[TH] Besoldungsrunde 2025-2028 Thüringen

Begonnen von unnamed, 17.02.2026 06:24

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kwon419

Zitat von: unknown0815 in 02.10.2026 17:33Manchmal kann es auch einfach sein. Nachfrage bei der Politik hat zur Klarstellung beigetragen:

Leider kann ich hier irgendwie nicht die PDFs hochladen, daher hier die mit KI zusammengefasste Informationen zu den Anträgen:

Kann man den ÄA Vorlage 8/2166 der Koalition irgendwo im Volltext finden? Oder könnte der irgendwo hochgeladen und der Link gepostet werden?

unknown0815

gibt es hier denn wirklich keine Option eine Datei zu teilen?


unnamed

Wie kann man es sich nun eigentlich anfang November vorstellen, falls es zu Änderungen im Gesetzentwurf geben SOLLTE? Am 04.11. ist der HuFa und bereits wenige Tage danach (mal angenommen 5-7 Tage später) soll ja ein Sonderplenum des Landtages zur Finalen Entscheidung über den GE stattfinden. Wenn es also Änderungen gibt, ist eine so kurzfristige Abstimmung danach trotzdem realistisch?

Mitarbeiter0815

Alleine das die Besoldung erst zum 01.04. steigen soll zeigt, dass das FM es immer noch nicht verstanden hat was das BVerG geurteilt hat. Die Besoldungsanpassungen haben zum 01.01. stattzufinden, jährlich....dieses ganz neue Gesetz ist murks und leider muss man, wenn es so kommt wie bisher geschrieben, Widerspruch einlegen. 

Engel84

Volle Zustimmung!!! Nicht nur Widerspruch einlegen, sondern auch Klage einreichen.

unnamed

Man muss erstmal froh sein, wenn dann die Auszahlung rückwirkend zum 01.04. überhaupt da ist...

phantomghost

Zitat von: Mitarbeiter0815 in 21.10.2026 16:45Alleine das die Besoldung erst zum 01.04. steigen soll zeigt, dass das FM es immer noch nicht verstanden hat was das BVerG geurteilt hat. Die Besoldungsanpassungen haben zum 01.01. stattzufinden, jährlich....dieses ganz neue Gesetz ist murks und leider muss man, wenn es so kommt wie bisher geschrieben, Widerspruch einlegen. 



Das Besoldungsanpassungen zum 1.1. erfolgen müssen hat das BVerfG  in seinem jüngsten Urteil mit Sicherheit nicht gesagt.

Ansonsten sollte man froh sein wenn die Erhöhung rückwirkend zum 1.4. noch in diesem Jahr ausgezahlt wird, andernfalls ist die Kohle dem Vernehmen nach wohl weg.

AltStrG

Zitat von: phantomghost in Gestern um 19:36Das Besoldungsanpassungen zum 1.1. erfolgen müssen hat das BVerfG  in seinem jüngsten Urteil mit Sicherheit nicht gesagt.


Das Problem der unterjährigen Deckung zum (beispielsweise) 01.04.27 muss gleichwohl beachtet werden; die aA muss eben zu jedem x-beliebigen (Prüf-)Zeitpunkt gewahrt sein.

accipiter

@AltStrg
Zustimmung. Die Prameterberechnung bzw. der Vergleich derselben erfolgt immer zum Stichtag: 01.01. des jw Jahres. Das hat das BVerfG in seiner letzten Entschdg auch so aufgeschrieben. Begründung: Um dadurch Umgehungsabsichten des DH auszuschließen. Was macht das FM mit seiner Formulierungshilfe in diesem Zusammenhang ? Es umgeht die Entscheidung des BVerfG. Und dies bewusst mit sehenden Augen. Der Grds der Recht - und Gesetzmäßigkeit der Verwaltung scheint im FM zumindest für das Besoldungsrecht ziemlich eigenwillig interpretiert zu werden.

unnamed

Das FM wird sich entspannt auf ihre Hochangepriesene Jahressonderzahlung stützen, wenn es um die aA zum 01.01.26 geht. Da die Jahressonderzahlung für das ganze Jahr gilt, haben sie ja somit alles ab dem 01.01. berücksichtig. Ist zwar ein witz, aber das wird wohl als Begründung reichen...

Der TBB hat einen neuen Artikel zu den angekündigten Sparmaßnahmen durch FMin Wolf veröffentlicht. Sie sehen darin selber, dass es wohl Probleme mit der jetzt bevorstehenden Entscheidung zur Besoldung geben kann. Allgemeine frage: Denkt ihr wirklich, dass der komplette Gesetzentwurf nun nochmal gekippt wird und wir dieses jahr gar nichts mehr erhalten?

Tommiw123

Kann das jemand lesen und sagen um was es da geht?

Vermutlich hauen sie jetzt auch auf die Linken ein, die das Gesetz ändern wollen.

Bin leider ausgegrenzt dank Bezahlschranke. 😄

unknown0815

Thüringens Rücklage reicht nicht für Nachzahlungen an alle Beamten https://share.google/Ow3NDahu1EChvVrT2

Offensichtlich sucht man in der Regierung einen Kompromiss mit der Fraktion Die Linke, um das Gesetz umzusetzen. Aktuell wäre eine Auszahlung für alle von 21-24 erst nach Softwareanpassung und Tests der Software des TLF möglich. Frühestmöglicher Zeitpunkt dafür 07/27.

Zeigt aber das der Antrag der Linken nicht einfach ignoriert werden kann und man nach Lösungen sucht.

unknown0815

Zitat von: Tommiw123 in Heute um 08:54Kann das jemand lesen und sagen um was es da geht?

Vermutlich hauen sie jetzt auch auf die Linken ein, die das Gesetz ändern wollen.

Bin leider ausgegrenzt dank Bezahlschranke. 😄

Leider komme ich an den Kommentar auch nicht heran. Zeitgleich ist aber ein weiter Artikel auf "in Südthüringen" erschienen. Inhalt:

Ein Gerichtsurteil und Tarifanpassungen sollen Tausenden Thüringer Beamten mehr Geld und etwas weniger Vorteile bringen. Die Linke findet das nicht gut. Warum? 
Bildunterschrift: Mehr Geld für Beamte, dafür weniger Privilegien? Foto: Monika Skolimowska/dpa 
Um zusätzliche Zahlungen von 415 Millionen Euro an Thüringens Beamte innerhalb von zwei Jahren sowie Ruhestands- und Teilzeitregelungen gibt es weiter Streit. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der das regelt, sorgt zwischen der Regierungskoalition und der oppositionellen Linken für Kontroversen. ,,Es gibt noch keinen Kompromiss", sagte ein Sprecher der Landtagsfraktion der Linken auf Anfrage in Erfurt. Es besteht allerdings Zeitdruck: Für den 11. November ist eine Sondersitzung des Landtags einberufen, in der über höhere Beamtenbezüge entschieden werden soll. 
,,Zusätzliche Belastung" 
Nach dem umstrittenen Gesetzentwurf sollen Beamte nicht mehr mit 62 Jahren, sondern erst ein Jahr später einen Antrag auf vorgezogenen Ruhestand stellen können. Ausgenommen davon sind Polizisten, Justizbeamte oder Feuerwehrleute. Außerdem sind Änderungen bei der sogenannten anlasslosen Teilzeit sowie der Wegfall des jährlichen ,,Beamtentags" vorgesehen, den viele Dienststellen bisher für gemeinsame Ausflüge oder andere Teamaktivitäten nutzen. 
Nach Angaben des Sprechers hat die Linke durchgesetzt, dass es eine schriftliche Anhörung unter anderem von kommunalen Spitzenverbänden, Beamtenbund und Gewerkschaften zu dem Gesetzentwurf gibt. Sie läuft nach Angaben des Vorsitzenden des Landtags-Haushaltsausschusses, Maik Kowalleck (CDU), bis Ende dieser Woche. 
,,Die Ankündigungen der Landesregierung zur Beamtenbesoldung klingen unausgegoren und mal wieder planlos", sagte der Südthüringer Linken-Abgeordnete Ronald Hande. Seine Kritik: ,,Scheinbar wird ein Gerichtsurteil, was Beamte in unteren Besoldungsgruppen entlasten soll, umgekehrt zu einer zusätzlichen Belastung für alle Beamten." Dies geschehe durch eine Verlängerung der Arbeitszeit und die Streichung von Ausgleichszahlungen. 
Auch die geplante pauschale Erhöhung über alle Besoldungsgruppen hinweg ist nach Ansicht der Linken kritikwürdig, da sie den Landeshaushalt über Gebühr belaste. ,,Der vorlegte Gesetzentwurf scheint das Gegenteil einer Win-Win-Situation zu sein", sagte Hande, der haushaltspolitischer Sprecher der Linken-Fraktion ist. 
Thüringen hatte für die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst Vorsorge getroffen, nicht aber für das Verfassungsgerichtsurteil zur Beamtenbesoldung. Das Land muss nach früheren Angaben von Finanzministerin Katja Wolf (Thüringen.Gerecht) dafür finanzielle Rücklagen von 343 Millionen Euro einsetzen. 
Koalition: Alle Gehälter sollen hoch 
Nach Angaben von Wolf steigen die monatlichen Beamtenbezüge um 4,8 Prozent. Für 2025 sollen alle Beamte, Richter sowie Pensionäre eigentlich eine Nachzahlung erhalten. Zudem gibt es weitere Zahlungen. 
Ihr Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht Regelungen im Berliner Besoldungsrecht für nicht verfassungskonform erklärt hatte mit Auswirkungen auch auf die anderen Länder. Dabei geht es vor allem darum, dass bei den Bezügen ein Mindestabstand zur Grundsicherung gewahrt werden muss. Diesen sah das Gericht bei den untersten Gehaltsstufen der Beamten als nicht gegeben an. Da aber wiederum auch die höheren Gehaltsstufen einen Mindestabstand zu den unteren brauchen, müssen infolge des Urteils nach Ansicht der Landesregierung alle Gehälter erhöht werden. 

Mitarbeiter0815

Zitat von: phantomghost in Gestern um 19:36Das Besoldungsanpassungen zum 1.1. erfolgen müssen hat das BVerfG  in seinem jüngsten Urteil mit Sicherheit nicht gesagt.

Ansonsten sollte man froh sein wenn die Erhöhung rückwirkend zum 1.4. noch in diesem Jahr ausgezahlt wird, andernfalls ist die Kohle dem Vernehmen nach wohl weg.


das BVerfG hat eine järhliche Betrachtung festgelegt, alle statistischen Parameter beziehen sich ja auch auf Jahre. es ist die logischeFolge. Ohne Grund haben manche Bundesländer die Erhöhung bereits zum 01.01. festgelegt. Die Beamtenbesoldung ist von den Tarifabschlüssen abgekoppelt. Wenn man dort zum 01.11. festlegt gilt ja auch dies nicht für Beamte. Und wenn jemand froh ist, wenn die Anpassung zum 01.04. kommt hat man das Urteil nicht verstanden. Froh kann der Gesetzgeber sein, dass bisher so wenige geklagt haben.

Wenn das neue Besoldungsgesetz so verabschiedet wird kann man auch für 2026 Widerspruch einlegen plus Klage für 450 Euro, dass sollte einem Wert sein.