amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Rheini in Gestern um 11:55Falls ohne Ausgleichszulage, dann ja.

Ansonsten kann er bei einem ledigen A5 mal nachrechnen, der erhält auch mehr (ohne Ausgleichzulage) ab 01/27.

Ist ohne Ausgleichszulage, bin ledig und kinderlos.

Heppa

Hallo,

ich lese hier bereits seit einigen Jahren regelmäßig mit und habe mich nun dazu entschlossen, mich anzumelden, um mal eine spezifische Frage im Eigeninteresse loszuwerden.

Ich bin verwitweter Kommunalbeamter (also Familienzuschlag 1) A 11, Stufe 12, die Kinder sind mittlerweile erwachsen und nicht mehr zu berücksichtigen ...

gemäß der eingestellten Rechner hätte ich nach neuem Gesetzesentwurf, gegenüber der noch aktuellen Regelung und Tariferhöhung von 2 %, ab 01.03.2027 ein monatliches Defizit von 49 € zu verzeichnen und stünde demnach schlechter da, als wenn alles beim Alten bliebe, ist das so korrekt?

guzmaro

Zitat von: Heppa in Gestern um 12:50Hallo,

ich lese hier bereits seit einigen Jahren regelmäßig mit und habe mich nun dazu entschlossen, mich anzumelden, um mal eine spezifische Frage im Eigeninteresse loszuwerden.

Ich bin verwitweter Kommunalbeamter (also Familienzuschlag 1) A 11, Stufe 12, die Kinder sind mittlerweile erwachsen und nicht mehr zu berücksichtigen ...

gemäß der eingestellten Rechner hätte ich nach neuem Gesetzesentwurf, gegenüber der noch aktuellen Regelung und Tariferhöhung von 2 %, ab 01.03.2027 ein monatliches Defizit von 49 € zu verzeichnen und stünde demnach schlechter da, als wenn alles beim Alten bliebe, ist das so korrekt?

Ja korrekt ,aber du bekommst ein Ausgleich.
Bist dann +- 0 €

Ausgleich so lange bist du mehr hast als aktuell.

Mari

Zitat von: ZZTop in Gestern um 11:24Tut mir leid, aber die Rechnung stimmt einfach nicht.

Laut Rechner bekomme ich mit Umstellung auf "aA" ab 01/2027 netto knapp 140€/monatlich weniger raus.

Also wäre meine Ausgleichszulage diese 140€/Monat. Damit komme ich auf mein Netto aus 2026. Weder 1,68% noch sonst einen Cent mehr.

Ab 03/2027 bekäme ich dann die 2% Erhöhung auf meine "aA" plus diese 140€/Monat.

Ab 01/2028 dann nochmal 1% aber dafür 15% weniger Ausgleich, also nur noch ca. 120€/Monat.

Falls die Erhöhung mir netto 40€/Monat bringen würde bekomme ich also praktisch nur 20€/Monat mehr raus, richtig?



Es kann sein, dass in dem Rechner die Strukturzulage fehlt. Natürlich je nach Besoldung...

Cherry

Leute. Es ist ganz einfach. Der FM hat uns so richtig verarscht. Der Verheiratetenzuschlag liegt bei ca. 170 Euro. Heißt grob bei 10.000 ist die Übertragung 1 zu 1. Die Ministerbesoldung ist über 10.000. also hat er mehr in der Tadche. Die, die nur den halben Zuschlag erhalten machen ab 5000 etwas plus. Alle die nicht verheiratet sind bekommen aktuell mehr, wenn sie heiraten aber weniger als heute. Kurz um: der FM hat ganze Arbeit geleistet

EnErWe

Da werden sich ein paar Fleißige eine überdurchschnittliche Beurteilung verdient haben. Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.
Ich würde auch einmal gerne singen wollen. Aktuell verschlägt es mir aber schon eher die Sprache. An Singen ist überhaupt nicht zu denken.

Schnarchnase81

Zitat von: Heppa in Gestern um 12:50Hallo,

ich lese hier bereits seit einigen Jahren regelmäßig mit und habe mich nun dazu entschlossen, mich anzumelden, um mal eine spezifische Frage im Eigeninteresse loszuwerden.

Ich bin verwitweter Kommunalbeamter (also Familienzuschlag 1) A 11, Stufe 12, die Kinder sind mittlerweile erwachsen und nicht mehr zu berücksichtigen ...

gemäß der eingestellten Rechner hätte ich nach neuem Gesetzesentwurf, gegenüber der noch aktuellen Regelung und Tariferhöhung von 2 %, ab 01.03.2027 ein monatliches Defizit von 49 € zu verzeichnen und stünde demnach schlechter da, als wenn alles beim Alten bliebe, ist das so korrekt?

Nicht ganz korrekt, zumindest bei der Frage nach der Ausgleichszahlung. Die 2% spielen zunächst keine Rolle. Die Ausgleichszahlung berechnet sich nach Stand 01.01.27 und beginnt am 01.01.28 mit der Abschmelzung. Die 2% haben direkt damit nix zu tun und wirken dann zum 01.03.27.

Rallyementation

#832
für die Keksdelle und alle die sich kein Brot mehr leisten und stattdessen Kuchen essen müssen, ein Beispiel:

Monatsbeträge Besoldungsgruppe A 13, Stufe 11, Tabelle 01.04.2026 - 31.12.2026
Grundgehalt:                  6236.50 €
Strukturzulage Lfbgr. 2:      117.25 €
Familienzuschlag Ehe:          173.50 €
sonstige Zulagen (VL):          6.65 €
Monats-Brutto:                6533.90 €

Monatsbeträge Besoldungsgruppe A 13, Stufe 11, Tabelle 01.01.2027 - 28.02.2027
Grundgehalt:                  6341.27 €
Strukturzulage Lfbgr. 2:      117.25 €
Ausgleichszulage Ehe:          85,78 € Anhang 14 (zu Artikel 4 Nummer 12) Anlage 19.1
sonstige Zulagen (VL):          6.65 €
Monats-Brutto:                6550.95 €

Grundgehalt:                  nimmt an der 1,68% (01.01.27) und alle weiteren Erhöhungen teil.
Strukturzulage Lfbgr. 2:      nimmt an der 1,68% (01.01.27) nicht, aber an allen weiteren Erhöhungen teil.
Ausgleichszulage Ehe:        nimmt an keiner Erhöhung teil, sondern soll schrittweise um 15 Prozent ihres Ausgangsbetrages jährlich ab dem Jahr 2028 verringert werden.  Erhält stichtagsbezogen jede(r,) der am 31.12.26 verheiratet ist (oder Unterhaltszahlungen an seine(n) Ex im familienzuschlagübersteigendem Maße zahlte? anteilige Zahlungen sind nicht im Entwurf geregelt?) (Es ist nur die Abschmelzung, nicht aber ein Ende der Zulage bei Tod, Scheidung ohne Unterhaltsverpflichtung vorgesehen!?: nicht im Entwurf geregelt)
sonstige Zulagen (VL):        ewiger Festbetrag



Übungsaufgabe 1: Wie lautet die Monatsbruttoaufstellung für den 01.03.2027?


Lösungshinweis am Beispiel 01.01.2028:

Besoldungsgruppe A 13, Stufe 11, Tabelle 01.01.2028 - 31.12.2028
Monatsbeträge
Grundgehalt:                    6532.78 €
Strukturzulage Lfbgr. 2:       120.80 €
Ausgleichszulage Ehe:          72,91 €
sonstige Zulagen (VL):          6.65 €
Monats-Brutto:                6733.14 €

Übungsaufgabe 2: Wie hoch ist das Monatsbrutto der Ausgleichszulage Ehe in 2029?

Heppa

Zitat von: Schnarchnase81 in Gestern um 15:01Nicht ganz korrekt, zumindest bei der Frage nach der Ausgleichszahlung. Die 2% spielen zunächst keine Rolle. Die Ausgleichszahlung berechnet sich nach Stand 01.01.27 und beginnt am 01.01.28 mit der Abschmelzung. Die 2% haben direkt damit nix zu tun und wirken dann zum 01.03.27.


Da hab ich mich vielleicht nicht ganz sauber ausgedrückt, meine Frage bezog sich auf den Zeitraum ab dem 01.03.2027, an dem ja die 2 %ige Tariferhöhung einfließt. Dass ich bis dahin, ab dem 01.01.2027, einen Ausgleich zur Differenz erhalte, die sich aus dem gestrichenen Familienzuschlag 1 und den 1,68 % Grundgehaltaufschlag ergeben, habe ich, glaube ich, insoweit richtig verstanden. Gemäß eingestelltem Rechner aber würde ich ab dem 01.03.2027 weniger netto erhalten, als ohne Systemwechsel. Wird also ab dem 01.03.2027 dann bereits die Ausgleichszahlung abgeschmolzen und ergibt sich daraus, wenn man es so betrachten möchte, dass mir trotz "Besitzstandswahrung" quasi eine Gehaltskürzung in dem Sinne gegönnt wird, als dass ich die bereits beschlossene Gehaltserhöhung von 2 % eben nicht mehr vollständig erhalte, wenn man es am reinen, zukünftigen Auszahlungsbetrag (im Vergleich zum aktuellen Besoldungsrecht) festmacht?

Schnarchnase81

Zitat von: Heppa in Gestern um 15:53Da hab ich mich vielleicht nicht ganz sauber ausgedrückt, meine Frage bezog sich auf den Zeitraum ab dem 01.03.2027, an dem ja die 2 %ige Tariferhöhung einfließt. Dass ich bis dahin, ab dem 01.01.2027, einen Ausgleich zur Differenz erhalte, die sich aus dem gestrichenen Familienzuschlag 1 und den 1,68 % Grundgehaltaufschlag ergeben, habe ich, glaube ich, insoweit richtig verstanden. Gemäß eingestelltem Rechner aber würde ich ab dem 01.03.2027 weniger netto erhalten, als ohne Systemwechsel. Wird also ab dem 01.03.2027 dann bereits die Ausgleichszahlung abgeschmolzen und ergibt sich daraus, wenn man es so betrachten möchte, dass mir trotz "Besitzstandswahrung" quasi eine Gehaltskürzung in dem Sinne gegönnt wird, als dass ich die bereits beschlossene Gehaltserhöhung von 2 % eben nicht mehr vollständig erhalte, wenn man es am reinen, zukünftigen Auszahlungsbetrag (im Vergleich zum aktuellen Besoldungsrecht) festmacht?

Die Abschmelzung beginnt erst am 01.01.2028.

Robertbob

Zitat von: Rallyementation in Gestern um 15:32für die Keksdelle und alle die sich kein Brot mehr leisten und stattdessen Kuchen essen müssen, ein Beispiel:

Monatsbeträge Besoldungsgruppe A 13, Stufe 11, Tabelle 01.04.2026 - 31.12.2026
Grundgehalt:                  6236.50 €
Strukturzulage Lfbgr. 2:      117.25 €
Familienzuschlag Ehe:          173.50 €
sonstige Zulagen (VL):          6.65 €
Monats-Brutto:                6533.90 €

Monatsbeträge Besoldungsgruppe A 13, Stufe 11, Tabelle 01.01.2027 - 28.02.2027
Grundgehalt:                  6341.27 €
Strukturzulage Lfbgr. 2:      117.25 €
Ausgleichszulage Ehe:          85,78 € Anhang 14 (zu Artikel 4 Nummer 12) Anlage 19.1
sonstige Zulagen (VL):          6.65 €
Monats-Brutto:                6550.95 €

Grundgehalt:                  nimmt an der 1,68% (01.01.27) und alle weiteren Erhöhungen teil.
Strukturzulage Lfbgr. 2:      nimmt an der 1,68% (01.01.27) nicht, aber an allen weiteren Erhöhungen teil.
Ausgleichszulage Ehe:        nimmt an keiner Erhöhung teil, sondern soll schrittweise um 15 Prozent ihres Ausgangsbetrages jährlich ab dem Jahr 2028 verringert werden.  Erhält stichtagsbezogen jede(r,) der am 31.12.26 verheiratet ist (oder Unterhaltszahlungen an seine(n) Ex im familienzuschlagübersteigendem Maße zahlte? anteilige Zahlungen sind nicht im Entwurf geregelt?) (Es ist nur die Abschmelzung, nicht aber ein Ende der Zulage bei Tod, Scheidung ohne Unterhaltsverpflichtung vorgesehen!?: nicht im Entwurf geregelt)
sonstige Zulagen (VL):        ewiger Festbetrag



Übungsaufgabe 1: Wie lautet die Monatsbruttoaufstellung für den 01.03.2027?


Lösungshinweis am Beispiel 01.01.2028:

Besoldungsgruppe A 13, Stufe 11, Tabelle 01.01.2028 - 31.12.2028
Monatsbeträge
Grundgehalt:                  6532.78 €
Strukturzulage Lfbgr. 2:      120.80 €
Ausgleichszulage Ehe:          72,91 €
sonstige Zulagen (VL):          6.65 €
Monats-Brutto:                6733.14 €

Übungsaufgabe 2: Wie hoch ist das Monatsbrutto der Ausgleichszulage Ehe in 2029?
Sehr schön, und nun mach mal eine Berechnung  Beamter A5 Stufe 3 verh. ohne Kinder.
Hoppla, hier wir es aber spannend.
Da das aber nur wenige sind, sollte man die einfach nicht berücksichtigen,  oder?
Nach mir die Sintflut.

Heppa

Zitat von: Schnarchnase81 in Gestern um 16:03Die Abschmelzung beginnt erst am 01.01.2028.

Ok, da hab ich mich dann wohl durch die Rechner etwas verwirren lassen, vielen Dank! 

Rallyementation

Zitat von: Robertbob in Gestern um 16:05...aber spannend. ...

Trommelwirbel zur Spannngssteigerung:


Monats-Brutto: 3252.28 € 3252.28 €  3314.84 € 3329.12 €

und in 2029 sollte das Grundgehalt um mindestens 0,55% steigen, damit die 15%-Kürzung ohne Einbußen fortgesetzt werden kann.

alle Angaben ohne Gewähr

Trommelwirbelspannung Ende!?

       


Rallyementation

wahlpolitisch werden? Heute Plakatsprüche kreieren; Vorgabe muss sich reimen Beispiel blau gegen Frau und es darf keine Partei abgedruckt werden:

...noch nicht ausgemerzt
Stimmen eingebüßt
Brick in the wall
Hendrik die Wahl
es grüßt der Wüst
...

MrKillefitz91

Ich lese hier schon eine ganze Weile fleißig mit, aber angesichts der aktuellen Entwicklungen muss ich mich jetzt einfach mal einklinken.

Wie kann es bitte sein, dass es immer noch Stimmen gibt, die diesen neuen Kabinettsentwurf zur Neuausrichtung des Besoldungsrechts auch nur ansatzweise als Gewinn bezeichnen oder gutheißen?

Das können eigentlich nur bezahlte Claqueure sein oder Leute, die von der Realität an der Basis schlichtweg überhaupt nicht betroffen sind.
Dieser Entwurf ist an Respektlosigkeit gegenüber der gesamten Beamtenschaft und insbesondere dem mittleren Dienst, kaum noch zu überbieten.
Krank wie man hier in NRW mit Beamten umgeht und sie pausenlos verarscht!!!

Das Bundesverfassungsgericht gibt uns in ständiger Rechtsprechung (zuletzt im September 2025) glasklare Vorgaben für eine verfassungskonforme Alimentation auf den Weg.
Was macht die Landesregierung NRW? Sie betreibt rein rechnerische Kosmetik, um die Besoldungsausgaben um jeden Preis zu deckeln.
Da wird uns eine strukturelle Erhöhung der Grundbesoldung um ,,satte" 1,68 % als großer Wurf verkauft, lächerlich und lachhaft.
Das gesamte Konstrukt ist eine reine Mogelpackung, eine absolute Nullnummer, sowas gehört bestraft.

Für mich übertrifft es jegliches Verständnis, dass so ein verfassungsrechtlich hochgradig zweifelhaftes Konstrukt überhaupt den Weg in den Landtag finden darf, ich bin maximal enttäuscht von meinem Dienstherr und fühle mich komplett vernachlässigt und im Stich gelassen.
Es fühlt sich wie ein Faustschlag ins Gesicht, kombiniert mit einem Tritt in den Allerwertesten an.
Dafür schiebt man auf den Dienststellen Woche für Woche etliche Überstunden und hält unter personeller Auszehrung den Laden am Laufen.

Besonders als kinderloser Single-Beamter wird man im aktuellen Beamtensystem völlig abgehängt.

Man gewinnt immer mehr den Eindruck, dass der Beamtenstatus, besonders in NRW, sich finanziell überhaupt nur noch lohnt, wenn man eine Großfamilie gründet.

Schaut man sich mal die nackte Realität im beispielweise mittleren Dienst (mD) im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten an:

Ein Beamter startet mit 25 Jahren in der A6, obwohl die Stelle eigentlich nach A9 bewertet ist.
Er darf dann 5 bis 10 Jahre bangen, hoffen und Beförderungsrunden abwarten, um überhaupt das Endamt seiner Stelle zu erreichen.
Der Angestellte hingegen? Gleiche Tätigkeit, aber er wird vom ersten Tag an nach der vorgesehenen Entgeltgruppe bezahlt, also z.B. sofort E9a.
Da fällt die jahrelange Wartezeit auf dem Papier einfach weg.

Die Erfahrungsstufen: Bis zur Endstufe (Stufe 11) braucht der Beamte in NRW geschlagene 24 Jahre.
Der Angestellte erreicht seine Endstufe (Stufe 6) bereits nach 15 Jahren, das sind 9 Jahre weniger!

Die Arbeitszeit & Extras: Wir Beamten buckeln standardmäßig eine 41-Stunden-Woche, während die Tarifbeschäftigten bei 39 Stunden liegen.
Eine echte jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) gibt es für uns im klassischen Sinne auch nicht mehr, beim Angestellten ist sie fester Tarifbestandteil und fällt ziemlich hoch aus.

Während beim Angestellten das Brutto-Netto-Prinzip greift, frisst die PKV beim Beamten das Netto direkt wieder auf.
Machen wir die Rechnung nach 7 Jahren Berufserfahrung auf (Beispiel mD):

Angestellter (E9a, Stufe 4): ca. 2.960€ Netto.
Bei einer 39-Stunden-Woche (ca. 169,57 Stunden im Monat) ergibt das einen Netto-Stundenlohn von ~17,46€.

Beamter (wenn es gut läuft A8, Stufe 6): ca. 3.154€ Grundgehalt Netto.
Davon ziehen wir aber direkt rund 400€ für den PKV-Beitrag ab. Bleiben real 2.754€ Netto.
Bei unserer 41-Stunden-Woche (ca. 178,27 Stunden im Monat) macht das einen Netto-Stundenlohn von gerade einmal ~15,44 €.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen....
Das sind rund satte 200€ netto weniger in der Tasche bei gleichzeitig zwei Stunden Mehrarbeit pro Woche, viel zu heftig und dann heulen die Angestellten noch, die Beamten seien überall bevorzugt, ein Witz ist das!

Das hat mit dem vorgegebenen ,,Abstandsgebot" zum Tarifbereich rein gar nichts mehr zu tun.
Die gesamten vermeintlichen ,,Privilegien" des Beamtentums werden krampfhaft auf Kinderzuschläge und die spätere Pension verlagert.
Aber was ist mit den Kolleginnen und Kollegen, die kinderlos bleiben wollen oder müssen?

Bis wir jungen Beamten in Pension gehen, liegt die Altersgrenze wahrscheinlich ohnehin bei 70 Jahren.
Wenn ich den Netto-Vorteil des Angestellten über die Jahrzehnte hinweg solide am Kapitalmarkt anlege, kann ich mit 55 in den privaten Ruhestand gehen und brauche das staatliche Pensionsversprechen gar nicht mehr.

Die unteren Besoldungsgruppen bis A9 werden finanziell derart kurzgehalten und unteralimentiert, dass man bei den heutigen Lebenshaltungskosten im urbanen Raum fast schon um die gesellschaftliche Teilhabe bangen muss.

Ich bin mittlerweile an einem Punkt angekommen, an dem ich ernsthaft darüber nachdenke, die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu beantragen, eine interne Weiterbildung zu machen und eine E9c im Tarifbereich anzustreben.

Damit würde ich sofort mit mehreren hundert Euro netto mehr nach Hause gehen als mit meiner aktuellen beamtenrechtlichen Perspektive.

Wer jetzt noch behauptet, Beamte in NRW würden angemessen alimentiert, ignoriert schlichtweg die Realität.

41 Stunden Pflichtarbeitszeit, keine Sonderzahlung und eine PKV, die das Gehalt auffrisst, dass wird von der Öffentlichkeit und der Politik komplett totgeschwiegen und scheint auch kaum wen zu interessieren, nicht einmal die betroffenen selbst....

Da die anstehenden linearen Anpassungen die reale Inflation der letzten Jahre nicht im Ansatz ausgleichen, blicke ich extrem frustriert in die Zukunft.
So wird der öffentliche Dienst noch deutlich mehr Personal verlieren.

Freunde in der privaten Marktwirtschaft bekommen bei gleicher Qualität und Bildung der Tätigkeit 3000-3500 Netto und haben dazu noch 4/5 Tagen Homeoffice und eine 35 Std. Woche.

Vielleicht begreift man in den Ministerien erst, was man hier anrichtet, wenn der Laden endgültig kollabiert.

Für dieses Geld tut sich den Beamtenstatus im mittleren Dienst freiwillig doch niemand mehr an, es sei denn, man steigt direkt in der A11 ein oder plant eine vierköpfige Kinderschar.

Ich bin mehr als nur bedient und das was hier durchgesetzt wird ist absolute Verasche und Betrug, da braucht man auch nicht mit hinter dem Berg halten....

Jetzt kann man wieder 5-10 Jahre auf eine Antwort aus Karlsruhe warten, damit auch dann wieder NICHTS passiert oder noch mehr gekürzt wird, ein Traum dieses System.