Ein Beamter auf Probe kann entlassen werden, wenn er sich in der Probezeit nicht bewährt. Eine Bewährung setzt voraus, dass er nach seiner Eignung und Befähigung voraussichtlich den Anforderungen gerecht wird, die mit einem Beamtenstatus auf Lebenszeit verbunden sind. Gründe für die Entlassung können ernsthafte Zweifel des Dienstherrn an der Eignung in gesundheitlicher, in charakterlicher oder in fachlicher Hinsicht sein. Üblicherweise wird spätestens nach zwölf Monaten, bei Probezeiten von mehr als zwölf Monaten eine weitere Beurteilung zum Ablauf der Probezeit erstellt.
Ein Verfahren am Verwaltungsgericht brauchts dafür notwendigerweise nicht.