Gerechtigkeitsproblem im dualen Krankenkassensystem

Begonnen von sigmazero, 21.09.2026 17:37

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Umlauf

Wenn es für den Bund als Dienstherren wirklich kostensparender wäre, hätte er es schon lange umgesetzt. Das sage ich als Angestellter.

MoinMoin

Zitat von: Umlauf in Gestern um 12:13Wenn es für den Bund als Dienstherren wirklich kostensparender wäre, hätte er es schon lange umgesetzt. Das sage ich als Angestellter.
Du bist naiv und unterschätzt die Lobbyarbeit.
Und da keine bisher weiß, ob es kostensparender ist, weil die Studienlage dürftig ist, geht da halt keine an den wählenden Beamten ran.

AltStrG

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 12:24Du bist naiv und unterschätzt die Lobbyarbeit.
Und da keine bisher weiß, ob es kostensparender ist, weil die Studienlage dürftig ist, geht da halt keine an den wählenden Beamten ran.

Nein. Es ist rechtlich fast unmöglich, wie ausgeführt. Selbst Klingbeil spricht neuerdings nur noch von "neuen" Beamten, weil ihm die verfassungsrechtliche Dimension klar geworden ist. Und selbst bei denen Bedarf es Freiwilligkeit, in die pauschale Beihilfe aka GKV zu wechseln. An den verfassungsrechtlichen Grenzen kommt man eben nicht so einfach vorbei, wie gedacht oder verkündet. Bei Nicht-Beamten sind das nicht weniger problematisch aus.

sigmazero

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 08:21Und? Was spricht dagegen, dass mal auszurechnen? Ich finde hier kein Argument in deinem Text.

Also nochmal was spricht dagegen, dass mal seriös auszurechenden und nicht so wie ihr nur mit Bauchgefühlchen zu argumentieren.

Wenn man seriös ausrechnet, dass ein BeamtenGKV Wechsel für den Staat zu teuer wird, dann hat man doch ein vernünftiges objektives Argument.
Also warum sträuben sich so viele dagegen?
Angst vor Fakten?


wer sagt denn, dass ich das nicht will? Ich habe nur geschrieben, dass ich glaube, dass keine Studie dies erfasst hat. Das ist so ähnlich wie bei der Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften ...

sigmazero

#124
Zitat von: MoinMoin in Gestern um 08:25Auch skurril, kommst mit einem Kostenargument, welches nicht da ist.
Also Beamte in der GKV müssen auch kein Krankentagegeld mitversichern (so wie Rentner) und hätten deswegen einen geringeren Beitragssatz als SV pflichtige Angestellte.

es geht um Kinderkrankengeld und kein Krankentagegeld - das sind zwei komplett verschiedene Punkte. Mir ging es darum, dass Beamte zwar dafür Sonderurlaub bekommen, in der PKV gibt es nichts und für Ehepartner eben auch nichts, weil das Kind dann nicht Teil der GKV ist.

sigmazero

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 08:16Richtig, du behauptest ja, dass mit der pauschalen Beihilfe und GKV Pflicht das Beamtentum abgeschafft würde, was nicht stimmt.

ich habe nicht gesagt, dass es abgeschafft wird, sondern, dass es Bereiche berührt, die mit dem Alimentationsprinzip in Verbindung stehen (wie auch immer), die sich ggf. nicht einfach verfassungskonform umändern lassen könnten. Das Probieren stelle ich nicht in Fragen, es kann nur eben unlösbare Probleme geben, die sich mit dem Beamtentum nicht vereinbaren lassen.

sigmazero

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 12:24Du bist naiv und unterschätzt die Lobbyarbeit.
Und da keine bisher weiß, ob es kostensparender ist, weil die Studienlage dürftig ist, geht da halt keine an den wählenden Beamten ran.

als ob sich irgendeine Regierung um die Wählerstimme eines Beamten kümmert ... dann würde mich sich um eine verfassungskonforme Alimentation kümmern.

MoinMoin

Zitat von: AltStrG in Gestern um 13:31Es ist rechtlich fast unmöglich, wie ausgeführt.
Nirgends hast du ausgeführt, warum es rechtlich unmöglich wäre, hier ein Paradigma Wechsel bei den neuen Beamten durchzuführen.
Und genau darauf beziehe ich mich die ganze Zeit.
Zitat von: MoinMoin in 28.09.2026 12:24Es ist und bleibt nur eine Behauptung deinerseits, dass nach deiner Meinung der 33 GG es verbietet. Also dass der Gesetzgeber sein grundgesetzliches Fürsorgeprinzip verletzen würde, wenn er alle neuen Beamten in das pauschale Beihilfe Verfahren inkl. GKV überführt.
Eine Begründung hast du da noch nicht geliefert.
Das es es bei Bestandsbeamten nicht schwierig bis unmöglich werden dürfte, liegt auf der Hand. Ist aber nicht mein Thema hier. Vielleicht hast du mich da missverstanden.
Zitat von: AltStrG in Gestern um 13:31Und selbst bei denen Bedarf es Freiwilligkeit, in die pauschale Beihilfe aka GKV zu wechseln. 
Sie wechseln nicht, sondern bleiben in ihrem System. Vorher sind sie im GKV System und bleiben im GKV System.
 
ZitatAn den verfassungsrechtlichen Grenzen kommt man eben nicht so einfach vorbei, wie gedacht oder verkündet.   
Welche verfassungsrechtliche Grenzen sind es denn, die eine pauschale Beihilfe plus GKV für alle neuen Beamten verbietet. Woraus leitest du ab, dass der Beamte ein Anrecht darauf hat in der PKV zu sein?
Der Dientsher übernimmt doch idR jetzt schon nur noch die Kosten, die auch die GKV bietet.
Also scheint das Versorgungsniveau GG konform zu sein.
   
ZitatBei Nicht-Beamten sind das nicht weniger problematisch aus.
   
Was ist da problematisch, ein Grundrecht von Arbeitnehmern, ab einem bestimmten Gehalt in die PKV wechseln zu dürfen, kann ich nicht erkennen. So wie ich es auch nicht bei den Beamten erkennen kann.


Das was ich am ehesten als Hinderungsgrund sehe ist, dass damit den PKVen eine Geschäftsgrundlage entzogen wird.

MoinMoin

Zitat von: sigmazero in Gestern um 16:38dass es Bereiche berührt, die mit dem Alimentationsprinzip in Verbindung stehen (wie auch immer), die sich ggf. nicht einfach verfassungskonform umändern lassen könnten.
die da wären? Der Dienstherr bietet doch jetzt schon nur GKV Niveau, also was ändert sich?
Der Beamte kann doch weiterhin durch Zusatzversicherung sich ein zusätzlich höheres Niveau gönnen, verbietet keiner und auch jetzt beteiligt sich der DH nicht daran.
Was ändert sich?

MoinMoin

Zitat von: sigmazero in Gestern um 16:36Kinderkrankengeld
Der Angestellte hat 42 Tage Lohnfortzahlung bei Krankheit vom AG, aber nicht wenn die Kinder krank sind.
Danach und wenn Kinderkrank sind tritt die GKV ein.

Der Beamte hat Sonderurlaub bei Kinderkrank und kriegt sein Geld weiterhin auch wenn er krank ist, also müsste das die GKV nicht mit abdecken.
Und der GKV Beitrag würde geringer sein, so wie bei den Rentner, die auch nicht den volle GKV Satz zahlen müssen, da dass Risiko nicht mehr mit zu versichern ist.

sigmazero

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 17:49Der Angestellte hat 42 Tage Lohnfortzahlung bei Krankheit vom AG, aber nicht wenn die Kinder krank sind.
Danach und wenn Kinderkrank sind tritt die GKV ein.

Der Beamte hat Sonderurlaub bei Kinderkrank und kriegt sein Geld weiterhin auch wenn er krank ist, also müsste das die GKV nicht mit abdecken.
Und der GKV Beitrag würde geringer sein, so wie bei den Rentner, die auch nicht den volle GKV Satz zahlen müssen, da dass Risiko nicht mehr mit zu versichern ist.


da musste ich gerade etwas lachen: du möchtest auf der einen Seite komplette Privilegien abschaffen und genau die sollten dann erhalten bleiben? schwierige Idee! Warum sollten Beamter weiterhin Krankentage behalten? mit welcher Begründung? wenn du eine findest, ist es quasi die Antwort auf meine vorherige Anmerkung :)

Angestellte in der GKV haben 10 Kinderkrankentage für Kinder, die in der GKV versichert sind - für alle anderen Kindern nicht. Eine reine Beamtenfamilie hat vielleicht kein Problem, alle anderen eben schon.

sigmazero

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 17:42Das es es bei Bestandsbeamten nicht schwierig bis unmöglich werden dürfte, liegt auf der Hand. Ist aber nicht mein Thema hier. Vielleicht hast du mich da missverstanden.

aber auch das schreiben wir hier die ganze Zeit!

MoinMoin

Zitat von: sigmazero in Gestern um 18:53da musste ich gerade etwas lachen: du möchtest auf der einen Seite komplette Privilegien abschaffen und genau die sollten dann erhalten bleiben? schwierige Idee! Warum sollten Beamter weiterhin Krankentage behalten? mit welcher Begründung? wenn du eine findest, ist es quasi die Antwort auf meine vorherige Anmerkung :)
Wo und an welcher Stelle möchte ich Privilegien abschaffen?
Warum er Krankentage behalte soll, weil sie Beamte sind und der DH für sie immer zu zahlen hat, bis zum Tot.
Ich will nicht die Beamten zu Angestellte überführen, aber du behauptest weiterhin unbewiesen, dass Beamte eine Anrecht auf die PKV haben.
Mit 33 GG ist es nicht zu begründen oder hast du da andere Literatur als ich.

Also:
Zitat von: MoinMoin in Gestern um 17:42Was ist da problematisch, ein Grundrecht von Arbeitnehmern, ab einem bestimmten Gehalt in die PKV wechseln zu dürfen, kann ich nicht erkennen. So wie ich es auch nicht bei den Beamten erkennen kann.
Und woran willst du es erkennen? Wieso behauptest du weiterhin unbewiesen, dass ein Beamte ein Anrecht darauf hat Beihilfe plus PKV zu haben?

MoinMoin

Zitat von: sigmazero in Gestern um 18:53Eine reine Beamtenfamilie hat vielleicht kein Problem, alle anderen eben schon.
In einer Mischehe darf der Beamte keinen Sonderurlaub nehmen?

sigmazero

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 19:02Wo und an welcher Stelle möchte ich Privilegien abschaffen?
Warum er Krankentage behalte soll, weil sie Beamte sind und der DH für sie immer zu zahlen hat, bis zum Tot.
Ich will nicht die Beamten zu Angestellte überführen, aber du behauptest weiterhin unbewiesen, dass Beamte eine Anrecht auf die PKV haben.
Mit 33 GG ist es nicht zu begründen oder hast du da andere Literatur als ich.

Also:Und woran willst du es erkennen? Wieso behauptest du weiterhin unbewiesen, dass ein Beamte ein Anrecht darauf hat Beihilfe plus PKV zu haben?

ich glaube wir missverstehen uns - niemand sagt doch, dass Beamte ein Recht auf eine PKV haben sollten. Es ist das Problem der Fürsorgepflicht im Beamtentum, das doch weiterhin gelten wird.

Und warum sollte die Allgemeinheit (nicht du, nicht ich), dass Beamte weiterhin unendlich viele Krankentage haben dürfen? In welcher Kommission der Umstrukturierung würde so etwas nicht auf den Tisch kommen? WENN sich eine Kommission ernsthaft mit dieser Thematik befassen sollte, dann wird grundlegend geschaut, was ist vertretbar und was nicht und wie du selbst schreibst: das Beamtentum ist nur Teil der Verfassung, die eben geändert werden kann.