@Swen
Quote:
1. Nein, das Bundesverfassungsgericht hat in der jüngeren Vergangenheit ab 2012 nur eine recht begrenzte Zahl an Rechtskreisen in konkreten Normenkontrollverfahren betrachtet. Alle Besoldungsgesetzgeber, über die unmittelbar in jenen Verfahren entschieden worden sind, haben im Anschluss Reparaturgesetze erlassen. Entsprechend muss der Zweite Senat als Folge von Art. 20 Abs. 3 GG und im Rahmen der richterlichen Neutralitätspflicht bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, dass in allen Rechtskreisen die Alimentation amtsangemessen wäre. Ein BVR, der öffentlich anderes über einen Rechtskreis behaupten wollte, dürfte sich - sobald der Rechtskreis zur Entscheidung aufgerufen werden würde - umgehend einem Befangenheitsantrag gegenübersehen, denke ich, dem dann auch stattzugeben wäre.
Swen,
vielen Dank für deine Ausführungen und Antworten an Rentenonkel.
Zu dem zitierten Passus habe ich dann auch mal eine Frage.
Liegt nicht hier nicht auch eine, ich nenne es mal, Wurzel des Übels oder Dilemmas ?
Nach seiner Rechtsprechung hat der DH dann zum einen immer noch einen weiten Spielraum und wir wissen, leider, er nutzt diesen aus, soweit es geht, bzw. geht sogar darüber hinaus.
Das BVerfG muss dann, wie du ja zu Recht ausführst, davon ausgehen, dass die neue gesetzliche Regelung zur Besoldung nunmehr verfassungsgemäß ist und der Rechtsprechung folgt, solange bis das Gegenteil bewiesen ist.
Nun wissen wir ja alle unter anderem auch dank deiner unermüdlichen Arbeit, uns in die Materie einzuarbeiten, dass die Gesetzgeber immer neue Konstrukte erfunden haben und eben nicht eine aA herzustellen bzw. diese so billig wie möglich auszugestalten.
Das bedeutet für mich leider, dass der DH auf die Urteile reagiert, aber nur, soweit es sich nicht vermeiden lässt, aber eben nicht vollumfänglich, bzw. entwickelt munter neue Konstrukte, die noch nicht Gegenstand in Karlsruhe waren, was dazu führte, dass weiterhin keine AA zu Stande gekommen ist. Aber Karlsruhe muss davon ausgehen, dass dies so ist.
Also beginnt das Spiel ständig von Neuem.
Quasi und täglich grässt das Murmeltier.
Selbst Karlsruhe müsste doch mittlerweile bewusst geworden sein, die DH haben eben kein Interesse daran, eine aA einzuführen, bzw. es fehlt der politische Wille im Allgemeinen.
Wie beurteilst du die Chancen, aus diesem für mich existierenden Dilemma herauszukommen.