Ausgleich einer Rentenminderung

Begonnen von BAT, Heute um 10:37

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BAT

Moin,

für die gesetzliche Rente ist es ja möglich eine Auskunft über die Höhe der Beitragszahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung (Abschlagsrente) zu bekommen. Mir kommen da ein paar Fragen auf  (ich bin fast 55):

- lohnt sich das finanziell? und vor allem:
- entsteht ein Vertrauens- bzw. Bestandsschutz hinsichtlich der derzeit gültigen Regelungen (Abschlagsrente mit 63 oder auch "Schwerbehinderten"-Rente?

tokli

Hallo,

lass dir doch einfach eine Auskunft für die Höhe der Beitragszahlung erteilen.
Entweder online über den V0210 (https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=v0210) oder bei der nächstene Auskunft- oder Beratungsstelle der DRV oder deiner Kommune.

Du erhälst dann eine Auskunft über deine maximal mögliche Einzahlung.
Du kannst dann selbst entscheiden, ob bzw. in welchen "Raten" du die Beitragszahlung tätigst.
Ob sich das rechnet, hängt von den persönlichen Gegebenheiten ab, z. B. wie bist du Krankenversichert, wie wirkt sich die Einzahlung auf deine Steuer aus, wie lange lebe ich....

Ich habe bereits einige Probeberechnungen für Bürger angefordert. Wenn man ohne Steuerbegünstigung rechnet, muss man ca. 18 Jahre die Rente erhalten, bevor man ins "Plus" kommt.

Zu deiner 2. Frage: Du erwirbst Rentenpunkte. Ob du dann früher in Rente gehst, ist egal. Es gibt mit der Einzahlung keinen Vertrauensschutz, dass Du dann mit 63 bzw. 62 Jahren mit Schwerbehinderung in Rente gehen kannst, sollte sich die Gesetzeslage ändern.

Faunus

Zitat von: tokli in Heute um 11:47Zu deiner 2. Frage: Du erwirbst Rentenpunkte. Ob du dann früher in Rente gehst, ist egal. Es gibt mit der Einzahlung keinen Vertrauensschutz, dass Du dann mit 63 bzw. 62 Jahren mit Schwerbehinderung in Rente gehen kannst, sollte sich die Gesetzeslage ändern.

Du kannst ja nicht beliebig Rentenpunkte kaufen, sondern nur die, die "fehlen"
z.B. mit 55 lückenlose Renteneinzahlung, aber entschieden mit 63 statt 67 in Rente zu gehen, diese Rentenlücke ausrechenen lassen und diese dann fehlenden Rentenpunkte "einkaufen".

Ich bin mir nicht so sicher, ob der Verweis und die auf abschlagsfrei wie abschlagspflichtige berechnete Einzahlung keine Auswirkungen hat.





Faunus

Zitat von: tokli in Heute um 11:47Hallo,

lass dir doch einfach eine Auskunft für die Höhe der Beitragszahlung erteilen.
Entweder online über den V0210 (https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=v0210) oder bei der nächstene Auskunft- oder Beratungsstelle der DRV oder deiner Kommune.


Ob sich das rechnet, hängt von den persönlichen Gegebenheiten ab, z. B. wie bist du Krankenversichert, wie wirkt sich die Einzahlung auf deine Steuer aus, wie lange lebe ich....

Ich habe bereits einige Probeberechnungen für Bürger angefordert. Wenn man ohne Steuerbegünstigung rechnet, muss man ca. 18 Jahre die Rente erhalten, bevor man ins "Plus" kommt.


Hängt es nicht auch ein Stück weit von der jährlichen Rentenerhöhung ab?


Rentenonkel

Die Sonderzahlung dürfen Versicherte bereits ab ihrem 50. Geburtstag vornehmen.

Die Höhe der Beitragszahlung hängt vom Umfang der Rentenminderung ab. Der Ausgleichsbetrag steigt, je höher der auszugleichende Betrag und je höher der prozentuale Abschlag der Rente ist. Für den vollen Ausgleich einer Rentenminderung wären im 2. Halbjahr 2026 bei einer erwarteten Rentenhöhe in den alten Bundesländern in Höhe von 1.400 Euro brutto die folgenden Beiträge zu zahlen:

Bei einen um ... Jahr(e) vorgezogenen Rentenbeginn beträgt der monatliche Rentenabschlag ca. So viel kostet die Ausgleichszahlung ca.
1 Jahr                                                     50 Euro                          11.880 Euro
2 Jahre                                                  100 Euro                         24.690 Euro
3 Jahre                                                  150 Euro                         38.520 Euro
4 Jahre                                                  200 Euro                         53.520 Euro

Die Zahlung kann als Einmalzahlung oder in Teilzahlungen, maximal bis zu dem mitgeteilten Betrag, erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Rentenminderung nur teilweise auszugleichen.

Der Beitrag erhöht den Rentenanspruch – auch für den Fall einer Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente. Die Sonderzahlung ermöglicht jedoch keinen früheren Rentenbeginn. Wer später doch nicht vorzeitig in Rente geht, erhält für die Zusatzbeiträge eine entsprechend höhere Rente. Eine Erstattung dieser Beiträge ist nicht möglich. Bei einem späteren Rentenbeginn erhöht sich jedoch der Rentenbetrag auch aus den Ausgleichszahlungen. (wenn man also als Beispiel für die 2 Jahre, die man vorzeitig gehen möchte, 24.690 EUR einzahlt, dann aber doch erst zum Zeitpunkt der ungeminderten Rente geht, erhält man statt 100 EUR mehr Rente 107,20 EUR mehr Rente, weil der Abschlag von 7,2 % dann nicht mehr greift)

Da diese Beiträge zu den Altersvorsorgeaufwendungen zählen, sind sie steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Steuerfrei sind Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Im Gegenzug sind die aus diesen Beiträgen resultierenden Rentenzahlungen jedoch steuerpflichtig.

Aufgrund der Zusammenrechnung des Beitragsaufwandes für die Sonderzahlung mit den ,,normalen Beiträgen" zur gesetzlichen Rentenversicherung bei den Altersvorsorgeaufwendungen kann bei einer Einmalzahlung der jährliche berücksichtigungsfähige Höchstbetrag überschritten werden.

Die Stiftung Warentest hat dazu einen wie ich finde recht guten Artikel geschrieben, der die Pro und Contra Seite auch unter den steuerlichen Gesichtspunkten erläutert.
(natürlich hinter einer Paywall)

https://www.test.de/Gesetzliche-Rente-Die-Rente-erhoehen-und-Steuern-sparen-5628819-0/

BAT

Danke für die bisherigen Antworten. Ein Bestandsschutz wird also damit wohl regelhaft nicht erwirkt. Das wäre mir am wichtigsten gewesen.

Die finanziellen Aspekt können also durchaus interessant sein, sind aber auch viel Glaskugel (Lebenswartung).

Als Ergänzung: ich bin mit 34 Stunden in Teilzeit, E10 Stufe 6, Rentenpunkte zum 31.12.25 ca. 42, derzeit noch scherbehindert und befristet bis 2030 (GdB 50).

Ich werde mir diese individuelle Berechnung bei der DRV mal bestellen.

ElBarto

Du kannst auch versuchen Dich mit "Renate" der Renten-KI auszutauschen und wenn es nur dazu dient zu wissen was Du alles fragen willst.


Rentenonkel

Zunächst einmal besteht, was die Höhe der Rentenanwartschaft betrifft, sehr wohl Bestandsschutz. Die Rentenanwartschaften, die man bisher durch Beiträge erworben hat, dürfen durch Reformen nicht weniger werden.

Allerdings gibt es, was den Rentenbeginn anbetrifft, diesen Bestandsschutz nur eingeschränkt. Art. 14 GG schützt die rentennahen Jahrgänge dennoch dahingehend, dass Änderungen im Rentenrecht auch immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen müssen, mithin ist eine solche Verschärfung auch an gewisse Vertrauensschutz- und Übergangsregelungen gebunden. Das war auch in der Vergangenheit so, dass bspw. jeder Jahrgang eine Anhebung um ein oder zwei Monate erfahren hat. So erreicht der Jahrgang 1963 bspw. mit 66 Jahren und 10 Monate die Regelaltersgrenze, der Jahrgang 1964 mit 67 Jahren.

Ein solcher Vertrauensschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung schützt Versicherte und Rentner davor, dass Gesetzesänderungen ihre bereits erwirtschafteten Anwartschaften oder laufenden Renten schlagartig und unzumutbar gegenüber vorherigen Jahrgängen entwerten. Dabei gilt der Grundsatz, dass rentennahe Jahrgänge einen größeren Schutz genießen als rentenferne Jahrgänge.

So verstanden gibt es zwar keinen absoluten, aber dennoch einen relativen Schutz der eingezahlten Beiträge. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dein Renteneinstieg um wenige Monate nach hinten rückt; dann wird die Rente aber ab da in der Höhe ausgezahlt, wie auch Beiträge vorhanden sind. Davon wäre man jedoch auch betroffen, wenn man keine zusätzliche Einzahlung gemacht hat.

Faunus

Also ich vertraue ab 50 darauf, dass die Berechnungen der Rentenkasse zur Ausgleichzahlung, die ich geleistete hatte für angegebene 4 Jahre früher gehen (63 statt 67), korrekt sind und wenn ich dann statt mit 63 mit 65 gehe, ändern sich die Bedingungen trotdem - weil jetzt 2 Jahre zusätzlich mit Abschlägen bedacht werden - die vorher nicht einberechnet wurden. Ist das so korrekt wiedergegeben?

MoinMoin

Zitat von: BAT in Heute um 10:37lohnt sich das finanziell? und vor allem:
Ja, wenn du länger lebst als die Statistik es von dir erwarte.
Du keine 10% ETF Gewinne mit dem Geld einfährst und
um so mehr um so höher deine Steuersatz ist (also der 30TMensch spart halt weniger Steuern als der 90T pro eingezahltem Euro)
Und für den PKV Menschen auch mehr als für den GKV Menschen, da er dann mehr PKV Beiträge von der RV bekommt (also pro Euro mehr Rente 8,75 Cent mehr PKV Beitrag

Es ist halt eine Wette auf Zins und Restlebenszeit

MoinMoin

Zitat von: Faunus in Heute um 12:39Hängt es nicht auch ein Stück weit von der jährlichen Rentenerhöhung ab?


Und der Inflation und den Zins den du selbst erwirtschaften könntest.
und deine individuelle Steureinsparung bei der Einzahlung und Steuerzahlung bei der Auszahlung und PKV/GKV und ....

BAT

Zitat von: MoinMoin in Heute um 17:53Ja, wenn du länger lebst als die Statistik es von dir erwarte.
Du keine 10% ETF Gewinne mit dem Geld einfährst und
um so mehr um so höher deine Steuersatz ist (also der 30TMensch spart halt weniger Steuern als der 90T pro eingezahltem Euro)


Ja, der Grenzsteuersatz macht es ja sehr schmackhaft:

- einmal weil der mir bei 34 Prozent liegt, also hier vom Finanzamt durch die Geltendmachung übernommen wird und
- andererseits weil man durch das niedrigere zu versteuernde Einkommen in den Genuss höherere Förderung (E-Auto, Wärmepumpe kommen kann)

Problem ist derzeit zudem auch die Ungewissheit, was denn zukünftig gelten soll in Bezug auf den Rentenzugang.

Faunus

Zitat von: MoinMoin in Heute um 17:55Und der Inflation und den Zins den du selbst erwirtschaften könntest.
und deine individuelle Steureinsparung bei der Einzahlung und Steuerzahlung bei der Auszahlung und PKV/GKV und ....

Ich wollte nicht gleich wieder in die Vollen gehen ;)