Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Rheini

Zitat von: Libor in Gestern um 09:42Hier der Beitrag in der Essenz seines "Gedankens":

Aha.

Du möchtest mit mir über meine Gedanken als Antwort auf dem Beitrag eines Users inhaltlich vertieft diskutieren?

Libor

Zitat von: Rheini in Gestern um 09:51Du möchtest mit mir über meine Gedanken als Antwort auf dem Beitrag eines Users inhaltlich vertieft diskutieren?

Ne. Der bedarf es nicht. Ich mache nur darauf aufmerksam, dass ein auf dem Gedanken 'Wäre es nicht schön, wenn es die 4K-Alleinverdieneralimentation für alle gäbe' aufbauender Diskussionsbeitrag genau so wenig Sinn ergibt wie einer, der auf dem Gedanken aufbaut 'Wäre es nicht schön, wenn es zum Feierbaend Freibier für alle gäbe'.

Beides gibt es nicht, ist nach der Rspr. des BVerfG nicht vorausgesetzt, und wird es auch nie geben.

Rheini

Zitat von: Libor in Gestern um 09:57Ne. Ich mache nur darauf aufmerksam, dass ein auf dem Gedanken 'Wäre es nicht schön, wenn es die 4K-Alleinverdieneralimentation für alle gäbe' aufbauender Diskussionsbeitrag genau so wenig Sinn ergibt wie einer, der auf dem Gedanken aufbaut 'Wäre es nicht schön, wenn es zum Feierbaend Freibier für alle gäbe'.

Beides gibt es nicht, ist nach der Rspr. des BVerfG nicht vorausgesetzt, und wird es auch nie geben. 

Und wenn Du dir nochmals meine Beiträge ansiehst wirst auch Du feststellen, dass ich nie was anderes behauptet habe.

MOGA

Zitat von: Rheini in Gestern um 09:20Gibt es zu diesem Gedanken schon Entscheidungen des BVerfG?

Frage für einen Freund.

Wir wissen es ja, ja. Aber man kann es doch niemandem verdenken der diesen Gedankengang fuehrt...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Rheini

Zitat von: MOGA in Gestern um 10:03Wir wissen es ja, ja. Aber man kann es doch niemandem verdenken der diesen Gedankengang fuehrt...

Natürlich nicht. Diese Gedankengengä wären allerdings nur dann Zielführend, wenn das BVerfG nicht bereits was gegenteiliges entschieden hätte.

Libor

Zitat von: Libor in Gestern um 09:57Ne. Der bedarf es nicht. Ich mache nur darauf aufmerksam, dass ein auf dem Gedanken 'Wäre es nicht schön, wenn es die 4K-Alleinverdieneralimentation für alle gäbe' aufbauender Diskussionsbeitrag genau so wenig Sinn ergibt wie einer, der auf dem Gedanken aufbaut 'Wäre es nicht schön, wenn es zum Feierbaend Freibier für alle gäbe'.

Beides gibt es nicht, ist nach der Rspr. des BVerfG nicht vorausgesetzt, und wird es auch nie geben.

Zitat von: Rheini in Gestern um 09:58Und wenn Du dir nochmals meine Beiträge ansiehst wirst auch Du feststellen, dass ich nie was anderes behauptet habe.

Ist klar. Aber gut, dann wenn du deinen Diskussionsbeitrag jetzt selbst als sinnlos ansiehst, weil er auf einem Gedanken beruht, der sinnlos ist, sind wir uns da ja jetzt einig geworden.

Rheini

Zitat von: Libor in Gestern um 10:09Ist klar. Aber gut, dann wenn du deinen Diskussionsbeitrag jetzt selbst als sinnlos ansiehst, weil er auf einem Gedanken beruht, der sinnlos ist, sind wir uns da ja jetzt einig geworden.

Wenn Du deine Psychose nicht anders ruhig stellen kannst, dann darfst Du gerne glauben was Du möchtest.

A´ler

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 08:58Ich glaube du solltest ganz schnell deine Entlassung beantragen. Denn du hast das Alimentationsprinzip und das Leistunsprinzip noch nicht verstanden.

Deine angeführte Leistung sorgt dafür das du dich überhaupt in der Besoldungsgruppe A11 befindest. Wenn Du aber lieber nach deiner Tätigkeit und Qualifikation bezahlt werden möchtest, solltest du unbedingt den Weg eines tariflich Beschäftigten einschlagen. Da greift die Tarifautomatik. Und deine Leistung wird mit LOB zusätzlich bezahlt.

Familienzuschläge sind temporäre Zahlungen um den Lebensunterhalt deiner Kinder sicherzustellen. Die kommen und wenn sie nicht mehr benötigt werden kommen sie nicht mehr. Die haben rein nichts mit der Grundbesoldung zu tun.

Nach deiner Lesart benötigen Anwärter auch keine Bezüge mehr. Denn wer benötigt 1.700 € wenn er an der HS abhängt und an seiner Laufbahnbefähigung rumstudiert. Tatsächlich werden die Anwärter aber alimentiert weil sie schon Beamte sind.

Es macht also keinen Sinn das miteinander aufzuwiegen. Gib Gas! Hau richtig rein. Dann bist du ratz fatz A 13. Vielleicht machst du auch noch nen Aufstieg und schießt bis in die B-Besoldung. Gott beahre das so Leute Leitungskräfte werden.

Wie kann man nur einen A 5 mit Kindern aufwiegen gegen einen A 11? Der Kindsvater oder Mutter hat ganz andere Aufwendungen. Das ist kein Lohn oder Gehalt. Das soll verhindern, dass der Beamte sein Amt nicht wirklich wahrnehmen kann, weil er abends noch an der Tanke malocht.

Ich kenne nicht wenige Beamte, Single mit A 11 und Anfang 20. Sie haben gutes Geld. Und ich gönne Ihnen den schnellen Durchmarsch auf den Dienstposten ihrer Glückseligkeit. Aber ich arbeite lieber mit einem Bürosachbearbeiter A9 z zusammen, der das Stellenhopping bereits hinter sich hat.



Ich bin seit sehr langer Zeit stiller Mitleser. Jetzt muss ich aber einfach mal Danke sagen. Das sind Kommentare die einfach mal sitzen und an denen sich viele Menschen und vor allem BEAMTE ein Beispiel nehmen sollten.

Zum eigentlichen Thema: Mir persönlich wird Stellenweise übel was ich hier lese. Für uns (Bundesbeamte / Soldaten) sollte im Vordergrund stehen unseren Dienst zu leisten. Über Geld können wir alle uns meines Erachtens nach nicht beschweren. Es geht uns gut.

Natürlich ist es ein Ärgernis wenn die Alimentierung nicht stimmt. Auf kurz oder lang wird diese jedoch angepasst. Und wenn es nun am Ende heißt, dass wir alle noch ein wenig länger warten müssen, dann kann ich nur als Soldat "ISSO" sagen.

Wir alle sollten bedenken, dass es uns nach wie vor verdammt gut geht. Jeden Tag im warmen, fließend Wasser und Essen. Vielen würde ein wenig mehr Demut verdammt gut tun.




Hanswurst

Zitat von: A´ler in Gestern um 10:12Ich bin seit sehr langer Zeit stiller Mitleser. Jetzt muss ich aber einfach mal Danke sagen. Das sind Kommentare die einfach mal sitzen und an denen sich viele Menschen und vor allem BEAMTE ein Beispiel nehmen sollten.

Zum eigentlichen Thema: Mir persönlich wird Stellenweise übel was ich hier lese. Für uns (Bundesbeamte / Soldaten) sollte im Vordergrund stehen unseren Dienst zu leisten. Über Geld können wir alle uns meines Erachtens nach nicht beschweren. Es geht uns gut.

Natürlich ist es ein Ärgernis wenn die Alimentierung nicht stimmt. Auf kurz oder lang wird diese jedoch angepasst. Und wenn es nun am Ende heißt, dass wir alle noch ein wenig länger warten müssen, dann kann ich nur als Soldat "ISSO" sagen.

Wir alle sollten bedenken, dass es uns nach wie vor verdammt gut geht. Jeden Tag im warmen, fließend Wasser und Essen. Vielen würde ein wenig mehr Demut verdammt gut tun.





Wenn das der Anspruch ist, dass man als Beamter froh über fließend Wasser und einen Kanten Brot sein darf, macht der Dienstherr ja alles richtig. In welcher Region wohnst du? Hast du Kinder? Welche Besoldungsgruppe?

GeBeamter

Zitat von: A´ler in Gestern um 10:12Zum eigentlichen Thema: Mir persönlich wird Stellenweise übel was ich hier lese. Für uns (Bundesbeamte / Soldaten) sollte im Vordergrund stehen unseren Dienst zu leisten. Über Geld können wir alle uns meines Erachtens nach nicht beschweren. Es geht uns gut.


Beamten, die DAS allen Ernstes pauschal für alle potentiellen Dienstorte der Bundesbeamten verbreiten, sei das Studium des Urteils des BVerfG vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 - ans Herz gelegt, sowie die Lektüre des Entwurfs des BMI unter BM Seehofer und die dortige Feststellung, der Verfehlung der Mindestbesoldung bis fast einschließlich A11.

Und da reden wir von einem Zustand, der nun sechs Jahre her ist und danach durch drei Hochinflationsphasen ohne nennenswerte Anpassung der Bezüge gegangen ist.

A´ler

In der Nähe von Hannover, 3 Kinder, geschieden, A8Z.

Das ist nicht der Anspruch. Der Anspruch ist eine aA. Jedoch sollte man sich auch auf das was man hat, besinnen. Dann fällt vieles im Leben leichter. Was erhoffen sich denn viele von der aA. Ein Leben im Überfluss? Mehr Luxusgüter?

Die aA wird auf kurz oder lang kommen. Höchstwahrscheinlich nicht so wie es sich viele erhoffen. Zumindest diejenigen nicht die den beiden Fragestellungen nacheifern.

FrageFuerNenFreund

Zitat von: A´ler in Gestern um 10:32In der Nähe von Hannover, 3 Kinder, geschieden, A8Z.

Was ist denn A8Z?! Hauptfeld mit Zulage?!?!?!
Frage nicht was der Staat, die Gesellschaft und dein Nachbar für Dich machen kann, soll, muss.... Frage was du im Umkehrschluss kannst, sollst, musst....

A´ler


A´ler

Und nochmal, falls falsch verstanden.

Eine aA ist wichtig !
6 Jahre seit Beschluss warten ist totaler Mist !

Da kann ich nur zustimmen. Es ging mir lediglich darum, vielleicht mal seine Sichtweise ein wenig zu überdenken. Damit möchte ich niemanden an den Pranger stellen.

GeBeamter

Zitat von: A´ler in Gestern um 10:32In der Nähe von Hannover, 3 Kinder, geschieden, A8Z.

Das ist nicht der Anspruch. Der Anspruch ist eine aA. Jedoch sollte man sich auch auf das was man hat, besinnen. Dann fällt vieles im Leben leichter. Was erhoffen sich denn viele von der aA. Ein Leben im Überfluss? Mehr Luxusgüter?

Die aA wird auf kurz oder lang kommen. Höchstwahrscheinlich nicht so wie es sich viele erhoffen. Zumindest diejenigen nicht die den beiden Fragestellungen nacheifern.

A14, Region Köln, 3 Kinder hier... Ich bin froh, wenn Ende des Monats ein mittlerer dreistelliger Betrag übrig bliebe. Geht innerhalb von zwei Monaten die Spülmaschine und etwas am Auto kaputt, darf ich im Gegenzug dafür unseren nächsten Campingurlaub stornieren (ist so schon passiert).

Ist das dem Amt und seiner Bedeutung angemessen?

Und bevor: kannst du nicht woanders günstiger wohnen? Nein. Im Umkreis von 45 min zur Dienststelle gehen die Mieten nicht wesentlich runter, weil hier nach Norden Düsseldorf zieht, nach Süden Bonn und in Richtung Westerwald bereits Frankfurt-Pendler die Preise hoch ziehen. Das ist nicht mit Hannover vergleichbar - sorry - wo ich relativ günstigen ländlichen Raum in alle Richtungen drumherum habe und erst bei Lüneburg wieder aufgrund der Nähe zu Hamburg die Preise steigen.