Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion III

Begonnen von username, 14.02.2026 09:31

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NelsonMuntz

Zitat von: KlammeKassen in Heute um 09:54Und mit jeder gleichen Prozentübertragung klafft die Schere immer weiter auseinander.

Nein. Du musst das relativ(!) bewerten - und da gibt es eben keine Schere, die sich öffnet. Wer beim Netto 20% mehr hat, der bekommt bei einer Erhöhung eben auch genau diese 20% mehr heraus. Das gilt zwischen E6 und E11 genauso, wie es beim Vergleich Beamter zu TB gilt.

Fokussier Dich auf Dein eigenes Fortkommen. Da hat man es als TB vielleicht sogar ein Stück leichter: Du kannst Dich für die Übertragung höherwertigerer Aufgaben empfehlen und dadurch direkt mehr Geld erhalten, ein Kollege ist jetzt von der E10 direkt in die E12 gehoben worden. Zulagen sind mit ein wenig Geschick drin. Und wenn Du wirklich keinen Bock mehr hast, dann kannst Du in die pW wechseln. All das ist Beamten so nicht möglich.

Warnstreik

Zitat von: KlammeKassen in Heute um 10:05Vielen Dank.
Ja das ist schon richtig, dass der Bruttowert natürlich nicht derselbe ist.
Aber du kannst ja genauso gut einfach jede Stufe durchklicken im Brutto-Netto-Rechner und auch mit "Fantasiewerten" arbeiten, also das Brutto jeweils um 2 % erhöhen. Ich komme da immer zu höheren Netto-Steigerungen bei den Beamten.

EG09c zu A11 kommt zumindest öfter mal vor im kommunalen Bereich.

Ich habe weiter oben einen recht einfachen Fall ganz konkret durchgerechnet und dabei den Beamten sogar übervorteilt, weil ich ihn in die Stufe 5 gesteckt habe. Beide haben dieselbe Nettoerhöhung bekommen. Ausgeglichen wird es am Ende durch die Erhöhung, die auch auf die Sonderzahlung gezahlt wird.

Themen die sich nicht ausgleichen sind a) Sockebeträge und b) Beitragssteigerung von Sozialversicherungen, die ein Beamter nicht zahlen muss. Wenn die neue Rentenpläne durchgehen zahlen Angestellte z.B. 1% mehr vom Brutto wegen des neuen kapitalgedeckten Pflichtrente. Genauso wie normale Beitragssteigerungen auf Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung, müsste man hier den Übertragungsbetrag auf Beamte entsprechend verringern. Genauso müsste man ihn erhöhen, wenn die Beitrage sinken. Sockelbeträge müsste man um den entsprechenden Arbeitnehmeranteil verringern.

highperformer

Zitat von: Warnstreik in Heute um 11:19Beitragssteigerung von Sozialversicherungen, die ein Beamter nicht zahlen muss

Das ist so nicht korrekt. Pflege- und Krankenversicherung muss der Beamte auch zahlen, und die werden zuverlässig jedes Jahr deutlich teurer.
Solange mein Dienstherr so tut, als würde er mich angemessen besolden, tue ich so, als würde ich arbeiten.

Warnstreik

Zitat von: highperformer in Heute um 11:34Das ist so nicht korrekt. Pflege- und Krankenversicherung muss der Beamte auch zahlen, und die werden zuverlässig jedes Jahr deutlich teurer.

Das ist so absolut korrekt wie ich schrieb, deswegen sprach ich von "Sozialversicherungen, die ein Beamter nicht zahlen muss". Das sind Rentenbeiträge und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

SantaClaus

Zitat von: Warnstreik in Heute um 11:41Das ist so absolut korrekt wie ich schrieb, deswegen sprach ich von "Sozialversicherungen, die ein Beamter nicht zahlen muss". Das sind Rentenbeiträge und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Wir können noch kleinlich werden und festhalten, das häufig von den Erhöhungen ein Teil für den Ruhestand genommen wird, das ist per se keine Versicherung, jedoch ein Abzug für die Pension.

Rheini

Und ein kleiner Beamter bekommt dann grössere Erhöhungen wenn die PKV steigt, richtig?

Weil der gibt ja prozentual mehr Geld ab, als andere.

highperformer

Zitat von: Warnstreik in Heute um 11:41deswegen sprach ich von "Sozialversicherungen, die ein Beamter nicht zahlen muss".

Dann habe ich den Satz falsch interpretiert, sorry ;) Die Arbeitslosenversicherung ist vom Satz her langweilig, die Rentenversicherung halt der Teil, den der Beamte deshalb schon mal von Haus aus weniger bekommt (wie der Angestellte halt auch), weil die der Staat einfach direkt behält, und das bei Beamten einfach nicht auf den Gehaltszettel schreibt. Oder?
Solange mein Dienstherr so tut, als würde er mich angemessen besolden, tue ich so, als würde ich arbeiten.

KlammeKassen

Zitat von: NelsonMuntz in Heute um 10:42Nein. Du musst das relativ(!) bewerten - und da gibt es eben keine Schere, die sich öffnet. Wer beim Netto 20% mehr hat, der bekommt bei einer Erhöhung eben auch genau diese 20% mehr heraus. Das gilt zwischen E6 und E11 genauso, wie es beim Vergleich Beamter zu TB gilt.

Fokussier Dich auf Dein eigenes Fortkommen. Da hat man es als TB vielleicht sogar ein Stück leichter: Du kannst Dich für die Übertragung höherwertigerer Aufgaben empfehlen und dadurch direkt mehr Geld erhalten, ein Kollege ist jetzt von der E10 direkt in die E12 gehoben worden. Zulagen sind mit ein wenig Geschick drin. Und wenn Du wirklich keinen Bock mehr hast, dann kannst Du in die pW wechseln. All das ist Beamten so nicht möglich.

Dann schreib dem Steuerzahlerbund, dass es Nonsense ist  ;).

Wie wird man denn von EG10 in EG12 gehoben?
Wurden die Aufgaben jetzt auf einmal als höherwertiger erachtet oder gab es neue Aufgaben dazu?

Warnstreik

Zitat von: highperformer in Heute um 12:41Dann habe ich den Satz falsch interpretiert, sorry ;) Die Arbeitslosenversicherung ist vom Satz her langweilig, die Rentenversicherung halt der Teil, den der Beamte deshalb schon mal von Haus aus weniger bekommt (wie der Angestellte halt auch), weil die der Staat einfach direkt behält, und das bei Beamten einfach nicht auf den Gehaltszettel schreibt. Oder?

Steigt der Rentenverischerungsbeitrag (AN-Anteil) um 2% (für die nächsten Jahre absolut nicht unrealistisch), dann hat der Angestellte eben 2% weniger Geld in der Tasche. Für eine "normale" Erhöhung bei inhaltsgleicher Übertragung geht die Schere dann ziemlich weit auseinander. Der richtige Wert für deine Überagung des Ergebnisses wäre dementsprechend Ergebnis + Änderung der Rente/ALG-Versicherung. Das kann bei einer Senkung der Beiträge (z.B. wie in der Vergangenheit in der ALG-Versicherung) auch mal positiv für die Übertragung aussiehen.

Warnstreik

Zitat von: Rheini in Heute um 12:38Und ein kleiner Beamter bekommt dann grössere Erhöhungen wenn die PKV steigt, richtig?

Weil der gibt ja prozentual mehr Geld ab, als andere.

Wieso sollte er? Auch die gesetzlichen Krankenkassen erhöhen ihr Beiträge - unabhängig von der automatischen Erhöhung über Lohnsteigerungen. Vielen Beamten steht es außerdem frei, sich schadfrei für die gesetzliche Krankenkasse zu entscheiden. (wieso auch immer da einige Bundesländer nicht mitmachen) Andersrum ist es meist nicht der Fall.

SantaClaus

Zitat von: Warnstreik in Heute um 14:00Wieso sollte er? Auch die gesetzlichen Krankenkassen erhöhen ihr Beiträge - unabhängig von der automatischen Erhöhung über Lohnsteigerungen. Vielen Beamten steht es außerdem frei, sich schadfrei für die gesetzliche Krankenkasse zu entscheiden. (wieso auch immer da einige Bundesländer nicht mitmachen) Andersrum ist es meist nicht der Fall.

Das ist nicht richtig, der Beamte kann sich genau einmal entscheiden, nämlich bei Anstellung. Vielleicht gibt oder gab es Ausnahmen bei der Einführung der Wahlmöglichkeit bei Beamten, aber das SGB verbietet die Rückkehr in die Gesetzliche ohne Vorversicherungszeiten. Diese "Freiheit" bezieht sich nur auf die Art der Beihilfe.

KlammeKassen

Zitat von: Warnstreik in Heute um 13:57Steigt der Rentenverischerungsbeitrag (AN-Anteil) um 2% (für die nächsten Jahre absolut nicht unrealistisch), dann hat der Angestellte eben 2% weniger Geld in der Tasche. Für eine "normale" Erhöhung bei inhaltsgleicher Übertragung geht die Schere dann ziemlich weit auseinander. Der richtige Wert für deine Überagung des Ergebnisses wäre dementsprechend Ergebnis + Änderung der Rente/ALG-Versicherung. Das kann bei einer Senkung der Beiträge (z.B. wie in der Vergangenheit in der ALG-Versicherung) auch mal positiv für die Übertragung aussiehen.

das ist sogar sehr realistisch, weil für 2028 19,9 oder 20,0 % vorausgesagt werden... und das war/ist noch ohne die Kapitalrente.
also sind wir dann - 4 Jahre später - minimum bei 22,0 %; da aber Steigerungen bis 21,2 % vorausgesagt werden, sind wir dann bei 23,2 => 11,6 %, = Steigerung um 2,3 %

KlammeKassen

Zitat von: Warnstreik in Heute um 14:00Wieso sollte er? Auch die gesetzlichen Krankenkassen erhöhen ihr Beiträge - unabhängig von der automatischen Erhöhung über Lohnsteigerungen. Vielen Beamten steht es außerdem frei, sich schadfrei für die gesetzliche Krankenkasse zu entscheiden. (wieso auch immer da einige Bundesländer nicht mitmachen) Andersrum ist es meist nicht der Fall.

Das ist grundsätzlich halt nur für ältere und kranke Beamte interessant.
Alle anderen wollen auf die Vorzüge der PKV gar nicht verzichten. Da sie dann auch noch ohnehin in der Regel günstiger ist. Zumindest von den Beamten, die ich kenne, zahlt keiner > 450 Euro

Warum sollte man auch freiwillig 6 Monate auf einen Facharzttermin warten, wenn man ihn auch in 2 Wochen bekommen kann?

KlammeKassen

Zitat von: SantaClaus in Heute um 14:16Das ist nicht richtig, der Beamte kann sich genau einmal entscheiden, nämlich bei Anstellung. Vielleicht gibt oder gab es Ausnahmen bei der Einführung der Wahlmöglichkeit bei Beamten, aber das SGB verbietet die Rückkehr in die Gesetzliche ohne Vorversicherungszeiten. Diese "Freiheit" bezieht sich nur auf die Art der Beihilfe.

Da kannst du auch von "Gleichberechtigung" sprechen.

Unter der JAEG ist auch keinerlei Wechsel in die PKV möglich.

und die ist mit ü+ber 84 k ab 2027 schon wirklich sehr hoch gelegt jetzt.

Warnstreik

Zitat von: SantaClaus in Heute um 14:16Das ist nicht richtig, der Beamte kann sich genau einmal entscheiden, nämlich bei Anstellung. Vielleicht gibt oder gab es Ausnahmen bei der Einführung der Wahlmöglichkeit bei Beamten, aber das SGB verbietet die Rückkehr in die Gesetzliche ohne Vorversicherungszeiten. Diese "Freiheit" bezieht sich nur auf die Art der Beihilfe.

Das stimmt, hier muss man sich einmal bei Eintritt entscheiden. Genauso ist es aber andersrum aber auch bei privat versicherten Angestellten. ich dachte es gibt zumindest für jeden bei der Einführung einmal die Chance, da lag ich falsch. Da die pauschale Beihilfe in vielen Ländern neuer ist, haben jetzt erst sukzesseive alle "neuen" die Wahlmöglichkeit. (in den entsprechenden Ländern) Darf man nur an keinen PKV-Berater kommen ;-)