Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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xap

Schau nach Berlin und die veranschlagten Volumina für die verschiedenen Lösungsskizzen als Reaktion auf das letzte Urteil des BVerfG, das beantwortet deine Fragen hoffentlich. Ich hab ehrlich gesagt wenig Lust das alles auseinander zu deklinieren. Dafür ist mir meine Zeit zu schade. Ich gehe davon aus, dass du das alleine ausgearbeitet bekommst.

DeltaR95

Zitat von: xap in Heute um 13:43Schau nach Berlin und die veranschlagten Volumina für die verschiedenen Lösungsskizzen als Reaktion auf das letzte Urteil des BVerfG, das beantwortet deine Fragen hoffentlich. Ich hab ehrlich gesagt wenig Lust das alles auseinander zu deklinieren. Dafür ist mir meine Zeit zu schade. Ich gehe davon aus, dass du das alleine ausgearbeitet bekommst.

Was interessieren mich die Volumina? Nochmal, der Bund gewinnt allein durch aussitzen! Egal ob einer oder alle Beamte Widerspruch und Klage einlegen! Der Bund zieht in jedem Fall einen "Gewinn" daraus und seien es ersparte Schuldzinsen.

Im Zweifel lehnt er halt alle Widersprüche bzw. bescheidet diese negativ mit 4 Wochen Frist zur Klageerhebung, dann bricht dein ehrenwerter Ansatz ganz schnell zusammen.

GeBeamter

Was der Bund gerade macht ist wie beim Klauen erwischt zu werden und dann nur ein Drittel der "Beute" zurück zu geben.

Und was Lars Klingbeil angeht: sollte das BMF tatsächlich aus haushalterischen Gründen Bedenken bei der Umsetzung des Entwurfs haben, dann hilft vielleicht folgender Vergleich.
Man stelle sich vor, der Weg von A nach B ginge entweder durch ein Moor oder über einen hohen Berg. Im Moor ist klar, dass man umso schneller versinkt, je mehr man strampelt und sich wehrt. Das erhöht auch den Aufwand für mögliche Retter, die einen dann mit mehr Aufwand herausziehen müssen.
Demgegenüber ist der Weg über den Berg, steil, steinig und anstrengend.
Und der Lars marschiert mit vollem Elan trotzt der Stopp-Rufe aus der Beamtenschaft, des BMI und der Verbände unbeirrt ins Moor. Durch das Rundschreiben und den weiteren Aufschub (sich wehren), versinkt er immer weiter und ignoriert fleißig die Rufe, endlich ruhig zu halten, sich retten zu lassen und den Weg über den Berg anzutreten. Jetzt will der Lars evtl das Rundschreiben zurückziehen lassen, um das Moor zu entwässern. Doch dass er am Versinken ist, ist längst überall bekannt, sodass es dann Katzen und Hunde (bzw. Widersprüche) regnen wird und das Einsinken nicht aufhört.

xap

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 13:47Was interessieren mich die Volumina? Nochmal, der Bund gewinnt allein durch aussitzen! Egal ob einer oder alle Beamte Widerspruch und Klage einlegen! Der Bund zieht in jedem Fall einen "Gewinn" daraus und seien es ersparte Schuldzinsen.

Im Zweifel lehnt er halt alle Widersprüche bzw. bescheidet diese negativ mit 4 Wochen Frist zur Klageerhebung, dann bricht dein ehrenwerter Ansatz ganz schnell zusammen.

Nein

DeltaR95

Zitat von: xap in Heute um 14:43Nein

Sorry, habe leider keine Buntstifte und Kreide hier, um dir das Aufzumalen  ::)

Aber deine pampige Antwort zeigt, dass du weder kognitiv in der Lage noch Willens bist, dich mal in die Lage des Bundes zu versetzen und zu überlegen, was dessen Strategie wohl sein wird.

BPolFrust

Viel erschreckender finde ich den Bericht darüber, dass das Rundschreiben 2026 auslaufen soll und zwar unabhängig vom Stand des neuen Gesetzes
Dementsprechend müssen jetzt ja alle Widerspruch einlegen.
Ich zweifle allerdings immer noch stark an der Wirksamkeit.
Der Bund wird die alle ruhend stellen und sich davon nicht beeindrucken lassen.

Sind wir mal ehrlich, was sollte auch passieren?
Selbst wenn in 5-10 Jahren eine Klage beim BVerfG ankommen sollte, hat der Dienstherr bereits bewiesen, dass es ihm sehr leicht fällt das BVerfG einfach zu ignorieren.

Versuch

Zitat von: GeBeamter in Heute um 07:09Das VG muss auch keine verfassungsrechtlichen Grundsäte bewerten, wie die Verletzung der Ämterwertigkeit, das Abstandangebot oder die amtsangemessene Höhe der Besoldung bestimmen.

Verwaltungsrechtlich mag die Streichung in Ordnung sein. Sähe ich auch so, wenn die mit den DP verbundenen Aufgaben nicht mehr existieren.
Ob damit auch verbunden sein darf, dass nun das Gebot der Mindestbesoldung erst ab A7 zu erfüllen ist, daran mache ich Mal ein Fragezeichen. Das hat dann aber nicht Stuttgart oder Mannheim zu entscheiden, sondern Karlsruhe.

Sie haben es gleichzeitig bisher nicht an das BVG weitergeben