Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

Begonnen von Admin, 03.03.2019 17:59

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Spid

Durchaus.

TB der S8b der Abschnitte 20.5 und 20.6.

Novus

Allerdings dürfte ich dann jetzt "nur" in der E8 sein, denn in der "alten" Vergütungsordnung laufen die Beschäftigten in der Tätigkeit einer Sozialpädagogin unter E8 ... ich bin aber in der E9 "klein" also mit verlängerten Stufenlaufzeiten. In meinem Arbeitsvertrag (BAT) steht lediglich:
In der Tätigkeit als Sozialpädagogin
Vergütungsgruppe Vb

Spid

Die zutreffende Eingruppierung von TB in der Tätigkeit von Sozialpädagogen war Vc Fg. 9, was in E8 übergeleitet wurde.

Novus

Nun bin ich verwirrt: Es könnte also meine Eingruppierung fehlerhaft gewesen sein - oder aber ich bin nicht was ich bisher geglaubt habe zu sein...

Was sollte ich tun um mir Klarheit zu verschaffen? Denn wenn ich nach BAT schon anders eingruppiert war - dürfte ich doch darauf hoffen wie meine Kollegin und in meinem Post vorhin beschrieben in die S8b / 5 zu kommen?

Spid

Sofern Du kein Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung bist, nicht ,,sonstiger Beschäftigter" im Tarifsinne bist und die Tätigkeit eines Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung auszuübende hast, warst Du in Vc Fg. 9 eingruppiert. Die Vergütung nach Vb war entweder eine bewußt übertarifliche Vergütung oder ein Eingruppierungsirrtum. Diesen hätte der AG auch nach langer Zeit noch korrigieren dürfen. Jedoch hat die irrtümliche Überleitung in E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Vertrauenstatbestand geschaffen, der ihm dies nunmehr verwehrt. Dies nützt Dir im Hinblick auf die Überleitung in E9a, die mutmaßlich vorzunehmen wäre, aber im Hinblick auf die Überleitung in die S-Tabelle bringt Dir das aufgrund der getroffen Überleitungsregelung nur dahingehend etwas, als daß sich ggfs. ein höheres Vergleichsentgelt nach §29e Abs. 3 TVÜ-L ergibt, da die Überleitung nach §29e Abs. 1 TVÜ-L jedenfalls in die S-Entgeltgruppe führt, die sich aus der EGO ergibt.

Novus

Vielen Dank für die Ausführungen, ich glaube es verstanden zu haben.

McOldie

Hallo,
ich habe noch leichte Verständnisprobleme  :-\ zum Thema ,,Restlaufzeit" bei der Überleitung in die Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst ab 1.1.20.
Fall 1
E9 b/FG 2 Stufe 6 ab 1.1.18.
Müsste nach § 29e TVÜ-L ab 1.1.20 in dies Stufe 5 im 5. Jahr (keine Restlaufzeit?), d.h. Stufe 6 am 1.1.21

Fall 2
E 9b/FG.2 Stufe 4 seit 1.9.18,d.h. im 2 Jahr (Restlaufzeit 4 Monate?)
Müsste nach § 29e TVÜ-L ab 1.1.20 in dies Stufe 3 im 4. Jahr (keine Restlaufzeit?), d.h. Stufe 4 am 1.9.20

Vielleicht kennt ja jemand eine verständliche Form zum Begriff Restlaufzeit. Mir ist auch keine Durchführungshinweise der Tdl oder eines Bundeslandes bekannt. Auch die Verfasser von TV-L Kommentaren haben sich noch nicht geäußert.

Spid

War das zu kompliziert für Dich:
Zitat von: Spid am 10.10.2019 11:30
Die Restzeit ist die Stufenlaufzeit, die weniger als ein Jahr ausmacht.

McOldie

sorry hatte ich übersehen.
Wie geht man aber mit vor dem 31.1.19 begonnener und nach dem 1.1.2020 endender Elternzeit um, die ja bekanntermaßen nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet wird.
Beispielsweise der o.g. Fall 2 mit einer Elternzeit ab 15.3.18 bis zum 14.3.20. Hier dürfte die Beschäftigte im ersten Jahr der Stufe 4 sein. Was ist aber die Restzeit?

Spid

Wenn Zeiten nicht zur Stufenlaufzeit zählen, werden sie - wenn wie hier auf die Stufenlaufzeit abgestellt wird - naheliegenderweise nicht berücksichtigt.

Jürgen84

Hallo liebe Leser. Kann mir vielleicht eine bei folgendem Beispiel helfen:
Aktuelle Eingruppierung TV-L, E10, Stufe 2
Wir sollen ja nun ab 01.01.2020 umgruppiert werden in TVöD SuE, S15.
Derzeit ist es bei uns so, dass wir bspw. 2 Jahre in Stufe 2 arbeiten und 3 Jahre in Stufe 3 usw. Nach TVöD SuE würde ich jedoch 3 Jahre in Stufe 2 arbeiten und 4 Jahre in Stufe 3, was mich zur eigentlichen Frage bringt, wo ich denn nun im nächsten Jahr landen werde.
Am 01.01.2020 wäre ich in Stufe 2 und ebenfalls im 2ten Jahr innerhalb der Stufe. Ich würde sozusagen laut derzeitiger Eingruppierung TV-L schon nächstes Jahr in Stufe 3 kommen, wobei ich laut ab Januar geltendem TVöD SuE erst im Jahre 2021 in Stufe 3 gelangen würde. Habe ich einen Denkfehler oder würde das so ungefähr hinkommen?

Spid

Es gibt keinen TVÖD SuE. Ich sehe auch keinen Zusammenhang irgendeiner Überleitung in einen gänzlich anderen Tarifvertrag zum Thema dieses Threads.

Jürgen84

Dann habe ich das wohl falsch verstanden und es betrifft den TV-L. Ich habe nur gelesen, dass wir von der E10 in die S15 kommen und bin deshalb vom TVÖD SuE ausgegangen.

Spid

Den es nicht gibt...

Die Überleitung erfolgt nach §29e TVÜ-L ins zweite Jahr der Stufe 2 mit Restlaufzeit, der Stufenaufstieg in Stufe 3 erfolgt dann 3 Jahre nachdem Du in E10/2 gekommen bist.

Jürgen84

Danke für deine Antwort. Dann werde ich also schlechter gestellt und muss 1 Jahr länger in der Stufe 2 verbleiben :(