Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Kräuterhexe1234

https://www.vbb-bund.de/aktuelles/news/amtsangemessene-alimentation-und-haushaltsnahe-geltendmachung-1/

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https://www.vbb-bund.de/aktuelles/news/bundesalimentationsgesetz-laesst-weiter-auf-sich-warten/

Es bleibt zu hoffen, dass dieses einst mit einer gewissen Sicherheit angeratene Absehen von der Widerspruchserhebung und das jetzige Zurückrudern hiervon nicht zu Problem für die ein oder andere Interessensvertretung wird.

Knecht

Zitat von: Kräuterhexe1234 in Gestern um 08:27https://www.vbb-bund.de/aktuelles/news/amtsangemessene-alimentation-und-haushaltsnahe-geltendmachung-1/

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https://www.vbb-bund.de/aktuelles/news/bundesalimentationsgesetz-laesst-weiter-auf-sich-warten/

Es bleibt zu hoffen, dass dieses einst mit einer gewissen Sicherheit angeratene Absehen von der Widerspruchserhebung und das jetzige Zurückrudern hiervon nicht zu Problem für die ein oder andere Interessensvertretung wird.

Warum sollte man das hoffen? Die haben sich doch durch jahrelanges Nichtstun und dann auch noch dem verbreiten von Fehlinformationen in diese Lage gebracht. Ich hoffe eher, dass sie dafür im Nachhinein mit Klagen überzogen werden.

SantaClaus

Zitat von: Knecht in Gestern um 08:24Grüße aus Schwurbelhausen...

Kannst ja mal in Erfurt am Marktplatz nen Kaffee trinken und dann in einer Westdeutschen Großstadt deiner Wahl und überlegen, wo du dich irgendwie wohler fühlst  ;)

Machen wir doch gerne mal, wir vergleichen die Armutsquote und suchen uns eine entsprechende ähnliche Stadt aus. Außer du möchtest auf ein fremdenfeindliches Gedankengut hinweisen.

Knecht

Zitat von: SantaClaus in Gestern um 08:38Machen wir doch gerne mal, wir vergleichen die Armutsquote und suchen uns eine entsprechende ähnliche Stadt aus. Außer du möchtest auf ein fremdenfeindliches Gedankengut hinweisen.

Sorry, aber die Armutsquote interessiert mich nicht, wenn ich einen Kaffee am Marktplatz genießen will.

DickerSprinter

Zitat von: Knecht in Gestern um 08:24Grüße aus Schwurbelhausen...

Kannst ja mal in Erfurt am Marktplatz nen Kaffee trinken und dann in einer Westdeutschen Großstadt deiner Wahl und überlegen, wo du dich irgendwie wohler fühlst  ;)

Also ich bekomme immer mit, dass die Unzufriedenheit in der ostdeutschen Bevölkerung überproportional groß sein soll (obwohl der Marktplatz so schön ist?) und zudem eine beachtlicher Anteil sich laut Studien offen zeigt für eine starke Partei der "Volksgemeinschaft". 
Mit dem Wissen würde ich mich als Verfechter einer offenen und pluralen Gesellschaft schon nicht ganz so wohl fühlen, so sehr der Kaffee auch schmecken sollte.
In meiner Blase (akademisches Milieu mit und ohne Migrationshintergrund) würden sich viele mit Händen und Füßen wehren, z.B. nach Cottbus oder Erfurt versetzt zu werden.

NavyBoy23

Zitat von: kleinerluis in 14.10.2026 18:34So, nun mal was positives zwischendurch.
Nach mehr als 33 Jahren Mitgliedschaft in unserer Fachgewerkschaft haben meine Frau und ich erfolgreich diese verlassen. Wir mussten zwar deutlich die Kündigungsbestätigung einfordern, aber was solls, darauf kommt es nun auch schon nicht mehr an.
Wir haben also ab dem 01.01.2027 unser monatlich verfügbares Nettoeinkommen um 18,00€ erhöht.
Zu stören scheint das die Gewerkschaft nicht.

Auch ich habe am Montag meiner Interessenvertretung gekündigt. 180€ Netto mehr im Jahr. Die Kohle kann ich in Diesel investieren :D

Oder in Bier
"Machen ist wie Wollen, nur krasser"

"Lieber langsam als richtig"

Dogmatikus

Zitat von: Durgi in 14.10.2026 15:27Dogmatikus,

nein, so konspirativ ist die Angelegenheit nun wirklich nicht. ;)

Ich raeume allerdings gerne ein, dass meine Vehemenz der letzten Tage etwas unverhaeltnismaessig ausgefallen sein mag. Mich stoert zunehmend, wie unbekuemmert hier aus einem unbefriedigenden politischen Ergebnis auf die vermeintliche Untaetigkeit oder gar Unfaehigkeit der ministeriellen Fachebene geschlossen wird. Da fuehle ich mich bisweilen durchaus berufen, eine Lanze fuer jene Kollegen (aus welchem Ministerium auch immer) zu brechen, deren Arbeit sich der oeffentlichen Wahrnehmung weitgehend entzieht....und auch entziehen muss!

Dass ich damit gelegentlich Selbstverstaendlichkeiten bemuehe, magst du mir nachsehen. Die scheinen mir hier jedenfalls nicht immer selbstverstaendlich zu sein.

Und nein, ich betreibe keine praeventive Exkulpation des BMI(wer ist das?) angesichts irgendeines drohenden Unheils. Ich halte lediglich wenig davon, Verantwortlichkeiten nach gefuehlter Zustaendigkeit zu verteilen.

Deine Vermutung kann ich gleichwohl nachvollziehen. Der Zeitpunkt meiner Wortmeldungen mag durchaus entsprechende Assoziationen geweckt haben.  ;D

Nun mag ich deine Ausführungen für mich besser einsortieren, danke für die Klarstellung. Inhaltlich gehe ich auch in den meisten Punkten mit. Sowohl was die bisherigen Ausführungen angeht (habe ich ja auch immer klargestellt, dass man gegen diese an sich wenig einzuwenden hat), als auch die jetzigen Erklärungen der Motivationslage.

Von den knapp 500 Seiten sind sicher viele Beiträge inhaltlich fundiert und bringen das Verständnis der Lage und des Problems voran. Mindestens 4/5 dürften aber "Plauderei" sein, mit dem man letztlich kaum in irgendeiner Art und Weise vorankommt. Ich nehme das meist hin, bin manchmal auch genervt, manchmal belustigt, manchmal juckt es mich, wie du den Holzhammer rauszuholen... Dann atme ich 3 Mal tief durch und widme mich lieber wieder den unzähligen Aufgaben, die neben dem Forum warten.  :D

Als jemand, der ebenfalls in einem Ministerium seinen Dienst verrichtet, kann ich auch das Lanze brechen gut nachvollziehen. Ich komme zudem aus einer Arbeiterfamilie, in der niemand auch nur ansatzweise etwas mit dem öD zu tun hat. Was ich an Familien-Feiertagen alles höre, was Beamte, Politiker, der öD und überhaupt "die alle da" angeblich alles machen oder nicht machen, kann einen schon erschöpfen.

Südwestler

Warum muss man die Beiträge darauf herunterbrechen?
Aber gut, das scheint ja der Zeitgeist zu sein, wenns sein muss....
Der/ die Bekannte in Erfurt wird nicht mehr von der Hausgemeinschaft gegrüßt, seitdem im Haus bekannt geworden ist, das er/sie für das ,,System" arbeitet.
Sein Partner/ seine Partnerin kommt nicht mehr, da siehe oben und entgegenkommende Passanten die Straßenseite wechseln oder schlimmeres.
Das Haus der Bekannten in Leipzig wird wöchentlich beschmiert, sie haben mittlerweile Personenschutz.
Und der Sohn der Bekannten in Jena wird in regelmäßigen Abständen verprügelt.
Alle dieser Bekannten arbeiten in herausgehobener Funktion fürs System und engagieren sich auch privat für die fdGO. Wie ja bestimmt auch alle hier in diesem Forum.
Aber das sollte doch jetzt auch offtopic reichen, alle kennen doch mittlerweile die Einstellungen der hier Schreibenden

Hoffnungsloser

Zitat von: BPolFrust in 14.10.2026 19:46https://oeffentlicher-dienst-news.de/besoldungsreform-nrw-mietenstufen-wohnort-grundgehalt/

Wie schön das es noch DH gibt die auf Kritik reagieren und den Beamten zumindest etwas entgegenkommen.

Der Abschmelzungszeitraum wird in NRW auf 10 Jahre ausgeweitet.

Ganz ehrlich: das als Entgegenkommen zu bezeichnen, ist eine Geringschätzung aller Beamten! Jetzt steht für mich fest, dass mein DH in NRW mich als so eine Art Leibeigner sieht! Ich bin für diesen der kleinen Pöbel und der DH sieht sich wie ein Adliger, als etwas besseres, der mir einfachen Pöbel einen Brotkrümmel zugeworfen hat, der mehr darstellt, als ich verdiene und mit dem ich gefälligst zufrieden sein soll!

Wo bleibt hier eigentlich die Entrüstung der Gewerkschaften? Wo die ,, wollt ihr uns eigentlich verarschen?" Reaktion?

Hoffnungsloser

Ach ja....man könnte auch meinen, dass die 10 Jahre schon in der Schublade lagen um wohlwollendes Entgegenkommen zeigen zu können! Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

lotsch

Ich bin sehr wütend auf Politiker, die vorsätzlich die Verfassung brechen und das BVerfG diskreditieren  und anschließned wieder Lobeshymnen zum 75. Jahrestag des BVerfG halten. Ich bin sehr wütend, wenn mir jemand unrechtmäßig etwas wegnimmt. Das lasse ich mir in der Regel nicht gefallen. Ich gehe rechtlich dagegen vor, aber es bewegt sich nichts, das Recht wird mir durch Verzögerung verwehrt. Ich fühle mich zunehmend rechtlos und chancenlos. Niemand in der Politik vertritt meine Rechte, die Politiker können rechtlich für ihren vorsötzlichen Verfassungsbruch nicht belangt werden. Das sieht das System so vor. Das alles geht nicht spurenlos an mir vorbei, es macht etwas mit mir. Der treue Staatsdiener verändert sich.

MOGA

Zitat von: lotsch in Gestern um 10:16Ich bin sehr wütend auf Politiker, die vorsätzlich die Verfassung brechen und das BVerfG diskreditieren  und anschließned wieder Lobeshymnen zum 75. Jahrestag des BVerfG halten. Ich bin sehr wütend, wenn mir jemand unrechtmäßig etwas wegnimmt. Das lasse ich mir in der Regel nicht gefallen. Ich gehe rechtlich dagegen vor, aber es bewegt sich nichts, das Recht wird mir durch Verzögerung verwehrt. Ich fühle mich zunehmend rechtlos und chancenlos. Niemand in der Politik vertritt meine Rechte, die Politiker können rechtlich für ihren vorsötzlichen Verfassungsbruch nicht belangt werden. Das sieht das System so vor. Das alles geht nicht spurenlos an mir vorbei, es macht etwas mit mir. Der treue Staatsdiener verändert sich.

Kann ich dir nur beipflichten... und meine Kinder, zumindest die älteren die es etwas einordnen können haben sich alleine anhand dieses Themas eine Meinung gebildet da wir öfter zu Hause darüber sprechen, zum Beispiel wenn das Geld mal wieder knapp ist... wie deren Meinung über unsere Politiker aussieht? Erschreckend! Aber man kann es ihnen nicht verübeln, denn sie sind die die es ausbaden müssen...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Durgi

@Frankfurterin

Schoen, Dich wieder zu lesen. :)

Fuehren wir den Gedanken doch einmal konsequent weiter. Ich lade die Gemeinde zu einem kleinen hypothetischen Gedankenspiel ein, um meinen hier offenbar noch immer nicht ganz verstaendlich gewordenen Punkt etwas anschaulicher zu machen.

Angenommen, morgen tritt ein neues, nach allen Massstaeben des BVerfG verfassungskonformes Alimentationsgesetz in Kraft. Du erhaeltst deine Nachzahlung, den Ergaenzungszuschlag und wirst fortan zweifelsfrei amtsangemessen besoldet.

Nun verdoppelt dein Vermieter, aus welchen rechtlich zulaessigen Gruenden auch immer, deine Miete. Ganz individuell, wohlgemerkt.

Du geraetst finanziell erheblich unter Druck, kannst dir moeglicherweise deinen bisherigen Lebensstandard nicht mehr leisten und schilderst uns hier deine Situation. Vermutlich wuerden zahlreiche Mitleser voellig zu Recht betroffen nicken.

Aber waerst du deshalb ploetzlich wieder strukturell unteralimentiert?

Nein. An deiner Besoldung hat sich nichts geaendert, an den objektiven verfassungsrechtlichen Massstaeben ebenfalls nicht. Veraendert hat sich allein deine persoenliche wirtschaftliche Situation.

Und genau diese Differenzierung vermisse ich hier gelegentlich.

Persoenliche finanzielle Bedraengnis ist kein Beweis fuer eine strukturell verfassungswidrige Besoldung. Ebenso wenig beweist der A8 mit vier Kindern, der dank Auslandsdienstbezuegen und Mietbeihilfe nur 900 Euro Eigenanteil Miete zahlt, jeden Monat 2.500 Euro zuruecklegen kann, dass unser Besoldungssystem verfassungskonform waere.

Selbstverstaendlich muessen regionale Wohnkosten und deren allgemeine Entwicklung alimentationsrechtlich Beruecksichtigung finden (#freeOrtszuschlag). Das BVerfG hat entsprechende Differenzierungsmoeglichkeiten laengst aufgezeigt. Der individuelle Mietvertrag eines einzelnen Beamten kann aber schwerlich zum verfassungsrechtlichen Referenzmassstab werden.

Und genau deshalb halte ich auch wenig davon, saemtliche regionalen und persoenlichen Mehrbelastungen moeglichst undifferenziert in eine bundeseinheitliche Grundgehaltstabelle einzupreisen. Was in Frankfurt zur Deckung angemessener Lebenshaltungskosten erforderlich sein mag, fuehrt in einer strukturschwachen Region unter Umstaenden zu einer erheblich hoeheren realen Kaufkraft. Das muss nicht verfassungswidrig sein, sollte uns aber bei der Wahl der besoldungsrechtlichen Instrumente durchaus beschaeftigen.

Mir geht es bei alldem nicht darum, deine persoenliche Situation oder die deiner Kollegen kleinzureden. Im Gegenteil. Ich moechte lediglich vermeiden, dass wir aus individuellen wirtschaftlichen Haertefaellen unmittelbar allgemeine verfassungsrechtliche Schlussfolgerungen ziehen.

Die Lebenswirklichkeit einer Alleinerziehenden darf und muss bei der Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen Beruecksichtigung finden. Nur erfolgt das anhand verallgemeinerungsfaehiger Kriterien und einer belastbaren Tatsachengrundlage, nicht anhand der Frage, ob uns das persoenliche Schicksal eines einzelnen Beamten besonders beruehrt.

Sonst muessten wir konsequenterweise auch den finanziell bestens gestellten Kollegen zum Beleg einer ausreichenden Besoldung erklaeren. Und ich vermute, da waeren wir uns sehr schnell einig, wie wenig tragfaehig ein solcher Schluss waere.

Deine Schilderung verdient also durchaus Gehoer und Verstaendnis. Sie beantwortet nur eine andere Frage als die nach der strukturellen Verfassungsmaessigkeit unserer Besoldung.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Proxi

Zitat von: Badener1 in Gestern um 08:19Oh ja! Hier das Beispiel Brandenburg, dass Viele von uns gerne als Mustervorlage hätten. Wer genau nachrechnet stellt in Brandenburg folgendes fest: Die Regierung behauptet, die Erhöhung der Beamtenbesoldung beträgt rückwirkend ab 01.01.2026 je nach dem 7% bis 17%. Die übliche Besoldungserhöhungen 2026 bis 2028 sieht in Brandenburg aber so aus:  Ab 01.04.2026: +2,8 %, ab 01.03.2027: +2,0 %, ab 01.01.2028: +1,0 %, macht zusammen: 5,8%. Zuzüglich etwa 2,5%, die die Beamten durch die Steigerung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 41 Stunden zu ihrer eigenen Besoldungserhöhung beitragen. Das heißt: 8,3% hätten die Beamten in Brandenburg im selben Zeitraum ohnehin erhalten, auch ohne Anhebung der Grundgehälter im Zuge der amtsangemessenen Alimentation. Die tatsächliche, zusätzliche Anhebung bewegt sich also in einer Größenordnung von 4% bis 5%. Die Öffentlichkeit glaubt aber der Aussage der Landesregierung von bis zu 17%. Und viele Beamte wollen es glauben, um sich ihre billige Abspeisung selbst schön zu reden.
Ich vermute, der Bund wird dieses Vorgehen als Blaupause nehmen, um uns dann Mitte 2027 eine Prozentzahl zu verkaufen, die so nicht der wirklichen Anpassung der amtsangemessenen Alimentation entsprechen wird, aber schön groß aussieht...


Ist das tatsächlich so? Soweit ich das verstehe, ist nur die erste Stufe der Erhöhung aus dem Jahr 2026 mit eingerechnet worden. Ab dem 01.01.2027 wird eine einzusetzende Kommission über die Erhöhung für 2027 entscheiden. Diese Entscheidung wird maßgeblich vom Nominallohnindex abhängen. Wenn er sich entwickelt wie bisher absehbar, dürfte die bei ca. 4% liegen. Festgestellt im ersten Quartal, rückwirkend zum 01.01.2027. Wenn das so kommt, wäre meine A13 Endstufe im Januar in Brandenburg bei ca. 7600 € und damit ca. 800 € über der dann geltenden Bundesbesoldung.

Dass sich darüber hier so mancher freuen würde, kann ich wohl schon nachvollziehen..

So schlecht ist es tatsächlich nicht ;)
,,Meiner Erfahrung nach werden die meisten Probleme im Leben dadurch verursacht, dass entscheidende Informationen fehlen. Viele Leute wissen eben nicht das, was sie wissen müssen. Einige ignorieren die Wahrheit, andere verstehen sie ganz einfach nicht."
Brandon Sanderson

BPolFrust

Zitat von: Durgi in Gestern um 10:56@Frankfurterin

Schoen, Dich wieder zu lesen. :)

Fuehren wir den Gedanken doch einmal konsequent weiter. Ich lade die Gemeinde zu einem kleinen hypothetischen Gedankenspiel ein, um meinen hier offenbar noch immer nicht ganz verstaendlich gewordenen Punkt etwas anschaulicher zu machen.

Angenommen, morgen tritt ein neues, nach allen Massstaeben des BVerfG verfassungskonformes Alimentationsgesetz in Kraft. Du erhaeltst deine Nachzahlung, den Ergaenzungszuschlag und wirst fortan zweifelsfrei amtsangemessen besoldet.

Nun verdoppelt dein Vermieter, aus welchen rechtlich zulaessigen Gruenden auch immer, deine Miete. Ganz individuell, wohlgemerkt.

Du geraetst finanziell erheblich unter Druck, kannst dir moeglicherweise deinen bisherigen Lebensstandard nicht mehr leisten und schilderst uns hier deine Situation. Vermutlich wuerden zahlreiche Mitleser voellig zu Recht betroffen nicken.

Aber waerst du deshalb ploetzlich wieder strukturell unteralimentiert?

Nein. An deiner Besoldung hat sich nichts geaendert, an den objektiven verfassungsrechtlichen Massstaeben ebenfalls nicht. Veraendert hat sich allein deine persoenliche wirtschaftliche Situation.

Und genau diese Differenzierung vermisse ich hier gelegentlich.

Persoenliche finanzielle Bedraengnis ist kein Beweis fuer eine strukturell verfassungswidrige Besoldung. Ebenso wenig beweist der A8 mit vier Kindern, der dank Auslandsdienstbezuegen und Mietbeihilfe nur 900 Euro Eigenanteil Miete zahlt, jeden Monat 2.500 Euro zuruecklegen kann, dass unser Besoldungssystem verfassungskonform waere.

Selbstverstaendlich muessen regionale Wohnkosten und deren allgemeine Entwicklung alimentationsrechtlich Beruecksichtigung finden (#freeOrtszuschlag). Das BVerfG hat entsprechende Differenzierungsmoeglichkeiten laengst aufgezeigt. Der individuelle Mietvertrag eines einzelnen Beamten kann aber schwerlich zum verfassungsrechtlichen Referenzmassstab werden.

Und genau deshalb halte ich auch wenig davon, saemtliche regionalen und persoenlichen Mehrbelastungen moeglichst undifferenziert in eine bundeseinheitliche Grundgehaltstabelle einzupreisen. Was in Frankfurt zur Deckung angemessener Lebenshaltungskosten erforderlich sein mag, fuehrt in einer strukturschwachen Region unter Umstaenden zu einer erheblich hoeheren realen Kaufkraft. Das muss nicht verfassungswidrig sein, sollte uns aber bei der Wahl der besoldungsrechtlichen Instrumente durchaus beschaeftigen.

Mir geht es bei alldem nicht darum, deine persoenliche Situation oder die deiner Kollegen kleinzureden. Im Gegenteil. Ich moechte lediglich vermeiden, dass wir aus individuellen wirtschaftlichen Haertefaellen unmittelbar allgemeine verfassungsrechtliche Schlussfolgerungen ziehen.

Die Lebenswirklichkeit einer Alleinerziehenden darf und muss bei der Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen Beruecksichtigung finden. Nur erfolgt das anhand verallgemeinerungsfaehiger Kriterien und einer belastbaren Tatsachengrundlage, nicht anhand der Frage, ob uns das persoenliche Schicksal eines einzelnen Beamten besonders beruehrt.

Sonst muessten wir konsequenterweise auch den finanziell bestens gestellten Kollegen zum Beleg einer ausreichenden Besoldung erklaeren. Und ich vermute, da waeren wir uns sehr schnell einig, wie wenig tragfaehig ein solcher Schluss waere.

Deine Schilderung verdient also durchaus Gehoer und Verstaendnis. Sie beantwortet nur eine andere Frage als die nach der strukturellen Verfassungsmaessigkeit unserer Besoldung.

Dümmste hypothetische Annahme des ganzen Forums.
Die von der Verfassung gebotene aA mit einer unter keinen rechtlichen Aspekten jemals eintretenden Mieterhöhung zu vergleichen.

Es ist ja nicht so, dass es eine Ballungsraumzulage bereits einmal gegeben hätte, die nach einer Klage von jemanden der nicht darauf angewiesen war, sie aber gern bekommen hätte, zurückgenommen wurde.
Ganz nach dem Motto entweder alle oder keiner.

Ich kann wie immer nur für meine Behörde sprechen und unsere Dienststellen sind leider einmal mehrheitlich in Ballungsräumen, wo das Leben deutlich teurer ist, als auf dem Land.

Zudem bin ich sogar rechtlich verpflichtet meinen Wohnort so zu wählen, dass ich meinen Dienst uneingeschränkt wahrnehmen kann.
Heißt also ich muss in teure Wohngegenden ziehen und zwar ohne das der DH das finanziell würdigt.
Es gibt keine Möglichkeit für Homeoffice, keine Parkmöglichkeiten und keine Möglichkeit den Dienstplan anzupassen.

Natürlich sollte kein Beamter über seine Verhältnisse leben, dennoch sind große Teile von uns in ihrem Handlungsspielraum bzgl. Wohnraum und Lebensgestaltung viel eingeschränkter, als es hier viele denken.