Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

SwenTanortsch

Zitat von: Maximus in Gestern um 09:34Wurden die Widersprüche der Berliner Beamten nicht bereits im Widersprüchsverfahren beschieden? Warum sollen die A14-A16-Beamte jetzt nach der Gerichtsentscheidung aus 09/2025 einen erneuten Bescheid erhalten.

Dieser Personenkreis wird sehr wahrscheinlich nichts erhalten. Wogegen sollen diese Beamte dann vorgehen? Ich sehe hier einfach ein praktisches Problem.

Bislang ist kein Widerspruch abgegolten, da dafür die gesetzliche Grundlage fehlt. Die Verwaltung sieht sich am Ende in der Pflicht, einen Widerspruch zu bescheiden oder zumindest einen Feststellungsbescheid zu erlassen, mit dem also beschieden wird, in welcher Höhe und auf welcher Grundlage der Widerspruchsführer Nachzahlungen erhält. Sofern der Beamte nun zu dem Ergebnis gelangt, dass seinem Widerspruch durch die Nachzahlung nicht vollumfänglich abgeholfen worden sei, er aber keinen negativen Widerspruchsbescheid erhält, nachdem er ihn gefordert hat, wird er diesen durch eine Untätigkeitsklage erzwingen müssen, um so dann die formelle Voraussetzung für eine Verpflichtungs- oder Leistungsklage zu erhalten. Auf dieser Basis - einem negativ beschiedenen Widerspruch - kann er dann durch seine Klage eine Richtervorlage erreichen.

Diese Fragen sind dabei nicht akademisch, da ja der durchgestochene Entwurf eines Reparaturgesetzes offensichtlich weit überwiegend keine sachgerechten Nachzahlungen regeln will. Entsprechend werden viele der weit über 100.000 Widerspruchsführer nach Vollzug des Reparaturgesetzes, sofern es so käme, wie derzeit entworfen, vor der Frage stehen, ob sie sich mit der ihnen gewährten Nachzahlung zufrieden geben werden wollen oder nicht. Für jede Klage aber besteht eine formelle Voraussetzung.

Berliner1988

Zitat von: Maximus in 25.10.2026 00:59Dann erkläre mir bitte, wie dies für die A14,A15 und A16-Beamten in der Praxis zum Erfolg führen soll? Das ursprüngliche Widerspruchs-/Klageverfahren wurde bestandskräftig entschieden. Ein (erneuter) zeitnaher Widerspruch bzw. eine haushaltsahe Geltendmachung ist jetzt jedenfalls nicht mehr möglich. Die Widersprüche werden ohne weiteres zurückgewiesen. Wenn überhaupt, können vielleicht noch die Erben etwas rausschlagen.

Das ist leider Quatsch. Du willst hier konsequent zwei Verfahren zu einem machen. Jedes neue Gesetz, dass mich unmittelbar oder mittelbar betrifft, kann ein neues Verfahren auslösen, einen neuen "zeitnahen" Widerspruch, eine neue Klage. Das ist auch vollkommen logisch. Ich wehre mich also eben nicht gegen meine alte Besoldung, die bisher verfassungsgemäß war, sondern gegen meine neue Besoldung nach dem Reparaturgesetz, mit dem das nun nicht mehr der Fall ist.

Und um das noch einmal klarzustellen, ich kann mich auch dagegen wehren, wenn ich nicht erwähnt werde, weil ich trotz Nicht-Erwähnung mittelbar betroffen bin und meine Rechte dadurch verletzt werden.

Bevor du bei deinem Standpunkt bleibst, solltest du dir immer die möglichen Rechtsfolgen deiner Sichtweise vor Augen halten.

Maximus

Ich habe mich bereits geschlagen gegeben. Wir können hier die Diskussion beenden. Danke an alle.

GoodBye

Ich finde es super, dass Du Diskussion angestoßen hast 👍 Das ist alles kein Selbstläufer
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

SwenTanortsch

Zitat von: GoodBye in Gestern um 17:00Ich finde es super, dass Du Diskussion angestoßen hast 👍 Das ist alles kein Selbstläufer

Genauso ist es: Deshalb auch von meiner Seite volle Zustimmung. Zugleich geht's weiterhin nicht darum, dass sich jemand "geschlagen" geben muss, sondern wie gehabt um den Erkenntnisgewinn.

Ozymandias

Zitat von: GoodBye in Gestern um 17:00Ich finde es super, dass Du Diskussion angestoßen hast 👍 Das ist alles kein Selbstläufer

Die Diskussion ist auch wichtig. Ja, die ursprüngliche Meinung, dass das BVerfG nicht erneut entscheiden könnte war natürlich falsch.
Aber was gilt für Widerspruchsführer oder Kläger?
Insbesondere wie es praktisch abläuft.

Wir hatten ja schon oft Richter und glaube sogar auch Bundesrichter gesehen, die keinen zulässigen Widerspruch hinbekommen haben.

In der Regel ist ein Widerspruch bei vollständiger Abhilfe abgeschlossen. Wenn man mit gewissen Nebenbestimmungen oder Kostenregelungen nicht einverstanden ist, hilft nur noch die Klage.

Bei einer Feststellungsklage kann man aus meiner Laiensicht quasi nie richtig beantworten ob vollständig oder teilweise Abhilfe erfolgt ist.

Im Klageverfahren bekommt man weitere Nachricht.
Die Quizfrage bleibt, welche Pflichten/Fristen die Widerspruchsführer haben.

Quetsche

https://share.google/eiv5DHlAvXxKL6Jy1

Da ist so ungefähr alles falsch drin.
Wusste gar nicht das ich als Soldat so gut dastehe. Könnte im strahl kotzen.
Das neue richtig gut Geld bekommen stimmt fällt uns i. Der Truppe auch auf und da hat man wenig Verständnis für das Rekruten nahe an alte Soldaten sind vom Gehalt.

NavyBoy23

Zitat von: Quetsche in Gestern um 19:13https://share.google/eiv5DHlAvXxKL6Jy1

Da ist so ungefähr alles falsch drin.
Wusste gar nicht das ich als Soldat so gut dastehe. Könnte im strahl kotzen.
Das neue richtig gut Geld bekommen stimmt fällt uns i. Der Truppe auch auf und da hat man wenig Verständnis für das Rekruten nahe an alte Soldaten sind vom Gehalt.


Ich glaube das ist die fehlerhafteste Tabelle, die je existiert hat.
"Machen ist wie Wollen, nur krasser"

"Lieber langsam als richtig"

Maximus

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 17:24Genauso ist es: Deshalb auch von meiner Seite volle Zustimmung. Zugleich geht's weiterhin nicht darum, dass sich jemand "geschlagen" geben muss, sondern wie gehabt um den Erkenntnisgewinn.

So habe ich die Diskussion auch verstanden. Nochmals Danke für den Erkenntnisgewinn.

Ich würde zugern bei einem Berliner A14-A16-Beamten Mäuschen spielen und mir nach dem Reparaturgesetz den besagten Widerspruchsbescheid ansehen. Auf den Inhalt des Bescheides wäre ich sehr gespannt.

Ich befürchte nur, dass es so sein wird, wie von dir beschrieben. Für diesen Personenkreis wird es keinen rechtsmittelfähigen Bescheid geben. Diesen wird man sehr wahrscheinlich erzwingen müssen. Die wenigsten Beamten werden diesen langen und steinigen Weg (Untätigkeitsklage etc.) gehen.

Schlü

#8214
@Swen
Ich schreibe Dich als Admin an
Habe schon ähnliche Statusnamen verwendet.
Damals habe ich Dich in Verbindung Krankenkassenbeiträge im Rahmen der Enkelkinder auf der Kinderkarte persönlich angeschrieben.
Habe diverse Versuche gestartet, um das Passwort zu resetten.
Bitte Beitrag anschließend löschen
Sorry, dass ich diesen Weg wähle

SwenTanortsch

Zitat von: Schlü in Gestern um 20:36@Swen
Ich schreibe Dich als Admin an
Habe schon ähnliche Statusnamen verwendet.
Damals habe ich Dich in Verbindung Krankenkassenbeiträge im Rahmen der Enkelkinder auf der Kinderkarte persönlich angeschrieben.
Habe diverse Versuche gestartet, um das Passwort zu resetten.
Bitte Beitrag anschließend löschen
Sorry, dass ich diesen Weg wähle

Ich verstehe nicht, was Du von mir willst, Schlü - schreibe mir am Besten eine PM.

Schlü

Kann ich ja eben nicht....
Kein Plan warum dass alles nicht funzt
Wäre Dir dankbar wenn Du mich mal anschreiben würdest, um dann zu antworten

Umlauf

Zitat von: DeltaR95 in 24.10.2026 13:52Spätestens mit der Abkopplung der Beamtenbesoldung von den Tarifverhandlungen des öD werden die Beamten-"Gewerkschaften" langsam sterben. Wenn jene nicht mal mehr zum Verhandlungstisch eingeladen werden, weil die Beamtenbesoldung jedes Jahr auf Grundlage einer gesetzlichen Fortschreibung ermittelt wird, ist auch Schluss mit der zweijährlichen Schlacht an der Häppchenfront.  8)

Welche reine Beamtengewerkschaft verhandelt denn mit dem BMI bei den Tarifverhandlungen?

Der dbb nennt sich ,,Beamtenbund und Tarifunion". Der Teil mit dem Wort Tarifunion, ist der Teil, der die Teilnahme an den Tarifverhandlungen als Dachverband überhaupt erst ermöglicht. Das wird sich in Zukunft nicht ändern. Das ist so seit 1974. Von 1976 bis 1994 bestand eine Tarifgemeinschaft mit der Deutschen Angestelltengewerkschaft.

Der ursprüngliche Name 1974 war abgekürzt GGVöD. 1999 erfolgt die Umbenennung in dbb Tarifunion. 2012 erfolgte die Verschmelzung mit dem dbb. Ob es in diesem Konstrukt noch reinen Beamtengewerkschaften gibt, kann ich nicht einmal sagen. Jedenfalls kenne ich nur Mitgliedsgewerkschaften mit Tarifbeschäftigten.

Quetsche

Zitat von: NavyBoy23 in Gestern um 19:54Ich glaube das ist die fehlerhafteste Tabelle, die je existiert hat.

das noch der kleinste Fehler wenn auch schlimm. Aber freie Unterkunft, Frei Verpflegung etc.. ist alles falsch

Skywalker2000

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-10/investitionsschutzgesetz-enteignung-wohnungen-vergesellschaftung-berlin-gxe


Da siehst du mal, wie schnell was geht, wenn man will.

Aber eigene Beschäftigte 6 Jahre warten lassen, ist nicht Fetisch?