Hochgruppierung CTA/Laborant

Begonnen von Senf_ist_cool, 15.10.2026 07:52

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Senf_ist_cool

Hi!

Ich habe folgendes Problem:
Ich bin gelernter CTA und meine Stellenbezeichnung ist unklar (TB und Arbeitsvertrag sagen unterschiedliches).

Meine derzeitige EG ist 6 (VKA).
Vor einigen Monaten habe ich jene TB gefunden und festgestellt, dass diese sehr schwammig ist. Also habe ich angefangen meine tatsächlichen Aufgaben mit Zeitanteilen zu notieren und gegen den TVöD abzugleichen. Dabei habe ich rausgefunden, dass meine AV niemals der E6 entsprechen.

Es gibt zB keine fachliche (oder auch generelle) Gegenkontrolle meiner Arbeit. Ich bin für sämtliche Aufgaben im Labor verantwortlich (zT auch aus behördlicher Veranlassung). Es gab keine richtige Einarbeitung und keine expliziten Richtwerte und Arbeitsanweisungen, die man zu Rate ziehen kann (sie wurden mir jedenfalls nie zugänglich gemacht). Falls Fragen auftauchen beantworte ich die mir in aller Regel selbst, indem ich mir bspw Zusammenhänge im Arbeitskontext selbstständig erarbeite.

Die HR ist der Auffassung, dass ich zum einen als CTA "weniger gut ausgebildet bin" als ein Laborant und somit keine höhere Gruppe in Frage kommt. Des Weiteren sei ja alles Routine und entspreche der klassischen Ausbildungsinhalte (stimmt nicht). Ich bekam das Angebot einer AT-Zulage, die ich ablehnte. Jetzt soll das ganze in die externe Prüfung. Was laut Aussage der HR der deutlich längere Weg ist.

Ich bin etwas ratlos wie ich mich verhalten soll, weil ich von keiner Stelle ein Rückmeldung bekomme und ich das Gefühl habe, dass ich jetzt am sehr langen Arm gehalten werde.

Ich hab E9a hilfsweise E8 geltend gemacht.

Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrung damit.

Vollstrecker

Kein Personalrat / Betriebsrat vorhanden?

Das ist eine Sache, womit der eigentlich öfter zu tun haben sollte. Wenn der das nach vorne trägt und anspricht, gibt es nämlich deutlich mehr Tempo. Eine falsche Eingruppierung oder mehr Tätigkeiten als die Stelle vorgibt, sind kein Kavaliersdelikt, ebenso wie das nicht Vorhandensein einer Stellenbeschreibung.

Aber eins ist zu 99% sicher: Die Menge der Arbeit ändert nichts an einem Stellenwertumfang, sondern nur der Inhalt. 😉 Mehrarbeit ist ein anderes Kapitel.

Aber wenn du schon sagst, es gab keine Einarbeitung usw., sieht man eigentlich schon, dass dein Arbeitsplatz sehr schlecht organisiert ist. Dann wundert es auch nicht, dass man dir nicht so wirklich helfen kann / will.

Darf ich fragen, warum du die Zulage abgelehnt hast?

Petar T.

Erfolgt die Eingruppierung nach Teil B Nr. XVI. der Entgeltordnung?

Senf_ist_cool

Zitat von: Vollstrecker in 16.10.2026 08:15Kein Personalrat / Betriebsrat vorhanden?


Doch, wir haben einen BR. Der meinte allerdings, dass er mir nicht helfen könne, weil ich alles was er mir raten würde, schon getan haben.
Zuletzt war die Aussage nur, dass mein Fall verzwickt sei und er auch nicht genau wisse wie man dem beikommen könnte.

Zitat von: Vollstrecker in 16.10.2026 08:15Eine falsche Eingruppierung oder mehr Tätigkeiten als die Stelle vorgibt, sind kein Kavaliersdelikt, ebenso wie das nicht Vorhandensein einer Stellenbeschreibung.

Aber eins ist zu 99% sicher: Die Menge der Arbeit ändert nichts an einem Stellenwertumfang, sondern nur der Inhalt. 😉 Mehrarbeit ist ein anderes Kapitel.


Es gibt eine Stellenbeschreibung. Die ist aber sehr kurz (4 Sätze) und super schwammig geschrieben (keine expliziten Aufgaben, eher gröbere Bereiche).

Das ist korrekt. Wirklich gut organisiert ist das alles nicht. Was Hilfe angeht ist das seitens der HR eher ein Nichtwollen.

Zitat von: Vollstrecker in 16.10.2026 08:15Darf ich fragen, warum du die Zulage abgelehnt hast?


Sie ist widerruflich, wächst nicht mit den Stufen und geht auch nicht in Sonderzahlung oder als Anteil in die ZVK mit ein.

Zitat von: Petar T. in 16.10.2026 09:16Erfolgt die Eingruppierung nach Teil B Nr. XVI. der Entgeltordnung?


Ich denke schon, das geht aus den Unterlagen nicht so genau hervor. Da steht nur, dass der TVöD angewandt wird und die jeweilig geltende Spartenfassung bzw "sonstige einschlägige Tarifverträge" gelten. Auf Grundlage der Argumentation gehe ich aber davon aus.

MoinMoin

Was dir bleibt ist schriftlich fixiert deine auszuübenden Tätigkeiten von deinem AG bestätigen zulassen. Natürlich dergestalt, dass sie aktiv Nein sagen müssen, also nachfragen ob dies die aT sind und sofern du nicht in 6 Wochen etwas gegenteiliges hörst siehst du sie als übertragen an, sollten dies nicht die aT sein.
Also am besten von dir niedergeschrieben und in Richtung höherer EG konzipiert.
Sollte der AG nicht zustimmen, bei jeder Tätigkeitsaktion schriftlich die Bestätigung einholen und mit der Arbeit warten, bis es bestätigt ist, da du nicht eigenmächtig deine Tätigkeiten ändern darfst.
Wenn das also geklärt ist, bleibt dir nur nach das Arbeitsgericht mit einer Feststellungsklage.

Senf_ist_cool

Zitat von: MoinMoin in 17.10.2026 08:50Was dir bleibt ist schriftlich fixiert deine auszuübenden Tätigkeiten von deinem AG bestätigen zulassen. Natürlich dergestalt, dass sie aktiv Nein sagen müssen, also nachfragen ob dies die aT sind und sofern du nicht in 6 Wochen etwas gegenteiliges hörst siehst du sie als übertragen an, sollten dies nicht die aT sein.
Also am besten von dir niedergeschrieben und in Richtung höherer EG konzipiert.
Sollte der AG nicht zustimmen, bei jeder Tätigkeitsaktion schriftlich die Bestätigung einholen und mit der Arbeit warten, bis es bestätigt ist, da du nicht eigenmächtig deine Tätigkeiten ändern darfst.
Wenn das also geklärt ist, bleibt dir nur nach das Arbeitsgericht mit einer Feststellungsklage.
Das ist ein guter Punkt. Bringe ich nächste Woche auf den Weg. Dazu sollte meine eigene TB genügen, die ich mir einfach gegenzeichnen lasse, richtig?

Ja, den Gedanken hatte ich auch schon. Wollte ich eigentlich vermeiden, aber nach nun mehr 9 Monaten Stillstand ist meine Geduld am Ende.

MoinMoin

Klar wenn sie deine TB akzeptieren als deine aT, dann haste was konkretes in der Hand.
Dann kann ein Gericht klären wie du Eingruppiert bist.

Vollstrecker

Die Antwortet von deinem Betriebsrat gefällt mir gar nicht. Solche Leute brauchen dringend mal den kollegialen Austausch. Der hätte schon eine ganze Menge MIT DIR machen können....nicht FÜR DICH. Der müsste erstmal seine Rolle verstehen. Kein Meister ist bisher vom Himmel gefallen, keiner war voller Wissen ab der ersten Minute. Aber bei deiner Sache würde ich deutlich mehr Unterstützungsmöglichkeiten sehen, zumal der AG hier schon offensichtliche Fehler gemacht hat.