amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

WikingerBrot

Ich habe gerade mal den Rechner genutzt, die Ausgleichszahlung ist aber nicht integriert oder?

Arverna

Zitat von: WikingerBrot in 14.10.2026 17:20Ich habe gerade mal den Rechner genutzt, die Ausgleichszahlung ist aber nicht integriert oder?
Soweit ich weiß, musst Du die für Dich individuell geltende Ausgleichszulage aus dem Gesetzestext bzw. dessen Anlagen selbst ermitteln und im Rechner unter "weitere monatliche Zulagen" eingeben.

Libor

Zitat von: Max_Muster in 14.10.2026 06:40Dir ist schon klar, dass Du gerade beschreibst um welchen Betrag die Besoldung gekürzt wird?

Nein. Ich beschreibe, wie sich die Gesamtsumme der Ausgleichszulage nach § 91a bei Auszahlung bis Null auf Grundlage des Gesetzentwurfs berechnet. Auf dieser Grundlage kann man rechnerisch vergleichen, was der Wechsel von 15% auf 10% Abschmelzung ausmacht.

Am Beispiel A12, 3 Kinder, Wohnort Düsseldorf sind das 12.000 EUR.

Max_Muster

Zitat von: Libor in 14.10.2026 18:37Nein. Ich beschreibe, wie sich die Gesamtsumme der Ausgleichszulage nach § 91a bei Auszahlung bis Null auf Grundlage des Gesetzentwurfs berechnet. Auf dieser Grundlage kann man rechnerisch vergleichen, was der Wechsel von 15% auf 10% Abschmelzung ausmacht.

Am Beispiel A12, 3 Kinder, Wohnort Düsseldorf sind das 12.000 EUR.
Same same but different. Ich weiß was und wie du es rechnest, aber es in schöne Worte zu packen ändert nichts an der Tatsache, dass die Ausgleichszulage zeigt, was in Zukunft nicht mehr gezahlt wird.

Libor

Zitat von: Max_Muster in 14.10.2026 19:05Same same but different. Ich weiß was und wie du es rechnest, aber es in schöne Worte zu packen ändert nichts an der Tatsache, dass die Ausgleichszulage zeigt, was in Zukunft nicht mehr gezahlt wird.

Keine Ahnung, was du jetzt von mir willst. Dadurch wird doch die Frage nicht irrelevant, in welchem Umfang die Ausgleichszahlung geleistet wird. Die Veränderung der Abschmelzung von 15% auf 10% führt zu einer relevant höheren Summe und das war halt das Thema, zu dem du nachgefragt hattest.

Zitat von: cookiedent in 13.10.2026 22:05Auch wenn ich kein Freund dieser hohen Zuschläge bin, ändert es nichts daran, dass es eine Streichung eines Einkommensbestandteils ist.

Nein, natürlich nicht. Im Gegenteil illustriert der Umstand, dass allein der Wechsel von 15% auf 10%-Abschmelzung eine erhebliche (hier im Beispiel 5-stellige) Summe ausmacht, welche massiven Kürzungen der Gesetzentwurf bei den Familienzuschlägen vornimmt. Die Beträge kann man sich ja simpel auf Basis von Anlage 19.1 zum Referentenentwurf ausrechnen, die monatliche Ausgleichszahlung entspricht dem Kürzungsbetrag. Und besonders wirkt sich das bei Familien mit sehr jungen Kindern aus, für die Familienzuschlag noch länger (als 10 Jahre) zu zahlen wäre. Da bleiben - selbst nach Streckung der Abschmelzung und Anrechnung der Ausgleichszulage -  in Städten wie Düsseldorf oder Köln zum Teil 6-stellige Beträge übrig, die wegfallen.

Wie schon damals geschrieben, ist es vor diesem Hintergrund arg grenzwertig, dass die Landesregierung in ihren Presseinformationen den Eindruck  zu erwecken versuchte, keiner verliere durch die Reform etwas, sondern es gebe ja die Ausgleichszulagen. Und es ist kein Zufall, dass es auf der LBV-Seite für dieses Szenario keine Berechnung gibt, sondern man hinsichtlich der Abschmelzung dort ein Beispiel auf Grundschulniveau bildet ("Bei einem Ausgangsbetrag von 100 Euro sinkt die Zulage um 10 Euro pro Jahr" - Ok, danke für die Erklärung, was 10% von 100 ist...). Dass man eine massive Kürzung für Familien in hochpreisigen Wohnorten, insbesondere bei jungen, kinderreichen Familien vorgenommen hat, möchte man anscheinend nicht ganz so prominent vorrechnen.

Auch wenn diese Kürzungen bei einigen Beamten zB hier im Forum ja in der Sache durchaus auf Zustimmung stoßen. Hat man doch jahrelang gegen die zu hohen Familienzuschläge angeschrieben. Dass man dabei behaupte, der Besoldungsgesetzgeber würde die Familienzuschläge dann nicht einfach für Familien streichen, sondern sie stattdessen "auf alle" ausweiten, war natürlich (bestenfalls) naiv. Was vom Besoldungsgesetzgeber NRW zu beweisen war...

Max_Muster

Zitat von: Libor in 14.10.2026 19:55Keine Ahnung, was du jetzt von mir willst. Dadurch wird doch die Frage nicht irrelevant, in welchem Umfang die Ausgleichszahlung geleistet wird. Die Veränderung der Abschmelzung von 15% auf 10% führt zu einer relevant höheren Summe und das war halt das Thema, zu dem du nachgefragt hattest.

Dein Post auf den ich mich ursprünglich bezogen hat schien mir die Verlängerung des Abschmelzungsbetrags in ein sehr positives Licht zu rücken. Ich hatte dann darauf hinweisen wollen, dass es sich trotzdem noch immer um eine faktische Kürzung handelt, was du ja in deinem aktuellen Post sehr explizit und ausführlich erläutert hast.
Damit erübrigt sich jeder weitere Kommentar für mich in diese Richtung.
Danke dir.

Poldi2006

#1221
Ok, dann sind wir alle einig dass der Besoldungsgeber wieder mit gespaltener Zunge kommuniziert.

Ich gehe jede Wette ein, dass auch die Ausgleichszulage verschwinden wird, sobald gerichtlich festgestellt wird, dass due Grund-Besoldung erhöht werden muss.

Arverna

Zitat von: Libor in 14.10.2026 19:55Keine Ahnung, was du jetzt von mir willst. Dadurch wird doch die Frage nicht irrelevant, in welchem Umfang die Ausgleichszahlung geleistet wird. Die Veränderung der Abschmelzung von 15% auf 10% führt zu einer relevant höheren Summe und das war halt das Thema, zu dem du nachgefragt hattest.

Nein, natürlich nicht. Im Gegenteil illustriert der Umstand, dass allein der Wechsel von 15% auf 10%-Abschmelzung eine erhebliche (hier im Beispiel 5-stellige) Summe ausmacht, welche massiven Kürzungen der Gesetzentwurf bei den Familienzuschlägen vornimmt. Die Beträge kann man sich ja simpel auf Basis von Anlage 19.1 zum Referentenentwurf ausrechnen, die monatliche Ausgleichszahlung entspricht dem Kürzungsbetrag. Und besonders wirkt sich das bei Familien mit sehr jungen Kindern aus, für die Familienzuschlag noch länger (als 10 Jahre) zu zahlen wäre. Da bleiben - selbst nach Streckung der Abschmelzung und Anrechnung der Ausgleichszulage -  in Städten wie Düsseldorf oder Köln zum Teil 6-stellige Beträge übrig, die wegfallen.

Wie schon damals geschrieben, ist es vor diesem Hintergrund arg grenzwertig, dass die Landesregierung in ihren Presseinformationen den Eindruck  zu erwecken versuchte, keiner verliere durch die Reform etwas, sondern es gebe ja die Ausgleichszulagen. Und es ist kein Zufall, dass es auf der LBV-Seite für dieses Szenario keine Berechnung gibt, sondern man hinsichtlich der Abschmelzung dort ein Beispiel auf Grundschulniveau bildet ("Bei einem Ausgangsbetrag von 100 Euro sinkt die Zulage um 10 Euro pro Jahr" - Ok, danke für die Erklärung, was 10% von 100 ist...). Dass man eine massive Kürzung für Familien in hochpreisigen Wohnorten, insbesondere bei jungen, kinderreichen Familien vorgenommen hat, möchte man anscheinend nicht ganz so prominent vorrechnen.

Auch wenn diese Kürzungen bei einigen Beamten zB hier im Forum ja in der Sache durchaus auf Zustimmung stoßen. Hat man doch jahrelang gegen die zu hohen Familienzuschläge angeschrieben. Dass man dabei behaupte, der Besoldungsgesetzgeber würde die Familienzuschläge dann nicht einfach für Familien streichen, sondern sie stattdessen "auf alle" ausweiten, war natürlich (bestenfalls) naiv. Was vom Besoldungsgesetzgeber NRW zu beweisen war...
Ich bitte Dich zu differenzieren. Auch ich bin der Meinung, dass die kinderbezogenen Familienzuschläge teilweise absurd hoch sind.
Dennoch finde ich nicht, dass irgendjemandem etwas genommen werden sollte.
Ich persönlich sehe es als bedenklich an, dass die Dienstherren die aA immer mehr an Bedarfen ausrichten und damit in Richtung Sozialhilfe schieben, statt sie wieder auf die Amtsangemessenheit zu fokussieren. Das könnte, auf Dauer, den sowieso schon schlechten Ruf der Beamten, weiter zu beschädigen.

Schneewitchen

Ist es nicht so, dass sich die Entwicklung der Besoldung nach Auffassung des BVerfG künftig auch mehr an der Entwicklung des Nominallohnindexes orientieren soll?

Nun, im 1. Quartal 2026 bezifferte sich dieser auf 4,1%. Da liegt die aktuelle Besoldungserhöhung schon einmal drunter. Im nächsten Jahr dürfte die Differenz noch höher ausfallen.

Ich gehe aber mal davon aus, dass dem FM ein paar gute Gründen einfallen, weshalb die künftigen Besoldungsanpassungen auch nur nach Gutsherrenart zugeteilt werden (oder bei Bedarf auch einmal nicht).

Henri74

Wurde sich im Gesetzentwurf eigentlich irgendwo dazu geäußert, wie und um in welchem zeitlichen Rhythmus der FM die nächsten sogenannten Besoldungserhöhungen vorgenommen werden sollen?
Ich habe den nur kurz überflogen, weil ich so sauer war, dass wir öffentlich zum Teil für eine Erhöhung gebasht werden, weil der FM die Kürzung der Öffentlichkeit als Erhöhung verkauft hat.

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 11:19Ist es nicht so, dass sich die Entwicklung der Besoldung nach Auffassung des BVerfG künftig auch mehr an der Entwicklung des Nominallohnindexes orientieren soll?

Nun, im 1. Quartal 2026 bezifferte sich dieser auf 4,1%. Da liegt die aktuelle Besoldungserhöhung schon einmal drunter. Im nächsten Jahr dürfte die Differenz noch höher ausfallen.

Ich gehe aber mal davon aus, dass dem FM ein paar gute Gründen einfallen, weshalb die künftigen Besoldungsanpassungen auch nur nach Gutsherrenart zugeteilt werden (oder bei Bedarf auch einmal nicht).

TeJotEm

Schaut euch mal unter dem Link

https://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenentsch%C3%A4digung

an, wo die NRW Abgeordneten da einsortiert sind! Da steigt die Freude auf den 25.04.2027 nochmals erheblich!

Schneewitchen

Zitat von: TeJotEm in Gestern um 12:09Schaut euch mal unter dem Link

https://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenentsch%C3%A4digung

an, wo die NRW Abgeordneten da einsortiert sind! Da steigt die Freude auf den 25.04.2027 nochmals erheblich!

Ich schließe mich Deiner Freude ausdrücklich an.


SAS

Zitat von: TeJotEm in Gestern um 12:09Schaut euch mal unter dem Link

https://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenentsch%C3%A4digung

an, wo die NRW Abgeordneten da einsortiert sind! Da steigt die Freude auf den 25.04.2027 nochmals erheblich!
NRW führt die Tabellen in Zukunft von unten (Beamte) und oben(Abgeordnete) gleichzeitig an...

Schneewitchen

Zitat von: Henri74 in Gestern um 11:48Wurde sich im Gesetzentwurf eigentlich irgendwo dazu geäußert, wie und um in welchem zeitlichen Rhythmus der FM die nächsten sogenannten Besoldungserhöhungen vorgenommen werden sollen?
Ich habe den nur kurz überflogen, weil ich so sauer war, dass wir öffentlich zum Teil für eine Erhöhung gebasht werden, weil der FM die Kürzung der Öffentlichkeit als Erhöhung verkauft hat.

Der FM faselt immer davon, dass die Abschmelzung der Ausgleichszulage künftig immer unter den Tarifübernahmen liegen werden. In den Grafiken auf der Seite des LBV taucht in 2028 ja auch der Hinweis auf den nächsten Tarifabschluss auf.

Daher dürfen wir wohl davon ausgehen, dass sich an der Stelle nichts ändern wird.

Wie ich weiter oben ja schon schrieb, will sich der FM die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Besoldungsanpassung doch sicher nicht nehmen lassen. Einem erfolgreichen FM muß es ja auch möglich sein, den Beamten mal eine Nullrunde oder abgespeckte und/oder verzögerte Tarifübernahmen angedeihen zu lassen.

Bei der nächsten Diätenerhöhung werde ich mit einen warmen Gefühl der Dankbarkeit an unseren FM denken. Die Diäten werden selbstverständlich oberhalb der Inflationsrate angepasst. Für so pfiffige Leutchen, wie z.B. dem FM, ist das aber auch wirklich angemessen.

Jole123

Zitat von: TeJotEm in Gestern um 12:09Schaut euch mal unter dem Link

https://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenentsch%C3%A4digung

an, wo die NRW Abgeordneten da einsortiert sind! Da steigt die Freude auf den 25.04.2027 nochmals erheblich!

Tja, Wasser predigen und Wein saufen... dazu natürlich noch ein Stückchen Kuchen ;-)