[HH] Besoldungsrunde 2025-2028 Hamburg

Begonnen von Admin, 10.06.2026 15:22

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Profii

Jedesmal wieder eine Freude den besten Dienstherrn zu haben. Wenn ich auf die Übersicht zur Sonderseite zur Besoldungsrunde 2025 der Landesbeamten schaue und Hamburg als einziger ein "s" stehen hat. "S" steht für super oder sehr gut? 😌

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2025/

NordWest

Zitat von: Himmelhochjauchzend in 21.10.2026 11:00Auf die Beantwortung dieser SKA bin ich SEHR gespannt

Ich nicht. Da muss man sich nur mal anschauen, wie dünn bisherige, ebenfalls gut gestellte SKA (zu diversen Themen) beantwortet worden sind. Bei SKA geht es leider zumeist mehr darum, überhaupt nachzufragen als darum, mit der Antwort etwas anfangen zu können. Daher fürchte ich - nein, daher bin ich überzeugt, - dass die Antworten viel zu dünn ausfallen werden.

gerzeb

Zumal er auch innerhalb seiner Partei hätte nachfragen können, die in anderen Ländern in Regierungsverantwortung die gleiche Sch***** abziehen. Herr Optendrenk hätte sicherlich gerne weitergeholfen...

Paterlexx

Zitat von: NordWest in 19.10.2026 16:38Das OVG HH hat erfreulicherweise das VG HH korrigiert und widersprochen, dass HH den Streitwert mehrerer Jahre zusammenaddieren dürfe. Auch bei einer Alimentationsklage, die sich auf mehrere Jahre erstreckt, bleibt es damit bei 5.000 Euro und der Versuch, Abschreckung durch höehre Kosten zu generieren, greift ins Leere:

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001655823

Das OVG Hamburg hat entschieden, daß bei Klagen wegen amtsangemessener Alimentation für die Gerichtskosten grundsätzlich nur ein Streitwert von 5.000 Euro angesetzt wird – auch wenn die Klage mehrere Jahre betrifft.

Heißt: Es wird kostenmäßig nicht so getan, als würde man eine mögliche hohe Nachzahlung einklagen. Das senkt das Kostenrisiko deutlich.

Wichtig: Das Urteil sagt noch nichts dazu, ob Hamburgs Besoldung oder das fiktive Partnereinkommen verfassungsgemäß sind. Es geht nur um den Streitwert bzw. die Kosten.

Ich mußte das zweimal lesen. Heißt das nicht eigentlich: Die Gewerkschaften könnten jetzt viel mehr Klagen unterstützen?

Hamburg hat schon mehrfach nachgebessert und zwei neue Gesetze gemacht. Trotzdem ist weiter offen, ob die Besoldung wirklich verfassungsgemäß ist. Und weil der Streitwert nur 5.000 Euro beträgt, ist das Kostenrisiko bei einer Klage deutlich geringer als viele denken.

Bei dem jetzt bestätigten Streitwert von 5.000 Euro kostet eine Klage beim Verwaltungsgericht zunächst:
- 511,50 Euro Gerichtskosten als Vorschuß.
- Ohne Anwalt: Das wäre grundsätzlich alles. Vor dem Verwaltungsgericht besteht kein Anwaltszwang.
- Mit eigenem Anwalt: grob zusätzlich 1.000 bis 1.100 Euro für die erste Instanz, wenn es einen Termin gibt.


eclipsoid

Zitat von: Himmelhochjauchzend in 21.10.2026 11:00Auf die Beantwortung dieser SKA bin ich SEHR gespannt

Die Antwort ist da. Alles in Ordnung, findet der Senat, und "... keine Ansprüche der Angehörigen auf Ausgleich ihrer etwaigen Einkommensdefi-
zite ...".

Verfassungsmäßige

Zitat von: eclipsoid in Heute um 09:11Die Antwort ist da. Alles in Ordnung, findet der Senat, und "... keine Ansprüche der Angehörigen auf Ausgleich ihrer etwaigen Einkommensdefi-
zite ...".

Kannst du die Antwort verlinken?


DeltaR95

Zitat von: Eingriffsverwaltung in Heute um 09:54Antwort

Interessanter Fund!

ZitatIm Übrigen korrespondiert mit dem parlamentarischen Fragerecht ein Anspruch auf Auskünfte, nicht aber auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche ThürVerfGH,Urteil vom 19. Dezember 2008 – 35/07 – juris, Rn. 177) beziehungsweise die Durchführung bestimmter Berechnungen zu fiktiven Fragestellungen. Der Senat sieht deshalb in ständiger Praxis von der Beantwortung solcher Fragen ab.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

Frage 1: Auf welcher konkreten verfassungsrechtlichen Grundlage hält der Senat die pauschale Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens von jährlich 14.936,45 Euro für zulässig, obwohl dieses Einkommen dem Beamten tatsächlich nicht zur Verfügung stehen muss?

[...]

Antwort zu Fragen 1 bis 10:
Siehe Vorbemerkung.

Seit wann ist die Darlegung einer rechtlichen Begründung eine "Meinungsbildung"?  :o

ZitatAus dem Alimentationsprinzip und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn können im Übrigen keine Ansprüche der Angehörigen auf Ausgleich ihrer etwaigen Einkommensdefizite hergeleitet werden. Die Auswertung der insgesamt wenigen konkreten Fälle (in denen bisher ein Besoldungsergänzungszuschuss gewährt wurde) hat zudem ergeben, dass in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle Leistungen sozialer Sicherungssysteme – insbesondere Elterngeld – gewährt wurden, um aktuell bestehende Einkommensverluste auszugleichen. Die angemessene Höhe dieser Leistungen wird nicht durch den Besoldungsgesetzgeber festgelegt. Zur Begründung der Abschaffung des Besoldungsergänzungszuschusses siehe im Übrigen Drs. 23/4975.

Auch lustig - erstens wird hier das Alimentationsprinzip der Beamten effektiv aufgekündigt, weil die Angehörigen aus der Betrachtung ausgeklammert werden und zweitens hat der Senat scheinbar kein Problem damit, wenn "Einkommensdefizite" vom Staat dann aus den Sozialsystemen kompensiert werden.

Ich glaube, dem politischen Elfenbeinturm ist so langsam jede Empathie für den Souverän abhanden gekommen.

Verfassungsmäßige

Erstmal danke für den link, ich frag mich wer ist der Verantwortliche für die Besoldung , der ausm Personalamt und dessen Referenten?