Hallo Forum,
die einzigen beiden Treffer ergaben leider keine Antwort auf meine Frage.. Daher frage ich hier mal separat:
Angenommen ein Angestellter wechselt zum 01.08.23 von einer 9b-Stelle auf eine 9c-Stelle mit ähnlichem Umfang, aber etwas mehr Eigenverantwortlichkeit. Vertrag bleibt bestehen, mündlich wird eine "Erprobungsphase" von 6 Monaten kommuniziert. Ein weiterer Mitarbeiter wechselt zum 01.10.23 in dieselbe Stelle. Hier keine einschlägigen Erfahrungen, aber gute Sozialkompetenz teamintern.
Zum 01.05.24 wird Kollege 2 von Egr 8 auf 9c höhergruppiert, Kollege 1 (Start zum 01.08.) bleibt weiterhin auf 9b. Tenor der Leitung: Nachgezahlt wird ohnehin erst ab Monat 7, alles easy einfach weiter abwarten. Bis zum 01.10.24 wird es scheinbar keine weiteren Beurteilungen für Höhergruppierungen geben, Kollege 1 wird aber auch nicht "gekündigt".
Meine Frage: was kann der Mitarbeiter tun, damit er auch höhergruppiert wird? Gibt es noch Wege abseits des PR? Vielen Dank vorab und Grüße!