Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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BPolFrust

Zitat von: Dogmatikus in 14.10.2026 11:58Deine KI hat offenbar nicht ausreichend für die Große Übung StGB gelernt.

Doch aber sie schreibt auch hypothetische Annahmen, wenn man sie fragt. 

matthew1312

Durgis Beiträge motivieren mich, den Dienstherrn wegen folgenden Sachverhalts zu verklagen:

Tätigkeit in Teilzeit, Grundbesoldung verfassungswidrig, danach Elterngeld, dabei Kappungsgrenze nicht erreicht, da Besoldung im Berechnungszeitraum auf Teilzeit basierte.

Schaden: Elterngeld hätte Kappungsgrenze erreicht, wenn Grundbesoldung verfassungsgemäß gewesen wäre.

Ich habe da jetzt richtig Lust drauf!

NavyBoy23

Zitat von: matthew1312 in 14.10.2026 12:11Durgis Beiträge motivieren mich, den Dienstherrn wegen folgenden Sachverhalts zu verklagen:

Tätigkeit in Teilzeit, Grundbesoldung verfassungswidrig, danach Elterngeld, dabei Kappungsgrenze nicht erreicht, da Besoldung im Berechnungszeitraum auf Teilzeit basierte.

Schaden: Elterngeld hätte Kappungsgrenze erreicht, wenn Grundbesoldung verfassungsgemäß gewesen wäre.

Ich habe da jetzt richtig Lust drauf!

Machen ist wie wollen,

nur Krasser!!!
"Machen ist wie Wollen, nur krasser"

"Lieber langsam als richtig"

GoodBye

Strafrecht gleich Individualstrafrecht.

Hier geht es aber um Verfassungstreue in Form von Organtreue. Die Grundannahme ist, dass die Organe sich gegenüber einander wohlwollend verhalten, z.B. in unserem Fall, dass die Legislative die Rechtsprechung des BVerfG berücksichtigt.

Sanktioniert wird das Ganze im Rahmen der Verfassung durch die dafür vorgesehenen Verfahren und die Mittel die dem BVerfG zur Verfügung stehen, aber nicht der Abgeordnete im Rahmen der Mandatsausübung. Auch hier gilt der Vertrauensvorschuss, dass Gesetze bis zur Kassation, verfassungsgemäß sind.

Deshalb spricht man hier auch zu Teilen von Verfassungskrise.

Welchen Einfluss hat man darauf? Man sollte zwingend den Rechtsweg beschreiten. Ansonsten sieht unsere Verfassung es so vor, dass der Eindruck, dass die Legislative sich nicht an verfassungsrechtliche Vorgaben halten möchte, auf dem Stimmzettel quittiert werden kann (das soll ausdrücklich nur die formellen Möglichkeiten beschreiben!!!).

,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rheini

Ich nehme wahr und rechne @Durgi an, dass er mit uns in einem Boot sitzt und lieber heute als morgen die aA beschlossen sieht.

Stattdessen ist die noch nicht beschlossen und er nimmt hoffentlich wahr, dass die Geduld bei den Beamten auch endlich ist. Dies sollte er, wenn er den kann und möchte, gerne mit den Verantwortlichen teilen.

Durgi

Zitat von: SwenTanortsch in 14.10.2026 11:18Eigentlich wollte ich mich in diese Diskussion nicht mit einem Meinungsbeitrag einklinken, nun aber doch einer. Ich stimme Dir uneingeschränkt zu, dass es keine Amtshaftung für Minister gibt und auch nicht geben kann. Allerdings liegt das rechtsstaatliche Versagen offensichtlich an anderer Stelle:

Es ist noch kein rechtsstaatliches Versagen, wenn man im Jahr 2021 als Dienstherr eine verfassungswidrige Unteralimentation eingesteht, nicht minder in der Zeit danach feststellt und also eingesteht, dass diese verfassungswidrige Unteralimentation als verletztes Mindestabstandsgebot unmittelbar bis in die Besoldungsgruppe A 11 hineinreicht, und gleichfalls nicht minder, wenn dieses Eingeständnis im Rahmen der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht anders gelesen werden kann, als dass eine nachhaltige Erschütterung des gesamten Besoldungsgefüges besteht. All das ist 2021 und ggf. auch noch 2022 kein rechtstaatliches Versagen.

Es ist es aber nicht erst 2026, also weit mehr als fünf Jahre nach jenem Eingeständnis als Folge einer seitdem gegebenen Untätigkeit, die sich bis heute darin zeigt, dass der Dienstherr bis auf Weiteres kein Gesetzentwurf dem Parlament zuführt, so wie die Untätigkeit des Gesetzgebers selbst, der sich offensichtlich bequem darauf zurückzieht, dass es die Exekutive hinsichtlich eines Gesetzentwurfs schon richten wird, ebenfalls nicht anders als ein rechtsstaatliches Versagen gelesen werden kann - und zwar beides nur umso mehr, als dass im aktuellen Entwurf erneut kein Wertausgleich im Rahmen des funktionalen Kompensationsmechanismus vorgesehen ist, also keine Verzinsung seit spätestens 2021 geplant ist, sodass eine wie auch immer geartete Nachzahlung am Ende zwangsläufig keine hinreichende Kompensation darstellen wird. Nicht umsonst sind die Verbraucherpreise mit dem Basisjahr 2020 bis Ende 2025 um 22,5 % gestiegen.

Wer die berechtigte Kritik insbesondere von Kollegen aus dem einfachen und mittleren Dienst als Teil der Ministerialbürokratie so wegwischen will, wie Du das hier in den letzten Tagen zum Teil machst, erschüttert nach meinem Empfinden genau jenes Vertrauen in die Ministerialbürokratie, das bereits hinsichtlich politischer Verantwortungsträger erschüttert ist. Denn das grundrechtsgleiche Individualrecht auf amtsangemessene Alimentation der in einem Sonderstatusverhältnis jeden Tag ihren Dienst tuenden Kolleginnen und Kollegen ist nicht verhandelbar und auch kein Almosen, sondern Verfassungsrecht. Ob ein Kollege nun keinen Hunger leidet oder nicht, ist dabei kein Maßstab der Besoldungsbemessung; eine solche Sicht auf die Dinge wie einen entsprechenden Maßstab zu behandeln, qualifiziert die Kollegen, die darauf bestehen, amtsangemessenen besoldet zu werden, ab. Denn innerhalb des ihm zukommenden Entscheidungsspielraums muss der Gesetzgeber das Besoldungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anpassen. Das aber ist im Rahmen des seit 2021 gegebenen Eingeständnisses bislang weiterhin nicht geschehen. Und das ist keine Vermutung, sondern eine Tatsache.

Es ist also durchaus richtig, dass dafür nicht die Ministerialbürokratie die politische Verantwortung trägt. Allerdings besteht auch für die Ministerialbürokratie die Pflicht zur Beratung ihrer Vorgesetzten und der politischen Führung, gegebenenfalls auch die Pflicht, der Gegenvorstellung zu genügen, wenn sie Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit von Gesetzen hat.

Wenn Du Dich also schon hier im Forum nicht konsequent in der Lage siehst, zunächst einmal die gegebene Sachlage und damit die Konsequenzen insbesondere für Kolleginnen und Kollegen des einfachen und mittleren Diensts uneingeschränkt anzuerkennen, sollte es eigentlich für Dich nicht verwunderlich sein, dass das Zweifel nährt, dass Dir das gegenüber Deinen Vorgesetzten und der politischen Führung gegeben sei. Damit will ich nicht sagen, dass dem so sei oder nicht sei - denn ich kann Dein dienstliches Handeln nicht beurteilen und würde es auch nicht beurteilen wollen, wenn ich es könnte, da ich nicht wüsste, wie ich an Deiner Stelle handelte -; aber die verschiedenen Ausflüchte der politischen Verantwortungsträger, die Du hier in den letzten Tagen rechtfertigst, sind nicht unbedingt gehalten, gegebenes Vertrauen zu erneuern. So ist jedenfalls mein Eindruck, auch wenn ich nun hoffe, dass Du mehr zu Beiträgen wie jenen der Nr. 7328 zurückkehrtest als zu manchen der Nummern davor.

@SwenTanortsch:

Ich habe deinen Beitrag aufmerksam gelesen. Und ich wuerde dich nach all unserer Vergangenheit nur ungern in dieselbe Schublade stecken wie jene Diskussionsteilnehmer, die fachliche Meinungsverschiedenheiten zunehmend durch persoenliche Unterstellungen zu ersetzen versuchen. Umso mehr erstaunt mich, dass du dich nun selbst auf dieses Terrain begibst.

Zunaechst zur Sache.

Du verwendest bemerkenswert viel Raum darauf, mir das Alimentationsprinzip, die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen und die besondere Schutzbeduerftigkeit der unteren Besoldungsgruppen zu erklaeren. Alles richtig. Nur habe ich nichts davon bestritten.

Dass amtsangemessene Alimentation ein grundrechtsgleiches Individualrecht und keine staatliche Gefaelligkeit ist, steht ausser Frage. Ebenso, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, einen verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. Und selbstverstaendlich ist eine ueber Jahre ausstehende verfassungskonforme Neuregelung ein ernstes rechtsstaatliches Problem.

Du fuehrst hier also ueber weite Strecken einen Widerspruch gegen Positionen, die ich gar nicht vertrete.

Besonders deutlich wird das bei deiner Kritik an meinen Ausfuehrungen zur wirtschaftlichen Lebenswirklichkeit der Beamten.

Ich habe nie behauptet, ein Alimentationsanspruch haenge davon ab, ob jemand Hunger leidet, ein Eigenheim besitzt oder sich zweimal jaehrlich Urlaub leisten kann. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass aus einer objektiv verfassungswidrigen Besoldung nicht automatisch folgt, dass jeder betroffene Beamte persoenlich in einer existenziellen Notlage lebt.

Das eine ist eine verfassungsrechtliche Feststellung. Das andere eine empirische Aussage ueber individuelle Lebensverhaeltnisse.

Beides zu unterscheiden ist keine Relativierung des Alimentationsprinzips. Es ist die Voraussetzung dafuer, ueberhaupt sauber argumentieren zu koennen.

Auch deine Ausfuehrungen zur ministeriellen Untaetigkeit verdienen eine genauere Betrachtung.

Dass bislang keine abschliessende verfassungskonforme Neuregelung vorliegt, kann man kritisieren, und zwar mit guten Gruenden. Aber aus einem fehlenden gesetzgeberischen Ergebnis unmittelbar auf vollstaendige administrative Untaetigkeit zu schliessen, ist ein logischer Kurzschluss.

Zwischen fachlicher Erarbeitung, ressortuebergreifender Abstimmung, politischer Billigung und parlamentarischer Gesetzgebung liegen unterschiedliche Zustaendigkeiten und Verantwortlichkeiten. Dass am Ende kein Gesetz steht, beweist nicht, dass am Anfang niemand gearbeitet hat.

Ein ausbleibendes Ergebnis ist ein belegbarer Zustand. Die Behauptung, weshalb es ausgeblieben ist und wer dafuer welche Verantwortung traegt, bedarf einer eigenstaendigen Begruendung.

Du kennst diesen Unterschied eigentlich.

Aehnlich verhaelt es sich mit deiner Forderung nach Verzinsung.

Dass eine Jahre spaeter geleistete Nachzahlung wirtschaftlich nicht denselben Wert besitzt wie eine rechtzeitige Zahlung, ist angesichts der Preisentwicklung offensichtlich. Daraus ergibt sich jedoch nicht ohne Weiteres ein allgemeiner, unmittelbar durchsetzbarer verfassungsrechtlicher Zinsanspruch seit 2021.

Wenn du dich auf einen funktionalen Kompensationsmechanismus berufst, musst du darlegen, weshalb dieser im konkreten Fall gerade eine Verzinsung in der von dir geforderten Form gebietet. Die Feststellung eines wirtschaftlichen Wertverlusts ersetzt diese Herleitung nicht.

Auch sollte bei aller berechtigten Kritik nicht untergehen, dass die Entscheidung des BVerfG vom 17. September 2025 die Berliner A-Besoldung der Jahre 2008 bis 2020 betrifft. Ihre Massstaebe sind fuer den Bund von erheblicher Bedeutung. Eine unmittelbare Feststellung der Verfassungswidrigkeit saemtlicher Bundesbesoldungstabellen ist damit jedoch nicht verbunden.

Nun aber zu dem Teil deines Beitrags, den ich fuer deutlich problematischer halte als unsere unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen.

Du schreibst, meine hiesigen Ausfuehrungen koennten Zweifel daran naehren, ob ich gegenueber Vorgesetzten und politischer Fuehrung meinen dienstlichen Beratungs- und gegebenenfalls Remonstrationspflichten nachkomme.

Das ist eine bemerkenswerte Schlussfolgerung.

Du kennst weder meine konkrete dienstliche Stellung noch meine Aufgaben, meine Vorgesetzten oder mein dienstliches Handeln. Dennoch leitest du aus privaten Forumsbeitraegen Zweifel an meiner beruflichen Integritaet ab.

Und unmittelbar danach versicherst du, mein dienstliches Handeln gar nicht beurteilen zu wollen.

Du stellst also eine persoenliche Verdachtsbehauptung in den Raum und erklaerst im selben Atemzug, sie eigentlich gar nicht erhoben zu haben.

Das ist keine besonders subtile Form der Differenzierung. Es ist eine Unterstellung mit eingebauter Rueckzugsklausel.

Gerade von dir haette ich erwartet, dass du zwischen einer abweichenden fachlichen Auffassung und einem vermeintlichen Defizit in der dienstlichen Pflichterfuellung unterscheiden kannst. Und gerade als Moderator solltest du wissen, wie schnell eine solche Andeutung die Grenze zwischen Sachkritik und persoenlicher Diskreditierung ueberschreitet.

Ich habe politische Verzoegerungen nicht gerechtfertigt. Ich habe ministerielle Facharbeit nicht fuer unfehlbar erklaert. Und ich habe keinem einzigen Kollegen seinen verfassungsrechtlichen Alimentationsanspruch abgesprochen.

Ich habe lediglich darauf bestanden, dass wir zwischen objektiver Verfassungswidrigkeit, politischer Verantwortung, administrativen Ablaeufen, individueller Strafbarkeit und persoenlicher wirtschaftlicher Betroffenheit unterscheiden.

Dass du diese Differenzierung nun teilweise als mangelnde Solidaritaet mit den unteren Besoldungsgruppen und schliesslich sogar als Anlass fuer Zweifel an meiner dienstlichen Integritaet interpretierst, sagt mehr ueber die Richtung deiner Argumentation aus als ueber meine Position.

Verfassungsrechtliche Ueberzeugung gewinnt nicht dadurch an Substanz, dass man jede abweichende Betrachtung moralisch verdaechtigt. Und die wiederholte Bekraeftigung eines richtigen Grundsatzes widerlegt noch lange nicht eine Argumentation, die diesen Grundsatz ueberhaupt nicht infrage stellt.

Ich schaetze deine fachlichen Beitraege seit Langem. Gerade deshalb halte ich dir das so deutlich vor Augen.

Du hast hier eine ganze Reihe zutreffender Feststellungen getroffen, einige weitergehende Schlussfolgerungen nicht hinreichend begruendet und mir anschliessend Auffassungen und moegliche dienstliche Versaeumnisse zugeschrieben, fuer die du keinerlei Grundlage hast.

Das ist fuer einen Beitrag dieses Umfangs eine bemerkenswert schwache argumentative Bilanz.

Und vielleicht liegt genau darin der eigentliche Unterschied zwischen unseren Positionen: Du scheinst meine Bereitschaft zur Differenzierung inzwischen als mangelnde Entschlossenheit zu verstehen. Ich hingegen halte Differenzierung gerade dann fuer unverzichtbar, wenn die eigene Empoerung sachlich durchaus berechtigt ist.

Wer fuer die Einhaltung rechtsstaatlicher Massstaebe eintritt, sollte diese nicht ausgerechnet dort preisgeben, wo sie der eigenen Argumentation im Wege stehen.

Ich wuerde es begruessen, wenn wir zu jener Sachlichkeit zurueckfinden, die ich an deinen Beitraegen bislang geschaetzt habe.

Denn eines solltest du bei aller Meinungsverschiedenheit nicht vergessen: Nicht jeder, der deiner Argumentation widerspricht, widerspricht deshalb auch dem Grundgesetz.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Durgi

Zitat von: Rheini in 14.10.2026 12:57Ich nehme wahr und rechne @Durgi an, dass er mit uns in einem Boot sitzt und lieber heute als morgen die aA beschlossen sieht.

Stattdessen ist die noch nicht beschlossen und er nimmt hoffentlich wahr, dass die Geduld bei den Beamten auch endlich ist. Dies sollte er, wenn er den kann und möchte, gerne mit den Verantwortlichen teilen.

Deswegen ventiliere ich hier schliesslich :)
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Julianx1

Unser Vater war nebruflicher Landwirt und hauptberuflicher Kneipenwirt. Er sagte immer "Die ganzen hohen Sesselpupser in einen Sack und mim Knüppel druff!". Ich weiß er meinte das immer anders, und ich habe mich oft angegriffen gefühlt. Heute bekommt seine Aussage eine ganz andere Wendung. Fragen wie er es genau gemeint hat, kann ich leider nicht mehr!

 :'(

DeltaR95

Zitat von: Durgi in 14.10.2026 12:59Ich wuerde es begruessen, wenn wir zu jener Sachlichkeit zurueckfinden, die ich an deinen Beitraegen bislang geschaetzt habe.

Dann mal ganz konkret gefragt:

Aufgrund deines juristischen Hintergrundes, deiner Kenntnis der Materie und der Rechtslage und deiner Tätigkeit im "Maschinenraum", was ist aus deiner Sicht der nächste zielführende juristische Schritt der Betroffenen, um der aA näher zu kommen? Oder noch platter gefragt: Wie bekommt man als betroffener Beamter endlich mehr "Dampf auf den Kessel", als der offensichtliche Rechtsweg, der aufgrund seiner Verfahrensdauer aber keinen effektiven Rechtsschutz mehr bietet?

Alle anderen Diskussionsfelder sind doch dafür absolut nebensächlich. Es ist egal, "wie das Ministerium" arbeitet. Es ist egal, ob ein Beamter sich in seiner Lebensführung angemessen eingeschränkt hat, bis er mal eine aA erhält. Es ist egal, was auf politischer Ebene für Kalküle stehen. All das mag korrekt sein, vernebelt aber nur die Sicht auf den Kern des Problems - sachfremde Erwägungen, wie man so schön sagt.

Es geht darum, dass die Verfassung wieder eingehalten wird - könnte ja zeitnah mal wichtig sein, dass unsere Verfassung Zähne zeigt, wenn man sich so die Wahlergebnisse betrachtet  ::)

Und zum Schluss: Wenn ich als Projektleiter in meinem Konzern "Bockmist fabriziere" oder mein "Projekt nicht termingerecht erledigt bekomme", hat mir noch nie die Ausrede geholfen, dass die Prozesse des Konzerns halt so kompliziert und langwierig sind  ;D

PolareuD

#7359
Diese Diskussionen hier in den letzten Tagen sind sinn- und nutzlos. Am Ende werden die Gerichte entscheiden. Ob eine legislative oder gepaart mit einer exekutiven Untätigkeit vorliegt ist irrelevant. Untätigkeit bleibt Untätigkeit. Aufgelöst wird das Ganze nur durch die Judikative. Bis dahin bleibt nur ein 100%iger Vertrauensverlust in die rechtsstaatliche Handlungsfähigkeit des Dienstherrn zu attestieren.

P.S.: Der Dienstherr kann hier beliebig etwas vom ,,Pferd" erzählen, glauben wird ihm das sowieso Keiner mehr, der sich schon länger mit der Materie ,,amtsangemessene Alimentation" auseinandergesetzt hat.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Verwalter

Kaufe ein "ä" für Durgi ;D
Vom Widerspruch bis zur Auszahlung der mir verfassungswidrig vorenthaltenen Alimentation vergehen vermutlich zwei Jahrzehnte ... mit effektivem Rechtsschutz im Sinne des Art. 19 (4) GG ist sicherlich etwas anderes gemeint.

Verwalter

Zitat von: matthew1312 in 14.10.2026 12:11Durgis Beiträge motivieren mich, den Dienstherrn wegen folgenden Sachverhalts zu verklagen:

Tätigkeit in Teilzeit, Grundbesoldung verfassungswidrig, danach Elterngeld, dabei Kappungsgrenze nicht erreicht, da Besoldung im Berechnungszeitraum auf Teilzeit basierte.

Schaden: Elterngeld hätte Kappungsgrenze erreicht, wenn Grundbesoldung verfassungsgemäß gewesen wäre.

Ich habe da jetzt richtig Lust drauf!

Das mit dem Schadensersatz auf Grund der Verletzung der Fürsorgepflicht (§45 BeamtStG) hätte beim Berliner Dienstherrn durchaus Aussicht auf Erfolg. (Stichwort "sehenden Auges")
Vom Widerspruch bis zur Auszahlung der mir verfassungswidrig vorenthaltenen Alimentation vergehen vermutlich zwei Jahrzehnte ... mit effektivem Rechtsschutz im Sinne des Art. 19 (4) GG ist sicherlich etwas anderes gemeint.

Durgi

Zitat von: Verwalter in 14.10.2026 13:33Kaufe ein "ä" für Durgi ;D

Geht leider nicht ich muesste den ALT + XXX Weg waehlen. Die Tastatur hat keine Umlaute :D Internationale Zusammenarbeit usw :P
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

SwenTanortsch

Zitat von: Durgi in 14.10.2026 12:59@SwenTanortsch:

Ich habe deinen Beitrag aufmerksam gelesen. Und ich wuerde dich nach all unserer Vergangenheit nur ungern in dieselbe Schublade stecken wie jene Diskussionsteilnehmer, die fachliche Meinungsverschiedenheiten zunehmend durch persoenliche Unterstellungen zu ersetzen versuchen. Umso mehr erstaunt mich, dass du dich nun selbst auf dieses Terrain begibst.

Zunaechst zur Sache.

Du verwendest bemerkenswert viel Raum darauf, mir das Alimentationsprinzip, die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen und die besondere Schutzbeduerftigkeit der unteren Besoldungsgruppen zu erklaeren. Alles richtig. Nur habe ich nichts davon bestritten.

Dass amtsangemessene Alimentation ein grundrechtsgleiches Individualrecht und keine staatliche Gefaelligkeit ist, steht ausser Frage. Ebenso, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, einen verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. Und selbstverstaendlich ist eine ueber Jahre ausstehende verfassungskonforme Neuregelung ein ernstes rechtsstaatliches Problem.

Du fuehrst hier also ueber weite Strecken einen Widerspruch gegen Positionen, die ich gar nicht vertrete.

Besonders deutlich wird das bei deiner Kritik an meinen Ausfuehrungen zur wirtschaftlichen Lebenswirklichkeit der Beamten.

Ich habe nie behauptet, ein Alimentationsanspruch haenge davon ab, ob jemand Hunger leidet, ein Eigenheim besitzt oder sich zweimal jaehrlich Urlaub leisten kann. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass aus einer objektiv verfassungswidrigen Besoldung nicht automatisch folgt, dass jeder betroffene Beamte persoenlich in einer existenziellen Notlage lebt.

Das eine ist eine verfassungsrechtliche Feststellung. Das andere eine empirische Aussage ueber individuelle Lebensverhaeltnisse.

Beides zu unterscheiden ist keine Relativierung des Alimentationsprinzips. Es ist die Voraussetzung dafuer, ueberhaupt sauber argumentieren zu koennen.

Auch deine Ausfuehrungen zur ministeriellen Untaetigkeit verdienen eine genauere Betrachtung.

Dass bislang keine abschliessende verfassungskonforme Neuregelung vorliegt, kann man kritisieren, und zwar mit guten Gruenden. Aber aus einem fehlenden gesetzgeberischen Ergebnis unmittelbar auf vollstaendige administrative Untaetigkeit zu schliessen, ist ein logischer Kurzschluss.

Zwischen fachlicher Erarbeitung, ressortuebergreifender Abstimmung, politischer Billigung und parlamentarischer Gesetzgebung liegen unterschiedliche Zustaendigkeiten und Verantwortlichkeiten. Dass am Ende kein Gesetz steht, beweist nicht, dass am Anfang niemand gearbeitet hat.

Ein ausbleibendes Ergebnis ist ein belegbarer Zustand. Die Behauptung, weshalb es ausgeblieben ist und wer dafuer welche Verantwortung traegt, bedarf einer eigenstaendigen Begruendung.

Du kennst diesen Unterschied eigentlich.

Aehnlich verhaelt es sich mit deiner Forderung nach Verzinsung.

Dass eine Jahre spaeter geleistete Nachzahlung wirtschaftlich nicht denselben Wert besitzt wie eine rechtzeitige Zahlung, ist angesichts der Preisentwicklung offensichtlich. Daraus ergibt sich jedoch nicht ohne Weiteres ein allgemeiner, unmittelbar durchsetzbarer verfassungsrechtlicher Zinsanspruch seit 2021.

Wenn du dich auf einen funktionalen Kompensationsmechanismus berufst, musst du darlegen, weshalb dieser im konkreten Fall gerade eine Verzinsung in der von dir geforderten Form gebietet. Die Feststellung eines wirtschaftlichen Wertverlusts ersetzt diese Herleitung nicht.

Auch sollte bei aller berechtigten Kritik nicht untergehen, dass die Entscheidung des BVerfG vom 17. September 2025 die Berliner A-Besoldung der Jahre 2008 bis 2020 betrifft. Ihre Massstaebe sind fuer den Bund von erheblicher Bedeutung. Eine unmittelbare Feststellung der Verfassungswidrigkeit saemtlicher Bundesbesoldungstabellen ist damit jedoch nicht verbunden.

Nun aber zu dem Teil deines Beitrags, den ich fuer deutlich problematischer halte als unsere unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen.

Du schreibst, meine hiesigen Ausfuehrungen koennten Zweifel daran naehren, ob ich gegenueber Vorgesetzten und politischer Fuehrung meinen dienstlichen Beratungs- und gegebenenfalls Remonstrationspflichten nachkomme.

Das ist eine bemerkenswerte Schlussfolgerung.

Du kennst weder meine konkrete dienstliche Stellung noch meine Aufgaben, meine Vorgesetzten oder mein dienstliches Handeln. Dennoch leitest du aus privaten Forumsbeitraegen Zweifel an meiner beruflichen Integritaet ab.

Und unmittelbar danach versicherst du, mein dienstliches Handeln gar nicht beurteilen zu wollen.

Du stellst also eine persoenliche Verdachtsbehauptung in den Raum und erklaerst im selben Atemzug, sie eigentlich gar nicht erhoben zu haben.

Das ist keine besonders subtile Form der Differenzierung. Es ist eine Unterstellung mit eingebauter Rueckzugsklausel.

Gerade von dir haette ich erwartet, dass du zwischen einer abweichenden fachlichen Auffassung und einem vermeintlichen Defizit in der dienstlichen Pflichterfuellung unterscheiden kannst. Und gerade als Moderator solltest du wissen, wie schnell eine solche Andeutung die Grenze zwischen Sachkritik und persoenlicher Diskreditierung ueberschreitet.

Ich habe politische Verzoegerungen nicht gerechtfertigt. Ich habe ministerielle Facharbeit nicht fuer unfehlbar erklaert. Und ich habe keinem einzigen Kollegen seinen verfassungsrechtlichen Alimentationsanspruch abgesprochen.

Ich habe lediglich darauf bestanden, dass wir zwischen objektiver Verfassungswidrigkeit, politischer Verantwortung, administrativen Ablaeufen, individueller Strafbarkeit und persoenlicher wirtschaftlicher Betroffenheit unterscheiden.

Dass du diese Differenzierung nun teilweise als mangelnde Solidaritaet mit den unteren Besoldungsgruppen und schliesslich sogar als Anlass fuer Zweifel an meiner dienstlichen Integritaet interpretierst, sagt mehr ueber die Richtung deiner Argumentation aus als ueber meine Position.

Verfassungsrechtliche Ueberzeugung gewinnt nicht dadurch an Substanz, dass man jede abweichende Betrachtung moralisch verdaechtigt. Und die wiederholte Bekraeftigung eines richtigen Grundsatzes widerlegt noch lange nicht eine Argumentation, die diesen Grundsatz ueberhaupt nicht infrage stellt.

Ich schaetze deine fachlichen Beitraege seit Langem. Gerade deshalb halte ich dir das so deutlich vor Augen.

Du hast hier eine ganze Reihe zutreffender Feststellungen getroffen, einige weitergehende Schlussfolgerungen nicht hinreichend begruendet und mir anschliessend Auffassungen und moegliche dienstliche Versaeumnisse zugeschrieben, fuer die du keinerlei Grundlage hast.

Das ist fuer einen Beitrag dieses Umfangs eine bemerkenswert schwache argumentative Bilanz.

Und vielleicht liegt genau darin der eigentliche Unterschied zwischen unseren Positionen: Du scheinst meine Bereitschaft zur Differenzierung inzwischen als mangelnde Entschlossenheit zu verstehen. Ich hingegen halte Differenzierung gerade dann fuer unverzichtbar, wenn die eigene Empoerung sachlich durchaus berechtigt ist.

Wer fuer die Einhaltung rechtsstaatlicher Massstaebe eintritt, sollte diese nicht ausgerechnet dort preisgeben, wo sie der eigenen Argumentation im Wege stehen.

Ich wuerde es begruessen, wenn wir zu jener Sachlichkeit zurueckfinden, die ich an deinen Beitraegen bislang geschaetzt habe.

Denn eines solltest du bei aller Meinungsverschiedenheit nicht vergessen: Nicht jeder, der deiner Argumentation widerspricht, widerspricht deshalb auch dem Grundgesetz.

Viel Entrüstung, wenig Substanz. Eventuell solltest Du Deinen Blick auf als solche empfundene fremde Beiträge ad personam auf eigene Positionen übertragen, mein Lieber.

Mit wiederkehrendem Wortgeklingel kommen wir auf jedem Fall weder hier, wo es nur um die goldene Ananas geht, noch in den Dienstrechtsministerien, wo es um mehr als um die goldene Ananas gehen sollte, weiter, denke ich.

Und nun würde ich mich über die Rückkehr zur von Dir geforderten Sachlichkeit freuen, also um Beiträge aus Deiner Feder, die wieder etwas mehr Substanz bieten als diverse Deiner Beiträge in den letzten Tagen und zugleich etwas weniger Entrüstung schauspielern, weil das als Dauerzustand doch etwas langweilig wird und auf jeden Fall nicht weiterführt. Die goldene Ananas ist nach wie vor kein Reichsapfel. Und der wiederkehrende Biss in diesen macht Zähne wohl auch eher stumpfer und eher nicht eher goldener.

Durgi

Zitat von: DeltaR95 in 14.10.2026 13:23Dann mal ganz konkret gefragt:

Aufgrund deines juristischen Hintergrundes, deiner Kenntnis der Materie und der Rechtslage und deiner Tätigkeit im "Maschinenraum", was ist aus deiner Sicht der nächste zielführende juristische Schritt der Betroffenen, um der aA näher zu kommen? Oder noch platter gefragt: Wie bekommt man als betroffener Beamter endlich mehr "Dampf auf den Kessel", als der offensichtliche Rechtsweg, der aufgrund seiner Verfahrensdauer aber keinen effektiven Rechtsschutz mehr bietet?

Alle anderen Diskussionsfelder sind doch dafür absolut nebensächlich. Es ist egal, "wie das Ministerium" arbeitet. Es ist egal, ob ein Beamter sich in seiner Lebensführung angemessen eingeschränkt hat, bis er mal eine aA erhält. Es ist egal, was auf politischer Ebene für Kalküle stehen. All das mag korrekt sein, vernebelt aber nur die Sicht auf den Kern des Problems - sachfremde Erwägungen, wie man so schön sagt.

Es geht darum, dass die Verfassung wieder eingehalten wird - könnte ja zeitnah mal wichtig sein, dass unsere Verfassung Zähne zeigt, wenn man sich so die Wahlergebnisse betrachtet  ::)

Und zum Schluss: Wenn ich als Projektleiter in meinem Konzern "Bockmist fabriziere" oder mein "Projekt nicht termingerecht erledigt bekomme", hat mir noch nie die Ausrede geholfen, dass die Prozesse des Konzerns halt so kompliziert und langwierig sind  ;D

DeltaR95,

die Frage ist legitim. Nur gibt es juristisch keinen geheimen Hebel, mit dem sich legislative Prozesse nach Belieben beschleunigen liessen. Rechtsbehelfe ausschoepfen, Ansprueche sichern, gegebenenfalls gerichtlichen Rechtsschutz suchen. Viel mehr gibt das Instrumentarium de lege lata schlicht nicht her....auch wenn ich mir das manchmal wuenschen wuerde :)

Deine Kritik am faktisch entwerteten Rechtsschutz teile ich durchaus. Allerdings ist die Exekutive kein Konzern mit durchgaengiger Weisungshierarchie...mir zumindest nicht bekannt. Ressortprinzip, Gewaltenteilung und parlamentarische Verfahren lassen sich auch bei evidentem Handlungsbedarf nicht einfach/beliebig suspendieren.

Dass du die administrativen und politischen Zusammenhaenge fuer irrelevant erklaerst, verwundert mich deshalb etwas. Gerade sie erklaeren doch, weshalb zwischen verfassungsrechtlichem Anspruch und legislativer Umsetzung bisweilen Jahre liegen, oder habe ich dich nur falsch verstanden?

Und was deinen Projektleitervergleich betrifft: Ich bezweifle, dass du persoenlich fuer Entscheidungen haftest, die ausserhalb deiner Zustaendigkeit und Weisungsbefugnis liegen. :D

Im Ergebnis sind wir uns beim Ob ohnehin einig. Beim Wie scheint mir etwas mehr institutionelle Differenzierung angebracht.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"