Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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DeltaR95

Zitat von: Rheini in Heute um 20:54Vor allem finde ich die, und so verstehe ich den Beitrag von @DeltaR95, unterschwellige Vermutung das der DH seinen Beamten droht das wenn diese die aA fordern man die Daumenschrauben anzieht, für gelinde gesagt sehr komisch da die Verfassung wohl von allen geachtet werden sollte.

Im Urteil des BVerfG steht doch eindeutig drin, dass die aA dazu dient, den Beamten und seine Familie zu alimentieren, damit dieser sich zu 100 % dem Dienst widmen kann - und auch nur dem.

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Beamte sich jetzt "beschweren" können, dass ihm z.B. Homeoffice oder Teilzeit verweigert wird?

Dass die Dienstherren - aus meiner Bewertung - viele "Errungenschaften der pW" auf die Beamten übertragen haben, um die fehlende aA durch ein paar "Goodie" zu vergolden, bedeutet nicht, dass es dafür eine Rechtsgrundlage gäbe. Solange der Dienstherr dienstliche Gründe anführen kann, die auch stichhaltig sind, zieht der Beamte z.B. bei Versetzung, Abordnung oder auch dem Antrag auf Homeoffice bzw. Teilzeit den Kürzeren.

Das Konstrukt des Berufsbeamtentums soll vor allem Planbarkeit und Verfügbarkeit für den Dienstherrn erzeugen. Die "Einschnitte", die jenes für das Familienleben des Beamten mit sich bringt, werden durch die aA ausgeglichen.

Ich gehe davon aus, sobald die aA kommt, werden die Dienstherrn sich auf diesen Vorteil des Berufsbeamtentums für sich besinnen und z.B. dadurch sparen, dass man Teilzeit (ohne gesundheitlichen Grund) rigoros zurück fährt. Auch so kann man Arbeitsstunden generieren ohne an die Wochenarbeitszeit ran zu müssen.

Nur mal so: Wo steht denn, dass Beamte nur 41 Wochenstunden leisten müssen? Warum nicht 42? Bis zu 48 Wochenstunden als Obergrenze der EU-Verordnung ist doch alles möglich. Oder nicht?

Rheini

@DeltaR95

Hast Du schon meine zwei Fragen beantwortet? Deine erste Antwort habe ich nicht verstanden.

Und nun zu deinem letzten Beitrag.

Ich habe nicht geschrieben das der DH nicht das darf was Du anführist. Ich kritisiere nur die Art wenn das ein "Racheakt" der DH wäre ....

Rheini

Zitat von: Rheini in Heute um 20:45Hm, ich habe deine Antwort auf meine zwei Fragen nicht verstanden.

Kannst Du mir das genauer erklären was Du meinst?

@
Zitat von: Rheini in Heute um 20:26Gegenfrage.

Kann der Beamte die aA ablehnen (was ich bezweifle) bzw. wenn er das könnte, welches Angebot für diesen Verzicht gibt der DH ab?

Das hier meine ich.

GeBeamter

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 21:13Im Urteil des BVerfG steht doch eindeutig drin, dass die aA dazu dient, den Beamten und seine Familie zu alimentieren, damit dieser sich zu 100 % dem Dienst widmen kann - und auch nur dem.

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Beamte sich jetzt "beschweren" können, dass ihm z.B. Homeoffice oder Teilzeit verweigert wird?

Dass die Dienstherren - aus meiner Bewertung - viele "Errungenschaften der pW" auf die Beamten übertragen haben, um die fehlende aA durch ein paar "Goodie" zu vergolden, bedeutet nicht, dass es dafür eine Rechtsgrundlage gäbe. Solange der Dienstherr dienstliche Gründe anführen kann, die auch stichhaltig sind, zieht der Beamte z.B. bei Versetzung, Abordnung oder auch dem Antrag auf Homeoffice bzw. Teilzeit den Kürzeren.

Das Konstrukt des Berufsbeamtentums soll vor allem Planbarkeit und Verfügbarkeit für den Dienstherrn erzeugen. Die "Einschnitte", die jenes für das Familienleben des Beamten mit sich bringt, werden durch die aA ausgeglichen.

Ich gehe davon aus, sobald die aA kommt, werden die Dienstherrn sich auf diesen Vorteil des Berufsbeamtentums für sich besinnen und z.B. dadurch sparen, dass man Teilzeit (ohne gesundheitlichen Grund) rigoros zurück fährt. Auch so kann man Arbeitsstunden generieren ohne an die Wochenarbeitszeit ran zu müssen.

Nur mal so: Wo steht denn, dass Beamte nur 41 Wochenstunden leisten müssen? Warum nicht 42? Bis zu 48 Wochenstunden als Obergrenze der EU-Verordnung ist doch alles möglich. Oder nicht?

Die aA in Reinkultur wird aber nicht kommen, das wissen die DH. Von daher werden die sich hüten, bei der Gegenfinanzierung über die Strenge zu schlagen.

Und eine Abschaffung von Home Office und Teilzeit kann ja nur in einem System theoretisch funktionieren, wo die daraus resultierenden Kosten für die Kinderbetreuung oder die Erwerbslosigkeit des Partners komplett aufgegangen werden. Das wird so nicht kommen. Gerade sehen wir eher die gegenteilige Entwicklung.

DeltaR95

Zitat von: GeBeamter in Heute um 21:26Und eine Abschaffung von Home Office und Teilzeit kann ja nur in einem System theoretisch funktionieren, wo die daraus resultierenden Kosten für die Kinderbetreuung oder die Erwerbslosigkeit des Partners komplett aufgegangen werden. Das wird so nicht kommen. Gerade sehen wir eher die gegenteilige Entwicklung.

Genau darum geht es mir mit meiner Frage.

Sollten die Dienstherrn wirklich eine aA nach Vorgabe des BVerfG einführen - in voller Höhe ohne fPE - was sollte die Dienstherrn daran hindern, wieder "vollständig" über die Beamten zu verfügen und alle "sozialen Komponenten" dem Ehepartner aufzubürden? Ich halte das für nicht abwegig und brandgefährlich für die Beamten.

Das BVerfG hat mit dem Urteil aus 2025 eine klare Linie für die "4K-Alleinverdienerfamilie" gezogen, die es für angemessen hielt.

Rheini

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 21:30Genau darum geht es mir mit meiner Frage.

Sollten die Dienstherrn wirklich eine aA nach Vorgabe des BVerfG einführen - in voller Höhe ohne fPE - was sollte die Dienstherrn daran hindern, wieder "vollständig" über die Beamten zu verfügen und alle "sozialen Komponenten" dem Ehepartner aufzubürden? Ich halte das für nicht abwegig und brandgefährlich für die Beamten.

Das BVerfG hat mit dem Urteil aus 2025 eine klare Linie für die "4K-Alleinverdienerfamilie" gezogen, die es für angemessen hielt.

Nochmal meine Frage an dich.

Kann ein Beamter auf die aA verzichten?

Einigung2023


GeBeamter

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 21:30Genau darum geht es mir mit meiner Frage.

Sollten die Dienstherrn wirklich eine aA nach Vorgabe des BVerfG einführen - in voller Höhe ohne fPE - was sollte die Dienstherrn daran hindern, wieder "vollständig" über die Beamten zu verfügen und alle "sozialen Komponenten" dem Ehepartner aufzubürden? Ich halte das für nicht abwegig und brandgefährlich für die Beamten.

Das BVerfG hat mit dem Urteil aus 2025 eine klare Linie für die "4K-Alleinverdienerfamilie" gezogen, die es für angemessen hielt.

Ich kann die theoretische Überlegung dahinter verstehen.

Aber damit würden die eh schon verhassten Beamten zur einzigen Bevölkerungsgruppe, die zur Lebenshaltung kein zweites Einkommen benötigen würde. Das ist dem gemeinen Volk nicht zu verkaufen und passt auch nicht in den von Merz angestimmten neuen Zeitgeist, dass wir alle mehr ranklotzen müssen, wenn einer wegen einer Erhöhung der WAZ und dem Ruf zurück ins Büro komplett zu Hause bleibt.

BPolFrust

Zitat von: Einigung2023 in Heute um 21:33https://archive.ph/zyKhY

Danke dir! 🫡
Also A13 besoldet.
Finde ich für das was sie macht absolut fair. 🤷�♂️

AltStrG

Zitat von: Dominic231 in Heute um 19:32a) Ach ja, Volljuristen werden nach E9 bezahlt.🤣

b)Bei Lehrkräften und Jurist*innen sowie in  vielen anderen Berufen geht es nach dem Abschluss. Und auch wenn viele direkt neidisch werden, alle Lehrkräfte schließen seit 2009 in NRW mit einem Master ab und es folgt ein Referendariat von 18 Monaten. Die Besoldung beginnt mit diesem Abschuss bei A13 an. Es geht nichts darunter.

a) ja, https://www.karriereportal-stellen.berlin.de/Volljuristinnen-und-juristen-mwd-fuer-die-Wahrnehmung-von--de-j70043.html

Es werden sich da aber keine Prädikatsjuristen finden lassen.

b)Nur weil ein Master formal Voraussetzung (für den höheren Dienst) ist, bedingt das nicht, dass A13 Einstieg sein MUSS; der Dienstherr bewertet seine Stellen nach seinem Gusto. Geschweige denn, das Lehrer überhaupt Beamte sein müssen, aber das ist eine andere (Grundsatz-)Diskussion. International ist das ein Sonderfall. Und wenn PISA mit rangezogen wird, nicht einmal ein Garant für einen Spitzenplatz im Vergleich zur OECD-Liste.

Maximus

Zitat von: BPolFrust in Heute um 15:55Nächste Woche wird ein Entwurf kommen, da die Zuckersteuer jetzt durch ist und nicht wie ursprünglich geplant für die Deckung der Gesundheitskosten genutzt wird, sondern im allgemeinen Steuertopf landen wird.

LG von der Zugspitze 🫶

War das Satire oder erst gemeint? Woher hast du die Information, dass sich die Regierung hinsichtlich der Zuckersteuer geeinigt hat? Ich habe hierzu nichts gefunden.

Ich halte aktuell zwei Szenarien für realisitisch.

1. Sobald der Haushalt 2027 steht, wird der neue Besoldungsentwurf zeitnah veröffentlicht. Aktuell wird innerhalb der Regierung noch geschachert. Alles hängt mit allem zusammen (Rente, Pflege, Zuckersteuer, Beamtenbesoldung etc.). Der Faeser-Entwurf ist auch erst im Rahmen der Haushaltsverhandlungen in die Kabinettsabstimmung gekommen.

2. Zwischen BMI und BMF gibt es die (geheime) Absprache, dass das neue Besoldungsgesetz erst in 2028 zahlungswirksam werden darf. Man versucht daher, die Veröffentlichung des Entwurfes noch hinauszuzögern. Ggf. hofft man noch auf ein zeitnahes Urteil aus Karlsruhe. So kann man auch wieder Zeit gewinnen, da dann erst einmal wieder ausführlich geprüft werden muss.



AltStrG

Zitat von: BPolFrust in Heute um 21:11NRW streicht die regionale Familienzulage, Brandenburg und andere Länder erhöhen wie der Bund auf 41 Wochenstunden, Beförderung werden weniger werden, Leistungsprämien werden gestrichen usw.
Einen Teil der Kosten für die aA wird sich der DH immer zurück holen.


Was auch sonst? Es werden weniger Beförderungen, längere Standzeiten, niedrigere Dienstgrade mit höherer (Personal/Finanz/Eigen-)Verantwortung, längere Beförderungszeiten, längere Erfahrungszeiten, weniger Personal insgesamt etc etc. folgen, Festlegung auf unabdingbare notwendige Gruppen des Berufsbeamtentums (Vollzug, Feuerwehr, Polizei, Zoll, Justiz, ggf. Soldaten als Sonderform auf Zeit bzw. tatsächlich) das dürfte wohl klar sein.

GeBeamter

Zitat von: Maximus in Heute um 22:34War das Satire oder erst gemeint? Woher hast du die Information, dass sich die Regierung hinsichtlich der Zuckersteuer geeinigt hat? Ich habe hierzu nichts gefunden.

Ich halte aktuell zwei Szenarien für realisitisch.

1. Sobald der Haushalt 2027 steht, wird der neue Besoldungsentwurf zeitnah veröffentlicht. Aktuell wird innerhalb der Regierung noch geschachert. Alles hängt mit allem zusammen (Rente, Pflege, Zuckersteuer, Beamtenbesoldung etc.). Der Faeser-Entwurf ist auch erst im Rahmen der Haushaltsverhandlungen in die Kabinettsabstimmung gekommen.

2. Zwischen BMI und BMF gibt es die (geheime) Absprache, dass das neue Besoldungsgesetz erst in 2028 zahlungswirksam werden darf. Man versucht daher, die Veröffentlichung des Entwurfes noch hinauszuzögern. Ggf. hofft man noch auf ein zeitnahes Urteil aus Karlsruhe. So kann man auch wieder Zeit gewinnen, da dann erst einmal wieder ausführlich geprüft werden muss.




Was gegen deine Theorie Nr. 2 spricht, ist, dass das Rundschreiben weiterhin gilt und damit Monat für Monat den Druck erhöht, sich irgendwelche noch nicht für verfassungswidrig erklärte Tricks zu überlegen, um die Summe der Nachzahlungen klein zu halten.

BPolFrust

Zitat von: Maximus in Heute um 22:34War das Satire oder erst gemeint? Woher hast du die Information, dass sich die Regierung hinsichtlich der Zuckersteuer geeinigt hat? Ich habe hierzu nichts gefunden.

Ich halte aktuell zwei Szenarien für realisitisch.

1. Sobald der Haushalt 2027 steht, wird der neue Besoldungsentwurf zeitnah veröffentlicht. Aktuell wird innerhalb der Regierung noch geschachert. Alles hängt mit allem zusammen (Rente, Pflege, Zuckersteuer, Beamtenbesoldung etc.). Der Faeser-Entwurf ist auch erst im Rahmen der Haushaltsverhandlungen in die Kabinettsabstimmung gekommen.

2. Zwischen BMI und BMF gibt es die (geheime) Absprache, dass das neue Besoldungsgesetz erst in 2028 zahlungswirksam werden darf. Man versucht daher, die Veröffentlichung des Entwurfes noch hinauszuzögern. Ggf. hofft man noch auf ein zeitnahes Urteil aus Karlsruhe. So kann man auch wieder Zeit gewinnen, da dann erst einmal wieder ausführlich geprüft werden muss.




Teils teils.
Ich dachte meine Anspielung auf einen aktuellen Wanderurlaub haben das untermauert. 😁

Aber ich kann mir das tatsächlich gut vorstellen.

@AltStrG danke für die Zustimmung. 🙏

Es ist doch in Berlin immer ein geben und nehmen.

Bei manchen Themen sollte aber auch das BMF kein Mitspracherecht haben.
Die Besoldung wird nicht durch ein Ministerium festgelegt, sondern durch die Berechnungsgrundlagen des BVerfG.

Anadur

Zitat von: AltStrG in Heute um 22:33a) ja, https://www.karriereportal-stellen.berlin.de/Volljuristinnen-und-juristen-mwd-fuer-die-Wahrnehmung-von--de-j70043.html

Es werden sich da aber keine Prädikatsjuristen finden lassen.

b)Nur weil ein Master formal Voraussetzung (für den höheren Dienst) ist, bedingt das nicht, dass A13 Einstieg sein MUSS; der Dienstherr bewertet seine Stellen nach seinem Gusto. Geschweige denn, das Lehrer überhaupt Beamte sein müssen, aber das ist eine andere (Grundsatz-)Diskussion. International ist das ein Sonderfall. Und wenn PISA mit rangezogen wird, nicht einmal ein Garant für einen Spitzenplatz im Vergleich zur OECD-Liste.

Wenn man ausschließlich Kinder betrachtet, die wenigstens ein in Deutschland geborenes Elternteil haben, dann Platz 3 in Europa hinter der Schweiz und Estland und Platz 8 auf der Welt, nur geschlagen von den (betrügenden) asiatischen Drillschulen.

Das wir seit 2015 einen Haufen von bildungsfernen Menschen in die Schulen gekippt hat und die Schulen alleine im Regen hat stehen lassen und die das Gesamtergebnis runterziehen, kann man nicht den Lehrern vorwerfen.