Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Julianx1

Das mit den Abschlägen habe ich noch nicht ganz verstanden. Abschläge wie hoch und worauf? Ich habe ja als Bund noch nicht mal ein Urteil was mich konkret betrifft. Und ich habe doch noch gar keine Willenserklärung abgegeben was ich zukünftig als amtsangemessen sehe?

Kann mir das mal jemand so erklären, dass ich das als Aufstiegsbeamter auch verstehe.

lotsch

Aus dem Bayernforum. Da gerade das Jahresende naht ist es vielleicht wichtig auch hier darüber zu diskutieren:

Kollege hat nun seine Ablehnung zum WS erhalten und möchte klagen. Er hat eine (die ;) ) Anwältin kontaktiert und folgende Rückmeldung erhalten:

    Zitat
    Gerne können wir gegen den Ablehnungsbescheid Klage erheben, geben jedoch zu bedenken, dass die Klage ggfs. nach der herrschenden Literaturansicht als Unzulässigkeit abgewiesen werden kann. Hintergrund ist, dass Sie den Widerspruch über das Mitarbeiterportal eingereicht haben. Das entspricht nicht der gesetzlich vorgesehenen Form des § 70 VwGO und stellt auch kein Ersatz für die erforderte Schriftform dar. Zwar hat das Landesamt in der Sache entschieden, jedoch prüft das Gericht die Zulässigkeitsvoraussetzungen  Widerspruchs von Amts wegen.

DeltaR95

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 11:05Das mit den Abschlägen habe ich noch nicht ganz verstanden. Abschläge wie hoch und worauf? Ich habe ja als Bund noch nicht mal ein Urteil was mich konkret betrifft. Und ich habe doch noch gar keine Willenserklärung abgegeben was ich zukünftig als amtsangemessen sehe?

Kann mir das mal jemand so erklären, dass ich das als Aufstiegsbeamter auch verstehe.

Es gab im April 2026 einen Referentenentwurf zur aA mit fPE von rund 25.000 € - das Maximum, was "geht", nach Ansicht der Dienstherrn.

Wenn man gewollt hätte, hätte man mit einem Beschluss des Bundeskabinettes (wie dem vom 3. September 2025) die Differenz zwischen der derzeitigen Besoldungstabelle bzw. dem Besoldungsgesetz und dem Referentenentwurf zahlbar machen können - aber @Durgi wird uns bestimmt erklären, warum das nach BHO nicht funktioniert (nicht böse gemeint!)  ;)

PolareuD

@ Durgi

Das was du hier beschreibst mag zwar den Alltag ministerieller Arbeit wiederspiegeln, Mitleid habe ich hier aber nicht im geringsten.

Das Problem eine amtsangemessene Alimentation wieder herzustellen ist ganz einfach und mitnichten so komplex wie die Besoldungsgesetzgeber mantraartig behaupten. Einfach die Besoldungstabellen um 30% anheben plus moderate Anhebung der 4k-Familienzuschläge sowie Einführung eines moderaten Ortzuschlags. Der ggf. noch fehlende Betrag lässt durch eine Jahressonderzahlung regeln.

Das kostet viel Geld und das sorgt letztendlich dafür, dass es keinen politischen Willen gibt, das notwendige umzusetzen. Kompliziert wird es daher, in dem versucht wird mittels Rechentricks Zeit zu gewinnen, auf Kosten der Beamtenschaft. Die Verletzung des gegenseitigen Dienst- und Treueverhältnisses nimmt man dabei billigend in kauf. Rechtsfrieden wird so nicht erzeugt!

Und das ist letztendlich die ,,Schande" mit der die beteiligten Akteure leben müssen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Durgi

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 10:42Dann auch für dich ein wenig "trockener" ... ;)

Ja, ja, die Gesetze, wenn es einem dient in Stein gemeißelt, wenn es einen hindert, nur eine "Richtlinie". Alles, was du angesprochen hast, kann man mit einem Gesetz regeln. Man hätte als BMI ohne weiteres einen Gesetzentwurf für Abschlagszahlungen ausbringen können, dann hätte es diese von dir monierte "fehlende gesetzliche Grundlage" auch gegeben.

Damit hast du genau das argumentativ hergeleitet, was hier im Forum "moniert" wird: (politischer) Unwille und daraus folgend Untätigkeit - egal, was im "Maschinenraum" an Papier von links nach rechts bewegt wird - Verzeihung, Ministerialsprech "abgestimmt" bzw. "fortgeschrieben" wird.  ;)

@DeltaR95: Dass der Gesetzgeber eine gesetzliche Grundlage schaffen kann, ist eine Binsenweisheit. Daraus leitest du allerdings gleich ministerielle Untaetigkeit ab, ohne zu wissen, welche Entwuerfe erarbeitet, abgestimmt oder politisch verworfen wurden. Art. 76 Abs. 1 GG unterscheidet zudem recht eindeutig zwischen ministerieller Zuarbeit und dem Initiativrecht der Bundesregierung. Dein ,,Papierverschieben" ist insofern eine recht flotte Stammtischdiagnose bei bemerkenswert duennem Kenntnisstand. ;)
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Durgi

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 11:24Es gab im April 2026 einen Referentenentwurf zur aA mit fPE von rund 25.000 € - das Maximum, was "geht", nach Ansicht der Dienstherrn.

Wenn man gewollt hätte, hätte man mit einem Beschluss des Bundeskabinettes (wie dem vom 3. September 2025) die Differenz zwischen der derzeitigen Besoldungstabelle bzw. dem Besoldungsgesetz und dem Referentenentwurf zahlbar machen können - aber @Durgi wird uns bestimmt erklären, warum das nach BHO nicht funktioniert (nicht böse gemeint!)  ;)

@DeltaR95: Du vergleichst einen Abschlag auf ein konkret beziffertes Tarifergebnis mit einer noch nicht beschlossenen, strukturellen Neuregelung der Alimentation. Der Kabinettsbeschluss von 2025 ist dafuer kein Freibrief. Und ein Referentenentwurf begruendet nun einmal keinen Zahlungsanspruch. Dass du beides kurzerhand gleichsetzt und daraus eine vermeintlich simple Loesung ableitest, zeigt vor allem, wie wenig du dich mit den rechtlichen Unterschieden beschaeftigt hast. Die BHO muss ich dafuer gar nicht erst bemuehen. ;)
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

tinytoon

@Durgi
Da mir BalBund nicht darauf geantwortet hat: Haben Aussagen wie zuletzt von Dr. Wöckel in Speyer irgendeine Relevanz für die weitere Auseinandersetzung mit der Thematik fPE?

DeltaR95

Zitat von: Durgi in Gestern um 11:33@DeltaR95: Dass der Gesetzgeber eine gesetzliche Grundlage schaffen kann, ist eine Binsenweisheit. Daraus leitest du allerdings gleich ministerielle Untaetigkeit ab, ohne zu wissen, welche Entwuerfe erarbeitet, abgestimmt oder politisch verworfen wurden. Art. 76 Abs. 1 GG unterscheidet zudem recht eindeutig zwischen ministerieller Zuarbeit und dem Initiativrecht der Bundesregierung. Dein ,,Papierverschieben" ist insofern eine recht flotte Stammtischdiagnose bei bemerkenswert duennem Kenntnisstand. ;)

Interessant. Scheinbar hat sich in den letzten 10 Jahren, seitdem ich aus der Ministerialbürokratie "raus" bin auch der Hausgeist stark verändert - die Argumentation ebenso.

Deine gesamte Argumentation stützt sich darauf, dass man "Entwürfe erarbeitet", "abstimmt", aber hinterher - aus welchen sachfremden Erwägungen auch immer - wieder verwirft und das dann als "Tätigkeit" bezeichnet.

Ziel jeglichen bürokratischen Vorgangs ist die Lösung einer Problemstellung und zwar in einer Dauer, die der Problemstellung "angemessen" ist - Betonung liegt auf "Lösung", nicht der Erarbeitung von "Lösungsansätzen".

Für die Zielerreichung und die Bewertung derer ist es absolut unerheblich, wieviele Entwürfe direkt wieder in die Ablage rund gewandert sind. Eine Organisation wird am Grad der Zielerreichung und der dafür notwendigen Zeit gemessen und nicht an der Menge erarbeiteter nicht der Zielerreichung zuträglichen Vorgänge.

Aber das ist wohl der Unterschied zwischen pW und Ministerium - und ja, da ich beide Welten gut genug kenne, kann ich auch eine Bewertung treffen. Dass du jegliche Kritik in dieser Sache als "Stammtischdiagnose" abtust, zeugt nun ebenfalls nicht von gutem Stil, sondern von der weitverbreiteten - pardon - ministerialen Überheblichkeit. Aber diese Eigenschaft finden man in den Konzernen in "Leitungsnähe" auch vor ;)

PolareuD

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 11:41Interessant. Scheinbar hat sich in den letzten 10 Jahren, seitdem ich aus der Ministerialbürokratie "raus" bin auch der Hausgeist stark verändert - die Argumentation ebenso.

Deine gesamte Argumentation stützt sich darauf, dass man "Entwürfe erarbeitet", "abstimmt", aber hinterher - aus welchen sachfremden Erwägungen auch immer - wieder verwirft und das dann als "Tätigkeit" bezeichnet.

Ziel jeglichen bürokratischen Vorgangs ist die Lösung einer Problemstellung und zwar in einer Dauer, die der Problemstellung "angemessen" ist - Betonung liegt auf "Lösung", nicht der Erarbeitung von "Lösungsansätzen".

Für die Zielerreichung und die Bewertung derer ist es absolut unerheblich, wieviele Entwürfe direkt wieder in die Ablage rund gewandert sind. Eine Organisation wird am Grad der Zielerreichung und der dafür notwendigen Zeit gemessen und nicht an der Menge erarbeiteter nicht der Zielerreichung zuträglichen Vorgänge.

Aber das ist wohl der Unterschied zwischen pW und Ministerium - und ja, da ich beide Welten gut genug kenne, kann ich auch eine Bewertung treffen. Dass du jegliche Kritik in dieser Sache als "Stammtischdiagnose" abtust, zeugt nun ebenfalls nicht von gutem Stil, sondern von der weitverbreiteten - pardon - ministerialen Überheblichkeit. Aber diese Eigenschaft finden man in den Konzernen in "Leitungsnähe" auch vor ;)

Eine mögliche Erklärung hierfür könnte hier zu finden sein:

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6ac88737c9122e6e3c97b796/verteidigungsministerium-selbstbedienung-hinter-der-fassade-des-bendlerblocks.html

Das lässt sich bestimmt 1:1 auf alle Ministerien übertragen.  😉
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Rheini

Komplett nicht betrachtet wird hierbei, was das bei dem Beamten bedeutet.

Tagtägliche Unteralimentation mit den Auswirkungen die hier oft genug beschrieben wurden verbunden mit dem Umstand, das man vergangenes nicht nachholen kann.

Das dann irgendwann die Grenze des Erträglichen überschritten wird, wird anscheinend von den Entscheidungsträgern nicht ausreichend berücksichtigt.

Ozymandias

Die Frage zum Kundenportal wurde in BW wie folgt entschieden:

Zitat1. In der Regel erfüllt eine über das Kundenportal des Landes Baden-Württemberg verschlüsselt versandte Nachricht die Anforderungen an die Schriftform gemäß § 70 VwGO.(Rn.18)

2. Dies gilt erst recht für ein PDF-Dokument, das die eigenhändige Unterschrift des Urhebers bildlich wiedergibt und als Anhang zu einer Nachricht im Kundenportal verschlüsselt übersandt wird.(Rn.29)

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001471068

War der Widerspruch eine unterschriebene PDF-Datei? Wenn ja, dann sehen die Chancen m.E. gut aus.

Rheini

Zitat von: Maximus in Gestern um 10:19So wird es wahrscheinlich sein.

Deshalb denke ich auch, dass man noch vor der DBB-Jahrestagung (Anfang Januar) einen neuen Entwurf veröffentlichen wird und sei es nur, um ein wenig Druck aus dem Kessel zu nehmen. Danach kann man den Druck dann wieder durch die übliche Verzögerungstaktik (Stellungnahme, Anhörung, Überarbeitung etc.) langsam ansteigen lassen...Dann gibt es einen neuen Beschluss und alles beginnt von Vorne.

Nennt sich ,,Change of Pace".

U. a. "Zeit gewinnen: Ein neuer Verhandler muss sich oft erst ,,einarbeiten". Dies ist ein eleganter Vorwand, um die Verhandlung zu verzögern und intern neu zu kalkulieren."

Hier wechselt die Regierung bzw. es hängt gerade an irgendjemand anderen und man muss doch verstehen, dass man sich erst einarbeiten muss usw.


PolareuD

Nach Bas Rücktritt scheinen wohl auch Klingbeils Tage gezählt zu sein:

https//www.wiwo.de/cmsid/100261556.html?product=wiwo&utm_medium=in&utm_source=app&utm_campaign=share

Mal abwarten, ob die Koalition überlebt.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Rheini

Zitat von: PolareuD in Gestern um 12:58Nach Bas Rücktritt scheinen wohl auch Klingbeils Tage gezählt zu sein:

https//www.wiwo.de/cmsid/100261556.html?product=wiwo&utm_medium=in&utm_source=app&utm_campaign=share

Mal abwarten, ob die Koalition überlebt.

Und bis dahin wird bestimmt nichts passieren ......

Knecht

Zitat von: Rheini in Gestern um 13:00Und bis dahin wird bestimmt nichts passieren ......

Wäre doch der optimale Zeitpunkt, wenn man nichts mehr zu verlieren hat.

Aber ja, wahrscheinlich ist auch das wieder eine Ausrede dafür, dass aktuell nicht passieren kann.

Die sollten es einfach gleich hinter sich bringen und diese Totgeburt von Koalition endlich beenden.