Auswirkungen des BVerfG Urteils von 17.09.2025 für Niedersachsen

Begonnen von clarion, 03.12.2025 22:24

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Rukh

Das ist doch alles nur Geschwätz. Ich werde wieder Einspruch einlegen und sobald auch nur irgendwas beschieden wird, wird geklagt.

ambitionslosera13

Zitat von: Rukh in Gestern um 07:36Das ist doch alles nur Geschwätz. Ich werde wieder Einspruch einlegen und sobald auch nur irgendwas beschieden wird, wird geklagt.

Treffend. Geschwätz und populistisches Getöse. Es wird vorläufig nichts mehr passieren.
Man wartet erst einmal auf das Urteil des BVerfG, wahrscheinlich im nächsten Jahr, oder auch nicht, und dann ist die aktuelle Regierung eh Geschichte und die neue darf sich dann damit beschäftigen.
Aber selbst mit CDU-Beteiligung würde ich da nicht unbedingt auf Besserung hoffen.

Diese selbstherrliche Arroganz von Heere ist nicht mehr zu ertragen. Die spielen einfach nur auf Zeit. Sie hielten es nicht einmal für nötig bei den kinderreichen Beamten nachzubessern. Da schmerzt es vor allem in den unteren Besoldungstabellen in den Städten doch arg.

justilegal

Wieso? Dafür gibt s doch das Partnereinkommen. Der Partner muss nur von Kind zu Kind ausgetauscht werden, damit das mit der aA passt...Ironie off...
Ob das Partnereinkommen grundsätzlich überhaupt Bestand haben wird vorm BVerfG, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber dass es -wenn überhaupt- als Konstante und nicht als Variable zu berücksichtigen wäre, wenn man sich noch irgendwie versuchen wollte an Art 33 GG zu halten, sollte eigentlich auch erfinderischen FM klar sein.

ambitionslosera13

Dass die 4k-Familie nicht in Stein gemeißelt ist, wurde angedeutet. Könnte mir am Ende aus der Perspektive des BVerGs vorstellen, dass zumindest Minijob oder Midi durchgeht, aber nicht die vollen 22000.
Das wäre so ein gestalterischer Kompromiss, dem man der Politik einräumt. Modell Brandenburg

ExponentialFud

Zitat von: ambitionslosera13 in Gestern um 08:18Dass die 4k-Familie nicht in Stein gemeißelt ist, wurde angedeutet. Könnte mir am Ende aus der Perspektive des BVerGs vorstellen, dass zumindest Minijob oder Midi durchgeht, aber nicht die vollen 22000.
Das wäre so ein gestalterischer Kompromiss, dem man der Politik einräumt. Modell Brandenburg

Völlig einverstanden mit dem Modell Brandenburg. Das wären 30% mehr.

GoodBye

Zitat von: ExponentialFud in Gestern um 08:29Völlig einverstanden mit dem Modell Brandenburg. Das wären 30% mehr.

Dann ist das Tor aber offen für Einkünfte Dritter etc., halte ich nicht für richtig.

Bei Familien mit 3 Kindern plus, wenn man z.B. mit 0,3 gewichtet, reisst Niedersachsen ohne Partnereinkommen übrigens bis in den hD die Prekariatsschwelle, auch nach neuem Rechner.

Unabhängig davon liegt das Kind 3 aufwärts damit auch unter der bisherigen 115%-Schwelle zur Grundsicherung.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Desperado

Zitat von: Nordwester in Gestern um 07:13Aber wenn man den allgemeinen Unfug beiseitelässt, lässt dieser Teil des Textes schon ein wenig aufhorchen, finde ich. Man hätte auf diese Aussage ja auch verzichten können, denn bisher war die Kommunikationsstrategie ja, dass mit diesem Gesetzentwurf alles verfassungsgemäß ist. Insofern finde ich es schon spannend, dass nunmehr ein Vergleich erfolgen soll. Man hätte es sich ja auch einfach machen können und auf das anstehende Urteil des BVerfG zu NDS verweisen können.

Vielleicht denkt er ja so weit, dass ihm auffällt, dass NDS bei der Neu-Rekrutierung von jungen Beamten nicht abghängt werden sollte.

ambitionslosera13

Zitat von: GoodBye in Gestern um 08:55Dann ist das Tor aber offen für Einkünfte Dritter etc., halte ich nicht für richtig.

Bei Familien mit 3 Kindern plus, wenn man z.B. mit 0,3 gewichtet, reisst Niedersachsen ohne Partnereinkommen übrigens bis in den hD die Prekariatsschwelle, auch nach neuem Rechner.

Unabhängig davon liegt das Kind 3 aufwärts damit auch unter der bisherigen 115%-Schwelle zur Grundsicherung.

Bin gespannt, inwiefern mir das FM erneut antwortet, da ich in Bezug auf Kind 3 und weitere eine Erläuterung wollte. Die erste Antwort hatte ich weiter oben gepostet. Zuschlag Kind 3 als Bestandteil der Gesamtbesoldung, was ja verfassungswidrig ist, da man ja dann auf die eigentliche Besoldung zurückgreifen muss, weil die 512 brutto nicht ausreichen.

GoodBye

Zitat von: ambitionslosera13 in Gestern um 10:26Bin gespannt, inwiefern mir das FM erneut antwortet, da ich in Bezug auf Kind 3 und weitere eine Erläuterung wollte. Die erste Antwort hatte ich weiter oben gepostet. Zuschlag Kind 3 als Bestandteil der Gesamtbesoldung, was ja verfassungswidrig ist, da man ja dann auf die eigentliche Besoldung zurückgreifen muss, weil die 512 brutto nicht ausreichen.

Ich halte es nicht für vollkommen ausgeschlossen, dass das BVerfG sich der Sache alimentativer Mehrbedarf nach der Rechtsprechungsänderung hinsichtlich der Mindestbesoldung annehmen wird. Wenn es hierbei tatsächlich beim Mehrbedarf bleibt, wird dieser in Anlehnung an die Mindestbesoldung konsequenterweise einfacher und rechtssicherer ermittelt werden müssen.

Da das BVerfG sich vom komplizierten Rechenwerk mit Bürgergeld, Wohngeld etc. verabschiedet hat, macht es wenig Sinn, dieses Feld allein für die Ermittlung des alimentativen Mehrbedarfs weiter zu bespielen. Da Mindestbesoldung und Mehrbedarf unterschiedliche Zielsetzungen haben, wird das MÄE hierfür nicht herangezogen werden können.

Ich habe es bereits mehrfach benannt: Der Gesetzgeber verwendet in einer anderen Konstellation bereits eine Methode zur sachgerechten Ermittlung des reinen Sachbedarfs, der etwas anderes bezweckt als die reine Existenzsicherung. Das sind die Ermittlungen des Deutschen Vereins, die der Gesetzgeber zur Festsetzung der Sätze des reinen Sachbedarfs bei Pflegekindern zugrunde legt. Da nach bisheriger Rechtsprechung der Beamte nicht auf seine familienneutralen Bestandteile seiner Besoldung zurückgreifen darf, ist die Frage der Höhe des reinen Sachbedarfs m.E. nicht anders zu behandeln, als die bei einem Kind, dass auswärts untergebracht ist.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

BVerfGBeliever

Zitat von: ambitionslosera13 in Gestern um 08:18Dass die 4k-Familie nicht in Stein gemeißelt ist, wurde angedeutet. Könnte mir am Ende aus der Perspektive des BVerGs vorstellen, dass zumindest Minijob oder Midi durchgeht, aber nicht die vollen 22000.
Das wäre so ein gestalterischer Kompromiss, dem man der Politik einräumt. Modell Brandenburg
In Brandenburg wird in diesem Jahr ein Partnereinkommen von 10.758 EUR netto (!) angerechnet.

Also ein durchaus kräftigerer Schluck aus der Besoldungs-Reduktions-Pulle als ein Minijob (7.236 EUR)..

GoodBye

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 10:56In Brandenburg wird in diesem Jahr ein Partnereinkommen von 10.758 EUR netto (!) angerechnet.

Also ein durchaus kräftigerer Schluck aus der Besoldungs-Reduktions-Pulle als ein Minijob (7.236 EUR)..

Hey, diese läppischen 900 Euro netto pro Monat. Am Ende ist das einfach der Preis, den es kostet, jemanden als Beamten zu alimentieren und nicht als Angestellten anzustellen. Entspricht wahrscheinlich haargenau den 0,5 von 80% des MÄE btw.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

GoodBye

,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Goldene Vier

Streit um die Beamtenbesoldung: Darf man den mitverdienenden Partner hinzurechnen?

Finanzminister Gerald Heere hat ein Modell entwickelt, wie die Beamten künftig entlohnt werden sollen. Das Kabinett hat es abgesegnet - doch der Teufel steckt im Detail.

Von Klaus Wallbaum

In Niedersachsen hat das Kabinett am gestrigen Dienstag den Weg für eine weitreichende, im Detail höchst umstrittene Reform geebnet: Es geht um die Anpassung der Beamtenbesoldung - genauer: um die Erhöhung der Bezüge für die 143.000 Landesbeamten. Der Beschluss dürfte Proteste auslösen, denn Beamtenbund, Richterbund und der DGB halten die Maßnahmen, wie sie sich schon im ersten Entwurf angedeutet hatten, für unzureichend. Sie weisen darauf hin, dass andere Bundesländer sehr viel großzügiger seien. Im Kabinett fanden die Verbände mit ihren Hinweisen aber offenbar keinen Anklang. Nun muss sich der Landtag mit dem Thema auseinandersetzen.

Es geht um eine Streitfrage, die bis ins Jahr 2005 zurückreicht, als den Beamten erstmals das Weihnachtsgeld gestrichen wurde. Seit vielen Jahren schon liegen beim Bundesverfassungsgericht Klagen auf dem Tisch, die nach und nach entschieden werden. Der Tenor der bereits gefällten Urteile lautet: Die Bezüge sind zu niedrig. Im Herbst vergangenen Jahres fiel dazu eine wegweisende Entscheidung für die Beschäftigten im Land Berlin. Was Niedersachsen anbelangt, ist zwar erst für 2027 mit Klarheit zu rechnen. Doch die Grundsätze aus dem Urteil zu Berlin haben inzwischen bundesweit hektische Aktivität in den Landesregierungen ausgelöst, sie führen in der ganzen Republik zu Gesetzesänderungen. Es geht dabei um ein Grundsatzproblem: Da die Bezüge für niedrige Besoldungsgruppen ein bestimmtes Maß unterschreiten, wird das "Alimentationsprinzip" verletzt. Dieses aus dem Grundgesetz abgeleitete Prinzip besagt, dass der Staat den Beamten, die ihm zur besonderen Treue ver pflichtet sind, lebenslang einen amtsangemessenen Lebensunterhalt garantieren muss. Die Karlsruher Richter haben im Herbst 2025 den Maßstab dafür konkretisiert: Ein Beamter muss mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens verdienen - und dieses Median-Einkommen liegt in Niedersachsen (bezogen auf Verheiratete) bei rund 2300 Euro monatlich. Bei Beamten mit sehr niedrigen Besoldungsgruppen (A 5 bis A 9) kann diese von den Richtern erhobene Mindestbesoldung bei bestimmten Konstellationen unterschritten werden. Wie lässt sich das lösen?

Lediglich eine Anhebung der Untergrenze wäre kein möglicher Ausweg, da die Beamtenbesoldung in Stufen aufgebaut ist und zwischen jeder Stufe ein bestimmter Abstand eingehalten werden muss. Das macht die Lösung des Problems nicht nur kompliziert, sondern auch teuer. Einige Länder wie Hessen, Schleswig-Holstein und Brandenburg planen daher konsequent eine deutliche Anhebung der Beamtenbezüge - auch um den Preis, dafür erhebliche zusätzliche Summen ausgeben zu müssen. Der Entwurf von Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere bleibt hingegen sehr viel bescheidener. Es gibt einen Festbetrag einer Sonderzahlung, die allen Stufen zugute kommt - und die Überführung von Zuschlägen in die reguläre Besoldung. Die zudem geplante lineare Erhöhung fällt mit 0,5 Prozent sehr mäßig aus, Schleswig-Holstein beispielsweise peilt 3,2 Prozent an. Das Finanzministerium in Hannover stellt für seinen Weg eine komplexe Berechnung an, in der auch das Einkommen des Lebenspartners des Beamten einbezogen wird. Dass man das tun kann, hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 2020 grundsätzlich bejaht - mit dem Hinweis darauf, dass das traditionelle Bild des Alleinverdieners, der seine Familie ernährt, nicht zwingend als Maßstab für das Alimentationsprinzip dienen müsse.

Das niedersächsische Modell, wie es im Ursprungsmodell von Heere formuliert war, sieht nun so aus: Wenn der Beamte in einer Partnerschaft lebt, wird für diesen ein eigener Verdienst unterstellt. Lediglich dann, wenn dieser Partner nicht in der Lage zu einer eigenen Erwerbstätigkeit ist, weil er beispielsweise kleine Kinder betreut oder Angehörige pflegt, besteht der Anspruch auf einen sogenannten "Familienergänzungszuschlag". Es ist also geplant, dass die bloße Möglichkeit eines Partnereinkommens schon ausreichen soll, um Ansprüche auf Ergänzungsleistungen des Staates auszuschließen. Wenn der Partner eines Beamten aus freien Stücken keiner Erwerbstätigkeit nachgehen will, soll dies keine höheren Leistungen des Staates mehr begründen können. An dieser Stelle unterscheidet sich das niedersächsische Modell von dem, das beispielsweise in Nordrhein-Westfalen geplant wird, wo es bei der Berechnung auf das tatsächlich vorhandene Einkommen des Partners ankommen soll.

Die Kritik, die dem Konzept der Landesregierung entgegen schlägt, wird schnell grund sätzlich. Wie soll man das "Alimentationsprinzip" interpretieren? Das Finanzministerium in Hannover argumentiert so, dass die Absicherung von verheirateten Beamten nicht so weit gehen muss, dem Beamten selbst die ganze Verantwortung zuzuschreiben. Auch der Lebenspartner könne in die Berechnung einbezogen werden. Da ge gen steht eine andere Sichtweise, die sich auf die Alimentation im engeren Sinne bezieht und meint, dass man bei der Absicherung des Lebensunterhalts einer Beamtenfamilie nicht auf Außenstehende und ihr Einkommen zugreifen darf - also auch nicht auf die Einkünfte des Lebenspartners des Beamten. Wie eine solche Streitfrage rechtlich zu beurteilen ist, bleibt derweil völlig offen. Grundsätzlich jedenfalls, das betont das Finanzministerium, habe das Bundesverfassungsgericht den Ländern einen "großen Gestaltungsspielraum" zugebilligt - und damit auch den Weg zur Abkehr vom Alleinverdiener-Modell ermöglicht.

Dieser Plan der Landesregierung führt hinter den Kulissen schon seit Wochen zu aufgeregten Diskussionen. Der Beamtenbund beispielsweise hat den Verdacht geäußert, Heeres Entwurf sei verfassungsrechtlich problematisch - nicht nur wegen der Partner-Einkommen, sondern auch deshalb, weil die Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen in diesem Modell nicht ausreichend groß seien. Außerdem würden die Pensionäre leer ausgehen. Wie es heißt, sind auch in der rot-grünen Landesregierung Meinungsverschiedenheiten aufgetreten. Nicht alle Minister sollen von dem Plan, den die Experten für Beamtenrecht im Finanzministerium entworfen haben, sofort überzeugt gewesen sein. Ein Argument ist dabei immer wieder zu hören: Niedersachsen dürfe im Bundesländer-Vergleich nicht zu unattraktiv auf Beamte wirken, denn dann hätten die Nachbarländer einen Wettbewerbsvorteil. Im Süden des Landes, nahe der Grenze zu Hessen und NRW, sei das ebenso entscheidend wie im Hamburger Umland. Dagegen wird aber auch eingewandt, dass eine kräftige Anhebung der Beamtenbezüge weder bezahlbar sei noch denen überzeugend vermittelt werden könne, die als Angestellte weit weniger gute Bedingungen haben - gerade auch für die Zeit des Ruhestands.

Am Dienstagnachmittag sickerte die Nachricht über die Kabinettsentscheidung zu dieser Frage allmählich durch. Auf Rundblick-Anfrage äußerte sich Alexander Zimbehl, der erste Vorsitzende des Niedersächsischen Beamtenbundes: "Die Pläne des Finanzministers, die offenbar vom Kabinett gebilligt worden sind, verstoßen aus unserer gemeinsamen Sicht gegen Verfassungsrecht. Die geplante Anhebung der Besoldung ist viel zu gering - damit droht Niedersachsen im Vergleich der Bundesländer abzurutschen. Außerdem plant die Landesregierung, bei der Bemessung der Mindestbesoldung die Einkommen der Partner von Beamten noch höher anzurechnen und Ausgleichszuschläge an erhebliche Hürden zu knüpfen. Das kommt im Ergebnis für viele Familien einer Arbeitsverpflichtung gleich - und das lehnen wir strikt ab."

Micha84

Zitat von: McLean in 22.10.2026 18:18K.A.Aber: Punkt in der TO des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 28.10. 10.15bis 14.00Uhr
"Punkt
2. Unterrichtung durch die Landesregierung über eine vorgriffsweise Zahlung der zusätzlichen Ein-
malzahlungen für die Jahre 2025 und 2026
Hinweis:
Die Landesregierung hat mit E-Mail vom 19.10.2026 um die Möglichkeit zur Unterrichtung gebeten" ???

Hat dazu jemand etwas gehört?