Frage zu Sonderregelung und Arbeitszeit

Begonnen von serverus, 16.09.2026 13:19

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Vollstrecker

Zitat von: Organisator in 07.10.2026 10:50[...]Wenn der AG nun beschließt, innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit an eine Schicht ab und zu und im geringen zeitlichen Umfang weitere Arbeitszeit anzuschließen, sehe ich da keine wirkliche Belastung.[...]


Jede Woche "nur mal eben 15 Minuten".....ist ja kein Problem. Pro Monat eine Stunde, pro Jahr 12 Stunden.....soll ich weiterrechnen? Und woanders Erbsen zählen.  ;)  Es geht ums Prinzip. "Mal eben noch schnell" ist einmalig okay. "Ab und zu" ist schon unzulässig.

Organisator

Zitat von: Vollstrecker in 08.10.2026 08:15Jede Woche "nur mal eben 15 Minuten".....ist ja kein Problem. Pro Monat eine Stunde, pro Jahr 12 Stunden.....soll ich weiterrechnen? Und woanders Erbsen zählen.  ;)  Es geht ums Prinzip. "Mal eben noch schnell" ist einmalig okay. "Ab und zu" ist schon unzulässig.

So wie ich im Sachverhalt gelesen habe, werden diese Zeiten "aufgeschrieben", also als Arbeitszeit erfasst.
Wieso wäre diese kurze, zusätzliche Arbeitszeit nach den Schichten unzulässig?

MoinMoin

Zitat von: Vollstrecker in 08.10.2026 08:15Jede Woche "nur mal eben 15 Minuten".....ist ja kein Problem. Pro Monat eine Stunde, pro Jahr 12 Stunden.....soll ich weiterrechnen? Und woanders Erbsen zählen.  ;)  Es geht ums Prinzip. "Mal eben noch schnell" ist einmalig okay. "Ab und zu" ist schon unzulässig.
Eben.
Andererseits würde ich da auch kein Problem sehen, sondern meinen VG mitteilen, dass ich grundsätzlich die 15 min nach Schichtende einplane und auch eintragen, egal ob er mit mir redet oder nicht.
Und jedes mal wenn die Woche um ist, die Überstunden mir auszahlen lassen, inkl. Zuschlag.
Mal sehen wie lange die Verwaltung das mitmacht.
Und wenn jemand mosert, dann wird halt pünktlichst die Bettpfanne weggestellt und Feierabend gemacht.

Das Gesprächsangebot finde ich gut, aber es muss halt offiziell in die Schicht eingeplant sein.

MoinMoin

Zitat von: Organisator in 08.10.2026 08:37So wie ich im Sachverhalt gelesen habe, werden diese Zeiten "aufgeschrieben", also als Arbeitszeit erfasst.
Wieso wäre diese kurze, zusätzliche Arbeitszeit nach den Schichten unzulässig?
Sie sind unzulässig, wenn sie ständig spontan, ungeplant und "anlasslos" eingefordert werden.
Es gibt ein Schichtplan und Änderungen daran (hier also mal spontan 15 Minuten länger arbeiten) unterliegt gewissen regeln. Diese können pauschal in ein BV mit dem BR abgestimmt sein, sind sie aber nicht.

ist zwar erbsenzählen und ich würde mich nicht dran reiben, aber wenn Menschen so stark getaktet sind, dass die 15 min den Kohl fett machen, dann bitte schön.

Vollstrecker

Zitat von: Organisator in 08.10.2026 08:37So wie ich im Sachverhalt gelesen habe, werden diese Zeiten "aufgeschrieben", also als Arbeitszeit erfasst.
Wieso wäre diese kurze, zusätzliche Arbeitszeit nach den Schichten unzulässig?

Egal ob aufgeschrieben oder nicht. Es geht über den täglich festgelegten Arbeitszeitrahmen hinaus. Dauerhaft. Immer wiederkehrend. Das alleine ist, nach meinem Verständnis von den geltenden Gesetzen, nicht zulässig. Also dies so abzutun, dass man sich ja 20 Minuten aufschreiben kann.
Und kurz ist immer relativ. Rechne das hoch über Jahre und auf mehrere Beschäftigte. Da wird dir schnell schwindelig, was da für Zahlen bei rauskommen. Dann sind wir bei Organisationsversagen.

Warum legt man an diesem Besprechungstag nicht einfach die Arbeitszeit um 0,5 höher und kürzt die dann an einem anderen Tag um 0,5? Das wäre ein Ansatz und auch rechtlich möglich und sauber.

Auf welcher tariflichen/vertraglichen Grundlage und mit welcher Beteiligung des Personalrats wird dauerhaft wöchentlich Mehrarbeit angeordnet, obwohl der Bedarf planbar ist? Auf die Frage dürfte es nach den Schilderungen keine Antwort geben.

Alien1973

Arbeitszeit im Plan Verlängern und Kürzen kannst da wohl nicht, wären wohl auch die nachfolgenden Schichten davon betroffen.

Und es geht auch nicht um 1x in der Woche. Es geht um täglich und das nach jeder von den drei Schichten. Ab und an passt es ja innerhalb der Schichtzeit, ein anderes mal halt eben nicht. Da kannst nichts planen....

Organisator

Zitat von: Vollstrecker in 08.10.2026 08:58Egal ob aufgeschrieben oder nicht. Es geht über den täglich festgelegten Arbeitszeitrahmen hinaus. Dauerhaft. Immer wiederkehrend. Das alleine ist, nach meinem Verständnis von den geltenden Gesetzen, nicht zulässig. Also dies so abzutun, dass man sich ja 20 Minuten aufschreiben kann.
Und kurz ist immer relativ. Rechne das hoch über Jahre und auf mehrere Beschäftigte. Da wird dir schnell schwindelig, was da für Zahlen bei rauskommen. Dann sind wir bei Organisationsversagen.

Warum legt man an diesem Besprechungstag nicht einfach die Arbeitszeit um 0,5 höher und kürzt die dann an einem anderen Tag um 0,5? Das wäre ein Ansatz und auch rechtlich möglich und sauber.

Auf welcher tariflichen/vertraglichen Grundlage und mit welcher Beteiligung des Personalrats wird dauerhaft wöchentlich Mehrarbeit angeordnet, obwohl der Bedarf planbar ist? Auf die Frage dürfte es nach den Schilderungen keine Antwort geben.

Vielleicht kenne ich mich mit Schichtplänen usw nicht gut genug aus. Was würde denn dagegen sprechen, an jedes Schichtende noch 15 Minuten dranzuhängen? Und warum sollte ich diese 15 Minuten hochrechnen? Es gilt die vereinbarte Arbeitszeit. Wenn sich durch extra-15 Minuten ein entsprechendes Zeitguthaben aufbaut, entfällt eine planmäßige Schicht und man ist wieder auf Null.
Ohne Anordnen von Mehrarbeit oder sonstigem Gedöns

MoinMoin

Zitat von: Alien1973 in 08.10.2026 09:12Arbeitszeit im Plan Verlängern und Kürzen kannst da wohl nicht, wären wohl auch die nachfolgenden Schichten davon betroffen.
überlappende Schichten sind nicht möglich?

MoinMoin

Zitat von: Organisator in 08.10.2026 09:19Vielleicht kenne ich mich mit Schichtplänen usw nicht gut genug aus. Was würde denn dagegen sprechen, an jedes Schichtende noch 15 Minuten dranzuhängen? Und warum sollte ich diese 15 Minuten hochrechnen? Es gilt die vereinbarte Arbeitszeit. Wenn sich durch extra-15 Minuten ein entsprechendes Zeitguthaben aufbaut, entfällt eine planmäßige Schicht und man ist wieder auf Null.
Ohne Anordnen von Mehrarbeit oder sonstigem Gedöns
Eben und wenn die es, so wie hier geschildert wurde, als angeordnete Überstunden machen, dann wird es aufwändiger und teuer.

Alien1973

Natürlich sind überlappende Schichten möglich, warum auch nicht.
Nur wenn das so geplant ist, dann ist es eben regelmäßig und wie du schon sagst dann sind es angeordnete Überstunden mit dementsprechendem Aufschlag.

Könnte man ja mal drauf ankommen lassen. Wäre interessant wie lange die Personalabteilung dieses Spiel mitmachen würde....

MoinMoin

Zitat von: Alien1973 in 08.10.2026 11:55Natürlich sind überlappende Schichten möglich, warum auch nicht.
Nur wenn das so geplant ist, dann ist es eben regelmäßig und wie du schon sagst dann sind es angeordnete Überstunden mit dementsprechendem Aufschlag.

Könnte man ja mal drauf ankommen lassen. Wäre interessant wie lange die Personalabteilung dieses Spiel mitmachen würde....
Nein, wenn es reguläre Schichtzeiten sind, dann sind es keine Überstunden. Sofern die Jahresarbeitszeit eingehalten wird.

Alien1973

Wir haben eine 39-Stunden Woche. Das werden die offiziell in ihren Schichtplänen auch haben. Wie willst da die Schichten täglich um 15 min verlängern? Das wäre dann praktisch offiziell eine Wochenarbeitszeit von gut 40 Stunden, wie willst das mit dem TVöD in Einklang bringen?

Jahresarbeitszeit zählt hier in meinen Augen nicht. Denn finden diese "Gespräche" dann nur im 2-Jahresturnus statt wenn Maximum erreicht ist oder wie stellst du dir das vor?

Organisator

Zitat von: Alien1973 in 09.10.2026 07:21Wir haben eine 39-Stunden Woche. Das werden die offiziell in ihren Schichtplänen auch haben. Wie willst da die Schichten täglich um 15 min verlängern? Das wäre dann praktisch offiziell eine Wochenarbeitszeit von gut 40 Stunden, wie willst das mit dem TVöD in Einklang bringen?

Zitat von: Organisator in 08.10.2026 09:19Wenn sich durch extra-15 Minuten ein entsprechendes Zeitguthaben aufbaut, entfällt eine planmäßige Schicht und man ist wieder auf Null.

TVOEDAnwender

ZitatNein, wenn es reguläre Schichtzeiten sind, dann sind es keine Überstunden. Sofern die Jahresarbeitszeit eingehalten wird.

Auch wenn die Jahresarbeitszeit innerhalb der Schichtplanung im Ausgleichszeitraum (Dienstplan oder Ausgleichszeitraum nach § 6) nicht eingehalten wird, sind es auch keine (zuschlagspflichtigen) Überstunden. Eine bloß "überhöhte" dienstplanmäßige Wochenarbeitszeit (z. B. dauerhaft 40 statt 39 Stunden) ist keine Überstunde, solange sie die für die Woche dienstplanmäßig festgesetzte Arbeitszeit nicht übersteigt. Nicht ausgeglichene Plusstunden sind dann - nach Ablauf des Ausgleichszeitraum bzw. Schichtplanturnus - (nur) nach § 8 Abs. 2 TVöD als "Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind" mit 100 % Stundenentgelt, aber ohne Zuschlag, zu vergüten.


Alien1973

Dann muss aber eine andere Schicht Mehrarbeit oder Überstunden leisten, denn wer soll dann die Pflege der Bedürftigen übernehmen? Und wie sollen die dann ihre Mehrstunden abbauen?

Gleitzeitmodelle gehen in diesen Berufen zumeist nicht...Und die werden kaum eine Person mehr einstellen, nur damit immer wieder einer seine Mehrstunden aufgrund Psychogesprächen abbauen kann.