Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion III

Begonnen von username, 14.02.2026 09:31

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MoinMoin

Zitat von: KlammeKassen in Gestern um 13:47Naja die IG-Metall hat aber auch jahrelang richtig fett abgegrast (als wir auch immer wenig bekamen). Nun ist die Krise halt da und da müssen kleinere Brötchen gebacken werden.

Da die Inflation wieder sehr hoch ist, wird auch verdi wieder sehr stark mit Mindesterhöhungen arbeiten, da dies die "kleinen Leute" ja übermäßig stark belastet. Mal zur Orientierung:

https://www.focus.de/finanzen/single-braucht-700-euro-mehr-um-inflation-auszugleichen_1871ad79-fc69-471d-96ac-63ff2e725f90.html


Wahrscheinlich wird dennoch wieder (trotz der Nachzahlungen gerade) die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung gefordert, so dass die Beamten dann wieder doppelt abkassieren können (erst das mitnehmen... und dann wird festsgestellt, dass das ja zu zu kleinen Differenzen zwischen den Gruppen führt).


Inflation 3,3 % und immer mehr Unternehmen kündigen an, die Preise anziehen zu wollen
Und woran hat sich Focus orientiert, an dem Single vor 2 Jahren, vor 10 Jahren, vor 20 Jahren?

Rowhin

In dem Artikel wird als Vergleichsursprungspunkt mehrmals der Januar 2021 genannt, also anscheinend am Single vor 5.5 Jahren und ein paar Zerquetschten.

KlammeKassen

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 15:03Nein, das GG verlangt es.
Um das zu verstehen muss man nicht Richter sein.
Und der Rest lässt tief Blicken, sehr peinlich dieser Vorwurf!
insbesondere wenn man bedenkt, dass einige Beamten seit Dekaden beschissen werden.

Da wäre ja die Frage:

Was heißt das GG verlangt es?
muss halt ausgearbeitet werden, was genau sich dahinter verbirgt.

Und weitere Frage:
Meinst du, wenn die Richter Angestellte wären, würden die gleichen Ergebnisse erzielt werden?

Und wieder die Frage:
Warum bei denselben Aufgaben die einen seit Jahren beschissen (die eh schon netto mehr haben) und mit den anderen kann man es machen und noch immer weiter ausreizen (steigende Sozialabgaben führen selbstverständlich zu einer immer größer werdenden Netto-Schere)

"(5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln."

Die Frage ist, wo man dort herausliest, dass man netto auf jeden Fall deutlich mehr haben muss und dass man auf jeden Fall günstig privatversichert sein muss und dass der Ehepartner auf keinen Fall ein eigenes Einkommen erzielen darf.


Der dbb schriebt:
"Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren.

Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten."

--> das heißt ja, dass der Beamte offensichtlich deutlich mehr netto braucht für einen amtsangemessenen Lebenskomfort. Sonst würde das alles keinen Sinn machen. Oder es wird davon ausgestellt, dass die Angestellten im öD besonders sparsam leben und deshalb diese Unterschiede so stehengelassen werden.
Und ich spreche hier erstmal nur vom Single-Beamten (+ ggf. mit Frau), Kinder beziehe ich noch nichtmal ein



Lange Rede, kurzer Sinn:

Diese ultrakrassen Unterschiede beim Netto sind nicht mehr zu erklären.

Kinderlose Angestellte drücken dann ab Januar mal wieder 0,3 % mehr ab bei steigender BBG.
Nettoschere bricht bald auseinander, soweit auseinandergestreckt sind die beiden Scherengriffe



KlammeKassen

Zitat von: Rowhin in Gestern um 15:07In dem Artikel wird als Vergleichsursprungspunkt mehrmals der Januar 2021 genannt, also anscheinend am Single vor 5.5 Jahren und ein paar Zerquetschten.

Jap, weil die Jahre halt die Jahre mit hoher Infltion waren: Ukraine Krieg primär als erster Treiber.

Bis einschließlich 2020 waren wir ja im sehr kleinen Inflationsrahmen; seitdem wird - bis auf einzelne Monate - das Inflationsziel der EZB regelmäßig verpasst;
sinkende Kaufkraft => weniger Konsum => schlecht für die Wirtschaft

KlammeKassen

Zitat von: KlammeKassen in Gestern um 15:28Jap, weil die Jahre halt die Jahre mit hoher Infltion waren: Ukraine Krieg primär als erster Treiber.

Bis einschließlich 2020 waren wir ja im sehr kleinen Inflationsrahmen; seitdem wird - bis auf einzelne Monate - das Inflationsziel der EZB regelmäßig verpasst;
sinkende Kaufkraft => weniger Konsum => schlecht für die Wirtschaft

Und da insbesondere die Dinge des täglichen bedarfs (Energie, Nahrung) deutlich teurer geworden sind, merkt man es noch viel mehr als wenn es nur Güter, die man selten kauft, betrifft.
36 % auf Lebensmtitel die letzten Jahre

MoinMoin

Zitat von: KlammeKassen in Gestern um 15:26Da wäre ja die Frage:

Was heißt das GG verlangt es?
muss halt ausgearbeitet werden, was genau sich dahinter verbirgt.

Und weitere Frage:
Meinst du, wenn die Richter Angestellte wären, würden die gleichen Ergebnisse erzielt werden?

Und wieder die Frage:
Warum bei denselben Aufgaben die einen seit Jahren beschissen (die eh schon netto mehr haben) und mit den anderen kann man es machen und noch immer weiter ausreizen (steigende Sozialabgaben führen selbstverständlich zu einer immer größer werdenden Netto-Schere)

"(5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln."

Die Frage ist, wo man dort herausliest, dass man netto auf jeden Fall deutlich mehr haben muss und dass man auf jeden Fall günstig privatversichert sein muss und dass der Ehepartner auf keinen Fall ein eigenes Einkommen erzielen darf.


Der dbb schriebt:
"Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren.

Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten."

--> das heißt ja, dass der Beamte offensichtlich deutlich mehr netto braucht für einen amtsangemessenen Lebenskomfort. Sonst würde das alles keinen Sinn machen. Oder es wird davon ausgestellt, dass die Angestellten im öD besonders sparsam leben und deshalb diese Unterschiede so stehengelassen werden.
Und ich spreche hier erstmal nur vom Single-Beamten (+ ggf. mit Frau), Kinder beziehe ich noch nichtmal ein



Lange Rede, kurzer Sinn:

Diese ultrakrassen Unterschiede beim Netto sind nicht mehr zu erklären.

Kinderlose Angestellte drücken dann ab Januar mal wieder 0,3 % mehr ab bei steigender BBG.
Nettoschere bricht bald auseinander, soweit auseinandergestreckt sind die beiden Scherengriffe



Das gg verlangt die Alimentierung der Familie
Darauf habe ich hinweisen.
Also wenn ein Beamter mit Kinder wesentlich mehr Netto hat, dann weil der dh die Kinder mitbezahlen muss

Es verlangt sich nicht ein höheres Netto des Single Beamten.
Da bin ich bei dir.
Aber das sollte man halt auch so getrennt sehen.

Rheini

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 18:00Es verlangt sich nicht ein höheres Netto des Single Beamten.
Da bin ich bei dir.
Aber das sollte man halt auch so getrennt sehen.

Hast Du hier eine Fundstelle für mich?

Schnarchnase81

Zitat von: KlammeKassen in Gestern um 13:42Weil das BVerfG es gerne so möchte - ein Schelm, wer böses dabei denkt, dass Richter Beamte sind und dadurch eventuell selbst Vorteile erlangen könnten

Richter sind keine Beamte!

troubleshooting

Zitat von: Schnarchnase81 in Heute um 08:58Richter sind keine Beamte!

Jein! Das Richterverhältnis (bei Berufsrichtern) ist ein Dienstverhältnis, was durchaus den Beamten ähnlich ist.

Rheini

Zitat von: troubleshooting in Heute um 09:44Jein! Das Richterverhältnis (bei Berufsrichtern) ist ein Dienstverhältnis, was durchaus den Beamten ähnlich ist.

Wo ist das "Jein" geregelt? Dachte es gibt nur ein "Entweder" "Oder".

MoinMoin

Zitat von: Rheini in Heute um 06:55Hast Du hier eine Fundstelle für mich?
Wie soll man eine Fundstelle ausweisen für etwas was man als nicht existent ansieht?
Ziemlich Spooky, so eine Frage.

Rowhin

Zitat von: Rheini in Heute um 09:48Wo ist das "Jein" geregelt? Dachte es gibt nur ein "Entweder" "Oder".

Neben starken inhaltlichen Parallelen in beiden Systemen gibt es tatsächlich auch ein paar direkte Berührungspunkte. Beispielsweise verweist das Deutsche Richtergesetz (DRG) bei vielen Themen, die nicht speziell für Richter geregelt sind (wie Mutterschutz, Elternzeit oder Umzugskosten, etc.), direkt auf die Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes.

ignaz

Zitat von: KlammeKassen in Gestern um 15:26Lange Rede, kurzer Sinn:

Diese ultrakrassen Unterschiede beim Netto sind nicht mehr zu erklären.

Kinderlose Angestellte drücken dann ab Januar mal wieder 0,3 % mehr ab bei steigender BBG.
Nettoschere bricht bald auseinander, soweit auseinandergestreckt sind die beiden Scherengriffe




Hinzu kommt ja noch, dass wir Angestellten unsere Altersvorsorge zu einem großen Teil selbst stemmen müssen. Ich stecke mittlerweile 20–25 % meines Gehalts in private Vorsorge, also ETFs, Fonds und Ähnliches. Und vieles davon lässt sich nicht einfach mal über Nacht auflösen, ohne dass es wehtut.

Als Beamter muss man sich darüber schlicht keinen Kopf machen. Und ehrlich gesagt habe ich bei den Beamten in meinem Bekanntenkreis auch den Eindruck, dass man das merkt: Da wird alles direkt vom Handwerker gemacht, kein Handgriff selbst, der neue Mercedes Van steht vollfinanziert mit Abholung vom Werk vor der Tür, die PV-Anlage wurde 2021 zu Höchstpreisen von 30–40k gekauft – natürlich auf Kredit. Und so geht es bei allen größeren Anschaffungen weiter. Rücklagen? Fehlanzeige. Braucht man ja auch nicht, die Pension kommt sicher und dank amtsangemessener Alimentation geht es tendenziell nur nach oben. Und bevor jemand fragt: Nein, da ist weder ein Erbe noch ein Bitcoin-Kauf von 2011 im Spiel. Im Gegenteil, Finanzanlagen gelten dort als Teufelszeug, alles viel zu ,,unsicher".

Wenn ich dann sehe, dass jemand drei bis vier Besoldungsgruppen unter meiner Entgeltgruppe + Zulage, netto praktisch dasselbe rausbekommt, ich davon aber noch 20–25 % in meine Altersvorsorge stecken muss (und will, weil eben keine Pension), dann fehlt mir dieses Geld eben jetzt. Und das, obwohl ich nur einen kleinen Kredit fürs Haus laufen habe, dessen Rate bei uns heute ungefähr der Kaltmiete einer 2-Raum-Wohnung entspricht. Ansonsten finanziere ich nichts, mache so gut wie alles selbst und bin finanziell durchaus nicht unerfahren.

Und zu den ganzen ,,sogenannten" Nachteilen des Beamtentums, also mehr Wochenstunden, Versetzungsgefahr usw.: Davon ist in meinem Umfeld seit über 20 Jahren nichts eingetreten. In einem Fall wurde sogar auf eine 4-Tage-Woche reduziert.

Versteht mich nicht falsch: Ich fühle mich grundsätzlich nicht schlecht bezahlt. Aber im direkten Vergleich fühlt man sich schon deutlich schlechter gestellt. Wenn man sieht, wie man als Beamter jahrelang finanziell fragwürdige Entscheidungen treffen kann (Kredite zu 4–7 % für alles Mögliche) und am Ende als Sachbearbeiter mit vergleichsweise wenig Verantwortung dank Pension und Zulagen trotzdem besser dasteht, dann nagt das schon am Gerechtigkeitsempfinden.

Rheini

Zitat von: MoinMoin in Heute um 10:18Wie soll man eine Fundstelle ausweisen für etwas was man als nicht existent ansieht?
Ziemlich Spooky, so eine Frage.


Dachte wenn man so ne Aussage macht, kann man es belegen.

Spooky das nicht .....

Rheini

Zitat von: Rowhin in Heute um 10:24Neben starken inhaltlichen Parallelen in beiden Systemen gibt es tatsächlich auch ein paar direkte Berührungspunkte. Beispielsweise verweist das Deutsche Richtergesetz (DRG) bei vielen Themen, die nicht speziell für Richter geregelt sind (wie Mutterschutz, Elternzeit oder Umzugskosten, etc.), direkt auf die Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes.


Wird dadurch ein Richter ein Beamter?