amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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DerDienende

Zitat von: A8ReichtSchon in Heute um 09:58Ich reiche auch immer Widerspruch ein - nur kann mir einer erklären was das effektiv bringt? Meine wurden bisher immer ruhend gestellt. Also müsste der Widerspruch ja eben nicht so formuliert sein, dass der ruhend gestellt wird sondern beschieden. Dann erhalte ich den Widerspruchsbescheid und klage dagegegen, reiche eine ausführliche Klagebegründung mit ein beim Verwaltungsgericht etc. und dann? Das Verwaltungsgericht wird im besten Falle dann wieder ein Vorlagebeschluss ans BVerfG weitergeben.

Kann mir einer erklären, was ich damit erreicht habe? Das ist nicht sarkastisch gemeint. Bisjetzt haben meine Widersprüche seit 2022 genau garnichts gebracht. Auch mit der neuen Besoldungsgesetzgebung wurde ja nichts rückwirkend "korrigiert".

Effektiv sicherst Du Dir durch Deine Widersprüche eventuell entstehende Ansprüche auf eine Nachzahlung. Der aktuelle Entwurf zur Besoldungsreform klammert ausdrücklich die Vorjahre vor 2026 aus. Nach den Verlautbarungen des FM sollen die Vorjahre erst nach Abschluss der aktuellen Reform geprüft werden. Sollte es hier zu Nachzahlungen kommen, würdest Du ohne Widerspruch leer ausgehen. Das kann man aktuell auch gut der Diskussion um die Besoldung in Berlin entnehmen. Die Reparatur der Vorjahre kostet nach letzten Berechnungen 1,X Milliarden. Würde man alle Berliner Beamten berücksichtigen wären es 7,X Milliarden.

Eine Bescheidung des Widerspruchs bringt Dich in der Regel auch nicht weiter. Solltest Du klagen, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit Dein Verfahren vor dem VG ruhend gestellt. Die VG's picken sich nur wenige Einzelfälle für einen Vorlagebeschluss raus.

AR76

Zitat von: Arverna in Gestern um 16:43Gibt es eventuell für 2026 einen Musterwiderspruch für NRW?
Ich weiß, das im Gesetz ein Dispens steht, aber darauf kann ich mich nicht mehr verlassen, nach allem, was ich in über 38 Dienstjahren so erlebt habe.
Vor allem wird es ja nichts bringen, da ja nichts bei über kommt, wie wir jetzt wissen. Also MUSS man doch Widerspruch einlegen oder wird es so gewertet, als wenn jeder Widerspruch eingelegt hat und wir bekommen alle einen Widerspruchsbescheid? Geht rechtlich doch gar nicht.

Arverna

Zitat von: AR76 in Heute um 12:58Vor allem wird es ja nichts bringen, da ja nichts bei über kommt, wie wir jetzt wissen. Also MUSS man doch Widerspruch einlegen oder wird es so gewertet, als wenn jeder Widerspruch eingelegt hat und wir bekommen alle einen Widerspruchsbescheid? Geht rechtlich doch gar nicht.
Genau so. Oder nein, bei A15 sieht der Gesetzentwurf eine Einmalzahlung vor, die keinen Widerspruch voraussetzt.
Aber egal, um auf der sicheren Seite zu sein, werde ich Widerspruch einlegen.

Schneewitchen

Ich bin der Meinung, dass möglichst viele Kollegen für 2026 einen individuellen Widerspruch einreichen sollten. Unabhängig von der Frage, ob dies rechtlich notwendig ist, ist das auch eine schöne Möglichkeit, dem FM zu zeigen, was wir von seinem Besoldungsrecht halten.

Das mit dem Dispens ist für den FM ja eine feine Sache. Wenn wir konsequent darauf vertrauen, dann würde es für 2026 keine Widersprüche geben. Da würde sich beim FM ja ganz schnell die verblendete Auffassung etablieren, dass wir alle zufrieden sind mit seiner kreativen Besoldungsreform. Einen solchen Eindruck sollten wir vermeiden. 

Daher: Widerspruch muss des Beamten erste Pflicht sein!!

HootyMcOwlface

Hat jemand ne Info wie es heute vorm VG Düsseldorf lief?

SAS

Zitat von: HootyMcOwlface in Heute um 14:37Hat jemand ne Info wie es heute vorm VG Düsseldorf lief?

Wird wohl zur Entscheidung dem Landesverfassungsgericht NRW vorgelegt.

SwenTanortsch