Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion III

Begonnen von username, 14.02.2026 09:31

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cyrix42

Die Beamtenbesoldung wird vom Gesetzgeber (also die Landtage, d.h. die Legislative, im Fall der Landesbeamten) festgelegt. Der ist aber gar kein Verhandlungspartner bei den Tarifverhandlungen der Angestellten im öffentlichen Dienst; der TV-L wird verhandelt zwischen den Gewerkschaften und der TdL. Letztere vertritt die Regierungen, also die Exekutive, der beteiligten Länder. Allein schon aus Gründen der Gewaltenteilung kann und darf dort nicht über Entscheidungen des jeweiligen Legislativorgans entschieden werden...

Die Beamtenbesoldung ist aus gutem Grund von der Bezahlung der Tarifbeschäftigten abgekoppelt worden, da hier auch ganz andere Maßstäbe angelegt werden (müssen). Insofern gibt es nach der bisher schon nicht vorhandenen Berechtigung dieser unerfüllbaren (weil rechtlich überhaupt nicht zusagbaren) Übertragungs-Forderung noch mehr, was gegen diese spricht.

Hoffnungsloser

Zitat von: KlammeKassen in 12.10.2026 07:14Bitte brutto-netto beachten.

Wer kommt netto bei 67,32 % zu 67,97 % wohl besser weg?

Und zwar nicht nur gefingfügig, sondern sehr deutlich

Wollen wir diese Frage doch mal näher beleuchten:

Rentenbeitrag 1996: 19,2%; aktuell: 18,6%
Krankenversicherungsbeitrag 1996: 13,5%; heute durchschnittlich 17,5% (Zusatzbeitrag berücksichtigt!)
Arbeitslosenversicherung 1996: 6,5%; heute 2,6%

Gesamt 1996: 39,2% ; heute 38,7%

Quelle: Google-Ki

Hm...sind da etwa die Sozialabgaben (von denen die AG die Hälfte bezahlen) und 0,5% gesunken?
Ok, mir ist bewusst, dass die Abgabe für die Betriebsrente noch berücksichtigt werden muss und damit die Abgaben gestiegen sind .

Dafür sind aber auch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung um 150%-180% gestiegen und für jeden, der mit Prozentrechnung nix anfangen kann, sei erklärt, dass dies eine Steigerung ist, die bis zu dreimal so hoch ist, wie die Steigerung der Besoldung!

Quelle: Google-Ki

Daher muss ich hier ketzerisch die Frage noch mal stellen: Zitat: ,, Wer kommt netto bei 67,32 % zu 67,97 % wohl besser weg?"



KlammeKassen

Zitat von: Hoffnungsloser in Gestern um 08:51Ach ja, was bei den Neid-Vergleichen übrigens immer unter den Tisch fallen gelassen wird, ist die Sonderzahlung! Die sollte vielleicht mit einbezogen werden, aber bei der ganzen Neiddiskussion , den ganzen Pauschalisierungen (dazu eine kurze Frage:welche Nachzahlungen eigentlich? Ich habe bisher keine bekommen und bekomme auch keine) und dem Stammtischgeplapper darf auch schon mal was unter den Tisch fallen! Amüsant finde ich übrigens, dass man sich beschwert, dass eine Tarifübernahme auf Beamte nicht mitverhandelt werden darf, da die ja nicht mal streiken dürfen. Man nimmt also einen großen Nachteil und begründet damit die Forderung nach einem weiteren Nachteil! Die ganze Diskussion ist einfach armselig, insbesondere, wenn manche große Wortführer einfachste Dinge, wie die Prozentrechnung augenscheinlich nicht verstanden haben...

Guck dir doch einfach netto A11 zu E11 an beispielsweise,
ganz einfache Sache, wer da netto besser wegkommt.
Oftmals ist in der Praxis sogar A12 = E11

Und wenn es Kinder gibt, wird es noch eklatanter.

und zu den Prozenten
in St.Kl. I bleibt bei jeder Erhöhung netto nicht einmal 50 % übrig, liegt an der VBL auch, 1,81 % weg und sie erhöht das sozialversicherungspflichtige Brutto. Man zahlt auf einen höheren Betrag Sozialversicherungsbeiträge als man brutto bekommt.
Kling komisch und verrückt, ist aber so.

Deshalb ist dein "neues Brutto = 1.100 Euro" so nicht richtig, da das sozialversicherungspflichtige Entgelt mehr steigt als das Bruttogehalt. Guck dir einfach mal die Entgelttabellen an und klick auf die Zahlen, dann siehst du das auch.
Also vorher informieren wäre nicht schlecht.


Und ja PKV nicht für lau.... ja, aber trotzdem oftmals günstiger, insbesondere wenn man nahe der BBG rumkrebst, und für was für eine Gegenleistung? Keine Arzttermine, ewige Wartezeiten... top.
Und die PKV steigt im Gegensatz zur GKV ja wohl nachweislich nicht, wenn dein Einkommen steigt....

Bei den Sozialabgaben ist auch nicht zu vergessen, dass die BBG zuletzt massiv angestiegen ist, neben den ohnehin schon höheren Abgaben.


JSZ ja gut... gibt es in mehreren Bundesländern auch für Beamte, vielleicht etwas geringer; aber wie gesagt: beim Angestellten bleibt in St.Kl. I auch nur unter 50 % an.

Letzte Bruttoerhöhung von 138 Euro führte zu mehr netto von 64 Euro (regulärer Monatslohn).

Bei der JSZ ist es ohnehin anders, da die überproportional besteuert wird, da die anteiligen 1/12 pro Monat vom Grundfreibetrag ohne diese bereits verteilt sind und es daher komplett steuerbelastet wird.

Das dürfte als beamter nicht zu schaffen sein oder? Dass weniger als 50 % übrig bleiben.

KlammeKassen

Zitat von: Hoffnungsloser in Gestern um 09:14Wollen wir diese Frage doch mal näher beleuchten:

Rentenbeitrag 1996: 19,2%; aktuell: 18,6%
Krankenversicherungsbeitrag 1996: 13,5%; heute durchschnittlich 17,5% (Zusatzbeitrag berücksichtigt!)
Arbeitslosenversicherung 1996: 6,5%; heute 2,6%

Gesamt 1996: 39,2% ; heute 38,7%

Quelle: Google-Ki

Hm...sind da etwa die Sozialabgaben (von denen die AG die Hälfte bezahlen) und 0,5% gesunken?
Ok, mir ist bewusst, dass die Abgabe für die Betriebsrente noch berücksichtigt werden muss und damit die Abgaben gestiegen sind .

Dafür sind aber auch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung um 150%-180% gestiegen und für jeden, der mit Prozentrechnung nix anfangen kann, sei erklärt, dass dies eine Steigerung ist, die bis zu dreimal so hoch ist, wie die Steigerung der Besoldung!

Quelle: Google-Ki

Daher muss ich hier ketzerisch die Frage noch mal stellen: Zitat: ,, Wer kommt netto bei 67,32 % zu 67,97 % wohl besser weg?"




Also Pflegeversicherung ist nicht freiwillig....
sind nochmal 1,8 %, als Kinderloser 2,4 % , ab nächstes Jahr sogar 2,7 %


18,6 % RV => 2028 deutliche Erhöhung
17,5 % GKV
3,6 % / 4,2 % PV
1,3 % ALV

da sind wir deutlich über 40 %

zumal die 2,9 % bei der GKV der angenommene Zusatzbeitrag sind, der gemäß diverser Quellen aber in Wahrheit im Schnitt schon bei 3,1 % liegt über alle Krankenkassen hinweg

KlammeKassen

Zitat von: cyrix42 in Gestern um 08:59Die Beamtenbesoldung wird vom Gesetzgeber (also die Landtage, d.h. die Legislative, im Fall der Landesbeamten) festgelegt. Der ist aber gar kein Verhandlungspartner bei den Tarifverhandlungen der Angestellten im öffentlichen Dienst; der TV-L wird verhandelt zwischen den Gewerkschaften und der TdL. Letztere vertritt die Regierungen, also die Exekutive, der beteiligten Länder. Allein schon aus Gründen der Gewaltenteilung kann und darf dort nicht über Entscheidungen des jeweiligen Legislativorgans entschieden werden...

Die Beamtenbesoldung ist aus gutem Grund von der Bezahlung der Tarifbeschäftigten abgekoppelt worden, da hier auch ganz andere Maßstäbe angelegt werden (müssen). Insofern gibt es nach der bisher schon nicht vorhandenen Berechtigung dieser unerfüllbaren (weil rechtlich überhaupt nicht zusagbaren) Übertragungs-Forderung noch mehr, was gegen diese spricht.

meinst du wirklich, dass dere letzte Punkt unten wegfällt?

https://www.dbb.de/einkommensrunde/einkommensrunde-2025/forderung.html


Hätten Beamten ja keinen Grund mehr in der Gewerkschaft zu sein


highperformer

Zitat von: KlammeKassen in Gestern um 09:18Und die PKV steigt im Gegensatz zur GKV ja wohl nachweislich nicht, wenn dein Einkommen steigt....

Stimmt, die PKV steigt zuverlässig jedes Jahr, ohne, dass das Einkommen steigt  ;D
Solange mein Dienstherr so tut, als würde er mich angemessen besolden, tue ich so, als würde ich arbeiten.

Hoffnungsloser

Zitat von: KlammeKassen in Gestern um 09:18Guck dir doch einfach netto A11 zu E11 an beispielsweise,
ganz einfache Sache, wer da netto besser wegkommt.
Oftmals ist in der Praxis sogar A12 = E11

Und wenn es Kinder gibt, wird es noch eklatanter.

und zu den Prozenten
in St.Kl. I bleibt bei jeder Erhöhung netto nicht einmal 50 % übrig, liegt an der VBL auch, 1,81 % weg und sie erhöht das sozialversicherungspflichtige Brutto. Man zahlt auf einen höheren Betrag Sozialversicherungsbeiträge als man brutto bekommt.
Kling komisch und verrückt, ist aber so.

Deshalb ist dein "neues Brutto = 1.100 Euro" so nicht richtig, da das sozialversicherungspflichtige Entgelt mehr steigt als das Bruttogehalt. Guck dir einfach mal die Entgelttabellen an und klick auf die Zahlen, dann siehst du das auch.
Also vorher informieren wäre nicht schlecht.


Und ja PKV nicht für lau.... ja, aber trotzdem oftmals günstiger, insbesondere wenn man nahe der BBG rumkrebst, und für was für eine Gegenleistung? Keine Arzttermine, ewige Wartezeiten... top.
Und die PKV steigt im Gegensatz zur GKV ja wohl nachweislich nicht, wenn dein Einkommen steigt....

Bei den Sozialabgaben ist auch nicht zu vergessen, dass die BBG zuletzt massiv angestiegen ist, neben den ohnehin schon höheren Abgaben.


JSZ ja gut... gibt es in mehreren Bundesländern auch für Beamte, vielleicht etwas geringer; aber wie gesagt: beim Angestellten bleibt in St.Kl. I auch nur unter 50 % an.

Letzte Bruttoerhöhung von 138 Euro führte zu mehr netto von 64 Euro (regulärer Monatslohn).

Bei der JSZ ist es ohnehin anders, da die überproportional besteuert wird, da die anteiligen 1/12 pro Monat vom Grundfreibetrag ohne diese bereits verteilt sind und es daher komplett steuerbelastet wird.

Das dürfte als beamter nicht zu schaffen sein oder? Dass weniger als 50 % übrig bleiben.

Behauptungen, Pauschalisierungen, Halbwahrheiten und das mit der Prozentrechnung und den absoluten Summen immer noch nicht verstanden! Und woher kommt eigentlich die Selbstverständlichkeit, dass E11 =A11 sein muss? Das sind verschiedene Tabellen, nur, weil beide sich aus Buchstaben und Zahlen zusammensetzen, muss das nicht gleichzusetzen sein.

Und eine kurze Frage: nenne mir bitte mal die Bundesländer, in denen Beamte noch eine ausgewiesene Sonderzahlung bekommen!

So viel Stammtischmist mit so großen Wissenslücken ist nicht mehr zu ertragen! Lerne erst einmal die Grundsätze der Prozentrechnung, bevor du hier weiter Unsinn schreibst!

Hoffnungsloser

Zitat von: KlammeKassen in Gestern um 09:23Also Pflegeversicherung ist nicht freiwillig....
sind nochmal 1,8 %, als Kinderloser 2,4 % , ab nächstes Jahr sogar 2,7 %


18,6 % RV => 2028 deutliche Erhöhung
17,5 % GKV
3,6 % / 4,2 % PV
1,3 % ALV

da sind wir deutlich über 40 %

zumal die 2,9 % bei der GKV der angenommene Zusatzbeitrag sind, der gemäß diverser Quellen aber in Wahrheit im Schnitt schon bei 3,1 % liegt über alle Krankenkassen hinweg

Sorry, die Pflegeversicherung habe ich vergessen, die ist um den Faktor 3,6 gestiegen, mea culpa. Das führt dann ohne VBL doch zu einer Erhöhung der Sozialabgaben seit 1996 um 2,1%.

Aber, und das weiß ich aus eigener Erfahrung, mein Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung hat sich, seit dem ich Beamter bin und das bin ich erst seit 2000, vervierfacht! Daher stelle ich auch mit Pflegeversicherung gerne noch mal ketzerisch die Frage:
,, Wer kommt netto bei 67,32 % zu 67,97 % wohl besser weg?"

Ach ja, nicht dass das unter den Tisch fällt: der kleinere Prozentsatz gehört zu den Beamten!

Faunus

Diese ganze (Neid-) Diskussion um Geld hin oder her ist vor allem darin begründet, dass der AG ÖD (welcher auch immer) über Jahrzehnte nicht nach "Bestenauslese" & hoheitliche Aufgabe verbeamtet hat, sondern nach Haushaltslage und dann Beamte m.M. gegen alle Regeln z.B. wie Angestellte eingesetzt hat, weil sie im aktiven Dienst günstiger sind (oder auch waren - seit irgendwelchen Urteilen.Egal!).

Das kann man wohl kaum "dem Beamten" anlasten.

Es ist - wie bei der "Rentenreform" - 5 vor 12, um endlich zeitgemäß zu definieren, was "hohheitliche Aufgaben" heute detailliert genau sind und wie viel % den Job ausmachen müssen, um verbeamtet zu werden. Schweigepflicht habe ich auch als Angestellter und Arbeitsverweigerung ist abmahnfähig (kündbar) - beim Beamten ein Disziplinarverfahren (degradierbar)...
Einen Haftbefehl stellt ein Staatsanwalt aus und warum muss die Exekutive grundsätzlich verbeamtet sein? Eigentlich sollte zum Einen eine vernünftige Ausbildung die Grundlage einer ausführenden Person sein und zum Anderen die Eignung dieser Person passen. Das würde die Zeit zeigen und dann sollte man eine Verbeamtung erwägen.

Jetzt habe ich genug an den Grundfesten gerüttelt ;)

Unabhängig von der Besoldung, sollte man aber die Angestellten des ÖD einkommenstechnisch nicht im Regen stehen lassen - sowenig wie Teile der Bevölkerung. Die immer weiter fortscheitende Individualiserung von Abgaben vom Einkommen und die Zersplitterung der Ausgaben im Sozialbereich, machen es m.M. nach immer schwieriger die eigentlichen Probleme zu erkennen und Lösungsansätze zu finden. Wir sind eine Solidargemeinschaft von der alle mehr oder weniger profitieren aber ein Teil nichts beiträgt - aus welchen Gründen auch immer und dieser "Teil" setzt sich aus allen Schichten zusammen.

Ich persönlich wäre schon sehr angetan, weniger Steuern & Sozialabgaben von meinem Brutto zahlen zu müssen und als Rentner garnicht mehr damit rumwurschteln zu müssen. Aber nein, ich werde wohl mit 90 noch eine Steuererklärung abgeben müssen - was für eine Idiotie!

Hoffnungsloser

Zitat von: Faunus in Gestern um 11:42Diese ganze (Neid-) Diskussion um Geld hin oder her ist vor allem darin begründet, dass der AG ÖD (welcher auch immer) über Jahrzehnte nicht nach "Bestenauslese" & hoheitliche Aufgabe verbeamtet hat, sondern nach Haushaltslage und dann Beamte m.M. gegen alle Regeln z.B. wie Angestellte eingesetzt hat, weil sie im aktiven Dienst günstiger sind (oder auch waren - seit irgendwelchen Urteilen.Egal!).

Das kann man wohl kaum "dem Beamten" anlasten.

Es ist - wie bei der "Rentenreform" - 5 vor 12, um endlich zeitgemäß zu definieren, was "hohheitliche Aufgaben" heute detailliert genau sind und wie viel % den Job ausmachen müssen, um verbeamtet zu werden. Schweigepflicht habe ich auch als Angestellter und Arbeitsverweigerung ist abmahnfähig (kündbar) - beim Beamten ein Disziplinarverfahren (degradierbar)...
Einen Haftbefehl stellt ein Staatsanwalt aus und warum muss die Exekutive grundsätzlich verbeamtet sein? Eigentlich sollte zum Einen eine vernünftige Ausbildung die Grundlage einer ausführenden Person sein und zum Anderen die Eignung dieser Person passen. Das würde die Zeit zeigen und dann sollte man eine Verbeamtung erwägen.

Jetzt habe ich genug an den Grundfesten gerüttelt ;)

Unabhängig von der Besoldung, sollte man aber die Angestellten des ÖD einkommenstechnisch nicht im Regen stehen lassen - sowenig wie Teile der Bevölkerung. Die immer weiter fortscheitende Individualiserung von Abgaben vom Einkommen und die Zersplitterung der Ausgaben im Sozialbereich, machen es m.M. nach immer schwieriger die eigentlichen Probleme zu erkennen und Lösungsansätze zu finden. Wir sind eine Solidargemeinschaft von der alle mehr oder weniger profitieren aber ein Teil nichts beiträgt - aus welchen Gründen auch immer und dieser "Teil" setzt sich aus allen Schichten zusammen.

Ich persönlich wäre schon sehr angetan, weniger Steuern & Sozialabgaben von meinem Brutto zahlen zu müssen und als Rentner garnicht mehr damit rumwurschteln zu müssen. Aber nein, ich werde wohl mit 90 noch eine Steuererklärung abgeben müssen - was für eine Idiotie!


Bei diesen Punkten bin ich zum großen Teil bei dir, wobei es schon seinen Sinn hat, dass die Executive verbeamtet sein sollte und dass niemand eine streikende Polizei haben möchte, ist dabei noch das oberflächlichste (aber trotzdem passende) Argument.
Und dass die Angestellten im ÖD selbstverständlich auch eine gute und vor allem angemessene Entlohnung bekommen müssen, das jemand der sein Leben lang malocht hat, im Alter nicht arm sein sollte, das steht für mich außer Frage.
Mich stören halt nur Menschen, die ihren Neid zum Ausdruck bringen. Da geht es nicht darum, dass man selbst mehr bekommen möchte, nein, es geht darum, dass andere mehr bekommen. Und wenn man dazu noch undifferenzierte, halbwahre oder absolut schwachsinnige Aussagen, die besser zum Stammtisch nicht passen könnten, tätigt und dann auch noch mathematische Grundsätze und Zusammenhänge augenscheinlich nicht versteht oder verstehen will, dann bekomme ich echt Puls (um es mal meiner  Heimat dem Ruhrgebiet, angemessen auszudrücken)!

Ach ja, in diesem Zusammenhang: da der AG ja die Hälfte beisteuert, haben sich für den AN die Abgaben ohne VBL seit 1996 nur um 1,05% erhöht, nicht 2,1%. Das wären dann für den AN 21,15% Abgaben ohne VBL, noch mal erwähnt, da ja hier über 40% als Halbwahrheit durch das Dorf getrieben werden.

KlammeKassen

Zitat von: highperformer in Gestern um 09:26Stimmt, die PKV steigt zuverlässig jedes Jahr, ohne, dass das Einkommen steigt  ;D

bei der BBG bist du jetzt bei 508,59 Euro (5.812,50 Euro) bei 2,9 % Zusatzbeitrag --> wie oben dargelegt, bist du aber schon bei 3,1 % in der Realität

Nächstes Jahr bist du dann bei 557,81 Euro (6.375 Euro) bei 2,9 % Zusatzbeitrag -->  wie oben dargelegt, bist du aber schon bei 3,1 % in der Realität

https://www.iwkoeln.de/studien/jochen-pimpertz-zusatzbeitragssatz-der-krankenkassen-bei-31-prozent.html

Ich kenne viele Beamte, die mit einem Krankenkassenbeitrag von 350 bis 450 Euro dabei sind.

Also wo ist das Problem?

Weniger abdrücken und deutlich bessere Leistungen, nie lange im Wartezimmer sitzen, vor allem immer shcnell erstmal die Facharzttermine kriegen...
dafür könnte man eher sogar etwas mehr bezahlen


Und wenn du dich ein wenig damit beschäftigst, wirst du sehen, dass die GKV in den letzten Jahren auch zuverlässig teurer geworden ist + Anhebung der BBG jedes Jahr, haut also immer doppelt rein



KlammeKassen

Zitat von: Hoffnungsloser in Gestern um 09:31Behauptungen, Pauschalisierungen, Halbwahrheiten und das mit der Prozentrechnung und den absoluten Summen immer noch nicht verstanden! Und woher kommt eigentlich die Selbstverständlichkeit, dass E11 =A11 sein muss? Das sind verschiedene Tabellen, nur, weil beide sich aus Buchstaben und Zahlen zusammensetzen, muss das nicht gleichzusetzen sein.

Und eine kurze Frage: nenne mir bitte mal die Bundesländer, in denen Beamte noch eine ausgewiesene Sonderzahlung bekommen!

So viel Stammtischmist mit so großen Wissenslücken ist nicht mehr zu ertragen! Lerne erst einmal die Grundsätze der Prozentrechnung, bevor du hier weiter Unsinn schreibst!


Ich sehe dein Problem überhaupt nicht.

Beide sind laut der Aussage um 67 % gestiegen, aber die Bruttolöhne.

Beim Angestellten bleibt aber bei einer prozentualen Erhöhung netto immer wenig übrig. Das ist eher peinlich, dass du das nicht verstehst...


Dass man die Rentenbeiträge absetzen kann, gleicht das bei weitem (!) nicht aus. Die Arbeitslosenversicherung kann man im Übrigen gar nicht absetzen.

Die Arbeitslosenversicherung kann im Ürigen gar nicht abgesetzt werden.

https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/schere-zwischen-angestellten-und-beamten-geht-weiter-auseinander/?L=0&cHash=9c6de932040f73552c8bd917b3e098b5

aber sind wahrscheinlich Fake-News, die da verbreitet werden, nur deine Meinung wird richtig sein.


Und gerne zur JSZ:
https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/besoldung_und_versorgung/anpassung-der-besoldung-und-versorgungsbezuge-in-den-jahren-2025-bis-2028-253612.html


Und was denkst du denn, wie du einen verbeamteten Ingenieur und einen nicht verbeamteten bezahlen willst?

Vielleicht am besten sogar EG09b vs. A14?

Natürlich ist es meistens E11 = A11 oder E11 = A12 oder EG09c = A11


KlammeKassen

Zitat von: Hoffnungsloser in Gestern um 09:42Sorry, die Pflegeversicherung habe ich vergessen, die ist um den Faktor 3,6 gestiegen, mea culpa. Das führt dann ohne VBL doch zu einer Erhöhung der Sozialabgaben seit 1996 um 2,1%.

Aber, und das weiß ich aus eigener Erfahrung, mein Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung hat sich, seit dem ich Beamter bin und das bin ich erst seit 2000, vervierfacht! Daher stelle ich auch mit Pflegeversicherung gerne noch mal ketzerisch die Frage:
,, Wer kommt netto bei 67,32 % zu 67,97 % wohl besser weg?"

Ach ja, nicht dass das unter den Tisch fällt: der kleinere Prozentsatz gehört zu den Beamten!


siehe oben:


Ist einfach pure Logik. Keine Ahnung warum du das nicht schnallst. Insbesondere auch noch, weil sich die PKV Kosten nicht im Zuge der Besoldungserhöhung erhöhen, wird es ja noch deutlicher...

Dass das sozialversicherungspflichtige Entgelt höher als das Bruttogehalt ist... darauf gehst du gar nicht ein, weil du es wahrscheinlich nicht verstehst, dass es ein extra SV-pflichtiges Gehalt gibt, was dann auch noch höher ist als das Bruttogehalt (dementsprechend deutlich höhere Abzüge, bei 5000 Euro sind es etwa 200 Euro mehr => netto 42 Euro weniger)

KlammeKassen

Zitat von: Faunus in Gestern um 11:42Diese ganze (Neid-) Diskussion um Geld hin oder her ist vor allem darin begründet, dass der AG ÖD (welcher auch immer) über Jahrzehnte nicht nach "Bestenauslese" & hoheitliche Aufgabe verbeamtet hat, sondern nach Haushaltslage und dann Beamte m.M. gegen alle Regeln z.B. wie Angestellte eingesetzt hat, weil sie im aktiven Dienst günstiger sind (oder auch waren - seit irgendwelchen Urteilen.Egal!).

Das kann man wohl kaum "dem Beamten" anlasten.

Es ist - wie bei der "Rentenreform" - 5 vor 12, um endlich zeitgemäß zu definieren, was "hohheitliche Aufgaben" heute detailliert genau sind und wie viel % den Job ausmachen müssen, um verbeamtet zu werden. Schweigepflicht habe ich auch als Angestellter und Arbeitsverweigerung ist abmahnfähig (kündbar) - beim Beamten ein Disziplinarverfahren (degradierbar)...
Einen Haftbefehl stellt ein Staatsanwalt aus und warum muss die Exekutive grundsätzlich verbeamtet sein? Eigentlich sollte zum Einen eine vernünftige Ausbildung die Grundlage einer ausführenden Person sein und zum Anderen die Eignung dieser Person passen. Das würde die Zeit zeigen und dann sollte man eine Verbeamtung erwägen.

Jetzt habe ich genug an den Grundfesten gerüttelt ;)

Unabhängig von der Besoldung, sollte man aber die Angestellten des ÖD einkommenstechnisch nicht im Regen stehen lassen - sowenig wie Teile der Bevölkerung. Die immer weiter fortscheitende Individualiserung von Abgaben vom Einkommen und die Zersplitterung der Ausgaben im Sozialbereich, machen es m.M. nach immer schwieriger die eigentlichen Probleme zu erkennen und Lösungsansätze zu finden. Wir sind eine Solidargemeinschaft von der alle mehr oder weniger profitieren aber ein Teil nichts beiträgt - aus welchen Gründen auch immer und dieser "Teil" setzt sich aus allen Schichten zusammen.

Ich persönlich wäre schon sehr angetan, weniger Steuern & Sozialabgaben von meinem Brutto zahlen zu müssen und als Rentner garnicht mehr damit rumwurschteln zu müssen. Aber nein, ich werde wohl mit 90 noch eine Steuererklärung abgeben müssen - was für eine Idiotie!


Korrekt.

Genau darum ging es hier ja aber auch immer. Um dieselben Aufgaben, die getätigt werden, inwiefern da eine Verbeamtung notwendig ist.... offenbar ja gar nicht, sonst dfürfte der ANgestellte es ja gar nicht ausüben....

Die Diskussion bezog sich die ganze Zeit auf die Kollegen in einem oder zwei Büros, die dieselben Aufgaben verrichten.


Und ja: mehr netto vom brutto wäre durchaus schön. Dass bei jeder Erhöhung netto nicht mal 50 % ankommen, ist einfach echt übel.
Und durch die steigende BBG und die steigenden SV-Beiträge wird jedoch "immer weniger netto vom Brutto" forciert, obwohl alle immer "mehr Netto vom Brutto" fordern

KlammeKassen

Zitat von: Hoffnungsloser in Gestern um 12:15Ach ja, in diesem Zusammenhang: da der AG ja die Hälfte beisteuert, haben sich für den AN die Abgaben ohne VBL seit 1996 nur um 1,05% erhöht, nicht 2,1%. Das wären dann für den AN 21,15% Abgaben ohne VBL, noch mal erwähnt, da ja hier über 40% als Halbwahrheit durch das Dorf getrieben werden.

Das stammt aber von dir, siehe deinen Post von 9:14 Uhr.

Kinderlos sind es btw. 21,75 % und ab nächstes Jahr 22,05 %.

Und du rechnest hier schon beschönigt, da der Zusatbeitrag in Realität bereits im Schnitt bei 3,1 % liegt (siehe Quelle vorletzter Beitrag)