Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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tunnelblick

Zitat von: Knecht in Heute um 19:06https://www.dbb.de/artikel/alimentation-regierung-muss-ihre-rechtsstaatliche-pflicht-erfuellen.html

Geyer Sturzflug schlägt wieder zu.

Auch hier fehlt mal wieder die Antwort der Staatssekretärin... Es ist ja immer nett zu lesen, was Herr Geyer sagt, aber Antworten der Verantwortlichen sind eigentlich noch viel interessanter.

ElSoldato

Zitat von: Maximus in Heute um 19:10Wie bitte soll ein weiterer Zwischenschritt zu einer Beschleunigung führen. Das Gegenteil ist doch der Fall. Wenn der Besoldungsgesetzgeber auf stur schaltet (bisher hat er dies immer getan), wird so oder so das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen.

Oder gibt es eine Art Absprache, dass der Besoldungsgesetzgeber NRW auch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes NRW akzeptieren würde?


Machen wir uns nichts vor, auch wenn das Bundesverfassungsgericht entscheidet, interessiert es die Besoldungsgesetzgeber herzlich wenig.

Malkav

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 19:15Verstehe ich nur bedingt: Wie passt das bitte zu Satz 2 des Art. 100 Abs. 1 GG?

Das ist ja gerade der Witz an der Vorlage.

Die Rechte aus Art. 33 V GG werden über Artikel 4 LVerf NRW zu unmittelbarem Landesverfassungsrecht. Und ein Landesgesetz, welches nicht mit einer Landesverfassung vereinbar ist, kann unmittelbar vom LVerfG für nichtig (oder als nicht mit der Landssverfassung vereinbar) erklärt werden. Dann treten für das entsprechende Land die gleichen Rechtsfolgen ein, wie wenn das BVerfG feststellt, dass ein Landesgesetz gegen Bundesverfassungsrecht verstößt.

Das hat sich beim Schreiben der Landesverfassung garantiert niemals wer so gedacht, aber der VerfGH NRW 2014 und auch das LVerfG Berlin vertreten diese Auffassung. Andere Bundesländer (Z.B. Hamburg) haben solch einen Verweiss Auf das GG nicht in der Landesverfassung, weshalb dort solch eine Vorlage unzulässig wäre. Das hat das VG HH auch mal (ich glaube schon in den ersten Vorlagebeschlüssen) ausdrücklich zwecks verfahrensbeschleunigung geprüft und für unzulässig befunden.

Ich weiß dass SH auch solch einen Verweiss in seiner LVerf hat. Ein dortiger 2022-Kläger hatten auch explizit um eine Vorlage an das LVerfG gebeten, wurden aber von der VG-Kammer nicht gehört. Sein Verfahren war eines, welches letztes Jahr nach Karlsruhe geschickt wurde.

Libor

#8853
Zitat von: Maximus in Heute um 18:25Die Klagen wurden dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen statt dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Ich verstehe nicht, wie dies zu einer Beschleunigung des Verfahrens führen soll.

Wenn der Verfassungsgerichtshof NRW die Verfassungswidrigkeit feststellt, muss dann nicht trotzdem das Bundesverfassungsgericht eine "finale Entscheidung" treffen?

Oder geht man davon aus, dass Verfahren eines Verfassungsgerichtshofes beim Bundesverfassungsgericht "vorgezogen" werden?

Ich habe nur ????? 

Der Verfassungsgerichtshof NRW kann das Gesetz selbst unmittelbar für unvereinbar mit der Landesverfassung NRW (hier i.V.m. Art. 33 Abs. 5 GG) erklären (wie auch schon von Malkav beschrieben). Das hat der Verfassungsgerichtshof NRW ja bei dem in Frage stehenden Gesetz mit der Entscheidung vom 01.07.2014 auch schon gemacht (in der PM des VG Düsseldorf erwähnt), die der jetzt in Frage gestellten Korrektur vorherging.

Nur wenn der Verfassungsgerichtshof NRW bei der Auslegung von Art. 33 Abs. 5 GG vom BVerfG abweichen wollte, müsste es wohl selbst dem BVerfG vorlegen, um zu verhindern, dass Divergenzen in der Verfassungsrechtsprechung entstehen (Art. 100 Abs. 3 GG).

Kräuterhexe1234

Zitat von: tunnelblick in Heute um 19:46Auch hier fehlt mal wieder die Antwort der Staatssekretärin... Es ist ja immer nett zu lesen, was Herr Geyer sagt, aber Antworten der Verantwortlichen sind eigentlich noch viel interessanter.

Immer und immer wieder: "die Geduld ist längst am Ende". Wer soll das noch ernst nehmen? Hier ein offener Brief, da ein nettes Gespräch - mit Verlaub, aber das ist doch alles für die Rundablage.

Man sollte mal versuchen, ein paar PS auf die Straße zu bringen und dem Geschwätz Taten folgen lassen. Musterklagen, wirklich öffentlichkeitswirksame Berichterstattung, Mobilisieren oder zumindest Informieren der Betroffenen, whatever...Stattdessen springt man regelmäßig als zahmer Stubentiger und landet als Bettvorleger. Man gefällt sich offenbar in der Rolle des machtlosen Opfers.

SwenTanortsch

Zitat von: Dogmatikus in 02.11.2026 14:38Darf man diesbezüglich dezent nachhaken, wo man wohl beizeiten nach dem Lichte schauen sollte?

Schauen wir doch erst einmal, wie sich die Sache in Niedersachsen weiterentwickeln wird.

ExponentialFud

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 20:24Schauen wir doch erst einmal, wie sich die Sache in Niedersachsen weiterentwickeln wird.

Hoffst du da noch auf irgendetwas? Parlamentarisch sind wir durch. Das BVerfG war in 2026 völlig untätig, da kommt auch nichts mehr. 2027 Beschluss gegen Niedersachsen? Glaube ich nicht mehr dran.

Da ist ein Fall des Streikverbots vor dem EuGH noch wahrscheinlicher.

SwenTanortsch

Zitat von: ExponentialFud in Heute um 20:29Hoffst du da noch auf irgendetwas? Parlamentarisch sind wir durch. Das BVerfG war in 2026 völlig untätig, da kommt auch nichts mehr. 2027 Beschluss gegen Niedersachsen? Glaube ich nicht mehr dran.

Da ist ein Fall des Streikverbots vor dem EuGH noch wahrscheinlicher.

Ich denke, man darf den Blick weiterhin nach Hannover richten. Wie sagte schon Gertrude Stein (irgendwie so): Ein Gesetzgebungsverfahren ist ein Gesetzgebungsverfahren ist ein Gesetzgebungsverfahren.

Soldat1980

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 20:38Ich denke, man darf den Blick weiterhin nach Hannover richten. Wie sagte schon Gertrude Stein (irgendwie so): Ein Gesetzgebungsverfahren ist ein Gesetzgebungsverfahren ist ein Gesetzgebungsverfahren.

Ich vermute, dass Swen mit seinem Hinweis auf Hannover auf das aktuelle niedersächsische Gesetzgebungsverfahren anspielt. Der Gesetzentwurf wurde bereits während der Verbandsbeteiligung massiv kritisiert. Sowohl der dbb als auch der DGB haben erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität geäußert. Nach Berechnungen des dbb sollen sogar sieben von zwölf A-Besoldungsgruppen weiterhin die erforderliche Mindestbesoldung unterschreiten. Trotz dieser Beanstandungen hat die Landesregierung den Entwurf offenbar nur geringfügig verändert und in den Landtag eingebracht.
Vielleicht rechnet Swen damit, dass die verfassungsrechtlichen Probleme im parlamentarischen Verfahren noch einmal deutlich zutage treten und der Gesetzgeber nachbessern muss. Möglicherweise ist Hannover deshalb derzeit interessanter als das Warten auf eine Entscheidung aus Karlsruhe. Das ist zumindest meine Vermutung. Ob Swen tatsächlich darauf hinauswill, weiß ich natürlich nicht. Möglicherweise hat Swen sich erneut im Rahmen einer Stellungnahme geäußert.