amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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cookiedent

Zitat von: Rheini in Heute um 10:54Es kann dann auch ein Lediger sein, da ja der Verheiratetenzuschlag in die Grundbesoldung wandert.

Ich bitte um Aufklärung.
Auf welcher Seite des Entwurfs finde ich die, durch die Integration des erhöhten Verheiratetenzuschlags, erhöhte Grundbesoldung wieder?
Oder gibt es bereits einen überarbeiteten Entwurf?
Ich habe nur den vom 08.09.2026, aus dem hervorgeht, das die Grundgehälter ab dem 01.01.2027 lediglich um 1,68% angehoben werden. (z.B. für die A Besoldung: Anlage 6, Seite 84, des Entwurfs)
Der Verheiratetenzuschlag findet sich im neuen Grundgehalt nicht wieder und ist somit gestrichen.


Rheini

Zitat von: cookiedent in Heute um 11:37Ich bitte um Aufklärung.
Auf welcher Seite des Entwurfs finde ich die, durch die Integration des erhöhten Verheiratetenzuschlags, erhöhte Grundbesoldung wieder?
Oder gibt es bereits einen überarbeiteten Entwurf?
Ich habe nur den vom 08.09.2026, aus dem hervorgeht, das die Grundgehälter ab dem 01.01.2027 lediglich um 1,68% angehoben werden. (z.B. für die A Besoldung: Anlage 6, Seite 84, des Entwurfs)
Der Verheiratetenzuschlag findet sich im neuen Grundgehalt nicht wieder und ist somit gestrichen.



Keine Ahnung. Bin gerade mit ZZTop dran und warte auf seine Antwort zu den Ledigen. Evtl. kannst Du ja für Ihn eben nachschauen wie die Besoldung sich dort von 12/26 auf 01/27 ändert, danke.

ZZTop

Also, beim ledigen Beamten A12, Stufe 11, Steuerklasse 1, komme ich auf

2026: 4453€ netto gegen

2027: 4407€ netto.

Ergo bekäme der Kollege 46€ Ausgleichszahlung. Die dann aber ab 2028 um 15% sinken würde. Wieso sollte er jetzt schlechter stehen als der verheiratete Kollege?

Schnarchnase81

Zitat von: Kleber123 in Heute um 11:00@Schnarchnase81 hat meinen Beitrag scheinbar nicht gelesen

Doch hat er. Zum einen muss ich deiner Bitte mit dem Steinigen nicht nachkommen und zum anderen regen mich so Relativierungen, wie in deinem letzten Abschnitt einfach nur noch auf. Wer meint, es darf in Sachen Aufregen hier nicht ausufern, der hat den Entwurf nicht richtig gelesen!
Diese Beruhigungsmentalität regt nicht nur noch auf! Über diese Frechheit von Entwurf, über diese Geringschätzung der Beamten, über diesen Tritt ins Gesicht darf man sich ausk... bis der Arzt kommt!

Rheini

Zitat von: ZZTop in Heute um 11:48Also, beim ledigen Beamten A12, Stufe 11, Steuerklasse 1, komme ich auf

2026: 4453€ netto gegen

2027: 4407€ netto.

Ergo bekäme der Kollege 46€ Ausgleichszahlung. Die dann aber ab 2028 um 15% sinken würde. Wieso sollte er jetzt schlechter stehen als der verheiratete Kollege?

Und bei A5?

"Wieso sollte er jetzt schlechter stehen als der verheiratete Kollege? " ????????

Es geht jetzt um deinen Satz von eben, dass niemand keine Ausgleichzulage erhält.

Schnarchnase81

Zitat von: ZZTop in Heute um 11:48Also, beim ledigen Beamten A12, Stufe 11, Steuerklasse 1, komme ich auf

2026: 4453€ netto gegen

2027: 4407€ netto.

Ergo bekäme der Kollege 46€ Ausgleichszahlung. Die dann aber ab 2028 um 15% sinken würde. Wieso sollte er jetzt schlechter stehen als der verheiratete Kollege?

Das kann so nicht stimmen, da das Grundgehalt angehoben wird, einem ledigen aber nichts gestrichen wird. Demnach bekommt ein lediger 2027 mehr Besoldung, als 2026.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Rheini in Heute um 11:38Keine Ahnung. Bin gerade mit ZZTop dran und warte auf seine Antwort zu den Ledigen. Evtl. kannst Du ja für Ihn eben nachschauen wie die Besoldung sich dort von 12/26 auf 01/27 ändert, danke.

Falls es hilft, ich bekomme ab Januar 50€ netto mehr. A11 Stufe 9, StK 1

Rheini

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 11:54Falls es hilft, ich bekomme ab Januar 50€ netto mehr. A11 Stufe 9

Falls ohne Ausgleichszulage, dann ja.

Ansonsten kann er bei einem ledigen A5 mal nachrechnen, der erhält auch mehr (ohne Ausgleichzulage) ab 01/27.

ZZTop

Dann bitte den Rechner bedienen und mal berichten. Ich hatte jetzt einfach mal meine Besoldungsgruppe als Unverheirateter ohne Kinder angenommen und Stand heute mit 2027 nach der Besoldungsanpassung verglichen.

Unter der Voraussetzung, dass jeder eine Ausgleichszahlung bekommt kann doch 2027 keiner schlechter stehen. Erst mit dem Abschmelzen wird es weniger und für Neueinsteiger.

cookiedent

Zitat von: Rheini in Heute um 11:38Keine Ahnung. Bin gerade mit ZZTop dran und warte auf seine Antwort zu den Ledigen. Evtl. kannst Du ja für Ihn eben nachschauen wie die Besoldung sich dort von 12/26 auf 01/27 ändert, danke.
Die Besoldung eines ledigen steigt zum 01.01.2027 um 1,68% brutto an.
Das ist hier im Rechner auch korrekt eingepflegt.

Schnarchnase81

#820
Zitat von: ZZTop in Heute um 11:57Dann bitte den Rechner bedienen und mal berichten. Ich hatte jetzt einfach mal meine Besoldungsgruppe als Unverheirateter ohne Kinder angenommen und Stand heute mit 2027 nach der Besoldungsanpassung verglichen.

Unter der Voraussetzung, dass jeder eine Ausgleichszahlung bekommt kann doch 2027 keiner schlechter stehen. Erst mit dem Abschmelzen wird es weniger und für Neueinsteiger.

Ledige bekommen keine Ausgleichszahlung. Wofür sollen die eine bekommen? Die Grundbesoldung wird erhöht, Familienzuschlag hatte ein Lediger nicht (kinderlos, versteht sich) und andere Parameter ändern sich nicht.

Rheini

Zitat von: ZZTop in Heute um 11:48Also, beim ledigen Beamten A12, Stufe 11, Steuerklasse 1, komme ich auf

2026: 4453€ netto gegen

2027: 4407€ netto.

Ergo bekäme der Kollege 46€ Ausgleichszahlung. Die dann aber ab 2028 um 15% sinken würde. Wieso sollte er jetzt schlechter stehen als der verheiratete Kollege?

Also mein Rechner von dieser Seite sagen sowohl bei deinem Beispiel, wie auch bei dem A5, jeweils eine Erhöhung vorraus.

Rheini

Zitat von: Schnarchnase81 in Heute um 12:02Ledige bekommen keine Ausgleichszahlung. Wofür sollen die eine bekommen? Die Grundbesoldung wird erhöht, Familienzuschlag hatte ein lediger nicht (kinderlos, versteht sich) und andere Parameter ändern sich nicht.

Jep. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Erhöhung der Grundbesoldung der dann ehemalige VH Zuschlag ist, scheinen aber nur 1,68% sein.

Ändert aber nichts daran, dass Ledige mehr bekommen (ohne Ausgleichszulage) was mich bei ZZTop dahingehend zurück bringt, dass man mit Ausgleichzulage absolut nie weniger bekommt, als jemand mit gleicher Konstellation ohne Ausgleichszulage. Aber er kann ja gerne auf seine Ausgleichzulage verzichten wenn er meint ....

Ansonsten kann er ja mal beide Berechnungen aus dem Rechner hier einstellen.

ZZTop

Es ist mir zu hoch. ich ergebe mich meinem Schicksal und warte auf den Lohnzettel 01/2027.

Rheini

Zitat von: ZZTop in Heute um 12:06Es ist mir zu hoch. ich ergebe mich meinem Schicksal und warte auf den Lohnzettel 01/2027.

Ach komm, ist doch nur Copy&Paste aus dem Rechner. Looooosssssss Schmollmund ...

P. S. Welche "Besoldungserhöhung"? DIe zum 01.03.?