amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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Schneewitchen

#870
Zitat von: Rheini in 25.09.2026 14:43Aus meiner Sicht ist es nicht zu verschmerzen.

Natürlich wird mit höheren Besoldungsgruppen unwahrscheinlicher, Mitte des Monats kein Brot mehr kaufen zu können.

Allerdings habe ich mich in meinem Leben angestrengt mehr zu bekommen, als nur das Mindeste. Wenn mir mein DH das jetzt vorenthät und mir weniger gibt, vorenthält er mir meine Lebensgestaltung die ich mir vorher und andauernd erarbeitet habe.

Mit 80zig oder nach meinem Tod, kann ich es nicht nachholen. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich vorher mein Leben, evtl. im Bürgergeldbezug, ganz anders geniessen können.

Absolut richtiger Gedanke. So sehe ich das auch. Ich habe trotz dieser tollen Reform auch im nächsten Jahr noch am Ende des Monats genügend Toastbrot im Schrank. Nur insofern ist diese Reform für mich zu verschmerzen. Das bedeutet nicht, dass ich selbige damit schön schreiben will. Dieser Entwurf ist und bleibt eine Unverschämtheit.

Ich bin ich in all den Jahren meiner Dienstzeit auch immer motiviert gewesen, um weiter zu kommen. Das ist mir soweit geglückt. Dennoch bedeutet das nicht, dass ich jetzt derartige Ansätze über mich ergehen lassen soll, ohne hierüber unzufrieden sein zu dürfen. Es ist ja auch nicht gerade die erste Unverschämtheit, die man uns zumutet. Ich muss die Streichorgien der Vergangenheit hier ja nicht noch einmal aufführen. Seit ich vor 36 Jahren vereidigt worden bin, haben sich die Konditionen für uns Beamte kontinuierlich, konsequent und nachhaltig verschlechtert. Ich kann diese stets sich wiederholenden Phrasen nicht mehr hören (das gibt der Haushalt nicht her, die derzeitige wirtschaftliche Entwicklung lässt das nicht zu etc.). Ich kann es einfach nicht mehr hören.

Der Herr FM denkt da über sein eigenes Fortkommen sicherlich auch so ähnlich. Seine gelackten subalternen Kräfte sicherlich auch. Ich darf mal daran erinnern, das ich den FM über abgeordnetenwatch im Frühjahr ja mal gefragt habe, ob denn angedacht ist, das fiktive PE künftig auch bei der Bemessung der Diäten zu berücksichtigen.

Da kam seinerzeit sehr schnell die Antwort, die dort immer noch nachzulesen ist. Selbstverständlich wird dies natürlich nicht gemacht. Nein, natürlich nicht! Hier geht es ja um die eigenen Bezüge. Da wir eine Fiktion die bei den Beamten anwendet wird bei den Landtagsabgeordneten plötzlich ganz anders gewertet.




Robertbob

Auf alle Fälle sollten sich junge Menschen, welche ggfls. im mittleren Dienst eintreten wollen, überlegen, ob es sich für sie noch lohnt, einen Job/ Beruf im öffentlichen Dienst anzutreten. 

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in 25.09.2026 17:39Auf alle Fälle sollten sich junge Menschen, welche ggfls. im mittleren Dienst eintreten wollen, überlegen, ob es sich für sie noch lohnt, einen Job/ Beruf im öffentlichen Dienst anzutreten. 

Definitiv. Ich würde das aber auch auf den gD erweitern wollen. Dies nicht nur wegen der originären Besoldungsfrage. Es gibt auch im gD mittlerweile die subtilsten Formen der Veraxxxxung.....!

KommunalNrw

Guten Abend ins Forum,
seit einigen Wochen lese ich hier und im Thread zur aA im Bund mit.
Ich möchte an die Berechnungen von philliph unter den Nummern #756 und #758 anknüpfen.
Folgende Gedanken dazu:

Das BVerfG hat als einen Parameter die Tarifentwicklung mit der Besoldungsentwicklung verglichen. Darauf beziehen sich ja die genannten Beiträge. Im Falle des Landes Berlin war es der TVL. Ich weiß gar nicht, ob im Land Berlin auch irgendwo der TVöD zur Anwendung kommt. NRW vergleicht auch mit dem TVL. Schließlich übernimmt man seit einiger Zeit die entsprechenden Abschlüsse. Aber ist das denn für alle öffentlichen Bereiche auch gerecht? Der TVöD ist teilweise besser als der TVL. Auch andere wie der TVV könnten besser sein. Für Kommunalbeamte müsste es doch dann eigentlich einen Vergleich zum TVöD und nicht zum TVL geben. Hinzu kommt, dass es im TVöD 2 % LOB gibt. Die müssten doch eigentlich mit eingerechnet werden ins Jahresnetto als Durchschnittswert. Das würde die Differenz noch zusätzlich vergrößern.

Es ist mir klar, dass es im Land nicht auch noch x verschiedene Tabellen für den letzten Sparkassen-Beamten geben wird oder dass das pragmatisch wäre.

Ich finde den Gedanken nur interessant, weil die öffentliche Tarifwelt, wo es immer auch Beamte gibt, vielfältiger ist als nur der billige TVL und man damit andere besser gestellte Bereiche zu ungunsten der Beamten von der Berechnung ausschließt.

Robertbob

Die LOB Geschichte können wir einfach vergessen, da hat man für die Beamten schon von Anfang an eine freiwillige Leistung eingebaut, um diese einfach ohne Angabe von Gründen, streichen zu können. Ich erinnere mich noch, wie man uns erklärte, " Wenn der Wind weht, bauen einige Mauern, um sich dahinter zu verstecken, aber andere sehen darin einen Blick in eine bessere Zukunft". Ich sage" Scheiss drauf".

KommunalNrw

Es geht doch darum, dass die TVöD-Angestellten LOB bekommen und die Entwicklung der Beamten nicht mehr als 5 Prozent hinter ihnen zurückbleiben darf als einer der neuen Parameter.

Robertbob

Zitat von: KommunalNrw in 25.09.2026 18:52Es geht doch darum, dass die TVöD-Angestellten LOB bekommen und die Entwicklung der Beamten nicht mehr als 5 Prozent hinter ihnen zurückbleiben darf als einer der neuen Parameter.
Freiwillige Leistung bleibt freiwillige Leistung. Das darfst du nicht mit in die Besoldung reinrechnen. Es gab wahrscheinlich auch Beamte die davon nicht profitiert haben. Was willst dann denen sagen?
Vielleicht du bist zu faul/dumm, oder mir passt deine Nase nicht, oder sonst was.

KommunalNrw

Ich glaube Du verstehst meinen Gedanken im Hinblick auf den Parameter im Urteil bzw. im NRW-Gesetzentwurf nicht. Die Gehaltsentwickling bei den Tarifbeschäftigten wird ins Verhältnis gesetzt bzw. verglichen. Und dazu gehört zumindest im TVÖD auch LOB

Robertbob

Zitat von: KommunalNrw in 25.09.2026 19:08Ich glaube Du verstehst meinen Gedanken im Hinblick auf den Parameter im Urteil bzw. im NRW-Gesetzentwurf nicht. Die Gehaltsentwickling bei den Tarifbeschäftigten wird ins Verhältnis gesetzt bzw. verglichen. Und dazu gehört zumindest im TVÖD auch LOB
Trenne dich von dem Gedanken, TVöD mit der Beamtenbesoldung zu vergleichen. Das geht nur nach hinten los.

KommunalNrw

Das Verfassungsgericht macht es und NRW im Gesetzentwurf doch auch. Halt nur mit dem TVL. Mein Gedankenspiel ist, warum es für Kommunalbeamte nicht der TVöD sein sollte, weil es dann den Parameter über 5% bringen würde und somit NRW nicht mehr behaupten könnte, dass der neue Parameter nicht verletzt würde

cookiedent

NRW nimmt die Parameter, die für NRW am günstigsten sind um unsere Besoldung am besten klein zu rechnen.
Alles andere sind Gedankenspiele die man machen kann, aber leider zu nichts führen werden.

AR76

Mein Dienstherr hat LOB ab 2027 ja gestrichen und steht damit nicht alleine.
Freiwillige Leistung ja, aber eben wieder weniger Geld.

Und @Schnettwittchen:
Du hast völlig recht, das Ergebnis stand für diesen Menschen (das Wort Finanzminister widerstrebt meinen Fingern zu schreiben) am Anfang fest, nur der Weg dahin fehlte. Und nach Hamburg und Bayern dachte der "Hey, was die können, toppe ich. Ich verkaufe eine perspektivisch faktische KÜRZUNG der Öffentlichkeit als Erhöhung. Damit bringe ich die gegen die Beamten mal wieder auf, auch wenn es nur 1,68% sind. Und spare dann gut Geld für den Landeshaushalt. Und die Beamten stehen dann mit dem Rücken zur Wand und werden schon nicht aufbegehren in diesen Zeiten."

Aber die nächste Wahl kommt und hoffentlich eine neue Person auf diesem Posten. Die badet dann diesen Mist vermutlich aus. Oder der übernächste oder überübernächste. Je nachdem wie lange das BVerfG, der Rächer der Enterbten, Witwen und Waisen (wer kennt es noch) dieses Mal braucht.

WikingerBrot

Wer weiterhin die CDU wählt dem ist nicht mehr zu helfen  ;D

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: cookiedent in 25.09.2026 21:09NRW nimmt die Parameter, die für NRW am günstigsten sind um unsere Besoldung am besten klein zu rechnen.
Alles andere sind Gedankenspiele die man machen kann, aber leider zu nichts führen werden.

NRW nimmt auch Parameter entgegen der Vorgaben aus dem Urteil des BVerfG. Ich werde nie verstehen, wie man vorsätzlich verfassungswidrig handeln kann ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

PierreKe

#884
Zitat von: Schneewitchen in 25.09.2026 10:23Dem würde ich mich insgesamt anschließen wollen.

Man muss sich das mal vorstellen: Nachdem der Beschluss des BVerfG aus 2025 allgemeine bekannt wurde, haben sich hier im Forum entsprechende Erwartungshaltungen entwickelt. Diese wurden noch befeuert, nachdem S-H recht schnell und (aus Sicht der Beamten) positiv auf dieses Urteil reagiert hat. Dieser Effekt wurde noch einmal verstärkt, nachdem Brandenburg seine Lösung präsentiert hat und hier eine sehr deutliche Anpassung der Besoldung beschlossen worden ist, die den Erfordernissen aus dem Beschluss des BVerfG schon sehr nahe gekommen ist. Der Entwurf des Bundes aus dem Frühjahr hat seinerzeit auch gewisse Hoffnungen geweckt, da auch hier ein tendenziell richtiger Weg eingeschlagen wurde und viele Kollegen der Auffassung waren, dass sich der FM des Landes NRW an dem orientieren würde, was der Bund nach diesem Entwurf zu machen gedenkt. 

Etwas verdrängt wurde, dass es zwischenzeitlich auch schon Länder gegeben hat, die sich von diesem Beschluss nicht sonderlich haben beeindrucken lassen und eine "Reform" mit äußerst sparsamen Ergebnis aus Sicht der Beamten aufgelegt haben (z.B. Hamburg). Fassungslos haben wir verfolgen können, wie man im Bund und in Berlin herumgeeiert ist ohne das bis heute ein Reformgesetz umgesetzt worden wäre.

Die Wenigsten von uns haben jedoch damit gerechnet, dass der FM des Landes NRW, in seiner Abneigung gegen Beamte, noch so viel dreiste Phantasie aufbringen würde, sich hier nicht nur in die Reihe der Bundesländer einzureihen, die sich einer korrekten Umsetzung des o.g. Beschlusses des BVerfG verweigern. Niemand konnte damit rechnen, dass es diesem Herrn in seiner besonderen Form der Wertschätzung gelingen würde, eine Reform aufzulegen, die bei ledigen Beamten ohne Kinder zu einer effektiven Besoldungskürzung führen wird. Ansonsten wird im Rahmen dieser Reform bei den kinderbezogenen Familienzuschlägen umstrukturiert. Die Kollegen mit den niedrigen Mietstufen werden tatsächlich eine Besoldungserhöhung erleben. Alle anderen werden sich an der abschmelzenden Ausgleichszulage erfreuen dürfen. Eine grundlegende Stärkung der Grundbesoldung wurde so wieder vermieden. Die effektive Erhöhung der Grundbesoldung für derzeitig ledige und kinderlose Beamte in Höhe der 1,68% darf man an der Stelle getrost als substanzlose Reformkosmetik einordnen.

In NRW bleibt es dabei das der DH den Schwerpunkt auf die kinderbezogenen Familienzuschläge legt, die ja so schön temporär sind und für die Pension in der Regel keine Rolle spielen.

Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Da sagt das BVerfG, dass das Land Berlin über Jahre nicht verfassungskonform besoldet hat. Der Bund überprüft seine Besoldung und hält es ebenfalls für notwendig die Besoldung deutlich anzuheben. Länder wie SH und Brandenburg sind in die gleiche Richtung gegangen.

Und dann kommt NRW daher. Der FM lässt sich dafür feiern, dass er die Grundbesoldung um 1,68% ab 2027 anhebt, verschweigt aber, dass der FamZ 1 gleichzeitig wegfällt und damit die Besoldung von verheirateten Beamten dauerhaft gekürzt wird. Er verkauft das als großes verfassungskonformes Reformwerk, wenn Beamte mit Kindern und jetzt hoher Mietstufe einen imaginären Bestandsschutz eingeräumt bekommen, der aber jährlich abschmilzt und dazu führt, dass Besoldungserhöhungen der nächsten Jahre durch die Abschmelzungsbeträge (über)kompensiert werden.

War nicht Kerngedanke des BVerfG, dass die Grundgehälter gestärkt werden müssen? Nun, damit war sicherlich nicht die Vorgehensweise gemeint, die NRW jetzt in einem Gesetz vorsehen wird.

Die Besoldungserhöhung ab 01.01.2028 wird in jedem Falle zu großen Teilen von dem Abschmelzungsbetrag aus den Familienzuschlägen kompensiert. Für Familien mit jetzt hohen Mietstufen wird dann auch die Besoldungserhöhung zum 01.03.2027 nachträglich wieder "aufgefressen". Anders gesagt: Für viele Betroffenen wird sich die Besoldung bis ins Jahr 2028 zunächst erhöhen. Durch die Abschmelzungsbeträge werden jedoch alle weiteren Besoldungserhöhungen in ihrer Wirkung abgesenkt. Die Differenz zwischen den 1,68 % und dem alten FamZ Stufe 1 wird nach vollständiger Abschmelzung der Ausgleichszulage komplett zu Lasten der Betroffenen gehen. Diese Differenz wird insofern immer bestehen bleiben. Es ist und bleibt an der Stelle eine Besoldungskürzung.

Die Tatsache, dass die Abschmelzung erst in 2028 beginnen soll, werte ich als wahlstrategischen Winkelzug. Der FM in seiner Bösartigkeit glaubt offenbar, dass er damit verhindern kann, dass Betroffene im April der CDU einen Denkzettel verpassen. Nun, nach den letzten Umfragen verliert die CDU gerade Stimmenanteile. Woher die Verluste kommen, ist mir nicht bekannt. Ich würde mich nur freuen, wenn es sich im April erweisen sollte, dass es vielleicht ein Fehler gewesen sein könnte, dass man 282.000 aktiven Landesbeamten, 150.000 Kommunalbeamten und der Vielzahl der Pensionären eine derartige Wertschätzung hat zu Teil werden lassen.
 

Ich weiß gar nicht was du willst, im Gesetzesentwurf steht doch ganz klar:

"Die Familienzuschläge werden in ihrer Höhe darauf ausgerichtet, dass über sie zusammen mit den Grundgehältern das Erreichen der maßgeblichen Mindestbesoldung sichergestellt wird."

Da steht nichts von Wertschätzung, von auskommen, von genughaben, da steht Mindestbesoldung. Ich meine ich habe das auch an anderer Stelle (abgeordnenenwatch, vllt weiß einer die Stelle) auch schon gelesen: das Gesetz wurde nur gemacht, um in jeder Konstellation lediglich über der Untergrenze zu liegen. Kein einziger € mehr, keine Wertschätzung, kein Abstandsgebot, keine Karriereanerkennung. Nur Untergrenze.



Edit: Selbst gefunden:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/land-nordrhein-westfalen-richtet

"Die bisherige Regionalisierung der Familienzuschläge nach wohngeldrechtlichen Mietenstufen entfällt, weil ihr Ansatzpunkt mit dem neuen Maßstab weggefallen ist. Die kindbezogenen Familienzuschläge werden so bemessen, dass für jede Familienkonstellation das Erreichen der Prekaritätsschwelle [Armutsgrenze] gewährleistet ist. Für Beamtinnen und Beamte, bei denen die Umstellung zu einer Differenz gegenüber dem bisherigen Familienzuschlag führt, wird eine Ausgleichszulage eingeführt.