[SH] Besoldungsrunde 2025-2028 Schleswig-Holstein

Begonnen von HansGeorg, 14.02.2026 08:47

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Malkav

Zitat von: Curtis in Gestern um 07:58D.h. dieses Jahr erneut Einspruch einlegen oder?

Kurze Antwort: Ja

Zitat von: Curtis in Gestern um 07:58Fiktives Partnereinkommen
Lange Antwort: Wir haben in SH nichts fiktives. Man stellt sich im FiMi weiterhin auf den Standpunkt, dass das Besoldungsrecht ein Spezialfall des Sozialrechts sei, dessen einzige Aufgabe es sei "bestehende Bedarfe" der Beamt:innen (definiert 80 % MÄE) zu decken. Deswegen hat man den einkommensabhängigen FEZ gem. § 45a SHBesG als Beamten-Hartz IV (oder wie das VG in der mündlichen Verhandlung so schön sagte: "beamtenrechtliche Grundsicherung 2.0") geschaffen. Da ist also nichts fiktiv, sondern sehr konkret.


bird

Zitat von: HansGeorg in 29.10.2026 11:29Moin zusammen,

nach meiner Einschätzung kommt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Weihnachtsgeld, also zur gestrichenen bzw. gekürzten Sonderzahlung, in diesem Jahr nicht mehr. Im ersten Halbjahr 2027 halte ich sie aber für gut möglich.

Bei der Entscheidung zum Familienergänzungszuschlag rechne ich dagegen damit, dass es noch einige Jahre dauert.

Deshalb meine Frage an euch: Wie hoch schätzt ihr die Chance, dass Schleswig-Holstein es so macht wie Hamburg? Das Land müsste dann bei den Nachberechnungen nach dem Weihnachtsgeld-Urteil den Familienergänzungszuschlag gleich rückwirkend mit einführen und dürfte nicht erst auf die eigene Entscheidung dazu warten. Das könnte auch als Übergangslösung gelten, bis das Urteil zum Familienergänzungszuschlag vorliegt.

Mich interessiert eure persönliche Einschätzung.
ich kann nicht ganz folgen: wie macht es denn Hamburg

Elba

Kann mir jemand ein Muster für den Einspruch zur Verfügung stellen?
Ich habe die Dienststelle gewechselt und nicht daran gedacht, meine privaten Ordner zu sichern.

HansGeorg

Zitat von: bird in Gestern um 11:41ich kann nicht ganz folgen: wie macht es denn Hamburg

Hamburg hat diesen Zuschuss rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 eingeführt. Für ein Jahr, das schon vorbei war, hat das Land die fehlende Alimentation also nicht durch eine höhere Besoldungstabelle für alle ausgeglichen. Stattdessen gibt es nachträglich einen Zuschlag nur für Familien mit geringem Einkommen. Wer einen gut verdienenden Partner hat, bekam für 2022 keine Nachzahlung. Für 2014 bis 2021 gab es zusätzlich nur Nachzahlungen beim Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind. Auch die bekam nur, wer seinen Anspruch im jeweiligen Haushaltsjahr schriftlich geltend gemacht hatte.

Übertragen auf uns heißt das: Kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass die Besoldung in Schleswig-Holstein für frühere Jahre zu niedrig war, könnte das Land es Hamburg nachmachen. Es würde dann für diese Jahre nicht die ganze Tabelle anheben, sondern den Familienergänzungszuschlag (den wir hier seit 2022 haben) rückwirkend auch für die Jahre davor einführen. Profitieren würden dann vor allem Alleinverdiener mit Kindern in den unteren Besoldungsgruppen. Alle anderen gingen weitgehend leer aus.

bird

Danke für diese Aufklärung HansGeorg - dann kann ich auch auf deine Frage antworten: nach meiner Einschätzung würde auch SH versuchen, den HH-Weg einzuschlagen. Bislang gingen sie ja immer von der Rechtmäßigkeit des FEZ aus. Aber es kommt natürlich auch darauf an, wie die gerichtliche Entscheidung aussieht.