Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion III

Begonnen von username, 14.02.2026 09:31

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

MoinMoin

Zitat von: Rheini in Gestern um 08:04Oh also zu schreiben "es gibt nichts" und nicht verständlich auszuführen wie dann der DH es dennoch schafft ledige zu besolden, ist für dich also Erklärung genug.

Spannend.

Hast Du noch weitere solcher Thesen?
Ich schrieb, dass das GG nicht verlangt, dass der single Beamte mehr Netto als der single Angestellte haben muss. Und das ich im GG oder beim BVerfG keine direkte Fundstelle finden kann, die diese These widerlegt.
ImGegenteil: Da das Gericht minus 5% als Grenze genommen hat und nicht mehr als 0% (was sie hätte machen müssen, wenn der der Beamte mehr Netto als der Angestellte bekommen muss) habe ich dir sogar eine Fundstelle geliefert, die meine Behauptung stützt (den die Richter kennen sich mit dem GG aus)

Ich schrieb auch (verständiges Lesen) das der 4k Beamte natürlich mehr Netto haben kann, wenn er davon seine Familie ernähren muss (guckst du #1235)

Aber mit dir braucht man solche Thesen offensichtlich nicht zu diskutieren, weil du nicht liest (oder verstehst), was geschrieben wird, sondern einfach nur trollst.
Und dann auch noch Unwahrheiten einem in den Mund legen. Autsch.
Schade.

Rheini

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 10:08Ich schrieb, dass das GG nicht verlangt, dass der single Beamte mehr Netto als der single Angestellte haben muss. Und das ich im GG oder beim BVerfG keine direkte Fundstelle finden kann, die diese These widerlegt.
ImGegenteil: Da das Gericht minus 5% als Grenze genommen hat und nicht mehr als 0% (was sie hätte machen müssen, wenn der der Beamte mehr Netto als der Angestellte bekommen muss) habe ich dir sogar eine Fundstelle geliefert, die meine Behauptung stützt (den die Richter kennen sich mit dem GG aus)

Ich schrieb auch (verständiges Lesen) das der 4k Beamte natürlich mehr Netto haben kann, wenn er davon seine Familie ernähren muss (guckst du #1235)

Aber mit dir braucht man solche Thesen offensichtlich nicht zu diskutieren, weil du nicht liest (oder verstehst), was geschrieben wird, sondern einfach nur trollst.
Und dann auch noch Unwahrheiten einem in den Mund legen. Autsch.
Schade.


Komisch, ich habe den Trollverdacht bei Dir.

Du wirfst was in den Raum und wenn man nachfragt wie Du auf deine Thesen kommst, verlagerst Du die Forderung des Nachweises auf den Fragenden.

Bisher dachte ich das der der eine These aufstellt, diese auch nachweisen kann/sollte.

Scheint in deiner Gedankenwelt anders zu sein.

Dann mach es mal jut 😁👋.

BVerfGBeliever

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 10:08ImGegenteil: Da das Gericht minus 5% als Grenze genommen hat und nicht mehr als 0% (was sie hätte machen müssen, wenn der der Beamte mehr Netto als der Angestellte bekommen muss) habe ich dir sogar eine Fundstelle geliefert, die meine Behauptung stützt (den die Richter kennen sich mit dem GG aus)
Musst du eigentlich immer und immer und immer wieder solch einen hanebüchenen Unsinn von dir geben? Gibt es keinerlei "Lernkurve" bei dir?

Hier mal ein kleines Beispiel für dich:
- Die A16-Single-Besoldung ist in Brandenburg zwischen 1996 und 2025 um 67,32% gestiegen.
- Der "BAT I"/E15Ü-Single-Tariflohn ist in Brandenburg im gleichen Zeitraum um 67,97% gestiegen.

Was aber macht der brandenburgische Gesetzgeber am aktuellen Rand?
- Laut Gesetzentwurf erhöht er das A16-Grundgehalt in diesem Jahr von 167,32 auf 197,34 (also um satte 17,94%).
- Im Gegensatz dazu wird der E15Ü-Tariflohn in diesem Jahr nur von 167,97 auf 172,67 angehoben (also um 2,80%).

Wie passt die genannte Besoldungserhöhung von 17,94% zu deiner Argumentation..?


[P.S. Und falls du dir den Kopf zerbrichst, warum es die genannte Besoldungserhöhung gibt: Ganz einfach, sie ist erforderlich, um den Nominallohn-Vergleichsparameter einzuhalten..]

MoinMoin

Von dir hätte ich erwartet, dass du erst liest und dann schreibst.

Natürlich kann der Gesetzgeber in seiner Ausgestaltung dem single Beamten mehr Netto als dem Angestellten gewähren.
Wo hätte ich behauptet, dass das verboten ist.
Und wenn die Brandenburger Regierung da großzügig ist, dann freut mich das für die Brandenburger.

Aber wie soll das denn der Beweis sein, dass sie das so zwingend machen müssen, weil das GG es eindeutig so fordert? und wieso gehen andere Länder einen anderen Weg?

Also bleib mal bei den Fakten.
Wieso hat das BVerfG diesen minus 5% Korridor definiert, wenn sie nach deiner Theorie mehr als 0% definieren müssten? merkste selber oder?   ist doch komplett unlogisch!                                 
Und wenn der Sold in der Endstufe für den single Beamten dauerhaft zum Nominal und TV Index mit minus 2,3,4% durch die Zeit gleitet, dann ist halt dort kein Indiz auf nicht aA vorhanden.

So ein trauriger Nonsen mit dem Brandenburgervergleich zu argumentieren und daraus abzuleiten, dass es zwingend so sein muss, weil das GG verlangt, dass der Beamte mehr netto haben muss als der Angestellte.

BVerfGBeliever

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 16:50Von dir hätte ich erwartet, dass du erst liest und dann schreibst.

Natürlich kann der Gesetzgeber in seiner Ausgestaltung dem single Beamten mehr Netto als dem Angestellten gewähren.
Wo hätte ich behauptet, dass das verboten ist.
Und wenn die Brandenburger Regierung da großzügig ist, dann freut mich das für die Brandenburger.

Aber wie soll das denn der Beweis sein, dass sie das so zwingend machen müssen, weil das GG es eindeutig so fordert? und wieso gehen andere Länder einen anderen Weg?

Also bleib mal bei den Fakten.
Das mangelnde Text- und Leseverständnis trifft bekanntlich eher auf dich zu.

Der brandenburgische Gesetzgeber ist mitnichten in irgendeiner Form "großzügig". Er erhöht die A16-Besoldung in diesem Jahr nur deshalb um 17,94% (und die B11-Besoldung übrigens sogar um 23,76%), weil er sich durch die neue Fortschreibungsprüfung des aktuellen BVerfG-Beschlusses dazu gezwungen (!) sieht. Also bleib du mal lieber bei den Fakten..

[Und nur zur Info: Andere Länder gehen u.a. deshalb einen anderen Weg, weil sie eine andere Nominallohnentwicklung zu verzeichnen hatten.]

MoinMoin

Es ist die Meinung der Brandenburger, die das so sehen, dass sie so ihre Besoldung heilen wollen. Es bedeutet aber nicht, dass es nicht auch eine andere Konzeption gegeben hätte!

Und es bedeutet nicht, dass man daraus ableiten kann, dass der single Beamte zwingend mehr Netto haben muss als der Angestellte.

BVerfGBeliever

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 17:14Es ist die Meinung der Brandenburger, die das so sehen, dass sie so ihre Besoldung heilen wollen. Es bedeutet aber nicht, dass es nicht auch eine andere Konzeption gegeben hätte!
Falsch. Die genannte Besoldungserhöhung ist zwingend erforderlich, um den zweiten Parameter der Fortschreibungsprüfung zu erfüllen. Also nix mit "anderer Konzeption"..

MoinMoin

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 17:21Falsch. Die genannte Besoldungserhöhung ist zwingend erforderlich, um den zweiten Parameter der Fortschreibungsprüfung zu erfüllen. Also nix mit "anderer Konzeption"..
Und wo ist das jetzt der Beweis, dass das Grundgesetz verlangt, dass dem Beamte mehr Netto als dem vergleichbare Angestellte bezahlt werden muss, damit er seinem Amt angemessen bezahlt wird?

Dominic231

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 17:28Und wo ist das jetzt der Beweis, dass das Grundgesetz verlangt, dass dem Beamte mehr Netto als dem vergleichbare Angestellte bezahlt werden muss, damit er seinem Amt angemessen bezahlt wird?

Eigentlich füttere ich nicht, aber.......

Du hast recht. Es stimmt. Nach Paragraf 1 des Grundgesetzes müssen Angestellte immer Netto mehr verdienen als Beamte. Brutto auch und die Quersumme muss größer sein. Ja, es ist so.
Jetzt hast du deinen Beweis und gut ist.


BVerfGBeliever

#1269
Zitat von: MoinMoin in Gestern um 07:39Die Indizien, die mich zu dieser Aussage führen habe ich genannt (uA der 5% Korridor, der klar und für jeden verständlich zeigt, dass der Beamte bis zu 5% weniger verdienen könnte und erst ab da ein klares Indiz der nicht aA gesehen wird, also Hirn einschalten und feststellen, dass dort negative Werte erlaubt sind)
Ich habe mich auf deine obige Behauptung bezogen, dass ein Beamter angeblich "bis zu 5% weniger" verdienen dürfe als ein vergleichbarer Angestellter. Diese Behauptung habe ich (bezüglich ihrer Allgemeingültigkeit) am Beispiel von Brandenburg widerlegt:

1.) Ein lediger und kinderloser E15Ü-Endstufen-Tarifangestellter (mit privater KV) bekommt in diesem Jahr grob gerechnet netto rund 68.000 EUR, siehe hier (dabei ist unter anderem nicht berücksichtigt, dass es die diesjährige Entgelterhöhung erst zum April gab).
2.) Ein lediger und kinderloser A16-Endstufen-Beamter muss hingegen in diesem Jahr zwingend (!) mindestens netto rund 82.000 EUR bekommen, um nicht den zweiten Parameter der Fortschreibungsprüfung zu verletzen, siehe hier.

Sind 82.000 EUR (zwingender Mindestbetrag laut Fortschreibungsprüfung) in deinen Augen "bis zu 5% weniger" als 68.000 EUR..?


[P.S. Nur zur Klarstellung: Die Fortschreibungsprüfung basiert eigentlich auf Bruttowerten, aber du hattest hier ja immer von Nettobeträgen gesprochen.]

MoinMoin

Nur zur Info, da du doch so gut mit Zahlen kannst: bei den Prüfkriterien wird in Brandenburg der Tariflohn (um 17% bei den oberen Besoldungsgruppen) als auch der Verbraucherindex (um 13%) übererfüllt. Wenn man also den Nominallohn auf "Rot" gestellt hätte und die anderen auf Grün, dann wäre es auch ein Konzept gewesen und die von dir genannte Besoldungserhöhung um 17% hätte für die 3 Prüfkriterien nicht sein müssen! 5% hätten gereicht um über die Messlatte zu kommen.

Das in Brandenburg der Index mit dem größten (geschätzten) Gap genommen wird ist also nicht zwingend nach Auslegung der Prüfkriterien des BVerfG notwendig, aber schön und gut für die Beamten.

Und zum zweiten, sie liegen trotzdem hinter dem Nominallohnindex zurück, sprich die Angestellten in Brandenburg haben trotzdem mehr Geld erhalten.

Und ich bleibe weiterhin bei meiner Aussage, die ich auf KlammeKassens Text getätigt habe: Das GG verlangt nirgends, dass der Beamte mehr Netto haben muss als der entsprechende Angestellte, damit er eine amtsangemessene Alimentation hat. Er muss entsprechend seines Amtes wie ein Vergleichbarer Angestellter versorgt sein.

Und das sind die Beamten in den höheren Besoldungsgruppen auch nach den 17% plus in den meisten Fällen immer noch nicht, weil der öD da von der pW komplett abgehängt ist.

BVerfGBeliever

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 18:38Nur zur Info, da du doch so gut mit Zahlen kannst: bei den Prüfkriterien wird in Brandenburg der Tariflohn (um 17% bei den oberen Besoldungsgruppen) als auch der Verbraucherindex (um 13%) übererfüllt. Wenn man also den Nominallohn auf "Rot" gestellt hätte und die anderen auf Grün, dann wäre es auch ein Konzept gewesen und die von dir genannte Besoldungserhöhung um 17% hätte für die 3 Prüfkriterien nicht sein müssen! 5% hätten gereicht um über die Messlatte zu kommen.

Das in Brandenburg der Index mit dem größten (geschätzten) Gap genommen wird ist also nicht zwingend nach Auslegung der Prüfkriterien des BVerfG notwendig, aber schön und gut für die Beamten.
Mach dich doch bitte erst mal eingehend mit der Fortschreibungsprüfung vertraut, bevor du weiterhin solch einen Unsinn postest..

P.S. Wenn du den Blick weg von der Fortschreibungsprüfung und hin zur Vorabprüfung lenkst, werden die "Zahlen" übrigens noch extremer:

1.) Ein Berliner 4K-A4/1-Beamter bekam im Jahr 2020 eine Bruttobesoldung von 32.624,66 EUR, siehe hier.
2.) Ein Berliner 4K-E4/1-Tarifangestellter bekam im Jahr 2020 ein Bruttogehalt von 30.709,44 EUR, siehe hier.

Laut des geleakten Berliner Reparaturentwurfs soll die Besoldung des genannten Beamten rückwirkend von 32.624,66 EUR auf 47.630,23 EUR, also um 15.005,57 EUR bzw. um rund 46% (!) angehoben werden. Und ja, bevor du direkt Schnappatmung bekommst: In den 47.630,23 EUR stecken in der Tat auch die Familienzuschläge, aber selbst du solltest hoffentlich einsehen, dass die rückwirkende Erhöhung um 46% (!) ein signifikant höheres Grundgehalt für alle (also auch kinderlose) Beamten bedeutet..