahrtkosten: 381,00 Euro)
127 Arbeitstage (ermittelt lt. Google bei Angabe des Zeitraums, Bundesland und 5 Tage Woche)
Ausgaben insgesamt: 1320 Euro

Somit Einkommen: 3523,00

Maximale Kinderzuschläge (je Kind 297,00 Euro)
= 891 Euro

Gesamtbedarf der Eltern:
Elternpaare: je 506 Euro (insgesamt 1.012 Euro)
Alleinerziehende: 563
+ 62% Elternanteil (Tabelle siehe unten) an der Miete (1200,- Euro warm bei mir) = 744,00 Euro
Gesamt: 1756,00 Euro

Bedeutet: (Nettodurchschnittslohn - Ausgaben - Gesamtbedarf der Eltern) x 45% (45-Prozent-Regel bei Arbeit: Weil das Geld aus Erwerbstätigkeit stammt, wird der übersteigende Betrag nur zu 45 % abgezogen.) = Auf den max. Kinderzuschlag anzurechnendes Einkommen
= (4843,00 - 1320 - 1756) x45% = 795,15 Euro

Also berechnet sich der Kinderzuschlag wie folgt: 891,00 - 795,15 Euro = 95,85 Euro.

Also wie man genau nun auf die 98,- Euro kommt kann ich nicht erklären.


Hier die Tabelle wegen den Anteil der Eltern an der Warmmiete:
                  1 Kind    2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder
Alleinst.          77 %    63 %      53 %      46 %      40 %
Ehepaare        83 %    71 %      62 %      55 %      50 %



Man könnte daraus auch ein Rechner basteln, aber da die Berechnung teilweise auf Vermutung beruht, warte ich noch auf neue Erkenntnisse bezgl. der Berechnung.


Schön, dass das Thema wieder aufkommt. Deiner Rechnung ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Jeder kann sich somit seinen Anspruch eigentlich selbst ausrechnen. Ich würde nur nochmal deutlich machen wollen, dass das Einkommen vom Partner natürlich dazuzählt, sofern er welches hat. Also es kommt immer auf das Haushaltsnettoeinkommen an.

In meiner Berechnung (kann man einfach in Magdeburg anfordern) steht auch noch der Posten "Beiträge zu privaten Versicherungen (z.B. Hausrat, private Haftpflichtversicherung)" und dann, vermutlich Pausch, 30€ / Monat. Ich habe meines Wissens auch Unterlagen dazu abgegeben. Und wie bereits weiter oben erwähnt die z.B. Riester mit 5€ Pausch.

Und zum Thema aA: Wenn der Dienstherr auf einmal um 200€ erhöht und denkt man wäre jetzt upper class und man sonst aus dem KiZ rausfliegen würde, könnte der Teilzeitfaktor um 5% nach unten, dass man wieder reinfällt (nur eine Überlegung und keine Anstiftung für irgendwas). Klingt hart, aber vielleicht muss man sich dann eben seine aA selbst basteln. So wie Bürgergeldempfänger eben auch schwarz nebenbei arbeiten gehen. Andere Kollegen haben ja an anderer Stelle auch schon erwähnt, dass man seine Leistung an die aA anpassen müsse.

Jetzt lege ich mal meine Hände in den Schoß und warte darauf, dass die kinderlosen Familienbasher aus dem Forum wieder hier auftauchen.
"Als Jesus weiterging, sah er einen Mann namens Matthäus am Zoll sitzen und sagte zu ihm: Folge mir nach! Und Matthäus stand auf und folgte ihm nach." - Mt 9,9

eros

Zitat von: HlMatthäus in Gestern um 09:12Schön, dass das Thema wieder aufkommt. Deiner Rechnung ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Jeder kann sich somit seinen Anspruch eigentlich selbst ausrechnen. Ich würde nur nochmal deutlich machen wollen, dass das Einkommen vom Partner natürlich dazuzählt, sofern er welches hat. Also es kommt immer auf das Haushaltsnettoeinkommen an.

In meiner Berechnung (kann man einfach in Magdeburg anfordern) steht auch noch der Posten "Beiträge zu privaten Versicherungen (z.B. Hausrat, private Haftpflichtversicherung)" und dann, vermutlich Pausch, 30€ / Monat. Ich habe meines Wissens auch Unterlagen dazu abgegeben. Und wie bereits weiter oben erwähnt die z.B. Riester mit 5€ Pausch.

Und zum Thema aA: Wenn der Dienstherr auf einmal um 200€ erhöht und denkt man wäre jetzt upper class und man sonst aus dem KiZ rausfliegen würde, könnte der Teilzeitfaktor um 5% nach unten, dass man wieder reinfällt (nur eine Überlegung und keine Anstiftung für irgendwas). Klingt hart, aber vielleicht muss man sich dann eben seine aA selbst basteln. So wie Bürgergeldempfänger eben auch schwarz nebenbei arbeiten gehen. Andere Kollegen haben ja an anderer Stelle auch schon erwähnt, dass man seine Leistung an die aA anpassen müsse.

Jetzt lege ich mal meine Hände in den Schoß und warte darauf, dass die kinderlosen Familienbasher aus dem Forum wieder hier auftauchen.

kannst du mir das mit den Pauschalen zu den Versicherungen noch näher erklären bzw die pauschalen nennen?

Bin ganz ganz knapp an der Grenze :/ nach dem o.g. rechenbeispiel liegt mein KIZ bei 1,12 Euro ^^ Antrag wäre im November wieder fällig und da kommt ja noch die Lohnerhöhung dazu (hust....)


eros

Weis noch jemand etwas was man zu den Ausgaben hinzurechnen kann (falls natürlich vorhanden)

Hinweis meinerseits noch:

Mit "schlechteren" Steuerklassen senkt man sein Nettoeinkommen und kann so eher in den Bedarf kommen.
und wenn die Steuererklärung dann kommt wartet man einfach 6 Monate ab und stellt danach einen neuen Antrag so dass die Steuererklärung nicht mehr im Bemessungszeitraum ist denn die Steuerrückerstattung zählt als Einkommen!

Gruenhorn

Zitat von: Dunkelbunter in 15.09.2026 19:53Es ist halt schwierig, alles vollständig Aufzuzählen, wenn nirgends genau gesagt wird, dass Du alles abziehen lassen kannst.
Ja es läuft auf eine Differenz zwischen 2 Beträgen hinaus.

Ich mache jetzt einfach mal das Berechnungsbeispiel (unverbindlich, da ich nur erahnen kann, wie die Berechnung erfolgt ist).
Ich bekomme 98,- Euro Familienzuschlag für 6 Monate

Ich habe in den 6 Monaten einen Durchschnittsnettolohn von 4843,- Euro pro Monat bekommen.

Ausgaben, welche meines Wissen abgezogen werden:
PKV: 713 Euro
KITA Kind 1: 103,00 Euro (ohne Mittag)
KITA Kind 2: 103,00 Euro (ohne Mittag)
KFZ-Haftpflicht: 20 Euro (Anteilig je Monat)
Fahrtkosten: 381,00 Euro)
127 Arbeitstage (ermittelt lt. Google bei Angabe des Zeitraums, Bundesland und 5 Tage Woche)
Ausgaben insgesamt: 1320 Euro

Somit Einkommen: 3523,00

Maximale Kinderzuschläge (je Kind 297,00 Euro)
= 891 Euro

Gesamtbedarf der Eltern:
Elternpaare: je 506 Euro (insgesamt 1.012 Euro)
Alleinerziehende: 563
+ 62% Elternanteil (Tabelle siehe unten) an der Miete (1200,- Euro warm bei mir) = 744,00 Euro
Gesamt: 1756,00 Euro

Bedeutet: (Nettodurchschnittslohn - Ausgaben - Gesamtbedarf der Eltern) x 45% (45-Prozent-Regel bei Arbeit: Weil das Geld aus Erwerbstätigkeit stammt, wird der übersteigende Betrag nur zu 45 % abgezogen.) = Auf den max. Kinderzuschlag anzurechnendes Einkommen
= (4843,00 - 1320 - 1756) x45% = 795,15 Euro

Also berechnet sich der Kinderzuschlag wie folgt: 891,00 - 795,15 Euro = 95,85 Euro.

Also wie man genau nun auf die 98,- Euro kommt kann ich nicht erklären.


Hier die Tabelle wegen den Anteil der Eltern an der Warmmiete:
                  1 Kind    2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder
Alleinst.          77 %    63 %      53 %      46 %      40 %
Ehepaare        83 %    71 %      62 %      55 %      50 %



Man könnte daraus auch ein Rechner basteln, aber da die Berechnung teilweise auf Vermutung beruht, warte ich noch auf neue Erkenntnisse bezgl. der Berechnung.


Wenn ich zweckgebundene steuerfreie Bezügebestandteile habe, werden die auf der Einnahmeseite berücksichtigt? (Bsp.: Auslandszuschlag, Mietzschuss, Auslandsschulbeihilfe, Kaufkraftausgleich)
Manches davon fängt unspezifische Mehrbelastungen ab, anderes wird als Durchlauferhitzer direkt weitergereicht. Behandlung im Rahmen eines Antrags? Und an wen müsste ich mich wenden, bei Wohnsitz im Ausland?

kleinerluis

#22
Gelöscht da nicht mehr relevant.

Ansonsten kann man schon sagen, dass das was Dunkelbutter und Hl. Mattäus geschrieben haben die wesentlichen Absetzungsbestandteile vom Einkommen sind.
Ich kann aber noch einmal in die Dienstanweisung und die Erlasse schauen, ob wor hier etwas vergessen haben zu erwähnen.


kleinerluis

Noch eine Verstärkung und Bestätigung dessen, was Matthäus schon sagte:

Wenn ihr den Berechnungsbogen haben möchtet kurz anrufen zu den Telefonservicezeiten (bitte den KIZ Hotline auswählen) und den Berechnungsbogen anfordern.
Leider wird dieser nicht automatisch von der Software mit dem Bescheid mit verschickt. Fragt mich bitte nicht warum. Das bleibt ein Geheimnis der IT.

Neuling2016

Zitat von: Batto in Gestern um 07:37Wenn sich deine Lebensumstände nicht ändern (Also ein Kind zieht aus) dann kannst du nach 6 Monaten einen Kurzantrag stellen. Streng sagt dieser nur "Es bleibt alles wie es ist" und du bekommst den Kinderzuschlag für weitere 6 Monate. Der komplette Antrag muss somit nur einmal im Jahr gestellt werden.

Du kannst sogar den Antrag im Dezember stellen, dann wird dein Netto Einkommen anhand deiner Lohnabrechnung von Juli bis Dezember ermittelt. Dann wirst du im Januar von A10 in die A11 befördert und bekommst noch um August eine höhere Stufe. Das ist alle irrelevant und du bekommst weiterhin den Kinderzuschlag. Erst nach 12 Monaten bei der neuen Antragsstellung ist dies dann relevant.

Und der Lotse ist absoluter Murks in meinen Augen. Ich habe dafür eine entsprechende Excel Tabelle...

Könntest du die Excel-Tabelle vllt bereitstellen oder übermitteln? Mir sagt der Lotse, dass ich keinen Anspruch habe; ChatGPT sagt aber, dass evtl ein Anspruch bestehen könnte,da derzeit alles vom Niveau her so teuer ist und wir auch eine 4K-Familie sind, wobei meine Frau nur 780€-Brutto verdient

kleinerluis

Zitat von: eros in Gestern um 13:13Weis noch jemand etwas was man zu den Ausgaben hinzurechnen kann (falls natürlich vorhanden)

Hinweis meinerseits noch:

Mit "schlechteren" Steuerklassen senkt man sein Nettoeinkommen und kann so eher in den Bedarf kommen.
und wenn die Steuererklärung dann kommt wartet man einfach 6 Monate ab und stellt danach einen neuen Antrag so dass die Steuererklärung nicht mehr im Bemessungszeitraum ist denn die Steuerrückerstattung zählt als Einkommen!


Noch ein paar Gedanken zum Thema Steuerklassen:

Grundsätzlich ist es ja so, dass ihr mit KIZ eine Sozialleistung beantragt die zum Bürgergeld, bei gewissen Voraussetzungen, vorrangig ist.
Ihr müsst ein Einkommen haben, Kinder haben, und die fehlende Bedarfsdeckung muss ausschließlich durch KIZ gedeckt werden können. Klappt die Bedarfsdeckung durch KIZ nicht, fällt man nach oben raus und muss ins Bürgergeld.
Einen Steuerklassenwechsel in eine ungünstigere Steuerklasse um sein Einkommen  zu senken und damit Bedürftigkeit herzustellen wird nicht klappen. Es ist alles zu unternehmen um Bedürftigkeit zu vermeiden. Deshalb wird auch ein Steuerklassenwechsel verlangt,  wenn dadurch Bedürftigkeit vermieden oder reduziert werden kann.