Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Durgi

Zitat von: Hugo in 17.10.2026 23:44Könnte aber auch Durgi sein, wer weiß...

Mega. :D
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

MOGA

Zitat von: NvB in Heute um 10:27Ahja, natürlich ist "Ausnutzen" des Staates links-grün.

Wer kennt nicht Spahn und Reiche und Scheuer etc. Oder AFD Delulus die ihre ganze Verwandschaft einstellen um die Vorteile des Staates abzuschröpfen.

Was Lobbyismus und Korruption in diesem Land angeht, stechen erstaunlich viele neoliberal-konservative Politiker und Ansichten hervor.

Aber natürlich ist es ein links-grünes Phänomen.

Den Preis für die totale Realitätsverzerrung hast auf jeden Fall du gewonnen.

Alter alter, ausnutzen hat damit nichts zu tun. Sie hat genau davon Vorteil genommen von dem, was ihr zusteht. Was übrigens genau das gleiche ist was wir jetzt alle einfordern. Darum geht es ganz und gar nicht. Es geht darum sich jetzt, nach dem sie und die Generation danach der ist sicherlich nicht sonderlich schlecht gehen dürfte, ihre Schäfchen im Trockenen haben, moralisch dazu aufschwingen, anderen das Recht abzusprechen. Aber ich gehe nicht davon aus, dass du das verstehst.
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Durgi

Zitat von: BVerfGBeliever in 16.10.2026 12:31Hallo Durgi, das ist in meinen Augen genau die entscheidende Frage ("Samma"  :) ):
- Welche Implikationen ergeben sich aus dem letztjährigen BVerfG-Beschluss für die konkrete Bundesbesoldung?
- Darüber hinaus, Stichwort Glaskugel: Welche weiteren Entscheidungen werden demnächst aus Karlsruhe verkündet?

Inhaltlich sehe ich drei aktuelle "Baustellen":
1.) Darf bei der Bemessung der Mindestbesoldung irgendetwas angerechnet werden (z.B. ein Partnereinkommen, aber möglicherweise kommen die Gesetzgeber ja zukünftig auch noch auf andere "Ideen")? Falls ja, gibt es diesbezüglich Einschränkungen und Grenzen?
2.) Welche Vorgaben gelten für das Verhältnis zwischen leistungsbezogenen (z.B. Grundgehalt) und leistungslosen (z.B. Familienzuschläge, ggf. Ortszuschläge, etc.) Besoldungsbestandteilen?
3.) Welche Vorgaben gelten bezüglich des Themas Abstandsgebot/Ämterwertigkeit/Leistungsprinzip? Was genau möchte uns das BVerfG mit der Rn. 93 des aktuellen Beschlusses (die in meinen Augen in der bisherigen Diskussion etwas vernachlässigt wurde) sagen?

Moin Kamerad :)

die ersten beiden Fragen haben wir hier inzwischen wirklich bis zur Erschoepfung durchdekliniert. Beim Partnereinkommen hat Karlsruhe weder einen Blankoscheck ausgestellt noch saemtliche Gestaltungsmoeglichkeiten ausgeschlossen. Eine feste Quote zwischen Grundgehalt und Familienzuschlaegen laesst sich der Entscheidung ebenfalls nicht entnehmen. Und mehr ausser FLurgespraechen gibts dazu auch nicht zu sagen. Zu laufenden Verfahren werde ich keine Stellung nehmen.

Interessanter finde ich tatsaechlich Rn. 93. Nachdem der Senat in Rn. 92 einer automatischen Fortschreibung der Mindestbesoldung durch saemtliche Besoldungsgruppen eine Absage erteilt, laesst er ausgerechnet die leistungsrechtlichen Konsequenzen mittelbarer Abstandsverletzungen offen. :D Bombe.....

verfassungsfestes Sparmodell fuer den Bund ableitet? lest vielleicht auch die naechste Randnummer....

Ich vermute, gerade dort wird Karlsruhe noch einiges zu sagen haben.
Dobrindt, 12.01.2026:
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Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
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GoodBye

Rn. 93 ist die Extrarunde für den hD, wenn der Gesetzgeber in Reaktion auf den Beschluss nicht die gesamte Tabelle heilt. Oder vielleicht ein Warnsignal an den Gesetzgeber?!
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Ryan

Die einzige denkbare Gestaltungsmöglichkeit ist, einen explizit für den Partner ausgewiesenen Zuschlag, d.h. den Vrheiratetenzuschlag, entfallen zu lassen, wenn der Partner mindestens so viel verdient, dass der Wegfall des dieses Zuschlags für seine Entscheidung zur Arbeitsaufnahme unerheblich ist. siehe EU.

Dies tangiert den Prüfungsmaßstab überhaupt nicht.

Der Bund scheint aber mit der allg. Streichung des Verheirateten6uschlags einen gänzlich anderen Weg einzuschlagen. Mehr oder weniger verbaut er sich diesen Weg gerade.

Durgi

#7865
Zitat von: PolareuD in 16.10.2026 14:32@ Durgi

Nun mal ,,Butter bei die Fische"? Auffallend ist, dass du meistens Fragen in den Raum stellst, aber konkrete Antworten darauf selbst meidest. Das kommt schon einen Verhalten eines Hochschullehrers gleich, der seinen Studenten eine Aufgabe vorlegt und mit der Aufforderung verbindet, jetzt lasst mal euer Hirnschmalz rotieren.

Also, wie denkst du sollte ein zukünftiges Besoldungssystem ausgestaltet werden? Ich bin gespannt auf deinen Beitrag?

PolareuD,

na gut, Butter bei die Fische.

Ich wuerde zunaechst die Grundgehaelter ordentlich aufstellen. Und zwar durchaus grosszuegiger als im gegenwaertigen Referentenentwurf. Wenn du konkrete Zahlen moechtest: A3 in der Eingangsstufe statt 3.107 Euro eher bei 3.500 Euro, A9 Stufe 7 statt 4.722 Euro bei etwa 5.100 Euro und A14 in der Endstufe statt 7.952 Euro bei rund 8.500 Euro. Die uebrigen Tabellenwerte entsprechend systematisch angepasst, mit nachvollziehbaren Abstaenden zwischen den Besoldungsgruppen und einer etwas staerkeren Honorierung der Erfahrungsstufen. Das sind wohlgemerkt meine Vorstellungen, keine aus Karlsruhe abgeleiteten Pflichtbetraege.

Amtswertigkeit, Qualifikation und Verantwortung muessen sich im Grundgehalt wiederfinden. Gerade A9 bis A15 wuerde ich mir nochmals ansehen, weil dort die Besoldungsentwicklung gegenueber vergleichbaren Tarifentgelten ueber Jahre zurueckgeblieben ist. Familienbezogene Mehrbelastungen gehoeren ueber Zuschlaege beruecksichtigt. Die vorgesehenen 265 Euro fuer das erste und zweite Kind wuerde ich beispielsweise auf 350 Euro, die 708 Euro ab dem dritten Kind auf 800 Euro anheben. Erhebliche regionale Wohnkostenunterschiede koennte man ueber einen sachgerecht bemessenen Ortszuschlag ausgleichen. Auf das fiktive Partnereinkommen von 22k Euro wuerde ich verzichten und die entsprechenden Mittel lieber in eine belastbare grundbesoldung investieren....

Auch die geplante Streichung der ersten Erfahrungsstufe wuerde ich anders umsetzen  8) . Wenn wir schon die Einstiegsbesoldung verbessern, sollten die Bestandsbeamten durch eine entsprechende Ueberleitung mitgenommen werden. Die strukturellen Verbesserungen muessen selbstverstaendlich auch in der Versorgung ankommen. Und die regelmaessige Fortschreibung sollte sich an der tatsaechlichen wirtschaftlichen Entwicklung orientieren.

Bei den Soldaten wuerde ich zudem die tatsaechliche Fuehrungsverantwortung und dienstliche Belastung wesentlich staerker honorieren. Ein Hauptfeldwebel, der als Zugfuehrer drei oder vier Kampfpanzer samt Besatzungen und Millionenwerten verantwortet, sich auf Uebungsplaetzen durch Schlamm und Naesse quaelt und im Ernstfall Menschenleben verantwortet, soll gefaelligst signifikant mehr verdienen als sein dienstgradgleicher Kollege in der Container- und Palettenzentrale des LogZBw, der bei Gleitzeit und thermostatisch optimiertem Raumklima den Regen allenfalls von der anderen Seite der Fensterscheibe kennt. Dafuer braucht es endlich substanzielle, funktions- und belastungsbezogene Zulagen. Die Gleichheit des Dienstgrades darf nicht zur besoldungsrechtlichen Gleichmacherei voellig unterschiedlicher Verantwortung und Belastung fuehren.

Das waere mein Ansatz. Vermutlich nicht der billigste, aber verfassungsrechtlich meines Erachtens deutlich weniger anfaellig als die mittlerweile ueblichen besoldungsrechtlichen, ermuedenden Rechentricks.

Allerdings frage ich mich ernsthaft, was euch hier im Forum meine persoenliche Wunschvorstellung bringt. Wollt ihr konkrete Vorlagen aus den vergangenen siebeneinhalb Jahren meiner Arbeit? Seitenlange, selbstgefaellige Argumentationsmarathons nach Swens Vorbild, oder lieber Hummels Fahrstuhlanekdoten aus dem Paulanergarten? Beides mag seinen Unterhaltungswert haben, bringt mich fachlich allerdings kaum weiter.

Ich bin hier wegen des Erkenntnisgewinns, moeglichst nah an der Front der tatsaechlichen Entwicklungen. Das war von Anfang an mein Interesse. Die letzten zwanzig Seiten haben mir diesbezueglich wenig geliefert. Dafuer jede Menge Emotionen, die durchaus ihre Berechtigung haben. Nur frage ich mich gelegentlich, ob wir hier noch ein Fachforum betreiben oder mittlerweile eine Selbsthilfegruppe fuer alimentationsrechtlich Enttaeuschte.

Und wenn du schon nach meinen grundsaetzlichen Vorstellungen fragst: Vielleicht muesste man das Alimentationsprinzip irgendwann tatsaechlich neu denken, gegebenenfalls sogar auf verfassungsrechtlicher Ebene.

Denn wir diskutieren seit Jahren innerhalb eines Systems, dessen Berechnungsgrundlagen uns vor erhebliche Zielkonflikte stellen. Nach der frueheren, am Grundsicherungsniveau orientierten Rechtsprechung haette man theoretisch auch an den sozialrechtlichen Transferleistungen drehen koennen, um den alimentationsrechtlichen Mindestabstand rechnerisch zu verringern. Mit der neuen Orientierung an 80 Prozent des Median-Aequivalenzeinkommens ist dieser vermeintlich elegante Ausweg ohnehin weitgehend versperrt. Und selbst nach alter Berechnung waere damit niemandem tatsaechlich geholfen gewesen.

Oder wir schrauben die Besoldungstabellen derart nach oben, dass irgendwann der verbeamtete Bauhofmitarbeiter mit A6 finanziell mit dem Facharzt im ersten Berufsjahr konkurriert. Spaetestens dann duerfte uns die Privatwirtschaft ziemlich unsanft erklaeren, was sie von unserem Besoldungsgefuege haelt - und diese Lobby ist ein Rabbithole mit einer immensen Sprengkraft. Weil viele unserer Politiker doch gerne wieder zurueckgehen wuerden - vornehmlich in Fuehrungspositionen ohne Anwesenheitspflicht.

Natuerlich ueberspitze ich. Aber genau diese volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen und verfassungsrechtlichen Wechselwirkungen interessieren mich. Was passiert, wenn man an einer Stellschraube dreht, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus an ganz anderer Stelle?

Was meine Fragen betrifft: Ich versuche hier herauszuarbeiten, was der Gesetzgeber nach Art. 33 Abs. 5 GG leisten muss und welchen Spielraum Karlsruhe ihm tatsaechlich laesst.

Dass ich dafuer gleich selbst das Bundesbesoldungsgesetz schreiben soll, halte ich fuer eine etwas ambitionierte Erwartung an einen Forenbeitrag. ;-)
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

GoodBye

#7866
Ich erwarte eine prozentuale Erhöhung der Gesamtbesoldung für 4K in der untersten Stufe im Eingangsamt um den Fehlbetrag zur Mindestbesoldung plus einen geringen Sicherheitszuschlag.

Die prozentuale Erhöhung wird jeweils bei der Grundbesoldung sowie bei den Kinderzuschlägen 1 und 2 vorgenommen, so dass eine Steigerung der Familienzuschläge stattfindet, diese aber im Verhältnis zur Grundbesoldung bleibt wie bisher.

Das Partnereinkommen verwest nicht weiterhin an der frischen Luft, sondern wird fachgerecht beerdigt.

Unter bei Beibehaltung der Binnenabstände wird das auf die gesamte Tabelle übertragen.

Für Kind 3 wird die geforderte realitätsgerechte Bemessung des reinen Sachbedarfs anhand der Sachbedarfsermittlung des Deutschen Vereins vorgenommen. Da der Beamte nicht auf seine Grundbesoldung zurückgreifen soll, ist der Bedarf mit einem extern untergebrachten Kind vergleichbar. Die Differenzierung von Bedarfen bei Kindern ist nicht gleichheitsgerecht, da rein fiskalpolitisch motiviert.

Die Besoldung wird wie in Brandenburg zukünftig fortgeschrieben.

Aufgrund der drastischen Erhöhungen, kann man einige Ämter auch wieder niedriger einsortieren, da diese nichts verlieren. So können z.B. Grundschullehrer und einfache Führungsaufgaben auch wieder in A12 wahrgenommen werden.

Teilzeit ohne Gründe auf 75% begrenzen. Unterhälftige Teilzeit abschaffen. Unter 75% nur mit Sachgründen: Pflege, Kind unter bestimmten Alter, etc.

Widersprüche, Klageverfahren, Häppchentermine mit sinnlosen Verbänden und Gewerkschaften, etc. zukünftig null.

Fertig.
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,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe