Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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SwenTanortsch

Zitat von: Staatsdiener1969 in Heute um 08:27Ich habe in den letzten Tagen die Podcasts ,,Lage der Nation" und ,,Anne Will" gehört, da ging es in Teilen um den Rücktritt von Bärbel Bas und den Umgang der CDU damit. Ein Hauptkritikpunkt war wohl, dass Merz sich in einem Hintergrundgespräch dahingehend geäußert habe, dass Frau Bas und ihr Ministerium seit Juni Zeit hatten, ein Gesetz zur Rentenreform vorzulegen, und die Zeit von Juni bis dahin ja wohl ausreichend sein sollte. Ich habe gedacht, ich höre nicht richtig. Gibt es was Komplexeres als die Rente? Da soll innerhalb von Monaten ein Gesetzesentwurf vorliegen? Und beim Thema aA bekommen wir ständig gesagt, es sei komplex, Gründlichkeit vor Schnelligkeit, blabla. Man schafft es in drei Regierungen und 6 Jahren nicht, ein Gesetz zu verabschieden. Da sieht man mal die Prioritäten.
Ich hab mir auch schon gedacht, vielleicht sollte man diverse Medien und Podcasts mal vehement auf das Thema darauf stoßen, da dort seit 6 Jahren die Verfassung bzw. ein Urteil nicht angegangen wird. Auch was das für die Resilienz der Demokratie und der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf Strömungen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung in Frage stellen, bedeutet. Von den finanziellen Auswirkungen einer fortlaufenden Verschleppung ganz zu schweigen.

Du bringst die Sache mit dem ersten Absatz auf den Punkt, Staatsdiener. Zugleich weiß ja jeder im politischen Berlin - also im Bundeskanzleramt, in den Ministerien, im Bundestag und in den Redaktionen der Leitmedien - zumindest der Sache nach, wenn auch ggf. nicht in jedem Fall bis ins Detail, dass der bekannte Entwurf eines BAlimentG allein über die je eigene Betrachtung des Partnereinkommens gezielt verfassungswidrig konzipiert ist, dass sich also die hier konkret geplanten Regelungen eben nicht hinreichend konkretisieren und so auch nicht plausibilisieren lassen. Dieses offene Geheimnis ist der sprichwörtliche Elefant im Raum, eben Teil des konzertierten Verfassungsbruchs, von dem Ulrich Battis bereits vor vier Jahren begründet gesprochen hat.

Entsprechend sagt man den (Leit-)Medien letztlich auch nichts Neues, wenn man sie darauf anspricht. Denn bei jenen ist ja bspw. sowohl die Stellungnahme des DRB (https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/10-2026) als auch nicht minder das Gutachten Udo Di Fabios (https://www.inlibra.com/document/download/pdf/uuid/8fcf36df-040a-364b-8abe-3cb0ff961cb1) bekannt, welches letzteres zwar das vergangene nordrhein-westfälische Gesetzgebungsverfahren in den Blick genommen hat, zugleich aber ohne viel Aufhebens auf den aktuellen Entwurf des BMI angewendet werden kann. Auch das hat sich mindestens in nicht geringen Teilen der Leitmedien herumgesprochen, auch wenn nicht jeder Journalist dadurch zu einem ausgewiesenen Beamtenrechtler geworden ist - so wie sich im politischen Berlin zwischenzeitlich ebenfalls herumgesprochen hat, dass es sich beim Alimentationsprinzip um keinen Spezialfall des Sozialrechts handelt. Auch das weiß also zwischenzeitlich jeder Abgeordnete nicht nur in Berlin, sondern in ganz Deutschland, der das wissen will - und ebenso ein großer Teil der Abgeordneten in Deutschland, die das nicht wissen wollen, ebenfalls.

Und da das Alimentationsprinzip eben gerade kein Spezialfall des Alimentationsprinzips ist, triffst Du mit Deinen Ausführungen auch hier ein weiteres Mal den Nagel auf den Kopf, PolareuD.

Zitat von: PolareuD in Gestern um 11:37Deinen Ausführungen erweiternd folgend plädierst du dafür, die Mindestbesoldung anhand des Bundeslandes mit dem niedrigsten MÄE festzulegen. Dies war in 2024 Bremen. Die Mindestbesoldung liegt in dem Fall bei 3494 €. In letzter Konsequenz würde dies zu einem Ortszuschlag von bis 2177 € führen, wenn man die Mindestbesoldung für den Landkreis München heranzieht. Na ob das einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält? -> Nivellierung der Ämterwertigkeit. 😉

Denn letztlich sind auch die Unterkunftskosten maßgeblich aus dem Grundgehalt zu bestreiten, kann - das ist hier in der Vergangenheit ja regelmäßig konkretisiert worden - ein Ortszuschlag nur einen verhältnismäßig geringen Teil der Unterkunftskosten abfedern, sofern er überhaupt gewährt werden würde (was im aktuellen Entwurf eines BAlimenG weiterhin nicht der Fall ist).

Zugleich entstammt die hinter dem Gedanken, den Unterkunftsbedarf maßgeblich über nicht konkretisierbare Ortszuschläge ausgleichen zu wollen, aufscheinende Vorstellung eben einer sozialrechtlichen Systematik, nämlich dass Bedarfe für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit diese angemessen sind. Wollte man also entsprechende Regelungen vollziehen, wie Du sie zurecht kritisierst, verlöre man erneut den qualitativen Unterschied zwischen Beamten- und Sozialrecht aus dem Blick. Nicht umsonst hat der Senat in der Rn. 73 der aktuellen Entscheidung ein weiteres Mal klargestellt, dass die Alimentation des Beamten und seiner Familie etwas qualitativ anderes ist als staatliche Hilfe zur Erhaltung eines Mindestmaßes sozialer Sicherung und eines sozialen Standards für alle. Diesen Unterschied muss die Bemessung des Beamtengehalts deutlich werden lassen. Maßstab der Besoldungsbemessung bleibt weiterhin das Amt im statusrechtlichen Sinne - und eben gerade nicht das jeweilige individuelle Alimentationsbedürfnis des einzelnen Beamten.

BVerfGBeliever

Zitat von: Durgi in Gestern um 14:52Lediglich bei der Aussage, nach der neuen Rechtsprechung duerften nahezu alle Tabellenzellen des Bundes verfassungswidrig sein, wuerde ich noch etwas differenzieren und waere vorsichtig, weil die Berechnungen derzeit auf ein gewisses Einsparpotential hinauslaufen....Die erste Frage war und ist: "Samma, was hat das Gericht eigentlich gesagt......"

Warum? Weil wir die verfassungsrechtlichen Massstaebe zwar kennen, ihre Anwendung auf die konkrete Bundesbesoldung aber eine eigenstaendige(!!!) Pruefung erfordert.

Hallo Durgi, das ist in meinen Augen genau die entscheidende Frage ("Samma"  :) ):
- Welche Implikationen ergeben sich aus dem letztjährigen BVerfG-Beschluss für die konkrete Bundesbesoldung?
- Darüber hinaus, Stichwort Glaskugel: Welche weiteren Entscheidungen werden demnächst aus Karlsruhe verkündet?

Inhaltlich sehe ich drei aktuelle "Baustellen":
1.) Darf bei der Bemessung der Mindestbesoldung irgendetwas angerechnet werden (z.B. ein Partnereinkommen, aber möglicherweise kommen die Gesetzgeber ja zukünftig auch noch auf andere "Ideen")? Falls ja, gibt es diesbezüglich Einschränkungen und Grenzen?
2.) Welche Vorgaben gelten für das Verhältnis zwischen leistungsbezogenen (z.B. Grundgehalt) und leistungslosen (z.B. Familienzuschläge, ggf. Ortszuschläge, etc.) Besoldungsbestandteilen?
3.) Welche Vorgaben gelten bezüglich des Themas Abstandsgebot/Ämterwertigkeit/Leistungsprinzip? Was genau möchte uns das BVerfG mit der Rn. 93 des aktuellen Beschlusses (die in meinen Augen in der bisherigen Diskussion etwas vernachlässigt wurde) sagen?

BÜRGERFREUNDLICH

#7562
Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 12:31Hallo Durgi, das ist in meinen Augen genau die entscheidende Frage ("Samma"  :) ):
- Welche Implikationen ergeben sich aus dem letztjährigen BVerfG-Beschluss für die konkrete Bundesbesoldung?
- Darüber hinaus, Stichwort Glaskugel: Welche weiteren Entscheidungen werden demnächst aus Karlsruhe verkündet?

Inhaltlich sehe ich drei aktuelle "Baustellen":
1.) Darf bei der Bemessung der Mindestbesoldung irgendetwas angerechnet werden (z.B. ein Partnereinkommen, aber möglicherweise kommen die Gesetzgeber ja zukünftig auch noch auf andere "Ideen")? Falls ja, gibt es diesbezüglich Einschränkungen und Grenzen?
2.) Welche Vorgaben gelten für das Verhältnis zwischen leistungsbezogenen (z.B. Grundgehalt) und leistungslosen (z.B. Familienzuschläge, ggf. Ortszuschläge, etc.) Besoldungsbestandteilen?
3.) Welche Vorgaben gelten bezüglich des Themas Abstandsgebot/Ämterwertigkeit/Leistungsprinzip? Was genau möchte uns das BVerfG mit der Rn. 93 des aktuellen Beschlusses (die in meinen Augen in der bisherigen Diskussion etwas vernachlässigt wurde) sagen?

Dem Punkt 2 und 3 wird m.E. viel zu wenig Bedeutung beibemessen. Fiktives Partnereinkommen hin oder her.

Gefühlt findet um diese beiden Punkte kaum eine Debatte statt. Bezogen auf die aktuellen Stellungnahmen der Gewerkschaften zum Gesetzentwurf in NRW, finden diese beiden Punkte auch kaum Berücksichtigung. Man mag sich wünschen, dass es auf Bundesebene anders läuft.

Kindsvater4x

Sehr geehrter Herr K.,
               
vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich nach dem aktuellen Sachstand des geplanten Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation erkundigen.
               
Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie die lange Wartezeit auf den finalen Entwurf verärgert und die Geduld von Beamten und Soldaten erschöpft ist. Der Entwurf und die dem zugrundeliegenden Berechnungen sind hochkomplex und müssen juristisch haltbar sein. Ziel des Bundesinnenministeriums ist es, das Gesetz möglichst zeitnah auf den Weg zu bringen, konkretere Zeitangaben kann ich Ihnen hier aktuell aber leider auch auf Ihre konkreten Fragen nicht machen.
               
Ich stehe mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt in ständigen Austausch und kann Ihnen lediglich versichern, dass er fest entschlossen ist, hier unserer verfassungsgerichtlich aufgetragenen Pflicht als Gesetzgeber schnellstmöglich nachzukommen.
 
 
Mit freundlichen Grüßen


Josef Oster, MdB
E-Mail: josef.oster@bundestag.de

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andreb

Jetzt sind wir schon bei hochkomplexen Berechnungen.
Damit ist die Besoldung nunmehr eine Raketenwissenschaft.

GoodBye

Übersetzt: Es muss eingehend geprüft werden, wie wir die Schweinereien juristisch gut verpacken.

Man hat auch das Ziel mittlerweile (bewusst) komplett aus den Augen verloren.

1. Welchen Zweck muss die Alimentation erfüllen.

(Vom BVerfG im letzten Beschluss in epischer Breite beschrieben)

2. Was ist der Kontrollmaßstab für Mindestanforderungen, damit dieser Zweck erfüllt wird.

(Ebenfalls episch durch das BVerfG ausgeführt)

3. Es wird nur noch gerechnet mit fiskalischer Zielsetzung.

4. Die Korrekturprüfung, ob Punkt 1 damit erfüllt werden kann, unterbleibt vollständig.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

DeltaR95

Zitat von: Kindsvater4x in Heute um 13:58Ich stehe mit Bundesinnenminister Alexander Dobrindt in ständigen Austausch und kann Ihnen lediglich versichern, dass er fest entschlossen ist, hier unserer verfassungsgerichtlich aufgetragenen Pflicht als Gesetzgeber schnellstmöglich nachzukommen.

Stimmt, deswegen ignoriert man auch gekonnt sämtliche Kritik der "Frösche im Teich" - z.B. der diversen Richterverbände zum fPE - und nutzt jeden vom BVerfG nicht eineindeutig "ausgeurteilten Gestaltungsspielraum".  ::)

Bevor ich so eine Antwort verfasse, schweige ich lieber...

PolareuD

Zitat von: PolareuD in Gestern um 11:37Deinen Ausführungen erweiternd folgend plädierst du dafür, die Mindestbesoldung anhand des Bundeslandes mit dem niedrigsten MÄE festzulegen. Dies war in 2024 Bremen. Die Mindestbesoldung liegt in dem Fall bei 3494 €. In letzter Konsequenz würde dies zu einem Ortszuschlag von bis 2177 € führen, wenn man die Mindestbesoldung für den Landkreis München heranzieht. Na ob das einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält? -> Nivellierung der Ämterwertigkeit. 😉


@ Durgi

Nun mal ,,Butter bei die Fische"? Auffallend ist, dass du meistens Fragen in den Raum stellst, aber konkrete Antworten darauf selbst meidest. Das kommt schon einen Verhalten eines Hochschullehrers gleich, der seinen Studenten eine Aufgabe vorlegt und mit der Aufforderung verbindet, jetzt lasst mal euer Hirnschmalz rotieren.

Also, wie denkst du sollte ein zukünftiges Besoldungssystem ausgestaltet werden? Ich bin gespannt auf deinen Beitrag?
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Fürsorgepflicht404

Zitat von: andreb in Heute um 14:14Jetzt sind wir schon bei hochkomplexen Berechnungen.
Damit ist die Besoldung nunmehr eine Raketenwissenschaft.

Mal sehen wann sich das in der Einstufung der Besolder in den Landesbesoldungsämtern widerspiegelt. (hint) Gar nicht.