amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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WikingerBrot

Anscheinend muss der Entwurf mehrmals vorgelesen werden um ihn zu verinnerlichen. Bei so einer tollen Arbeit verstehe ich das ja auch

Robertbob

Zitat von: WikingerBrot in Heute um 14:09Anscheinend muss der Entwurf mehrmals vorgelesen werden um ihn zu verinnerlichen. Bei so einer tollen Arbeit verstehe ich das ja auch
Nein, ich habe mich erkundigt, der wird von einem Schnellleser in wenigen Minuten vorgetragen. Vorteil, keiner versteht's und nach kurzen innehalten nickt man es ab, um dann zu neuen wichtigeren Entscheidungen voranzuschreiten. Man hat ja immer soviel wichtiges zu verantworten. 8)

sc204

Wann entscheidet das Verwaltungsgericht Düsseldorf nochmal?


Robertbob

Zitat von: sc204 in Heute um 16:53Wann entscheidet das Verwaltungsgericht Düsseldorf nochmal?
Was würde unserem DH ein Urteil zu seinen Ungunsten interessieren, er geht einfach ein Türchen weiter und ggfls auch 2 Türchen. Er setzt es in die Zeit. 10 Jahre bis zum abschließenden Urteil sind für Politiker ein Menschenleben.

Dominic231

Zitat von: sc204 in Heute um 16:53Wann entscheidet das Verwaltungsgericht Düsseldorf nochmal?

Sie wollten so schnell wie möglich einen Beschluss.
Die Landesregierung konnte erst im April dem Gericht die Daten zukommen lassen. Da die Landesregierung vorher noch nichts hatte.🤣🙈

Leider hat das Verwaltungsgericht den Termin der Entscheidung im Sommer abgesagt. Und einen neuen Termin gibt es noch nicht.😏

WikingerBrot

Da kommen ganz bestimmt noch Änderungen - NICHT!

Vor allem wie auf der Seite gesagt wird,

,,Der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 wird abgeschafft, sein finanzielles Volumen wird in die Grundgehälter überführt."

, diese Schweine ...

cookiedent

ZitatBeamtinnen und Beamte, bei denen die Umstellung zu einer Differenz der Bezüge führen würde, erhalten aus Vertrauensschutzgründen eine Ausgleichszulage.
Und da man dem FM nicht zu lange vertrauen sollte...

Zitat...wird die Ausgleichszulage jährlich um 15 % des Ausgangsbetrags abgeschmolzen.

Zitat von: WikingerBrot in Heute um 21:29Da kommen ganz bestimmt noch Änderungen - NICHT!
Mit Sicherheit nicht, denn:

ZitatDie Verbändeanhörung lief vom 9. September 2026 bis Anfang Oktober 2026 und ist abgeschlossen.
ZitatDas Gesetzgebungsverfahren soll vor Weihnachten abgeschlossen werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.
Also husch, husch.

Ich denke, der letzte Abschnitt geht an unsere Rechtsexperten:

ZitatAus der Vorgehensweise anderer Länder können wegen der von Land zu Land unterschiedlichen Ausgangssituationen keine Rückschlüsse zum Anpassungsbedarf in Nordrhein-Westfalen gezogen werden. Bei einem Vergleich mit anderen Ländern ist zudem das Zusammenspiel der jeweiligen Maßnahmenpakete zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu betrachten.
Also bitte keine Vergleiche und Berechnungen mehr anstellen, denn: Alles Auslegungssache und wir haben recht.