amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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Robertbob

Zitat von: Max_Muster in 07.10.2026 20:02vielleicht mal die Tierschutzpartei wählen oder irgend eine andere verfassungstreue Gruppierung, in der sich nette Menschen engagieren.
Der Gedanke sollte zumindest mal verfolgt werden.

Poldi2006

Zitat von: Robertbob in Gestern um 07:21Der Gedanke sollte zumindest mal verfolgt werden.
In der Tat eine spannende Option, wenn das trended. (Mit diesem blauen Kram schießen sich die Leute ja nur selbst ins Bein.)

PushPull

Zitat von: sc204 in 07.10.2026 18:46Wenn das Partnereinkommen die Lebensrealität ist, ok. Darf an diesem Punkt die Prüfung aufhören? Müsste man dann nicht die Frage stellen, ob es auf verfassungswidrigen Wegen dorthin gekommen ist? Beispiel: Ich kürze als Dienstherr die Bezüge massiv - und setze darauf, dass die jeweiligen Partner dieses Minus schon ausgleichen. Eben weil man in einer Ehe auch zu gegenseitigem Beistand verpflichtet ist und vermutlich den Wunsch teilt, einen gewissen Standard zu halten. Tada, neue Lebensrealität.

Das finde ich tatsächlich einen sehr interessanten Gedankengang. Und ich glaube, hierauf fußt ja immer auch schon die Alimentation der 4K-Familie. Der Beamte muss sich und Partner und zwei Kinder aus der Grundbesoldung versorgen können. Alles darüber hinaus ist "nice to have". Daher auch mein vorheriger Gedankengang: Warum ggü. 1960 erst 2026 das Mehrverdienermodell? Da hat sich ja seit den 1990er/2000er Jahren viel an der Lebensrealität geändert. Auch bei Beamt*innen und ihren Partnern.

Wobei ich dann sagen muss: Wieso müssen zwei Beamt*innen ihre gemeinsame 4K Familie zu jeder Zeit alleine ernähren können?

SAS

Zitat von: PushPull in Gestern um 12:24Das finde ich tatsächlich einen sehr interessanten Gedankengang. Und ich glaube, hierauf fußt ja immer auch schon die Alimentation der 4K-Familie. Der Beamte muss sich und Partner und zwei Kinder aus der Grundbesoldung versorgen können. Alles darüber hinaus ist "nice to have". Daher auch mein vorheriger Gedankengang: Warum ggü. 1960 erst 2026 das Mehrverdienermodell? Da hat sich ja seit den 1990er/2000er Jahren viel an der Lebensrealität geändert. Auch bei Beamt*innen und ihren Partnern.

Wobei ich dann sagen muss: Wieso müssen zwei Beamt*innen ihre gemeinsame 4K Familie zu jeder Zeit alleine ernähren können?
Bei der 4K Rechnung/Annahme geht es sich ja auch nicht um im Luxus leben sondern um Mindestversorgung. Hierbei geht es sich darum das Beamte nicht korrupt werden und nicht von Sozialleistungen abhängig sind um ihren Job unabhängig nachgehen zu können.

Finanzer

Zitat von: PushPull in Gestern um 12:24Das finde ich tatsächlich einen sehr interessanten Gedankengang. Und ich glaube, hierauf fußt ja immer auch schon die Alimentation der 4K-Familie. Der Beamte muss sich und Partner und zwei Kinder aus der Grundbesoldung versorgen können. Alles darüber hinaus ist "nice to have". Daher auch mein vorheriger Gedankengang: Warum ggü. 1960 erst 2026 das Mehrverdienermodell? Da hat sich ja seit den 1990er/2000er Jahren viel an der Lebensrealität geändert. Auch bei Beamt*innen und ihren Partnern.

Wobei ich dann sagen muss: Wieso müssen zwei Beamt*innen ihre gemeinsame 4K Familie zu jeder Zeit alleine ernähren können?

Wenn ich mich nicht irre will Hamburg ja das 4K Modell rückwirkend streichen.

AltStrG

Zitat von: Finanzer in Gestern um 14:34Wenn ich mich nicht irre will Hamburg ja das 4K Modell rückwirkend streichen.

Wollen können sie viel.

Libor

Zitat von: Finanzer in Gestern um 14:34Wenn ich mich nicht irre will Hamburg ja das 4K Modell rückwirkend streichen.

Hamburg hat im Jahr 2023 für den Zeitraum ab 01.01.2022 die Zweiverdienerehe als relevante Bezugsgröße eingeführt.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in zahlreichen Beschlüssen diese Abkehr von Modell der 4K-Alleinverdienerfamilie als grundsätzlich mit dem Alimentationsprinzip vereinbar erklärt. Und auch die Rückwirkung hält das Verwaltungsgericht Hamburg für zulässig. Die Klärung durch die weiteren Instanzen und das BVerfG stehen aber aus.

Hoffnungsloser

Zitat von: Libor in Gestern um 16:39Hamburg hat im Jahr 2023 für den Zeitraum ab 01.01.2022 die Zweiverdienerehe als relevante Bezugsgröße eingeführt.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in zahlreichen Beschlüssen diese Abkehr von Modell der 4K-Alleinverdienerfamilie als grundsätzlich mit dem Alimentationsprinzip vereinbar erklärt. Und auch die Rückwirkung hält das Verwaltungsgericht Hamburg für zulässig. Die Klärung durch die weiteren Instanzen und das BVerfG stehen aber aus.

Da hätte ich gerne mal ein paar Aktenzeichen, nur, damit das belegt wird. Die Rückwirkung ist eigentlich schon durch das Bundesverfassungsgericht im Fall Berlin ausgeschlossen worden.
Im Übrigen muss ich noch anmerken, dass ich eigentlich Schnarchnase81 bin, dieser Nickname lässt sich leider nicht mehr registrieren.....

Robertbob

Zitat von: Hoffnungsloser in Gestern um 16:59Da hätte ich gerne mal ein paar Aktenzeichen, nur, damit das belegt wird. Die Rückwirkung ist eigentlich schon durch das Bundesverfassungsgericht im Fall Berlin ausgeschlossen worden.
Eine Rückwirkung bei Gesetzen, so einen Blödsinn habe noch nie gehört, wenn das möglich wäre, sorry mir fehlen die Worte um so etwas zu erklären.