Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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GoodBye

Wenn es eine Mindestbesoldung bezüglich der einzelnen Besoldungsgruppen geben würde, wären wir schon weiter.

Aus der Fortschreibung kann ich keine für eine Verzinsung erforderliche justiziable Größe ableiten. Dafür ist die Fortschreibung nicht gemacht, sie generiert keine Ersatzansprüche, die man einer Verzinsung unterwerfen könnte.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

clarion

Nein die Fortschreibungsprüfung liefert Indizien, ob die Besoldung verfassungsgemäß ist oder eben auch nicht.

Den Schaden einer verfassungswidrigen Besoldung zu bemessen, ist eine ganz andere Aufgabe, die gerichtlich noch gar nicht geklärt ist. Schließlich hat noch kein Dienstherr ein Nachzahlungsgesetz erlassen.

Ich wollte mit meinen Ausführungen sensibilisieren, dass der Färberindex mehrere zu geringe Erhöhung kumuliert, diese Kumulation aber nicht das Ausmaß annimmt, wie es nach Ansicht mancher hier sein sollte.

PolareuD

Zitat von: clarion in Heute um 06:49Den Schaden einer verfassungswidrigen Besoldung zu bemessen, ist eine ganz andere Aufgabe, die gerichtlich noch gar nicht geklärt ist.

Aber genau darum geht es hier gerade in diesem Thread.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

clarion

Ja ihr vermischt aber die Schadensberechnung mit der Fortschreibungsprüfung.

PolareuD

#1459
Zitat von: clarion in Heute um 07:09Ja ihr vermischt aber die Schadensberechnung mit der Fortschreibungsprüfung.

Nein, niemand bezweifelt was die Fortschreibungsprüfung in ihrer aktuellen Form leistet. Die Frage ist, ob mit der jetzigen Fortschreibungsprüfung das bemessen wird, was mit ihr bemessen werden soll. Wenn sie aktuell unzulänglich ist, wäre die Quintessenz, dass sie evident sachwidrig wäre.

Bsp.: Aktuell scheint es ja in der Planung zu sein, dass im Rahmen des überarbeiteten BAlimentGE die B-Besoldung komplett leer ausgehen soll. Die Vermutung liegt nahe, dass so gerechnet wird, dass die Parameter der Fortschreibungsprüfung gerade so erfüllt werden. In der Konsequenz steigt aber die A Besoldung, nicht aber die B Besoldung. Dies wird mit hoher Wahrscheinlichkeit aber nicht mit einer Neubewertung der Ämterwertigkeit einhergehen. Dementsprechend läuft die Fortschreibungsprüfung hier ins leere und es kann weiterhin ein Umgehungsversuch attestiert werden.

P.S.: Deshalb schrieb ich ja gestern an BVerfGBeliever, er soll seine Vorschläge mal plausibilisieren und Konkretisieren. Bis jetzt ist keine Antwort erfolgt, so dass die Vermutung nahe liegt, dass er das nicht kann oder will. Ich übrigens auch nicht ;) Der einzige, der das bis jetzt versucht hat, war m.W.n. Swen.

Und nur um es nochmal deutlich zu sagen: Ich habt mit Recht festgestellt, dass die ZBR Methodik gar kein klassischer Kettenindex ist. Das wird aber auch gar nicht versucht, m.M.n. Es werden relative Werte auf Basis des Prinzips von Jährlichkeit und Jährigkeit gebildet und von Jahr zu Jahr Fortgeschrieben. Diese werden dem Kettenindex ggü. gestellt und verglichen, was in mathematischer Hinsicht nicht möglich ist, aber aus juristischer Sicht sinnvoll sein könnte, da so die evidente Sachwidrigkeit zu Tage tritt.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

GoodBye

Zitat von: clarion in Heute um 07:09Ja ihr vermischt aber die Schadensberechnung mit der Fortschreibungsprüfung.

Du hast plädiert, nicht ich.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe