[HH] Besoldungsrunde 2025-2028 Hamburg

Begonnen von Admin, 10.06.2026 15:22

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mephiljp

Paterlexx, kannst du bitte aufhören mit deinen KI Nachrichten? Das ist kaum zu ertragen

Verfassungsmäßige

Hier wird sich nichts weiter bewegen, wenn kein Urteil kommt für Hamburg.
Denkt dran alle Widerspruch einzulegen

Haftnotiz

Gestern habe ich mich mit einem Kollegen von der Polizei in Lübeck über die amtsangemessene Alimentation ausgetauscht. Dabei habe ich erfahren, dass die Beamten in Schleswig-Holstein weiterhin zwei AZVO-Tage (AZV) erhalten.

Bei uns in Hamburg wird dagegen weiter konsolidiert und die Belastung erhöht, gefühlt ist das von moderner Personalführung weit entfernt. Ich verstehe diese Diskrepanz nicht, Hamburg gehört bei der Wirtschaftskraft pro Kopf unangefochten zur Spitze in Deutschland. Da stellt sich doch die Frage, warum Flächenländer wie Schleswig-Holstein oder Brandenburg ihren Beamten im Verhältnis deutlich bessere Rahmenbedingungen bieten können, obwohl ihr Medianeinkommen niedriger ist.

Der andere Kollege, der in Hamburg als Polizist tätig ist, hat bis heute nicht mitbekommen, dass der Ergänzungszuschuss im November nicht mehr in der Bezügemitteilung aufgelistet bzw. ausgezahlt wird. Als ich ihm das gesagt habe, ist er ausgerastet. Da fehlen ihm monatlich ca. 700€!

Es dauert nicht lange, bis viele Kollegen, die aus den Nachbarländern nach Hamburg pendeln, das Bundesland wechseln.

Dominic231

Zitat von: Haftnotiz in 31.10.2026 20:41Gestern habe ich mich mit einem Kollegen von der Polizei in Lübeck über die amtsangemessene Alimentation ausgetauscht. Dabei habe ich erfahren, dass die Beamten in Schleswig-Holstein weiterhin zwei AZVO-Tage (AZV) erhalten.

Bei uns in Hamburg wird dagegen weiter konsolidiert und die Belastung erhöht, gefühlt ist das von moderner Personalführung weit entfernt. Ich verstehe diese Diskrepanz nicht, Hamburg gehört bei der Wirtschaftskraft pro Kopf unangefochten zur Spitze in Deutschland. Da stellt sich doch die Frage, warum Flächenländer wie Schleswig-Holstein oder Brandenburg ihren Beamten im Verhältnis deutlich bessere Rahmenbedingungen bieten können, obwohl ihr Medianeinkommen niedriger ist.

Der andere Kollege, der in Hamburg als Polizist tätig ist, hat bis heute nicht mitbekommen, dass der Ergänzungszuschuss im November nicht mehr in der Bezügemitteilung aufgelistet bzw. ausgezahlt wird. Als ich ihm das gesagt habe, ist er ausgerastet. Da fehlen ihm monatlich ca. 700€!

Es dauert nicht lange, bis viele Kollegen, die aus den Nachbarländern nach Hamburg pendeln, das Bundesland wechseln.

Das ist genau auch das Problem. Diese Ungleichheiten gibt es schon seit 20 Jahren. Und selbst wenn Personen ein Bundesland wegen der Besoldung verlassen, auch das interessiert die Landesregierungen nicht. In NRW sind 21000 Stellen nicht besetzt. Dann ist es halt so. Ehrlich gesagt finde ich das mit den Medianwerten auch nicht besonders fair. Was kann denn ein Beamter dafür, dass in seinem Bundesland der Wert niedriger ist.

Paterlexx

@mephiljp Es geht in den meisten Texten um den Inhalt der SKAs, die extra so angefragt wurden, dass sie eine Zielrichtung für die aA geben. Sowohl die Höhe des fiktiven Partnereinkommens als auch die Mindestbesoldung mit A10 Stufe 4 sind prozessrelevant. Die Trickserei mit 20 Jahren Rückwirkung zuerkennen, um die 150 Mio. Euro aus der Rückstellung zu holen, wäre nicht möglich gewesen.
Das Forum ist hier das Gateway, um meinen Kollegen die Materie ,,verständlicher" zu machen. Nebenbei ist es auch ein Tagebuch zum Thema.

Ließ halt die Texte nicht. :-)

Zurück zum Thema:

Ich wette, wenn am 01.01. das neue Gesetz angelaufen ist und im Dezember noch die Nachzahlungen durchgelaufen sind, lehnen sie alle Widersprüche von 2023 bis 2025 ab.

Dann kommt im Februar/März entweder das neue Gesetz vom Bund und Berlin auf den Tisch bzw. eine neue Verhandlung vor dem Verfassungsgericht.

Bis dahin sind wir in der EU/DE aber längst pleite und es muss Geld gedruckt werden.

In der Hoffnung, dass keine neuen Klagen kommen und die vorangegangenen Jahre nicht beklagt werden, muss Hamburg am Ende nur ca. 1 Mrd. Euro auszahlen.

Die wirklich hohen Summen der Nachzahlungen sind erst nach Corona und der Geldwertinflation entstanden.

Also abwarten, nichts tun, außer den Widerspruch im Dezember einzulegen und die Kollegen zu motivieren, dass sie sich nicht aus den Jahren 2023 bis 2025 herausdrängen lassen.

Verfassungsmäßige

Sollen sie endlich negativ bescheiden, dann kann man wenigstens klagen

MaTaBlo

Was sagt ihr zu dieser Entscheidung des BVerwG? https://oeffentlicher-dienst-news.de/beamtenbesoldung-ruegepflicht-unteralimentation-bverwg-urteil/

Kann ich mir jetzt die Widersprüche sparen wenn ich klage?

Paterlexx

Bis jetzt haben wir jedes Jahr trotz laufender Klagen Widerspruch eingelegt. Die Behörde nimmt ja ständig neue Änderungen vor, um ihre kranken Ideen zu heilen und nicht zahlen zu müssen. Solange die Widersprüche nichts kosten und bei Klägern einfach oben auf den Stapel kommen, ist doch alles okay.

Verfassungsmäßige

Wie ist denn so die Stimmung unter den Kollegen bei euch nach diesem ganzen Quatsch hier mit Dezember Auszahlung erst, Alimentation und Streichung Besoldungsergänzungszuschuss?
In meinem Umfeld hat jemand dadurch Atki 700 Euro weniger

Haftnotiz

Zitat von: Verfassungsmäßige in Heute um 15:39Wie ist denn so die Stimmung unter den Kollegen bei euch nach diesem ganzen Quatsch hier mit Dezember Auszahlung erst, Alimentation und Streichung Besoldungsergänzungszuschuss?
In meinem Umfeld hat jemand dadurch Atki 700 Euro weniger

Mit der Erhöhung der Besoldung um 100 € und der Schichtzulage fehlen mir und einigen Kollegen ca. 500 € pro Monat. Aber diesen Monat fehlen mir 700€. Das macht sich extrem bemerkbar. Wir mussten und müssen weiterhin vieles umstellen. Ich suche mir schon einen Minijob, damit ich keine finanziellen Probleme bekomme. Der Dienstherr ist ja so familienfreundlich, dass ich durch den Minijob weniger Zeit mit der Familie verbringen kann! Danke, Dressel.

Verfassungsmäßige

BVerfG, Beschluss vom 17.09.2025

2 BvL 5/18

Randnummer 64

Der Beamte darf nicht gezwungen sein, seine Besoldung durch Nebentätigkeiten aufzubessern, um am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben zu können.

Verwaltungsgedöns

Zitat von: Verfassungsmäßige in Heute um 16:57BVerfG, Beschluss vom 17.09.2025

2 BvL 5/18

Randnummer 64

Der Beamte darf nicht gezwungen sein, seine Besoldung durch Nebentätigkeiten aufzubessern, um am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben zu können.


Die Stadt Hamburg wird daraus machen: Der Nebenjob dient nicht der Gesellschaft, Kultur oder Politik. Der Nebenjob dient dem schlichten Überleben und dem Kauf von Nahrungsmitteln. Hierzu hat sich das Verfassungsgericht nicht geäußert... Fiktives Einkommen blabla bla...

sigmazero

Zitat von: Dominic231 in 31.10.2026 21:09Ehrlich gesagt finde ich das mit den Medianwerten auch nicht besonders fair. Was kann denn ein Beamter dafür, dass in seinem Bundesland der Wert niedriger ist.

ich kann das irgendwie verstehen, aber: wie sollte es denn sonst sein? würde sich es auf einen Bundesmedian beziehen, hätte der Bundesgerichtshof quasi eine einheitliche Besoldung aller Beamten eingeführt. Vielleicht keine schlechte Idee, aber das gibt der Föderalismus wohl nicht her.