Gerechtigkeitsproblem im dualen Krankenkassensystem

Begonnen von sigmazero, 21.09.2026 17:37

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MoinMoin

Zitat von: AltStrG in 27.09.2026 18:42Steht in meinem Posting. Die Grundannahmen, dass es zwei gleichwertige Systeme sind, die man angleichen und bei Bedarf kürzen kann, sind nicht zutreffend.

Davon unbenommen ist die Tatsache, dass manche Bundesländer den Beamten pauschale Beihilfe, den Eintritt in die GKV ermöglichen. Dann muss den Beamten aber klar sein, was das bedeutet. Rechtlich bewegen sie sich nunmehr in verschiedenen Rechtskreisen. Und verzichten (freiwillig!) auf Teile des Fürsorgesystems.

Es ist eine System-Einbahnstraße, die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist in der Regel meist unwiderruflich.Und man verzichtet auf Fürsorgeansprüche; man gibt die klassischen, maßgeschneiderten Fürsorgeleistungen des Dienstherrn im Krankheitsfall auf (uns seine PKV, falls überhaupt notwendig, wenn keine 100% Beihilfe) und begibt sich in das Leistungskorsett des SGB V, das vom Gesetzgeber jederzeit per Spargesetz angepasst oder gekürzt werden kann. Zudem kommt die Besonderheit im Alter, das sich die Beiträge in der GKV nach dem Einkommen richten, aber das ist nur ein Randthema, was ja durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden soll. Diese Verzettelung ist nicht sinnvoll.

Die anderen vielfältigen Nachteile der pauschalen Beihilfe spreche ich nicht an. Ich selber bin zu 100% PKV´ler, da kein Beamter :)

Und über allem steht, zur dritten Widerholung:

"Es sind verschiedene Rechtskreise, die verschiedenen Betrachtet werden MÜSSEN. Das ist keine Kann-Bestimmung. Dazu kommt, das habe ich oben bewusst (!) ausgelassen, die verfassungsrechtliche Absicherung der Beamten auch in Sachen medizinische Versorgung, auch Beihilfe genannt. Es ist ein Dienst- und Treueverhältnis, das nur am Rande erwähnt.

Eine binäre Betrachtungsweise der beiden Systeme bei Beamten ist NICHT möglich. GKV ist Äquivalenzprinzip / Solidargemeinschaft, PKV/Beihilfe ist Alimentationsprinzip mit Fürsorgeprinzip und dazu verfassungsrechtlich abgesichert.

Und dadurch kann nicht gekürzt werden, wenn es an der aA fehlt. Wenn man bei der Fürsorge kürzt, muss man bei der Alimentierung darauflegen, kürzt man die Alimentierung, muss es auf die Fürsorge umgelegt werden."

Es sind kommunizierende Röhren.



Und die ursprüngliche Frage war ja: müssen Beamte finanzielle Einbüssen oder Verluste bei ungewollten Umstellungen hinnehmen:

Nun, so gut wie unmöglich, da ihre Ansprüche, ihr Dienst und Treueverhältnis zu Dienstherren und ihr verfassungsrechtlicher Anspruch auf eine Art schützen, die vielen Medizinern, Juristen und Politikern in der Diskussion gar nicht klar zu seien scheint.

Viel Gerede, aber keine Antwort auf die Fragen.
Die eine Frage ist: kann man das System der medizinischen Versorgung der Beamten vom derzeitigen System x% Beihilfe (auf GKV Niveau) den Rest trägt der Beamte selber (durch GKV oder PKV Versicherung) so umstellen, dass er keine PKV als Primärversicherung (Zusatzversichungen wird es immer geben) mehr wählen darf, sondern er (wie die Angestellten unterhalb der BBG) in eine GKV sich versichern muss.

Die Antwort ist: Ja, dass kann der Gesetzgeber so machen, wenn er gewissen GG Vorgaben einhält. Bisher hörte ich hier nur allgemeine Plattitüden, aber nichts substanzielles, was dagegen spricht.
 
Der Gesetzgeber muss sicherlich die Brutto-Alimentation für die Beamten nach oben anpassen, die dann einen höheren Eigenanteil zu tragen haben, da diese ansonsten weniger Netto nach Steuer und KV hätten.
Er könnte aber im Umkehrschluss auch die Brutto-Alimentation für die Beamten nach unten anpassen, die dann einen geringeren Eigenanteil zu tragen hätten (pi mal Daumen, aktuell die 4k Familien unterhalb A14, Singles unterhalb A10, die Herleitung diese Annahme steht unwiderlegt weiter oben)

Die Zweite Frage ist: Ist das für den Staat günstiger, oder zahlt er dann drauf.
Auch hier hörte ich bisher nichts substanzielles. Und habe bisher nur Studien gefunden, die errechnen, dass es für den Staat nicht teurer würde.

Im Kern ist hier doch die Berechnung die: Was zahlt der Staat aktuell an Beihilfe vs. wie hoch ist die pauschale Beihilfe plus/minus der dann notwendige/möglichen Anpassung an die Alimentation.

sigmazero

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 07:07Die Zweite Frage ist: Ist das für den Staat günstiger, oder zahlt er dann drauf.
Auch hier hörte ich bisher nichts substanzielles. Und habe bisher nur Studien gefunden, die errechnen, dass es für den Staat nicht teurer würde.

Im Kern ist hier doch die Berechnung die: Was zahlt der Staat aktuell an Beihilfe vs. wie hoch ist die pauschale Beihilfe plus/minus der dann notwendige/möglichen Anpassung an die Alimentation.

Zum ersten Punkt von dir: volle Zustimmung, es müsste eben gesetzliche Änderungen geben, die das verfassungskonform abbilden - das sollte möglich sein. Wenn es wahrscheinlich auch zur Abschaffung des Beamtentums führen könnten, was natürlich andere Probleme mit sich bringen könnte.

Eine Studie dazu kann ich nicht zitieren. Ich glaube aber kaum, dass sich irgendeine Studie zu dem Thema auch mit den unterschiedlichen Leistungen/Erstattungen etc. im Hinblick auf die PKV und GKV auseinandergesetzt haben, sondern eher wie du schreibst mit den aktuellen Kosten, die gerade oder in den letzten Jahren anfielen - genau hier läge aber das Problem der Umstellung, dass für PKV plötzlich andere Leistungen dazukämen, die aktuell ausgeschlossen oder nicht versichert sind. Alleine Kindekrankengeld wäre ein gigantischer Betrag. Dazu wäre eben meine Vermutung, dass dieser zusätzliche Leistungs-Betrag die Waage zum Umschwenken bringt - erst Recht unter dem Kerngedanke, dass bisher alle Studien gezeigt haben, dass es erst nach Jahrzehnten zu einer Ersparnis für die Allgemeinheit kommen würde (klar, irgendwann muss man eben anfangen). Schließlich kann man sich freiwillig auch recht günstig und einfach in der PKV versichern, das geht eben in der GKV nicht.

MoinMoin

Zitat von: sigmazero in Gestern um 10:16Wenn es wahrscheinlich auch zur Abschaffung des Beamtentums führen könnten, was natürlich andere Probleme mit sich bringen könnte.
Du meinst, weil dann keine mehr Beamter werden will? Oder wieso meinst du, dass eine Änderungen der Gesundheitsfürsorge eine Abschaffung des Beamtentums zur Folge haben könnte.
Zitat von: sigmazero in Gestern um 10:16Eine Studie dazu kann ich nicht zitieren. Ich glaube aber kaum, dass sich irgendeine Studie zu dem Thema auch mit den unterschiedlichen Leistungen/Erstattungen etc. im Hinblick auf die PKV und GKV auseinandergesetzt haben, sondern eher wie du schreibst mit den aktuellen Kosten, die gerade oder in den letzten Jahren anfielen - genau hier läge aber das Problem der Umstellung, dass für PKV plötzlich andere Leistungen dazukämen, die aktuell ausgeschlossen oder nicht versichert sind. Alleine Kindekrankengeld wäre ein gigantischer Betrag. Dazu wäre eben meine Vermutung, dass dieser zusätzliche Leistungs-Betrag die Waage zum Umschwenken bringt - erst Recht unter dem Kerngedanke, dass bisher alle Studien gezeigt haben, dass es erst nach Jahrzehnten zu einer Ersparnis für die Allgemeinheit kommen würde (klar, irgendwann muss man eben anfangen). Schließlich kann man sich freiwillig auch recht günstig und einfach in der PKV versichern, das geht eben in der GKV nicht.
Wieso sollte sich eine Studie mit den unterschiedlichen Leistungen der unterschiedlichen PKVen beschäftigen müssen? Der Dienstherr (also die Beihilfe) leistet doch aktuell eh nicht wesentlich mehr als die GKV und wenn man feststellt, dass die Leistungen der GKVen ausreichend sind, dann ist es doch egal, dass es PKVen gibt die mehr leisten, dass ist dann Privatvergnügen und kann auch weiterhin dazu gebucht werden.
Insofern gilt es zu überprüfen, ob für die Fürsorgepflicht des Dienstherren es ausreichend ist, wenn er nur GKV Niveau zur Verfügung stellt und da die Beihilfe oftmals genau nur dieses Niveau bedient und scheint es doch GG konform zu sein, oder?


und wieso ist Kinderkrankengeld ein monetäres Thema, erhalten nicht auch jetzt schon die Beamte Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge in solchen Fällen? Also linke Tasche Rechte Tasche und somit null kosten?

btw: Es wird aktuell auch nur der "Basistarifanteil" steuerlich berücksichtigt und die OnTop Dinge (Einzelzimmer, Chefarzt,...) werden steuerlich nicht berücksichtigt.

Organisator

cherrypicking ist das Problem und macht sich um die bessere Bezahlung niedergelassener Ärzte fest.
Um wirklich erkennen zu können, welches System das bessere wäre, müsste man alle Vor- und Nachteile auch in Bezug auf den Leistungskatalog prüfen.

Extrembeispiel: Welche in Teilzeit beschäftigte Person mit 3 Kindern würde gerne den vollen KV-Beitrag zahlen ohne Krankengeld, Kindkranktage, Eltern-Kind-Kur aber mit 3 Zusatzbeiträgen für die Kinder?

Das bloße Hinzufügen von Beitragszahlern hat noch keine Versicherung besser dastehen lassen. Wenn es zu Beitragsentlastungen einer Personengruppe kommen soll, müssen entweder die Leistungen gekürzt werden oder eine andere Personengruppe stärker belastet werden.

AltStrG

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 07:07Viel Gerede, aber keine Antwort auf die Fragen.
Die eine Frage ist: kann man das System der medizinischen Versorgung der Beamten vom derzeitigen System x% Beihilfe (auf GKV Niveau) den Rest trägt der Beamte selber (durch GKV oder PKV Versicherung) so umstellen, dass er keine PKV als Primärversicherung (Zusatzversichungen wird es immer geben) mehr wählen darf, sondern er (wie die Angestellten unterhalb der BBG) in eine GKV sich versichern muss.

Die Antwort ist:

Auf den derzeitigen grundgesetzlichen Grundlagen: Nein. Aus den eben oben und bereits genannten Gründen des 33 GG und des in Rede stehenden Fürsorgeprinzips. Deswegen geht es nur freiwillig (!) über den Rahmen der pauschalen Beihilfe, die mit absoluten Nachteilen einhergeht, wenngleich auch mit wenigen Vorteilen für bestimmte Gruppen.

Freiwillig kann man auf vieles Verzichten, auch auf Alimentation, Fürsorge, Versorgung etc.

AltStrG

Zitat von: sigmazero in Gestern um 10:16Zum ersten Punkt von dir: volle Zustimmung, es müsste eben gesetzliche Änderungen geben, die das verfassungskonform abbilden - das sollte möglich sein. Wenn es wahrscheinlich auch zur Abschaffung des Beamtentums führen könnten, was natürlich andere Probleme mit sich bringen könnte.


Genau das ist der Punkt. Wie bereits erwähnt, das eine bedingt das andere. Man kann das finanzielle "PKV-Problem" bei den Beamten mit 100% Beihilfe umgehen, dann hat man aber das Problem, dass das Fürsorgeprinzip noch immer eine grundgesetzliche Barriere bildet und zwar zusammen mit der Alimentierung. Es kann der Katalog der GKV und dessen Zuzahlungen nicht einfach wirkungsgleich auf Beamte übertragen werden, das hat z.B. Linnemann nun auch erkannt, nachdem er sich gestern noch anders geäußert hat.

Der grundgesetzliche Schutz des Dienst- Treue- und Fürsorgeprinzips ist eben stark. Und keine Macht der Welt kann verhindern, dass man sich mit eigener Leistung (aka Geld) noch bessere medizinische Versorgung kaufen und/oder ggf. versichern kann. Man sieht ja jetzt schon, dass im GKV-Bereich die Versicherungen entsprechende Produkte auf den Markt bringen, die die möglicherweise kommenden Kürzungen auffangen und schlicht deutlich verbessern, aber nur für die Versicherten.

Meine Frau ist in der GKV und dazu privatrechtlich über eine Zusatzversicherung abgesichert, sie gilt damit bei Ärzten, Krankenhäusern und Co. wie eine Selbstzahlerin ohne Eigenbeteiligung. Top-Versorgung für 450 Euro mehr im Monat. Ist es mir wert.

MoinMoin

Zitat von: AltStrG in Gestern um 12:04Auf den derzeitigen grundgesetzlichen Grundlagen: Nein. Aus den eben oben und bereits genannten Gründen des 33 GG und des in Rede stehenden Fürsorgeprinzips. Deswegen geht es nur freiwillig (!) über den Rahmen der pauschalen Beihilfe, die mit absoluten Nachteilen einhergeht, wenngleich auch mit wenigen Vorteilen für bestimmte Gruppen.

Freiwillig kann man auf vieles Verzichten, auch auf Alimentation, Fürsorge, Versorgung etc.

Es ist und bleibt nur eine Behauptung deinerseits, dass nach deiner Meinung der 33 GG es verbietet. Also dass der Gesetzgeber sein grundgesetzliches Fürsorgeprinzip verletzen würde, wenn er alle neuen Beamten in das pauschale Beihilfe Verfahren inkl. GKV überführt.
Eine Begründung hast du da noch nicht geliefert.
Und wenn du es so steif und fest behauptest, dann dürftest du doch auch Belege für diese Behauptung haben, also dann scheint sich das BVerfG dazu ja schon mal geäußert zu haben.
Ansonsten muss man abwarten wie das BVerfG es sieht, wenn der Gesetzgeber eine solche Überführung macht.

Also wieso würde ein Beamter mit pauschaler Beihilfe und GKV wird nicht schlechter Versorgt als eine Beamter mit einer PKV.
Also wieso glaubst du, dass damit der DH seine Fürsorgepflicht verletzte würde.

Und an welcher Stelle ist die pauschale Beihilfe mit Nachteilen belegt, wenn doch der Leistungskatalog identisch mit dem der individuellen Beihilfe ist.


sigmazero

#113
Zitat von: MoinMoin in Gestern um 10:31Du meinst, weil dann keine mehr Beamter werden will? Oder wieso meinst du, dass eine Änderungen der Gesundheitsfürsorge eine Abschaffung des Beamtentums zur Folge haben könnte.
Nein, weil wie AltStrG bereits schrieb, die Beihilfe und Heilfürsorge eben an das Beamtentum gebunden sind und auch die pauschale Beihilfe nicht in allen Bundesländern und Bund überhaupt vorhanden ist.
Über die Probleme und Schwierigkeiten der Abschaffung des Beamtentum sollten wir hier dann lieber nicht diskutieren.

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 10:31Wieso sollte sich eine Studie mit den unterschiedlichen Leistungen der unterschiedlichen PKVen beschäftigen müssen? Der Dienstherr (also die Beihilfe) leistet doch aktuell eh nicht wesentlich mehr als die GKV und wenn man feststellt, dass die Leistungen der GKVen ausreichend sind, dann ist es doch egal, dass es PKVen gibt die mehr leisten, dass ist dann Privatvergnügen und kann auch weiterhin dazu gebucht werden.
Weil das doch dann die exakten Kosten (wie Reha-Leistungen, Kur, Psychotherapie, Physiotherapie, Wegfall Selbstbehalt/Eigenanteil, Hilfsmittel) überhaupt aufdeckt  - das versuchen wir dir nun schon länger zu beschreiben, die die GKV leistet und die PKV nur schlechter und das trotz Top-Tarif. Es geht nicht um den Vergleich verschiedener PKV, sondern PKV zu GKV bzw. dann Grundversicherung.

Ich halte es schon für wahrscheinlich, dass es sich rein auf die Kosten der Beiträge bezogen rechnet, die PKV in die GKV zu integrieren, alleine schon weil die Beiträge dann in der GKV im Verhältnis (gerade bei 100% PKV) über die Jahre deutlich höher wären, aber das ist eben nur ein Aspekt und mein Gefühl ist, dass die meisten Studien auf diesem Niveau verbleiben, weil alles andere ein erheblich aufwändigeres Prozedere wäre, wofür man auch Gesundheitsdaten statt Beitragsdaten bräuchte.

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 10:31und wieso ist Kinderkrankengeld ein monetäres Thema, erhalten nicht auch jetzt schon die Beamte Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge in solchen Fällen? Also linke Tasche Rechte Tasche und somit null kosten?
Beamte erhalten das korrekt – aber ausschließlich. In der PKV ist dies nicht versicherbar (oder ich glaube bei 1 PKV, hörte ich), da ist man dann dem Good-Will des Arbeitgebers ausgesetzt und ja: man könnte hier natürlich argumentieren, dass jemand, der sich privat versichert dann eben so viel Geld verdient, dass er das schon zahlen kann – so viel zum Thema Solidarität.

Ergänzen möchte ich zudem, dass es für den Beamten zwar gilt, meine Frau (keine Beamtin) bekommt keine (!) Kinderkrankheitstage für unsere Kinder, da sie sich ja nicht in der GKV befinden. Da geht es dann eben nur über den Arbeitgeber mit Sonderurlaub - 5 Tage im Kalenderjahr nach Tarif.

Linke Tasche, rechte Tasche funktioniert natürlich nicht, schließlich wären es ja dann verschiedene Kostenträger – die Kinderkrankentage zahlt eben die GKV und nicht der Arbeitgeber (bei Beamten das Land). Und hier wären wir dann wieder oben angelangt: man müsste das Beamtentum grundlegend reformieren und da traut sich eben auch niemand ran, weil die Rechte der Beamten auch nicht mehr so ganz zeitgemäß sind.

AltStrG

Zitat von: sigmazero in Gestern um 15:58https://www.fr.de/wirtschaft/beteiligen-pkv-solidarbeitrag-oekonomen-wollen-gutverdiener-staerker-zr-94513133.html#id-Comments

Es gibt scheinbar noch weitere interessante Ideen für die PKV - einen Solidarbeitrag.

Den beiden Ökonomen (also keine Juristen) sind gleich mehrere Problematiken übergangen oder blenden diese im Modell zunächst aus (und ich mutmaße mal, dass sie aufgrund ihrer Stellung im Kieler Institut sehr gut über die Staatsfinanzen und den aktuellen Stand derer Bescheid wissen*)

Zunächst steht über allem erstmal der Schutz des Eigentums (14 GG) und der "Vertragsfreiheit" (bzw. allgemeine Handlungsfreiheit (2 Abs. 1 GG)) bei der PKV; dies ist bei der grundsätzlichen Frage der PKV erstmal eine grundgesetzliche Hürde, die schon verdammt hoch ist.

Privatversicherte zahlen einen versteckten Solidarbeitrag bereits, nämlich über allgemeine Steuern, die auch in die GKV gegeben werden, im Rahmen des Staatshaushaltes, PKVler sind schlicht nicht verantwortlich für die GKV. Das hier vorgeschlagene Modell wäre also verfassungswidrig, da es eine versteckte Steuer/Abgabe wäre und das Äquivalenzprinzip der GKV sowie das Versicherungssystem der PKV verletzten würde. Simple Frage: gibt es eigentlich Geld zurück, wenn jemand in der PKV mit schlechteren Leistungen, höherem Risiko und höherem Alter (mit mehr Kindern) (deutlich) mehr zahlt als in der GKV oder hört da plötzlich die "Solidarität" auf?

Wir haben also drei Punkte:

-Den Eingriff in den Schutz des Eigentum, 14 GG
-Die Verletzung der Vertragsfreiheit, 2,1 GG
-Das verfassungsrechtliche Problem der ,,Sonderabgabe", Gleichheitssatz, 3,1 GG

Daneben tut sich die grundsätzliche Problematiken der (pauschalen) Beihilfe, der GKV und der PKV der Beamten auf, die mit Abstand die größte Gruppe der Nutzer des PKV-Systems darstellen.


*es wird mutmaßlich schlicht das Geld knapp.