amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Libor in Heute um 08:20Der Single-Beamten hat ja auch keine Hausfrau.

Du hattest es als Rätsel bezeichnet, wer bei einem Single-Beamten das "fiktive Partnereinkommen" erwirtschaften soll, während du das bei Nicht-Single-Beamten als "grundsätzlich nachvollziehbar" bezeichnet. Willst du jetzt eine Besoldung "unabhängig der Familienkonstellation" oder doch nicht?

Ich habe im Übrigen einfach erklärt, warum diese Betrachtungsweise ein Fehlverständnis offenbart und dir anhand der Musterberechnung der von dir sog. "irrsinnigen Bedarfsberechnungen" vorgerechnet, warum der Single-Beamten nach dem NRW-Modell von seinem "fiktiven Partner" profitiert.

Folgt man dem gesunden Menschenverstand, besteht bei einem Paar die Chance, dass die 2. Person arbeitet. Der Single, wie der Name bereits sagt, ist alleine. Da kann niemand etwas erwirtschaften.

Ich habe bereits mehrfach ausgeführt, dass die Berechnung der amtsangemessenen Besoldung nach Bedarfen - ergo Familienkonstellationen jeglicher Art - in meinen Augen absoluter Quatsch ist. Alleine die etlichen Diskussion in den jeweiligen Foren und die unterschiedliche Handhabung des Urteils durch die Länder beweist Selbiges. Aber vielleicht war auch genau das das Ziel..

NWB


BVerfGBeliever

Zitat von: Libor in Heute um 08:05In dieser Logik stellt sich aber die Frage, warum in der Berechnung der Prekaritätsschwelle für diesen (Single-)Beamten dann der Mehrbedarf für den Partner drin sein soll.
Hallo Libor, in der Logik des BVerfG gibt es (zumindest bislang) keine Prekaritätsschwelle für einen Single-Beamten. Stattdessen wird im Rahmen des Mindestbesoldungsgebots ausschließlich (!) die Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern geprüft, siehe Rn. 70. Daraus ergibt sich Folgendes (hatte ich kürzlich schon mal geschrieben):

1.) Situation ohne Anrechnung eines Partnereinkommens
- Die Nettoalimentation der kleinsten vierköpfigen Beamtenfamilie darf bekanntlich nicht unterhalb der Prekaritätsschwelle (80% * 2,3 * MÄE) liegen. Ohne Anrechnung eines Partnereinkommens muss also die 4K-Besoldung hoch genug sein, um die Bedingung zu erfüllen.
- Wenn diese Bedingung erfüllt ist (und wenn darüber hinaus der Familienzuschlag "gewisse Grenzen" nicht überschreitet, siehe Rn. 92), dann ist das Mindestbesoldungsgebot "automatisch" auch für den kleinsten Single-Beamten erfüllt.
- Gleiches gilt für den kleinsten Versorgungsempfänger: Wenn die Besoldung des kleinsten (aktiven) 4K-Beamten hoch genug ist, um die Prekaritätsschwelle zu erreichen, dann "passt" automatisch auch die Versorgung des kleinsten Penisonärs (zumindest im Rahmen des Mindestbesoldungsgebots).

2.) Situation mit Anrechnung eines Partnereinkommens
- In diesem Fall reicht die Besoldung des kleinsten 4K-Beamten alleine nicht aus, um die Prekaritätsschwelle zu erreichen. "Macht nix", sagen die Gesetzgeber, denn zusammen mit dem angerechneten Partnereinkommen werde die Bedingung des BVerfG ja trotzdem erfülllt (weil die Summe aus Besoldung und Partnereinkommen oberhalb der Prekaritätsschwelle liegt).
- Was aber ist jetzt mit dem kleinsten Single-Beamten? Seine Besoldung ist deutlich niedriger als unter Punkt 1. Wer füllt die entsprechende Lücke, um das Gebot der Mindestbesoldung zu erfüllen?
- Gleiches gilt für den kleinsten Versorgungsempfänger: Seine Versorgung ist deutlich geringer als unter Punkt 1. Ist die Rente des Partners zwingend hoch genug, um die Lücke zu füllen? Was ist, wenn es gar keinen Partner (mehr) gibt?

Libor

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 08:31Folgt man dem gesunden Menschenverstand, besteht bei einem Paar die Chance, dass die 2. Person arbeitet. Der Single, wie der Name bereits sagt, ist alleine. Da kann niemand etwas erwirtschaften.

Ja. Da muss aber auch niemand zusätzlich versorgt werden, weil es niemanden gibt.

Ich weiß nicht, wie ich es noch anders erklären soll. Das "fiktive Partnereinkommen" muss nach der NRW-Konzeption nicht zusätzlich "erwirtschaftet" werden. Es handelt sich um eine rechnerische Größe, die schlicht den Mehrbedarf (Faktor 0,5) für die Versorgung eines Partners mindert. Weil man typisierend unterstellt, dass der (typisierst unterstellte) Partner seinen Bedarf zum Teil auch selbst deckt. Wie vorgerechnet, ist das in NRW aber nur eine Minderung des Mehrbedarfs. Nach deiner Logik wäre es sogar konsequent, den Mehrbedarf komplett rauszurechnen, Denn wo der Beamte als Single alleine ist, muss auch kein Partner mitversorgt werden....


BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 08:31Folgt man dem gesunden Menschenverstand, besteht bei einem Paar die Chance, dass die 2. Person arbeitet. Der Single, wie der Name bereits sagt, ist alleine. Da kann niemand etwas erwirtschaften.

Ich habe bereits mehrfach ausgeführt, dass die Berechnung der amtsangemessenen Besoldung nach Bedarfen - ergo Familienkonstellationen jeglicher Art - in meinen Augen absoluter Quatsch ist. Alleine die etlichen Diskussion in den jeweiligen Foren und die unterschiedliche Handhabung des Urteils durch die Länder beweisen Selbiges. Aber vielleicht war auch genau das das Ziel..

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Libor in Heute um 09:29Ja. Da muss aber auch niemand zusätzlich versorgt werden, weil es niemanden gibt.

Ich weiß nicht, wie ich es noch anders erklären soll. Das "fiktive Partnereinkommen" muss nach der NRW-Konzeption nicht zusätzlich "erwirtschaftet" werden. Es handelt sich um eine rechnerische Größe, die schlicht den Mehrbedarf (Faktor 0,5) für die Versorgung eines Partners mindert. Weil man typisierend unterstellt, dass der (typisierst unterstellte) Partner seinen Bedarf zum Teil auch selbst deckt. Wie vorgerechnet, ist das in NRW aber nur eine Minderung des Mehrbedarfs. Nach deiner Logik wäre es sogar konsequent, den Mehrbedarf komplett rauszurechnen, Denn wo der Beamte als Single alleine ist, muss auch kein Partner mitversorgt werden....



Ich denke, wir haben verstanden, dass deiner Meinung nach die Arbeit eines Beamten mit Kind(ern) wertvoller ist als die aller anderen. Das ist nämlich - überspitzt ausgedrückt - die Quintessenz deiner Argumentation. Ob das im Sinne des Erfinders ist, sei dahingestellt.

In dieser ganzen Debatte geht es nämlich eigentlich um nichts anderes als die Wertigkeit von Tätigkeiten im dienstlichen Zusammenhang (aka Arbeit).

Libor

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 09:52Ich denke, wir haben verstanden, dass deiner Meinung nach die Arbeit eines Beamten mit Kind(ern) wertvoller ist als die aller anderen. Das ist nämlich - überspitzt ausgedrückt - die Quintessenz deiner Argumentation. Ob das im Sinne des Erfinders ist, sei dahingestellt.

In dieser ganzen Debatte geht es nämlich eigentlich um nichts anderes als die Wertigkeit von Tätigkeiten im dienstlichen Zusammenhang (aka Arbeit).

Ich denke hingegen, du hast dann auch an dieser Stelle etwas missverstanden.

Bei der Frage des fiktiven Partnereinkommens im Zusammenhang mit Single-Beamten geht es nicht um Kinder. Und soweit es um Kinder geht, ist es auch nicht meine Argumentation, sondern die des Bundesverfassungsgerichts, aus der folgt, dass die Alimenation sich im Ergebnis auch daran ausrichtet, wieviele Kinder der Beamte zu versorgen hat.

Aber ich weiß.. Du bist ja auch der Meinung, das BVerfG habe sich hier selbst "ad absurdum geführt", alles sei nur noch "irre" und nur schwimmst hier "gegen den Strom" und "das System". Weil wegen "gesunder Menschenverstand" (= dein Verstand). Na gut, lassen wir mal so stehen.


cookiedent

Zitat von: Libor in Heute um 10:14Aber ich weiß.. Du bist ja auch der Meinung, das BVerfG habe sich hier selbst "ad absurdum geführt", alles sei nur noch "irre" und nur schwimmst hier "gegen den Strom" und "das System". Weil wegen "gesunder Menschenverstand" (= dein Verstand). Na gut, lassen wir mal so stehen.

Im Kern geht es wohl eher darum, dass sich die Reproduktionsfreudigkeit monetär höher auswirkt als mehr, bzw. bessere, Leistung zu erbringen.
Du kannst finanziell (mit 4 Kindern) locker eine komplette Laufbahngruppe überspringen, der Leistungsgedanke verschiebt sich hierdurch in den Hintergrund.
Das ist für viele nicht nachvollziehbar, schon gar nicht, wenn sie selbst keine Beamten sind.