Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

GoodBye

Wenn es eine Mindestbesoldung bezüglich der einzelnen Besoldungsgruppen geben würde, wären wir schon weiter.

Aus der Fortschreibung kann ich keine für eine Verzinsung erforderliche justiziable Größe ableiten. Dafür ist die Fortschreibung nicht gemacht, sie generiert keine Ersatzansprüche, die man einer Verzinsung unterwerfen könnte.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

clarion

Nein die Fortschreibungsprüfung liefert Indizien, ob die Besoldung verfassungsgemäß ist oder eben auch nicht.

Den Schaden einer verfassungswidrigen Besoldung zu bemessen, ist eine ganz andere Aufgabe, die gerichtlich noch gar nicht geklärt ist. Schließlich hat noch kein Dienstherr ein Nachzahlungsgesetz erlassen.

Ich wollte mit meinen Ausführungen sensibilisieren, dass der Färberindex mehrere zu geringe Erhöhung kumuliert, diese Kumulation aber nicht das Ausmaß annimmt, wie es nach Ansicht mancher hier sein sollte.

PolareuD

Zitat von: clarion in Heute um 06:49Den Schaden einer verfassungswidrigen Besoldung zu bemessen, ist eine ganz andere Aufgabe, die gerichtlich noch gar nicht geklärt ist.

Aber genau darum geht es hier gerade in diesem Thread.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

clarion

Ja ihr vermischt aber die Schadensberechnung mit der Fortschreibungsprüfung.

PolareuD

#1459
Zitat von: clarion in Heute um 07:09Ja ihr vermischt aber die Schadensberechnung mit der Fortschreibungsprüfung.

Nein, niemand bezweifelt was die Fortschreibungsprüfung in ihrer aktuellen Form leistet. Die Frage ist, ob mit der jetzigen Fortschreibungsprüfung das bemessen wird, was mit ihr bemessen werden soll. Wenn sie aktuell unzulänglich ist, wäre die Quintessenz, dass sie evident sachwidrig wäre.

Bsp.: Aktuell scheint es ja in der Planung zu sein, dass im Rahmen des überarbeiteten BAlimentGE die B-Besoldung komplett leer ausgehen soll. Die Vermutung liegt nahe, dass so gerechnet wird, dass die Parameter der Fortschreibungsprüfung gerade so erfüllt werden. In der Konsequenz steigt aber die A Besoldung, nicht aber die B Besoldung. Dies wird mit hoher Wahrscheinlichkeit aber nicht mit einer Neubewertung der Ämterwertigkeit einhergehen. Dementsprechend läuft die Fortschreibungsprüfung hier ins leere und es kann weiterhin ein Umgehungsversuch attestiert werden.

P.S.: Deshalb schrieb ich ja gestern an BVerfGBeliever, er soll seine Vorschläge mal plausibilisieren und Konkretisieren. Bis jetzt ist keine Antwort erfolgt, so dass die Vermutung nahe liegt, dass er das nicht kann oder will. Ich übrigens auch nicht ;) Der einzige, der das bis jetzt versucht hat, war m.W.n. Swen.

Und nur um es nochmal deutlich zu sagen: Ich habt mit Recht festgestellt, dass die ZBR Methodik gar kein klassischer Kettenindex ist. Das wird aber auch gar nicht versucht, m.M.n. Es werden relative Werte auf Basis des Prinzips von Jährlichkeit und Jährigkeit gebildet und von Jahr zu Jahr Fortgeschrieben. Diese werden dem Kettenindex ggü. gestellt und verglichen, was in mathematischer Hinsicht nicht möglich ist, aber aus juristischer Sicht sinnvoll sein könnte, da so die evidente Sachwidrigkeit zu Tage tritt.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

GoodBye

Zitat von: clarion in Heute um 07:09Ja ihr vermischt aber die Schadensberechnung mit der Fortschreibungsprüfung.

Du hast plädiert, nicht ich.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

MoinMoin

Zitat von: PolareuD in Heute um 07:18Die Frage ist, ob mit der jetzigen Fortschreibungsprüfung das bemessen wird, was mit ihr bemessen werden soll. Wenn sie aktuell unzulänglich ist, wäre die Quintessenz, dass sie evident sachwidrig wäre.
Und da sie genau das bemisst, was sie bemessen soll ist sie nicht sachwidrig.

Sie soll nicht bemessen, welche monetäre Benachteiligung ein Beamte zwischen Zeitpunkt x und y hatte und auch nicht ob diese monetäre Benachteiligung in Summe verfassungswidrig ist, auch wenn sie pro Jahr uU verfassungskonform war.

PolareuD

Zitat von: MoinMoin in Heute um 08:36Sie soll nicht bemessen, welche monetäre Benachteiligung ein Beamte zwischen Zeitpunkt x und y hatte und auch nicht ob diese monetäre Benachteiligung in Summe verfassungswidrig ist, auch wenn sie pro Jahr uU verfassungskonform war.

Das hat auch keiner behauptet. Irgendwie reden hier alle Swahili.  ;) Mich erdolcht, dass das hier wie gehabt eine sinn und nutzlose Diskussion ist.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

MoinMoin

Zitat von: PolareuD in Heute um 08:42Das hat auch keiner behauptet. Irgendwie reden hier alle Swahili.  ;)
Wer behauptet es wäre ein evident sachwidriges Verfahren, der redet eben kokolores.

Wer errechnen will wie hoch der monetäre Schaden zwischen Zeitraum a und b war, kann es ebenfalls damit berechnen.

Wer mathematische Verfahren sich ausdenkt, die nix gescheites aussagen und einen Schaden herbeiphantasieren der so nicht da ist, redet Swahili

PolareuD

Zitat von: MoinMoin in Heute um 08:48Wer behauptet es wäre ein evident sachwidriges Verfahren, der redet eben kokolores.

Wer errechnen will wie hoch der monetäre Schaden zwischen Zeitraum a und b war, kann es ebenfalls damit berechnen.

Wer mathematische Verfahren sich ausdenkt, die nix gescheites aussagen und einen Schaden herbeiphantasieren der so nicht da ist, redet Swahili

Macht einfach was ihr wollt. Ich mache was ich will und jeder tut was er will.  8)
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

MoinMoin

Zitat von: PolareuD in Heute um 08:53Macht einfach was ihr wollt. Ich mache was ich will und jeder tut was er will.  8)
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Rentenonkel

Zitat von: MoinMoin in Heute um 08:36Und da sie genau das bemisst, was sie bemessen soll ist sie nicht sachwidrig.


Jeder Kaufmann bemisst es anders und rechnet anders. Jeder im Sozialrecht bemisst es anders und rechnet anders. Jeder Gläubiger bemisst es anders und rechnet anders.

Warum soll es im Beamtenrecht anders sein?

Wenn ich einen Schaden in einem Zeitraum von 30 Jahren bemessen soll, dann stelle ich Soll und Haben für die 30 Jahre an. Wenn ich jetzt zu dem Ergebnis komme, dass im 1. Jahr und im 30. Jahr Soll und Haben übereinstimmen, heißt das für mich nicht, dass es insgesamt so war. Jeder Kaufmann würde eine Summe bilden aus Soll und aus Haben für den gesamten Zeitraum und dann die Differenz der gesamten Summe nachfordern. Nicht nur 98 %, nicht nur 96 % sondern 100 %.

Wenn es Freigrenzen gibt, dann wird ab da auch die gesamte Summe gefordert und nicht nur die Differenz zur Freigrenze. Der Schaden kumuliert und wenn es schon weder einen Inflationsausgleich noch ein Verzinsung gibt, dann erwarte ich eine Rechnung, die jeder ordentliche Geschäftsmann auch landauf landab Tag für Tag macht.

Dieser Schaden ist nicht herbeifantasiert, er ist real. Das Geld auf 100 % hat dem A 15 er gefehlt. Er musste entweder einen Kredit aufnehmen, einen Nebenjob ausüben oder seine anderen Familienmitglieder ermuntern, auch zu arbeiten. Das Geld, was ihm in den ersten beiden Jahren gefehlt hat, kostet wiederum Geld. Und wenn es eine Freigrenze gibt, und die wurde geschnitten, dann darf man nicht nur die Summe bis zur Freigrenze fordern, oder nur für einzelne Jahre etwas fordern, sondern die Differenz bis 100 %.

Die Differenz zu 100 % würde auch jeder Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht vollkommen zu Recht einfordern.

Das ist in meinen Augen weder kokolores noch Swahili.

GoodBye

Vor dem Arbeitsgericht wartet er vor allem auch nicht 20 Jahre. Und es gib einstweiligen Rechtsschutz.

Dann kann man sich auch bekloppte Zeitreihen sparen.

Dieses Gekasper dient nicht dem effektiven Rechtsschutz. Es gibt es nur, weil es keinen effektiven Rechtsschutz gibt.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe